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IGNORED

Find es zum K........- neue gelbe WBK........


Gast

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Geschrieben

Eben zum x-ten mal mit meinem Sachbearbeiter telefoniert,wie siehts mit der gelben WBK aus?

O-Ton: Gibts nicht .......

Bis jetzt hatte er immer die Ausrede Verband nicht anerkannt(BDMP), jetzt gibts keine Vordrucke.....laut Rundschreiben ist das ändern der alten gelben nicht erlaubt sagt er.....

Hab die Schnautze sowas von voll, in was für einem Staat leb ich hier? Geben darf ich ohne Ende, sehe ich jeden Monat an meiner Gehaltsabrechnung, bekommen tue ich rein garnichts ausser dummen Geschwafel.Leute , wacht auf , wir werden verscheissert ohne Ende!!!!!!! pissed.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Und was willst Du dagegen tun?

Vor's Kanzleramt stehen und mit Steinen schmeißen?


Nee. Lieber am Zaun des Kanzleramts rütteln, und ganz laut "ICH WILL HIER REIN" schreien.

Hat schon mal funktioniert.

Leider.

Geschrieben

In Antwort auf:

...jetzt gibts keine Vordrucke.....laut Rundschreiben ist das ändern der alten gelben nicht erlaubt sagt er........


Wenn Du im BDMP bist, gebe Deinen Antrag mit einem lächeln ab, denn das obrige Problem ist nicht Deines laugh.gif -->heißst, er muss sehen, wie er zurecht kommt tongue.gif, siehe auch hier, was die Haftung anbelangt.

...soll heißen: lass Dich nicht ver$§%$§, sondern sei sachlich, freundlich ( cool.gif)und erkläre Dich als nicht zuständig für seine Probleme chrisgrinst.gif

Geschrieben

Lauf doch mal ganz kurz mit einem Wisch, in dem Du den Zustand beschreibst und den Du mit "Klage" überschreiben solltest, zum nächsten VG und leg da mal Untätigkeitsklage mit der Bitte ein, die Behörde endlich mal zum Tätigwerden zu verdonnern. Allerdings nur nach Ablauf von frühestens drei Monaten seit Antragstellung.

Genau genommen muß die VerwBehörde auch ohne ein Formular den begehrten VA erteilen, wenn Versagungsgründe (die sonst nur in der Person liegen können) nicht vorliegen. Damit genügt normal bereits ein entsprechender Bescheid, mit dem die Erlaubnis erteilt wird, die Waffen (blablabla) zu erwerben. Notfalls muß die Behörde sie halt erstmal nach Erwerb in grüne Pappe eintragen, bis die endgültigen Vordrucke da sind. Der bisherige kaputte Zustand kann nicht zu Lasten des Bürgers gehen. Begründe die Klage ein wenig wie gehabt und hier schon tausendmal gepostet und los geht's. Und dann berichte mal über das Ergebnis.

Geschrieben

Hallo 9x19,

ich bin immer wieder erstaunt wie schnell Ihr mit dem Ratschlag seit,vor einem Verwaltungsgericht zu Klagen.

Ich behaupte mal so,99 % der Ratschläger haben noch nie mit einer Klage in Sachen Waffen vor einem Verwaltungsgericht gestanden,den wenn,würden sie die Vorschlag unterlassen.

Zum aktuellen Fall,bis zum ersten Gerichtstermin vergehen Monate wenn nicht Jahre.Bis dahin,wenn nicht schneller wird das mit der neuen GELBEN wohl geklärt sein.Auch wenn´s schwer fällt,wir werden uns in Geduld üben müßen.

Druck auf einen Sachbearbeiter auszuüben (Androhung einer Klage)halte ich nicht für besonders Sinnvoll,in der Regel.

Der Sachbearbeiter setzt nur Vorgaben um,d.h.er hat nur wenig Spielraum in Ermessungsangelegenheiten und wird sich bei unklaren Sachen sofort an seine Vorgesetzen wenden bzw.an die nächste Instanz weitergeben,d.h.er muß nicht entscheiden.Ich spreche da ein bischen aus Erfahrung,meine Klage in Sachen Waffenrecht dauerte ca.5 Jahre,durch alle Instanzen und endete mit einem Kompromiss,und hat mich viel Geld gekostet.Aber,jeder wie er möchte.

Gruß

38-40

Geschrieben

In Antwort auf:

jetzt gibts keine Vordrucke.....


Geh' doch einfach bei deinem Sachbearbeiter vorbei und stell' den Antrag mündlich (=zur Niederschirft). Das reicht auch. Worauf der Sachbearbeiter dann die Niederschrift verfasst, ist ja nicht dein Problem.

In Antwort auf:

laut Rundschreiben ist das ändern der alten gelben nicht erlaubt sagt er.....


Dann soll er halt eine rote WBK begrenzt auf die entsprechenden Waffenarten mit eingetragenem MEB ausstellen, sag ich....... chrisgrinst.gif

bye knight

Geschrieben

Harte Wege führen eben manchmal zum Ziel.

Rechtsbeugung ist doch eine Straftat, oder?

Wie war das mit dem 127 StPO? chrisgrinst.gif

Hatte mich mal mit meiner Sachbearbeiterin bei einer Meinungsverschiedenheit dahingehend geäußert, 5 Minuten später hatte ich meine WBK.

Geschrieben

In Antwort auf:

...

ich bin immer wieder erstaunt wie schnell Ihr mit dem Ratschlag seit,vor einem Verwaltungsgericht zu Klagen.

Ich behaupte mal so,99 % der Ratschläger haben noch nie mit einer Klage in Sachen Waffen vor einem Verwaltungsgericht gestanden

...


icon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gif

Geschrieben

Dann find Dich halt mit dem Unrecht weiterhin ab und klage nie mehr. Wenn jeder so denkt, dann prost Mahlzeit. Um Deinen Einwand in Bezug auf mich zu entkräften teile ich Dir hiermit mit, dass ich bereits zwei Mal in eigenen Angelegenheiten, nicht jedoch im Bereich des Waffenrechtes, aber in Bereichen des besonderen Verwaltungsrechtes, erfolgreich geklagt habe und in beiden Fällen einen lediglich für mich vorteilhaften Vergleich geschlossen habe, der mich in beiden Fällen nichts gekostet hat, weil ich keinen Anwalt hinzugezogen hatte. In den hier genannten Fällen empfiehlt doch jeder mittlerweile den Abschluß einer Versicherung bei der ÖRAG. Frage mich nur, warum noch nicht alle der hier postenden drin sind. Selber schuld. Aber denjenigen, denen man ihre Rechte permanent beschneidet, zu raten, wegen der Prozeßdauer und den Kosten nicht zu klagen, ist schon abenteuerlich. Wenn keiner mehr klagt, wäre der rechtsfreie Raum hier noch größér als er ohnehin schon ist. Klage halt weiter oder kämpfe erneut.

Geschrieben

Hallo chapmen, mir ging es vor ein paar Tagen genauso. Unsere Behörde hatte bisher NEUE GELBE ausgestellt, indem die alte Karte überstempelt wurde. Dies wurde der Behörde jetzt untersagt, bis neue, bundeseinheitliche Vordrucke (für die WBK, nicht den Antrag!) verfügbar sind. Mir wurde angeboten, die vom Verband (BDMP) bewilligte Waffe auf GRÜN eintragen zu lassen, oder zu warten. Ich habe mich für letzteres entschieden.

Da Du in Wuppertal die gleiche Erfahrung gemacht hast, gehe ich davon aus, daß unser Freund Fritze B. oder einer seiner Handlanger dahintersteckt. pissed.gif

MarkSix

Geschrieben

Seit wann ist bekannt, dass es eine "Neue Gelbe" geben wird, ein Jahr ? Die Änderung der Farbe und des Deckblattes des Dokuments ist doch für die Bundesdruckerei nur ein Hosenschiss, oder ?

Sieht mir doch sehr nach Verzögerungs - Taktik aus, ala´Fritze !

Hier hast Du einen Kotz - Kameraden, ich kotze mit !

Ordonanz

Geschrieben

Hallo,

habe in Bochum die gleiche Aussage bekommen:Anträge werden angenommen, dürfen aber nicht bearbeitet werden wegen fehlender Vordrucke. Daraufhin habe in Arnsberg angerufen (ein Treppchen höher) und bekam nach einem Tag und entsprechender Absicherung bei IM NRW und IM Berlin von einer freundlichen Sachbearbeiterin die haarstreubende Aussage, daß das so richtig wäre. Änderungen der alten Vordrucke sind nicht erlaubt und vor Herstellung der neuen Vordrucke (jetzt kommt der Klopfer !) würde in Berlin auf Bund-Länder Ebene noch diskutiert, wie man denn verhindert, daß die Sportschützen jetzt nicht plötzlich zu Repetiergewehrsammlern mutieren. pissed.gif

Vor Mitte des nächsten Jahres wäre wohl kaum mit einem Ergebnis zu rechnen. Mir stände aber der Klageweg offen...

Hier wird also wieder versucht, im Gesetz eindeutig getroffene Bestimmungen im nachhinein noch zu konterkarieren. Ich denke hier ist sind die rot-grünen Länder führend ? Fritzchen voran, wir folgen ? icon13.gif Bleibt zu hoffen, daß sich Brandenburger-Verhältnisse fortsetzen, dann ist ja ein Ende abzusehen.... icon14.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Vor Mitte des nächsten Jahres ...


...hätten die gerne, dabei ist es soooo einfach

1. wenn Du im BDMP bist, dann

2. Antrag aufüllen,alles was dazu muß dazu tun und

3. schriftlich bestätigen lassen, dass abgegeben wurde

4. 3 monate warten und dann

5. untätigkeitsklage einreichen

...die Probleme haben die aber nicht, wenn sie Dir erklären, das Du erst nächstes Jahr Anträge einreichen kannst...oder etwa nicht AZZANGEL.gif?

...solang Du das mitmachst....

Geschrieben

Hallo, liebe WO-Gemeinde,

mir ist schon klar daß die Erfahrungen meiner Wenigkeit hier in Berlin, für die Kameraden in NRW und anderswo wenig tröstlich sind, aber ich habe heute meine alte gelbe WBK auf "neu" umgetragen bekommen (Befürwortung vom BDS-LV 1). Auf der Rückseite wurde die Erweiterung vermerkt. Der einzige Wermutstropfen war die Verwaltungsgebühr von über 56 EUR crying.gif, dafür fällt ja in Zukunft die Gebühr für die Voreinträge für Repetierer usw. flach. Die Sachbearbeiterin meinte auf meine Nachfrage hin, daß neue Vordrucke für die Sportschützen-WBKs noch nicht existierten, bei Neubeantragung aber eben die alten gelben gleich mit dem Erweiterungsvermerk ausgegeben würden. Es ist aber schon bedenklich, daß es hierzulande offenbar zweierlei Recht gibt und die Sportschützen in einigen (?) Bundesländern gleicher sind, als in anderen. IMHO liegt die Schuld aber keinesfalls beim Kanzleramt, sondern wohl im Zweifelsfall im Länderinnenministerium bzw. Innensenat. Unser Herr Körting scheint diesbezüglich jedenfalls vernünftiger als manche seiner Kollegen...

Gruß, Jake C.

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Vor Mitte des nächsten Jahres ...


...hätten die gerne, dabei ist es soooo einfach

5. untätigkeitsklage einreichen


Jo, und bis meine Klage vor dem Verwaltungsgericht überhaupt einen Termin bekommt, gibt es schon lange neue Vordrucke crying.gif

Aber auf ein paar Monate mehr oder weniger kommt es ja fast nicht mehr an, viel spannender ist doch die geäußerte Angst vor der "Volksbewaffnung" der Sportschützen mit Repetiergewehren...

Darüber sollte mal viel eher mal nachdenken.

Ein noch geduldiger BDMPler.

Geschrieben

In Antwort auf:

... wie man denn verhindert, daß die Sportschützen jetzt nicht plötzlich zu Repetiergewehrsammlern mutieren.


Sach' mal, kannst Du diese Aussage irgendwie belegen?

Das wird ja wirklich immer toller. Wenn sich das bewahrheiten sollte, wird es spannend.

Dann wird auf breiter Front (von Seiten der gleichgeschalteten Behörden) blockiert, bis eine entsprechende Gesetzesänderung durch ist, sofern sich dafür noch mal eine Mehrheit finden sollte.

Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, aber sollte es in diese Richtung laufen, wären die ersten Untätigkeitsklagen sobald wie möglich angebracht, um Druck zu machen und dem Gesetzgebungsverfahren womöglich zuvorzukommen.

Gruß, Ronald

Geschrieben

In Antwort auf:

jaeger7,

genau,Nachdenken,und das möglichst leise.

Sollen wieder mal schlafende Hunde geweckt werden?

Gruß

38-40


Warum leise sein ?

Die Hunde sind schon lange vor uns aufgestanden.

Die Bedenkenträger sitzen in den Behörden und habe den Gesetzestext gelesen. Sie denken, sie hätten in verstanden, und nun wird versucht zu blockieren - oder sollte das nicht möglich sein - zumindest weiter zu reglementieren (Über die jährliche Mengenbegrenzung hinaus...).

Nur zur Erinnerung, die Aussage "Sportschützen könnten mit der neuen gelb/blauen WBK ja das Sammeln anfangen" stammt nicht von mir, sondern aus dem Regierungspräsidium Arnsberg und wird z.Zt. angeblich in Berlin in einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe diskutiert.

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