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IGNORED

Sylvesterspaß - was ist erlaubt ???


EdGains

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Ihr Rechtskundigen,

das neue Jahr steht vor der Tür und Sylvester geht's wieder zur Sache.

Folgende Fragen:

Ist erlaubt, mit Böllerpatronen Cal. 12 mit meiner Flinte (RF) chrisgrinst.gif von meinem befriedetem Besitztum aus das neue Jahr einzuläuten ???

Ist es auch erlaubt, mit einer Signalpistole Cal. 4 ein paar Sternchen an den Himmel zu zaubern ??? chrisgrinst.gif

Wie ist die aktuelle Rechtslage hierzu ??? confused.gif

(Flinte, Signalpistole sind eingetragen, Munitionserwerb ist selbstverständlich vorhanden.)

So nun bin ich gespannt, vorab schon mal Danke für die Antworten.

Euer Ed

Geschrieben

hallo !

deine ideen für sylvester, nicht übel..........

wenn dich aber dabei ein sherif sieht, bist du deine spielsachen los. beide waffen dürfen nur auf schiesstand / bei der jagd oder im noftall genutzt werden. chrisgrinst.gif

sylvester definitiv nicht. eigentlich schade, ist aber leider so ! frown.gif

jürgen

Geschrieben

Na ja, stimmt nicht ganz:

Falls Du Dein Ordnungsamt irgendwie dazu bewegen kannst, Dir eine auf die Silvesternacht beschränkte Schießerlaubnis auszustellen (Kostenpunkt: 25-150 EUR), geht das schon.

Ansonsten gilt, was Handgunner dazu gesagt hat.

Das gilt übrigens auch für die "einfachen" Schreckschuss- und Signalwaffen, für die man einen kleinen Waffenschein erwerben kann. Der berechtigt aber nur zum Führen, nicht zum Schießen.

Gruß, Ronald

Geschrieben

In Antwort auf:

Das gilt übrigens auch für die "einfachen" Schreckschuss- und Signalwaffen, für die man einen kleinen Waffenschein erwerben kann. Der berechtigt aber nur zum Führen, nicht zum Schießen.


§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.

Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

B) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

(5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

Aus Schreckschuss-/Signalwaffen kann doch nur Kartuschenmunition verschossen werden....

Und für das eigene Grundstück oder mit Erlaubnis des Eigentümers brauch ich keinen KW...

@ EdGains: für Flinte und SP Kal. 4 besorg dir lieber eine Erlaubnis vom OA...

Gruss

Christian

Geschrieben

Hi CB,

In Antwort auf:

Aus Schreckschuss-/Signalwaffen kann doch nur Kartuschenmunition verschossen werden....


Gute Frage. Die Teile, die man vorne in den Abschußbecher steckt, sind genaugenommen ja Geschosse, oder nicht?

Es gilt wohl aber die 7,5J-Regel (soweit ich mich an Diskussionen in anderen Threads erinnere, beinhaltet das PTB-Zeichen diese Beschränkung, bin aber auch da nicht ganz sicher).

In Antwort auf:

Und für das eigene Grundstück oder mit Erlaubnis des Eigentümers brauch ich keinen KW...


Richtig. Du brauchst auf eigenem Grund und Boden keinen KWS. Aber:

In Antwort auf:

...sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen
können
, ...


Das ist sicherlich nicht gewährleistet, wenn es sich um einen Balkon, ein normal großes Grundstück oder einen Vorgarten handelt. Abgesehen von den Unklarheiten, was den Luftraum betrifft (wie hoch gehört er dem Eigentümer des Bodens?), kannst Du in den genannten Fällen eben nicht ausschließen, dass das Geschoss das befriedete Besitztum verlässt.

Im übrigen verweise ich auf einen älteren Thread zu dem Thema, in dem ich sagte, dass es Silvester 2003 keinem WBK-Inhaber zu empfehlen ist, irgendwelche Risiken einzugehen. Wegen ein paar Leuchtsternen einen Teil oder auch die ganze Zuverlässigkeit zu verlieren, lohnt sich einfach nicht.

Lasst das Thema ein, zwei Silvester ruhen, und wir werden sehen, ob nicht auch die Industrie an einer eindeutigen Klärung des Rechtslage interessiert ist.

Definitiv jedoch kann man eine Schießerlaubnis beim OA beantragen. Wenn man diese in Händen hält und sich an die Auflagen hält, dann kann ich nur sagen: Gut Schuss ins neue Jahr!!!

Gruß, Ronald

Geschrieben

Hi Ed,

mal wieder ein Beispiel für die Unschlüssigkeit des WaffG. Schießen von Signalraketen aus Schußwaffen ist eigentlich verboten, wenn die Geschosse das Grundstück verlassen. Und die Dinger haben mit Sicherheit mehr als 7,5 Joule und sie verlassen das Grundstück. Aber ich bin der Meinung, daß man aus traditionellen Gründen das Waffenrecht nicht auf solche Schüsse anwenden darf.

hemo

blush.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

...

Aber ich bin der Meinung, daß man aus traditionellen Gründen das Waffenrecht nicht auf solche Schüsse anwenden darf.

hemo

blush.gif


Ja, nur ob das die Gerichte genauso sehen? confused.gif Ich werde das "Ausprobieren" der neuen Situation dieses Jahr auf jeden Fall nicht-WBK-Inhabern überlassen, die können ihre Zuverlässigkeit mangels derselben nicht verlieren chrisgrinst.gif

Gruss

Hilli

Geschrieben

In Antwort auf:

Im übrigen verweise ich auf einen älteren Thread zu dem Thema, in dem ich sagte, dass es Silvester 2003 keinem WBK-Inhaber zu empfehlen ist, irgendwelche Risiken einzugehen. Wegen ein paar Leuchtsternen einen Teil oder auch die ganze Zuverlässigkeit zu verlieren, lohnt sich einfach nicht.


Eben, wer das geballer an Sylvester braucht, soll sich mit Pyrotechnischen Zeugs eindecken. wink.gif

Lasst eure Lieblinge im Schrank, damit Ihr Sie im neuen Jahr auch noch bewundern und benutzen dürft... AZZANGEL.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Aus Schreckschuss-/Signalwaffen kann doch nur Kartuschenmunition verschossen werden....

Und für das eigene Grundstück oder mit Erlaubnis des Eigentümers brauch ich keinen KW...

@ EdGains: für Flinte und SP Kal. 4 besorg dir lieber eine Erlaubnis vom OA...


Hier einige Aussagen unserer örtlichen Polizeibehörde (Karlsruhe):

Mit scharfen Waffen an Sylvester zu schießen war noch nie erlaubt und ist es natürlich jetzt erst recht nicht. Egal ob auf befriedetem Besitztum oder nicht (mit den oben bereits diskutierten Ausnahmen). Speziell in diesem Jahr soll wohl mehr auf derartige Böllereien geachtet werden.

Ganz abgesehen davon sollen gerade die Signalsterne für die Flinte (wie ich sie auch schon in diversen Katalogen gesehen habe) eine extreme Sauerei im Lauf hinterlassen.

Zum Thema Schreckschuss-/Signalrevolver etc. hat der gute Mann etwas interessantes gesagt (wohlgemerkt selbst Sportschütze): Sobald eine Schreckschuss-Waffe an der Mündung ein Gewinde zum Aufschrauben eines Signalbechers habe, wäre sie nach der derzeitige Auslegung nicht NUR zum Verschießen von Kartuschenmunition geeignet und somit dürfe man damit auch nicht schießen (oder man möchte derjenige sein, der vor Gericht einen Präzedenzfall durchficht).

Schießerlaubnis haben wir einmal angefragt und sind auf extremstes Unverständnis gestossen.

Ich habe daher für meinen Teil Abstand genommen von derartigen Ideen und beschränke mich auf kleine Raketen. crazy.gif

In diesem Sinne,

ruhige Weihnachten und knallfreie Sylvester,

wusel

Geschrieben

@ Alle :

Ich habe doch nur die besch...eidenen Bestimmungen des WaffG zitiert.

Ob die Möglichkeit besteht, auf seinem eigenen Grundstück / befriedetem Besitztum mit diesen Dingern das neue Jahr *einzuläuten* muss jeder für sich selbst entscheiden oder verantworten.

Der Besitzer eines landwirtschaftlichen Anwesens wird das sicher anders handhaben können als ein Hausbesitzer im gedrängten, innerstädtischen *handtuchgroßen* Grundstücksgedränge oder der Mieter einer Wohnung mit Balkon... rolleyes.gif

Ich für meinen Fall lasse lieber ein paar *erlesene* - sprich Feuerwerkskörper der zugelassen Art - steigen und erfreue mich danach an dem Feuerwerk, welches meine Nachbarn zur Genüge in den Himmel zaubern... AZZANGEL.gifcool3.gif

Ansonsten: Ich wünsche allen ein frohes Fest und einen *unfallfreien* Start in das Jahr 2004 ! wink.gif

Gruss

Christian

Geschrieben

So, erst mal vielen Dank für die Info's.

War sehr interessant.

Ich hab mich zu folgendem entschlossen:

Ich nehm' meine Magnum aus'm Kellen,

steht Moet Firlefanz drauf und ist mit 1,5Liter

Kapitalistensprudel grin.gif geladen, knallt auch laut

und der Korken fliegt auch ganz weit.

Schöne Feiertage und 'nen guten Rutsch noch...

Euer Ed

Geschrieben

@all

Ihr habt echt Probleme.

In meiner Stadt ist an Sylvester um 24 Uhr in der Innenstadt die Hölle los. Da ballert jeder zweite aus der Gaspistole irgendwelche Leuchtsterne in die Luft.

Egal was das WaffG dazu sagt...... Glaubt vl. einer von euch, daß sich die Polizei irgendwas darum schert ? Es ist Sylvester !!! Da drücken die auch ein Auge zu.

Bei Aussagen wie "blablabla.....Leuchtsterne verlassen auch das Grundstück.....haben bestimmt mehr als 7,5 Joule....werd ich als WBK Inhaber nicht riskieren", muß ich aufpassen, daß es mich nicht vom Hocker haut. Für was verkaufen die Läden denn das Zeug, wenn man es nicht benutzen dürfte??? Und wenn es verboten wäre, dann würde bestimmt mal eine Informationssendung im Fernseher laufen.....denn es gibt ja hundertausende Nichtswissende, die nicht so gut informiert sind wie manche WO User es meinen zu sein.

Und was in manchen finsteren Gärten an Sylvester verschossen wird, mag ich gar nicht reden.

Laut ist geil..........und wen juckts an Sylvester? Bleibt mal aufm Teppich und denkt mal realistisch darüber nach. Es zählen nicht immer nur die Paragraphen.

Gruß

Sentenced7

P.S. Wer einen Böller hat und sich für die 15 Minuten eine teuere Erlaubnis holt, ist in meinen Augen selber schuld.

Wer allerdings meint, scharfe Munition verschiessen zu müssen hat meiner Meinung nach nicht mehr alle Tassen im Schrank.

Geschrieben

Mir graut es mehr vor Waffenbesitzern (legale und illegale), die an Sylvester mit scharfer Mun in die Luft ballern! DOCH, sowas gibt's!!! pissed.gifgaga.gifcrying.gifkotz.gif

Dagegen sind diejenigen, die mit ihrem Gaser oder Schreckschusspistölchen ein paar Leuchtsterne ohne kleinen Waffenschen in den Himmel jagen, wirklich HARMLOS!

GRUß

Geschrieben

In Antwort auf:

Dagegen sind diejenigen, die mit ihrem Gaser oder Schreckschusspistölchen ein paar Leuchtsterne ohne kleinen Waffenschen in den Himmel jagen, wirklich HARMLOS!

GRUß


Darüber, daß es harmlos ist mit einer Schreckschußpistole Feuerwerk in den Himmel zu schießen sind sich denke ich hier alle einig. Die Frage war aber doch: "Was ist erlaubt?"

Wer einfach losknallt und nicht erwischt wird hat Glück gehabt - sei ihm gegönnt - aber jemanden zu ermuntern nur weil wahrscheinlich nichts passiert ohne kl. Waffenschein loszuziehen halte ich für falsch. Das Gesetz ist da recht deutlich, und es ist dieses Jahr zum ersten Mal in Kraft, und ob das:

In Antwort auf:

In meiner Stadt ist an Sylvester um 24 Uhr in der Innenstadt die Hölle los. Da ballert jeder zweite aus der Gaspistole irgendwelche Leuchtsterne in die Luft. Egal was das WaffG dazu sagt......
Glaubt vl. einer von euch, daß sich die Polizei irgendwas darum schert ? Es ist Sylvester !!! Da drücken die auch ein Auge zu.


so stimmt würde ich lieber erst nach Silvester beurteilen.

Geschrieben

Hallo

Zudem sind Signalsterne aus der Flinte doof. Die sind Sauteuer und in der Wirkung lachhaft. Habe auch ein Jahr diesen Fehler begangen.

Wie schaut es denn mit Böllern aus ? Nach dem neuen Waffeng. fällt das Böllern nichtmehr unter das Schießen.

Geschrieben

darf ich mit meiner Glock bei mir aud der Terasse mit Platzpatronen schiessen?

Wenn ja, hat es schon jemand gemacht? Welche Mun, Erfahrungen?

Danke!

Geschrieben

Um diese Diskussion zu bereichern:

Mir wurde heute - halt!: gestern - von meinem LRA (wohne in Sachsen) mitgeteilt: Schießen mit scharfen Waffen und Kartuschenmunition i. d. Öffentlichkeit bedarf einer Schießerlaubnis (für's Protokoll: 30 ?), auf dem eigenen (befriedetem etc. bla bla) Grundstück ist das Verschießen von Kartuschenmunition aus (legal besessenen) scharfen Waffen nicht erlaubnispflichtig.

Ich glaub zwar nicht dran, aber ...

Geschrieben

Genau so isses!!

hemo

der dann aus allen Rohren feuert (Kartusches only!)

smile.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Um diese Diskussion zu bereichern:

Mir wurde heute - halt!: gestern - von meinem LRA (wohne in Sachsen) mitgeteilt: Schießen mit scharfen Waffen und Kartuschenmunition i. d. Öffentlichkeit bedarf einer Schießerlaubnis (für's Protokoll: 30 ?), auf dem eigenen (befriedetem etc. bla bla) Grundstück ist das Verschießen von Kartuschenmunition aus (legal besessenen) scharfen Waffen
nicht
erlaubnispflichtig.

Ich glaub zwar nicht dran, aber ...


WaffG 2002 § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

B) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

2. durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen,

3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,

B) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,

4. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen,

5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

(5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

Nennt mich Spielverderber oder Bundesbedenkenträger ... ich will auch niemanden davon abhalten, seine Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen, aber ich finde den oben angegebenen Gesetzesteil vergleichsweise eindeutig.

Alles andere würde ich mir zumindest schriftlich geben lassen.

Als Alternative für alle die einfach mal mit der Flinte räuchern wollen: Schießt doch mal einen Durchgang Trap oder Skeet mit Schwarzpulverpatronen (sofern der Standbetreiber zustimmt) - aber achtet auf die Windrichtung!

Geschrieben

Rodney, Du bist mir zuvorgekommen wink.gif

Vorweg muss ich mal sagen dass ich jetzt nicht als "Oberlehrer" auftreten will.

Aber in der momentanen Situation reicht schon die kleinste Kleinigkeit um die Schützen schon wieder in Misskredit zu bringen. Und für was? Raketen sind viel schöner und teilweise auch billiger.

Was soll eigentlich die ganze Schiesserei an Sylvester mit scharfen Waffen. Das ganze Jahr über wird keiner Müde zu behaupten warum und weshalb "unsere" Waffen Sportgeräte sind und dass wir doch nur Löcher in die Scheiben stanzen wollen, im stillen, abgeschlossenen und verborgenen Kämmerlein.

Und jetzt an Sylvester wird wieder die Frage gestellt "wie weit" man denn gehen kann.

Selbst wenn ihr nur Platzpatronen drin habt weiss doch jeder Nachbar dass ihr scharfe Waffen habt und kann den Unterschied zu Platzpatronen vielleicht gar nicht feststellen.

Nemt eure Waffen zu dem Zweck für den sie da sind. Fürs Hobby.

Ich komme doch auch nicht auf die Idee an Sylvester meine Skier anzuzünden nur weil´s so schön brennt

(Blöder Vergleich; aber das ist mein Unverständnis für solche Sachen)

So, und nun dürft Ihr mich fertigmachen. cool3.gif

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