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IGNORED

Ist das überall so?


Stefan Klein

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

anbei der Antrag an des RSB zur Erteilung eines Bedürfnisses.

http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/08...8_antragwbk.pdf

Was halten denn unsere Rechtsexperten davon. Insbesondere zu den gefoderten Angaben.

Was gehen denn den RSB alle besessenen Waffen an? Wie verhält es sich da noch mit Datenschutz? Wie ist das mit der Teilnahme mit allen Waffen an Vereins- und Kreismeisterschaften?

Meiner Auffassung nach wird da etwas zu viel gefragt.

Auf eure Ausführungen freue ich mich schon

Gruß Stefan

Geschrieben

Hallo Stefan

wechsel doch den Dachverband.

Kündige die Mitgliedschaft im Rheinischen Schützen Bund

mit einer gepfefferten Begründung. Die Jungs könnten mir den

Buckel runterrutschen und am Ende nicht vergessen mit

der Zunge zu bremsen. gaga.gif

Steven

Geschrieben

Hi Steven,

das Problem ist, das ich in einem Verein bei mir zu Hause bin, wo es mir tierisch Spaß macht. Grund dafür ist aber nicht dieser Dachverband, sondern die Leute da. Wollte mich schon mal nach BDMP umschauen, hatte aber noch nicht die Zeit dafür. Studiere im Moment in München, weshalb meine Zeit etwas eingeschränkt ist. Vielleicht findet sich ja hier jemand, der mir etwas weiter helfen kann.

AZZANGEL.gif

Was mich ankotzt sind solche Fragen, ob und wofür und wie auch immer man Waffen besitzt, welche das sind und welche Waffe man sich kaufen will ( Man muss sich tatsächlich auf ein Modell festlegen!)...

Was wär denn, wenn man z.B was geerbt hat, oder halt Traditionsgemäß einmal im Jahr "rollende Dose" schießt, oder der Verein jedes Jahr einen Ordonnanzgewehrpokal veranstaltet, das geht den RSB einen Feuchten an.

Kopie der WBKen, Kopie der Vereinssatzung, lest mal, was die alles als Anlage wollen. gaga.gif

Gruß Stefan

Geschrieben

Hm,

eine Kopie der bisherigen WBK-Einträge fragen wir in unseren Befürwortungsformularen auch ab. Aber nicht, weil mich der Inhalt fremder Waffenschränke interessiert, sondern weil ich hier ersehen kann, ob eine Bescheinigung nach § 14 (2) oder nach § 14 (3) benötigt wird, ob es Probleme mit de3r 2/6-Regelung gibt (die vielleicht mit einer vernünftigen Erklärung in unserer Bescheinigung umschiffbar sind) etc.

Klar, ich kann diese Punkte auch einfach abfragen, ist aber für viele Schützen "komplizierter" und wohl auch fehlerträchtigter.

Udo

Geschrieben

hallo !

obwohl ich mit sicherheit kein fan des dsb ( und seiner teilverbände ) bin, kann ich an dem fragebogen und seinen zugehörigen beiblättern absolut nicht schlimmes oder gemeines finden ! confused.gif

der verband soll bestätigen, dass der schütze aus einem bestimmten grund eine waffe zum ausüben des schiessports benötigt. und genau diese daten werden hier abgefragt, nicht mehr und nicht weniger. icon14.gif

man kann über das bedürfnisprinzip denken was man will, aber es ist nun mal gesetzlich so festgelegt ( ich bin auch nicht begeistert davon !) und dann müssen die verbände auch danach handeln.

ich bin in zwei "komkurenzverbänden" des dsb organisiert,

wir fröhnen dem grosskaliberschiessen, jagen slugs durch 12er läufe und rennen in westernklamotten über sand-stages.........auch in diesen beiden verbänden muss bei entsprechenden anträgen der waffenbestand durch kopien belegt werden. was solls ? wo liegt hier das problem für den interessierten schützen? confused.gifconfused.gif

speziell die angabe des waffentyps finde ich sinnvoll, hier hatten wir schon etliche fälle, wo schützen SCHEISS gekauft hatten, und dann dumm aus der wäsche guckten, als mit dem müll kein blumentopf zu gewinnen war ! dann wurde krampfhaft versucht das gelumpe wieder zu verkaufen, und der aufstand mit den ämtern begann von neuem. ist DAS sinnvoll ? gaga.gifgaga.gifgaga.gif

und ganz zum schluss ( und das obwohl ich dem dsb schiessen nichts abgewinnen kann ! ) jeder ist freiwillig in seinem verein und dachverband, und der hausherr macht die regeln; dem jeweiligen dachverband steht das recht zu , zu regeln und zu bestimmen was unter seinem dach geschossen wird, wie diese waffen zu beantragen sind, und wieviele für SEINE disziplinen nötig erscheinen.

das ist nun mal so und wenn es einer fertigbringt bei der formel 1, mit seinem alten golf mitfahren zu dürfen und neben schumi zu starten, dann nehm ich das obige sofort zurück und tue busse ! chrisgrinst.gif

nicht aufregen, mitarbeiten in den verbänden, verbesserungen fordern, auch der konservativste verband wird einmal das tun, was die MEHRHEIT seiner mitglieder von ihm verlangt !

jürgen

Geschrieben

Na ja,

wenn einer Scheiss kauft, muss er damit leben. KK 100m kann man mit eigentlich mit jedem popligen Einzellader schießen, sofern die Regeln eingehalten werden. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage, aber muss das unbedingt der Verband klären?

So viel Eigenverantwortung sollte man dem Schützen schon noch zugestehen.

Übrigens ist der Verband jetzt dafür verantwortlich, die Regelung mit dem angeblichen Grundbedürfnis durchzusetzten? Ich dachte immer, dass sei Sache der Behörde.

Gruß Stefan

Geschrieben

hallo stefan !

klar, wenn einer wider besseren wissen gelump kauft, muss er mit leben ! aber ich glaube es ist sinnvoller, wenn möglich vorher abzuklären was geeignet und sinnvoll ist.

es werden auch von büchsenmachern und waffenhändlern immer wieder märchen über waffen erzählt ( was im lager liegt ist immer top ! ) und ob ich´s vorher angebe, was ich kaufen will, wenn ich´s dann habe, sieht es doch jeder.

macht das einen unterschied ?

es soll ja auch keiner gezwungen werden was bestimmtes zu kaufen, es soll aber halt das sein, wofür es auch ausgegeben wird.

beispiel von "früher": schütze will sportrevolver für dsu diszilpinen und dann sogar noch im schützenkaliber .38 spec.

der mann ist aber vernünftig und leistungsbewusst, gell ?

von wegen ! gekauft wurde chief special mit 2 1/2" lauf und verdecktem hammer, damit man schön agent spielen kann......

geschossen wird dann mit dem teil so gut wie nichts. ist das sinn der sache ?

oder: sportschütze will selbstladegewehr in 7,62mm ( aha eine .308 ! ) für´s 100 meter schiessen und kommt dann mit ner .30 carbine zurück, ein tolles stück, leider halt auf 100 meter ein streukreis von 35cm, was solls, hauptsache das ding schiesst !!!......???????

ausserdem hat der verband keine regelungen durchzusetzen, er sollte sich halt nur an gesetzlich vorgaben halten, sonst sieht´s mit der zulassung übel aus.

oder glaubst du ein über gesetze hinwegschauender verband mit freigiebigster bestätigungspraxis hat ne lange "lebensdauer" ?

ich bin der festen meinung, ein sportschütze sollte alles das bekommen was er wirklich braucht um seinen sport auszuüben, und wenns 20 waffen sind !

aber zum angeben vor der frau oder freundin, oder zum liegenlassen im tresor, tut´s auch ne deko oder softair !

jürgen

Geschrieben

In Antwort auf:

Bestätigung des Vereins, dass zum Leistungsnachweis ein entsprechendes Sportgerät als Vereinswaffe nicht zur Verfügung steht.


Ich brech' zusammen. Vielleicht noch 'ne Bescheinigung vom Pfarramt, wegen regelmäßigen Kirchgang' und so. Warum hat der Gesetzgeber überhaupt ein Waffengesetz gemacht? Den ganzen Ärger mit den Verschärfungen auf sich genommen.

Was sich so manche Funktionäre ausdenken, ist mehr als Mr. Slugs sich gewünscht hätte.

Falls sich hier nochmal einer über staatliche Gebührenschneiderei aufregt.

Das hier ist der Gipfel der Frechheit:

In Antwort auf:

Befürwortungen über die ersten beiden Waffen werden mit 10,-- €uro berechnet. Jede weitere Befürwortung kostet 25,-- €uro.


Es geht auch mit weniger Bürokratie:

Waffenantrag Südbadischer Sportschützenverband

Geschrieben

Ein Sportschütze hat eine Sachkundeprüfung abgelegt. Wenn er sich - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - für 100m einen .30 Carbine kauft, ist das seine eigene Dussligkeit.

Außerdem bin ich zahlendes Mitglied im Verband - finanziere das gar königliche Verhalten genau dieser Vereinsfürsten mit! Und dann bin ich eben 016.gif, wenn ich so etwas lese. Leider ist es in Sachsen-Anhalt zur Zeit so, daß in weiten Teilen des Landes nicht die Ordnungsämter das Problem sind, sondern das Problem ist der Landesverband des DSB in Magdeburg! Wie hier vom eigenen Verband durch bürokratische Hürden und Spitzfindigkeiten mit den eigenen Mitgliedern umgegangen wird, ist nicht mehr lustig. Die Folge: mehrere Vereine schauen sich nach einem anderen Dachverband um.

Also, Kontrolle ist gut, aber man sollte nicht schärfer und bürokratischer als das Weffengesetz sein.

Geschrieben

In Antwort auf:

eine Kopie der bisherigen WBK-Einträge fragen wir in unseren Befürwortungsformularen auch ab. Aber nicht, weil mich der Inhalt fremder Waffenschränke interessiert, sondern weil ich hier ersehen kann, ob eine Bescheinigung nach § 14 (2) oder nach § 14 (3) benötigt wird, ob es Probleme mit de3r 2/6-Regelung gibt (die vielleicht mit einer vernünftigen Erklärung in unserer Bescheinigung umschiffbar sind) etc.


Und woran willst du das erkennen?

bye knight

Geschrieben

Das mit den Ringzahlen dürfte rein rechlich nicht gedeckt sein und ist IMHO reine Willkür...Sluggys Bakterien greifen um sich...!!

Wenn das aus dem Amt käm', würd ich ja nix sagen, aber das kommt von den eigenen Verbänden!!!

016.gif016.gif016.gif

Geschrieben

@stefan klein

Nein. es ist NICHT überall so. Und das sollte es meines Empfindens auch nicht.

Der Gesetzliche "Auftrag" an die --- dann--- anerkannten Verbänd ist doch klar Im WaffRNeuRegGes. zu lesen. Warum gehen die Landesverbände immer eigene Wege? Und nicht gemeinsam unter dem Dachverband erarbeitete?

Mit anderer Frage: wird das FWR vom z.B.DSB in die Erarbeitung eines Bundesseinheitlichen Antrages eingebunden?

Wenn nein, warum nicht?

Sofern regionale Verbände meinen, man kommt mit der Lösung des "Formularwesens" im eigenen Ländle allein am besten klar,glaube ich an einen grossen Irrtum. Das mag eine Weile gutgehen, eine Dauerlösung ist es nicht.

Gruß

Spopi

Geschrieben

Natürlich ist es jedem (Teil) Verband erlaubt eigene Regeln zu erstellen! Allerdings stelle ich hier erhebliche Ermächtigungen fest, die deutlich über die geltende Rechtslage hinausgehen. Keine Verordnung und Verwaltungsvorschrift darf ein Gesetz weitergehend reglementieren. Diese Anträge des Rheinischen Schützenbundes tun dieses aber an mehrfacher Stelle, allein die Befürwortung von 2 Waffen in 12 Monaten ist einfach völlig haltlos. Hier behindert man sich selber ! Nachwuchs im Schützenwesen des DSB (selber DSB) wird dadurch sicherlich nicht gerade motiviert. "2 Disziplinen kannst du als Neuling schießen" heißt die Botschaft dieses Schützenverbandes. Wahrlich eine sonderbare Entwicklung in den Verbänden, die von uns als Mitglied ihre Daseinsberechtigung erhalten. Man kann dem DSB als Dachverband nur anraten eine einheitliche Bedürfnisbescheinigung zu erstellen , die für alle Landesverbände Gültigkeit haben solte. Schon jetzt ist die Auslegung in den Ordnungsbehörden in waffenrechtlichen Erlaubnissen so unterschiedlich, dass man sich fragt ob wir 16 WaffG.in Deutschland haben. Sie reichen von "kein Problem, das machen wir" bis "seien sie froh, dass sie den Kram behalten dürfen". Eine zusätzliche unterschiedliche Bedürfnisauslegung der einzelnen Landesverbände wäre der Supergau.

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

Hallo,

ich komme aus Köln und gehöre (unter anderem) dem RSB an.

In Antwort auf:

Diese Anträge des Rheinischen Schützenbundes tun dieses aber an mehrfacher Stelle, allein die Befürwortung von 2 Waffen in 12 Monaten ist einfach völlig haltlos. Hier behindert man sich selber ! Nachwuchs im Schützenwesen des DSB (selber DSB) wird dadurch sicherlich nicht gerade motiviert. "2 Disziplinen kannst du als Neuling schießen" heißt die Botschaft dieses Schützenverbandes.


Folgendes dazu:

Mir wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin des Kölner Polizeipräsidium beim letzten Eintrag eines Einzelladers auf meine alte gelbe WBK unmißverständlich mitgeteilt, dass ich innerhalb von 12 Monaten nur noch eine weitere Waffe erwerben darf, da die gerade eingetragene auf mein Kontigent (2 Waffen in 12 Monaten) angerechnet wird!!! mad1.gif

Als ich der zuständigen Sachbearbeiterin dann sagte, dass ich doch mit der alten gelben WBK jederzeit Einzelladerlangwaffen kaufen kann und sie mir die Waffe doch eintragen muss, verneinte sie dies. Auch die Leiterin der Kölner Abteilung teilte mir dies auf Nachfrage mit. pissed.gif

Ein dritter Eintrag ist nicht möglich und ein evtl. Kauf muss Rückgängig gemacht werden. Des weiteren ist der Kauf einer dritten Waffe innerhalb eines Jahres nicht erlaubt, was sogar zu Problemen führt, wenn man versucht eine dritte (schon gekaufte) Waffe einzutragen.

Ich weiß jetzt nicht mehr genau welche rechtliche Grundlage sie dafür hatten. Sie zeigten mir nur den Auszug, aber woher? confused.gifcrying.gif

Dies kommt also nicht alleine vom RSB.

Gruß

Dirk

Geschrieben

WaffG(neu)

In Antwort auf:

§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen

mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für

Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

(4)
Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.
Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten

Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.


Daraus geht hervor, daß die Einschränkung von 2 Waffen pro Halbjahr sich nur auf die "Grüne" bezieht, da der entspr. Passus in Abs. 2 (eine inhaltlichen Ergänzung des Abs. 1) genannt ist.

Da können die auf- und niederhopsen! (zumindest was die Sache mit dem Erwerb von 2+2 Waffen pro Jahr angeht, das andere sollen Juristen zerpflücken)

Geschrieben

In Antwort auf:

Daraus geht hervor, daß die Einschränkung von 2 Waffen pro
Halb
jahr sich nur auf die "Grüne" bezieht, da der entspr. Passus in Abs. 2 (eine inhaltlichen Ergänzung des Abs. 1) genannt ist.


Hmmm, das sehe ich aber anders ! Trennen muss man hier die Erwerbs- und die Bedürfnistatbestände. § 14 Abs. 4 ist nur eine Ausnahme vom Regelbedürfnis, damit man nicht jedes Mal wie bei der grünen WBK eine Erwerbserlaubnis benötigt. tongue.gif

Das ändert ab nix daran, dass auch bei der gelben WBK (in der Regel - Ausnahmen kann die Waffenbehörde also durchaus auch mal zulassen smirk.gif) nicht mehr als zwei Schusswaffen pro sechs Monaten erworben werden dürfen.

Wenn jemand in dieser Frist unbedingt eine dritte Waffe braucht, sollte er das im Vorfeld mit einem netten Plausch beim Sachbearbeiter besprechen. laugh.gif

Geschrieben

@Sachbearbeiter:

Ich gehe konform mit Dir, daß es grundsätzlich der sicherste Weg ist, nur 2 Schußwaffen pro Halbjahr zu erwerben, wenn der Sachbearbeiter nicht sein ok gibt (ist ja eine ziemlich unsaubere Formulierung im WaffG) - aber nur 2 Waffen pro Jahr - wo hat die gute Kölnerin das her?

Geschrieben

Nach derzeitigem Stand: bei Sportschützen generell ja, gleich ob die gelbe WBK früher erteilt wurde oder erst noch erteilt wird. crazy.gif

Es stehen allerdings noch die neuen Verwaltungsvorschriften aus, die irgendwann im Frühjahr 2004 kommen sollen. Dort kann durchaus noch eine Konkretisierung vorgenommen werden.

Die gute Kölnerin AZZANGEL.gifhat den Gesetzestext sicherlich nicht genau gelesen und hat sich irgendwie anstelle von 6 die 12 Monate eingeprägt. Anders kann ich mir das nicht erklären.

Geschrieben

@ Sachbearbeiter

Du scheinst ja offensichtlich vom Fach zu sein ;-)

Im WaffG steht zur Erlangung einer WBK / eines Voreintrages

etwas von regelmäßig am Training teilnehmen...

Wo steht, was ich als regelmäßig zu verstehen habe?

Freue mich auf Antwort!

Viele Grüße

Volco

Geschrieben

Hm, bin mir jetzt nicht mehr wirklich sicher, ob sie sagte "in 6 Monaten" oder "in 12 Monaten". Ist schon wieder einige Monate her. rolleyes.gif

Auf jeden Fall hat sie mir irgendeinen Schrieb gezeigt wo dies stand. Vielleicht auch nur eine vorrübergehende Anweisung von was auch immer für eine Stelle. rolleyes.gif

Gruß

Dirk

Geschrieben

Aus der PDV211 (Polizei-Dienstvorschrift)

In Antwort auf:

"Die Schießausbildung hat bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs oder in Notwehr- und Nothilfesituationen eine sichere und schnelle Handhabung der Dienstwaffen bei Treffsicherheit zum Ziel. Weiterhin soll der Polizeibeamte befähigt werden, die Schusswaffe situationsangepasst und nur als äußerstes Einsatzmittel zu gebrauchen. Dies soll durch genaue Kenntnis der Waffen, umfassende Ausbildung an den Waffen und häufiges Übungsschießen erreicht werden. Die Vermittlung der rechtlichen Voraussetzungen und der Grenzen des Schusswaffengebrauchs, das einsatzmäßige Verhalten, die Kenntnisse über psychische Belastung, das angemessene Verhalten in Konfliktsituationen und der Zusammenhang von körperlicher Leistungsfähigkeit und Schießfertigkeit wird der Gesamtausbildung zugewiesen."


Daraus entnehme ich, daß das Schießtraining der Polizisten als Maß für Regelmäßigkeit herangezogen werden kann. cool.gif

Wie oft, liebe anwesende Polizisten, werdet Ihr pro Jahr in den Schießkeller zitiert? 021.gif

Archiviert

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