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Habakuk

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Hallo Freunde von Pulver und Blei,

in welchem Paragraphen des neuen Waffengesetzes steht, dass die alte Gelbe uneingeschränkt weiter gilt? Habe unter www.waffendesetz.de gesucht und auch die Suchmaschine hier bemüht, aber nichts Einschlägiges gefunden. Ich weiß zwar aus den vielen Beiträgen, dass die alte Gelbe weiterhin gilt, aber es wäre nützlich für mich zu wissen, wo das im Gesetz geregelt ist.

Vielleicht gehöre ich auch zur Gattung der Blindfische und habs nur überlesen... blush.gif

Gruß Habakuk

im FWR

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War da nicht was mit § 58, daß Erlaubnisse weitergelten? confused.gif

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...."allerdings sehr allgemein formuliert".....

aber hinsichtlich Weitergültigkeit der WBK unumstritten icon14.gif

Mouche

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...und ich habe am 13.10.2003 eine neue "alte" Gelbe bei unserem O-Amt abgeholt.

Auch der heutige Neueintrag einer BDF war ohne weitere Probleme möglich. Soweit Info aus Niedersachsen.

Gruß

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In Antwort auf:

...und ich habe am 13.10.2003 eine neue "alte" Gelbe bei unserem O-Amt abgeholt.


...und das ist NICHT durch das neue WaffG gedeckt. Wenns wirklich die Gelbe für EL-LW wäre.

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@ Völker

Wirklich nicht? Ich ging davon aus, das es auch weiterhin eine neue "alte" Gelbe gibt wenn die ursprünglich ausgestellte WBK voll ist. Ist es nicht so ??

Manfred

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In Antwort auf:

In Antwort auf:

...und ich habe am 13.10.2003 eine neue "alte" Gelbe bei unserem O-Amt abgeholt.


...und das ist NICHT durch das neue WaffG gedeckt. Wenns wirklich die Gelbe für EL-LW wäre.


@Völker: Wie kommst Du darauf? Die neue Gelbe ist nicht zwingend universell, sondern kann (und wird m.E. auch) "thematisch" beschränkt werden - und das kann genau dazu führen, dass eine neue Gelbe praktisch der alten Gelben entspricht.

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Das ist im Augenblick nicht so eindeutig zu beantworten!Hier gibt es Spiel- und Auslegungsraum!

Vernünftige Sachbearbeiter stellen bei Bedarf (EL Erwerb und volle alte WBK) die alte Gelbe weiter aus, mit der Begründung, daß ein uneingeschränkter EL Erwerb bewilligt wurde und der Schütze nix dafür kann,daß es die neue Gelbe noch nicht gibt icon14.gificon14.gificon14.gif.

Sobald es die Neue Gelbe gibt, wird man die vorhandene Alte Gelbe noch mit EL Käufen füllen können - eine weitere wird aber dann nicht mehr ausgestellt.Dies ist vom Gesetz auch nicht vorgesehen.Die vorgenannte "Auslegung" orientiert sich wohl an der "Weitergültigkeit" bereits erteilter Genehmigungen. Ist halt Folge des neuen Gesetzes und seiner perfekten Umsetzung chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Eine Beschränkung der Neuen Gelben ist nach meiner Kenntnis weder in Gesetz,noch VO vorgesehen, noch ist es geplant.

Mouche

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@627 PC: Ok, diesen Fall meinte ich nicht, hast recht - gibst Du einen aus? smile.gif

@Clausi: Die inhaltlichen Beschränkungen müßten sich aber auf die Sportordnung des befürwortenden Verbandes beziehen. Ich kenne keinen, der keine Repetierbüchsen zuläßt. Weitere Beschränkungen lassen sich IMHO nur zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit einbasteln.

Edit: Mouche, Du warst zu schnell!!! grin.gif

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In Antwort auf:

Sobald es die Neue Gelbe gibt, wird man die vorhandene Alte Gelbe noch mit EL Käufen füllen können - eine weitere wird aber dann nicht mehr ausgestellt.Dies ist vom Gesetz auch nicht vorgesehen.


Wie kommst du darauf? Die alte gelbe erlaubt den Erwerb von Einzelladerlangwaffen - und zwar ohne Mengenbegrenzung. Die WBK gilt weiter und zwar ohne Beschränkung. Im Gesetz (alt wie neu) steht nix davon, dass diese nur solange zum Erwerb berechtigt, bis alle Zeilen voll sind. Wenn die alte gelbe WBK voll ist gibt es vom Amt eine neue alte gelbe oder man kauft die Waffen über die volle alte gelbe und lässt sich die Waffen und die MEB auf eine grüne eintragen....

bye knight

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Hallo.

Auch ich habe im letzten Jahr schon eine ganz normale "alte" Gelbe beantragt und ausgestellt bekommen. Ich konnte mich bis Sommer diesen Jahres für keine LW entscheiden. Habe dann ein BDF erworben und die ohne Probleme eingetragen bekommen.

Die alte Gelbe ist auf jeden Fall weiterhin gültig und kann bis zum letzten freien Eintrag ausgefüllt werden.

Gruss und Gut Schuss

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Also das sehe ich genauso wie knight. Die alten gelben WBK werden auch in 20 Jahren noch gelten und wenn eine voll ist, wird jeweils auch eine "alte" gelbe WBK ausgestellt (sicherlich auch ein Grund, warum die neue gelbe WBK blau werden soll, um abzugrenzen). Im bisherigen Umfang gilt die Erlaubnis weiter. Ich frag mich nur, was die Behörde macht, wenn die alten Vordrucke mal alle sind und man keine neuen alten mehr bestellen kann. Zum Glück hat hier mal einer meiner Vorgänger 500 Stück bestellt. Die reichen mir sicher noch bis zur Rente... grlaugh.gifgrlaugh.gifgrlaugh.gif

Guest ichbindicht
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Sachbearbeiter, Du hast gut reden .....

Meine Behörde sieht das anders und ich bin jetzt schon dabei, einen Anwalt einzuschalten, weil ich mich nicht gut genug auskenne.

Kann ich Dich mal direkt anfragen? Das Forum ist ja anonym ... oder kannst Du dann Ärger bekommen???

Ich will ja niemandem Stress machen.

Wo (Bundesland) ist Dein Amtssitz????

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Meinen genauen Amtssitz möchte ich nicht preisgeben, weil das hier auch nichts zur Sache tut. Dass ich aus Baden-Württemberg komme, ist aber kein Geheimnis.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Erfolg !

Guest ichbindicht
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Ich verstehe Dich da nur zu gut ...... ich kann Dir aber jetzt schon sagen, dass ich zur Auskunft bekomme, dass in Rheinland-Pfalz eben alles anders ist.

So´n Scheiss - gerade wo ich immer versucht habe, alles korrekt zu machen und bloss keinen Ärger mit denen zu bekommen.

Zum Glück habe ich eine RV, aber eigentlich wäre mir eine Einigung einfach lieber ......

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@ Sachbearbeiter: Die ausgestellten alten Gelben gelten weiter und Erwerb darauf für EL LW ist auch klar-auf jeden Fall, bis sie voll sind icon14.gif

Das ist klar!

Aber danach weiterhin Ausstellung der alten Gelben - parallel sozusagen zur neuen Gelben (die blau sein soll) confused.gif

Das höre ich heute zum ersten Mal grin.gifgrin.gif!

Für die Übergangszeit bis zur Auslieferung der Neuen Gelben("Blauen") -JA ,bei Bedarf. Aber danach confused.gif

Das sieht das Gesetz IMHO nicht vor!

Die neue Gelbe gilt als Ersatz für die alte Gelbe - nicht als zusätzliche,erweiterte "Sportschützen-WBK".

So kenn ich das - laß mich da aber gerne berichtigen!

Gruß Mouche

Guest ichbindicht
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@mouche

Die Lösung von SB gefällt mir aber eigentlich viiiiiiiiielllllllllllllllllllllll besser AZZANGEL.gif

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Auf das, was uns allen am besten gefällt,nimmt das WaffG bedauerlicherweise recht wenig Rücksicht tongue.gif

Mouche

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mouche hat recht:

die alte gilt insofern weiter, als dass diese alte gelbe wbk jetzt auch die besitzerlaubnis ist, und die darin aufgeführten waffen müssen nicht in eine neue gelbe wbk nachgetragen werden

eine alte gelbe wbk bzw die erlaubnis nach §28 II altes-waffg kann nicht mehr erteilt werden, da jetzt neues recht gilt. dem käme nämlich die ausgabe einer leeren alten gelben wbk gleich.

Guest ichbindicht
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das würde aber bedeuten, dass meine behörde im Recht ist ......... und noch vor wenigen tagen wurden hier ganz massiv andere meinungen geäussert .... confused.gif

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@Mouche

In Antwort auf:

@ Sachbearbeiter: Die ausgestellten alten Gelben gelten weiter und Erwerb darauf für EL LW ist auch klar-auf jeden Fall, bis sie voll sind

Das ist klar!

Aber danach weiterhin Ausstellung der alten Gelben - parallel sozusagen zur neuen Gelben (die blau sein soll)

Das höre ich heute zum ersten Mal


Die Auslegung, daß die alte Gelbe noch über ihren letzten Eintrag hinaus weitergilt, wurde bereits von einigen Board-Juristen auch so gesehen. Die Gelbe ist ja eine mengenmäßig unbeschränkte Erlaubnis für den Erwerb von EL-LW und nach §58 WaffG unbeschränkt weiter gültig. Hast Du nur noch eine Zeile frei und kaufst 2 Waffen, muß (nach dieser Auslegung) einfach eine Folgekarte ausgestellt werden. Zu diskutieren wäre noch zusätzlich, ob hierbei eine erneute Austellungsgebühr oder nur die Eintragegebühr erhoben werden kann.

Aber ob das mit der Folgekarte wirklich in alle Ewigkeit so stimmt, weiß ich nicht.

Deshalb posteten schon einige hier, daß sie sich ihre schöne alte Gelbe nach altem Recht ausgestellte WBK nicht durch den Zusatzstempel auf neues Recht ziehen lassen wollen.

Willst Du mehr (Repetierer, Freie Pistole...) dann mußt Du halt wieder auf Tippel-Tappel-Tour über den Verband die Blaue beantragen.

@Sachbearbeiter: Hat eigentlich Deine letzte Dienstberatung irgendwelchen Erkenntniszuwachs in Sachen "Wieviele Waffen pro Halbjahr auf welche Karte" gebracht?

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Tja, wir werden sehen, wie es mit der alten Gelben weitergeht. Ich kann mir auf jeden Fall nicht vorstellen, dass alte gelbe WBK in neue gelbe WBK umgeschrieben werden müssen sollen (tolle Wortkonstruktion, lach !), wenn die 8 Spalten voll sind. Wer wirklich nur Einzellader-Langwaffen erwerben möchte, sollte das doch bitteschön auch in Zukunft ohne weitere Vorschriften dürfen.

Das mit den zwei Waffen pro Halbjahr habe ich bereits gepostet nach meiner Dienstbesprechung im September. Dort wurde fast einhellig die Meinung vertreten, dass die 2/6-Regelung für alle Sportschützen, gleich welche WBK (also auch für die gelbe WBK), gilt. Begründung: In § 14 Abs. 2 wird das geregelt, Absatz 4 begründet nur ein besonderes Bedürfnis, hat aber mit dem Mengenerwerb nichts zu tun.

Gebetsmühlenartig kann ich mich nur wiederholen: abwarten und Tee trinken. Es wird sich trotz aller Unkenrufe alles der Reihe nach klären...

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In Antwort auf:

eine alte gelbe wbk bzw die erlaubnis nach §28 II altes-waffg kann nicht mehr erteilt werden, da jetzt neues recht gilt. dem käme nämlich die ausgabe einer leeren alten gelben wbk gleich.


In dem hier diskutierten Fall wird ja auch keine neue WBK (= Erlaubnis) erteilt. Die Erlaubnis ist immer noch die vorhandenen alte und volle WBK. Nur trägt man die Waffen eben auf einem neuen Dokument ein, was aber nicht gleichzeitig auch eine neue Erlaubnis ist.

bye knight

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