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IGNORED

Wurfsterne im Baumarkt???


Rodney

Empfohlene Beiträge

WaffG Anlage 2 Waffenliste sagt in Abschnitt1 Verbotene Waffen:

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: Punkt 1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne)

In meinem Lieblingsbaumarkt werden unter der "Tarn"-Beschreibung "Kreissägeblatt" Dinger verkauft, die meiner Meinung nach viel eher die oben genannte Definition erfüllen, als alle jemals in Deutschland verkauften Wurfsterne ... ob das wohl so in Ordnung ist confused.gifconfused.gifconfused.gif?

(naja ... kann auch einfach sein, daß ich mich heute zuviel mit Waffenrecht beschäftigt habe ... ich seh' schon überall verbotene Gegenstände ... rolleyes.gifgaga.gif)

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Deshalb ist ein Hammer ja ein Werkzeug und keine Hiebwaffe.
wink.gif


Sind Totschläger nicht auch verboten?

Ich dachte immer, das neue Wffg würde alles sicherer machen! Da war wohl wieder jemand zu lasch im IM... 016.gif

chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gifgaga.gif

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Hammer nur noch für Geprüfte Handwerker!

So wird Schwarzarbeit verhindert.

Wer sich einen Hammer rechtswiedrich aneignet,oder fälscht,oder gefälschte usw...........

Klingt blöde,aber bei den Grünen könnte alles Realität werden.

Es wurde ja gesagt,das Heimwerker ,das Handwerk schadet.

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Kreissägeblätter: Jetzt mal ohne Witz: Diese Dinger wurden damals bei den "Demos" gegen die Startbahn West (Flughafen Frankfurt) gegen Polizisten geschleudert und sollen extrem bösartige Verletzungen hervorgerufen haben. Ich habe ein Foto gesehen, wie so eine Scheibe im Schutzschild steckte. Wie das genau funktioniert hat (auf Schnur aufgewickelt und dann geschleudert oder so) müßte man einen Fachmann aus der Szene fragen (Fischer, Cohn-Bandit et al).

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Gast ichbindicht

Wer hat denn da am Wochenende nen alten James-Bond-Film angeguckt ..... und schon wieder auf dumme Gedanken gekommen ...........

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Mit Wurfsternen wurde bei uns im Verein gerne und oft trainiert. Seit 1. April ist das nun leider verboten. Damit die Wurfsterne noch einen Zweck erfüllen, haben wir sie unserem Wirt (wie heißt er noch gleich?) auf ein Brett genagelt:

Sternegerd.jpg

Der Herr Wirt ist so unscharf, weil er bei Aufnahme des Bildes schon einiges getrunken hatte.

Mittlerweile ist ein weiterer Stern hinzugekommen und wenn sich der Herr Wirt weiterhin so gut benimmt, dann hat er echte Chancen auf eine Fünf-Wurfsterne-Theke.

MP

(Jetzt ist mir der Name unseres Wirts eingefallen, er heißt Willi)

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Ich bin mir nicht sicher, ob diese angenagelten Sterne nicht doch unter das Verbot im WaffG fallen!

So richtig "unbrauchbar" gemacht sind sie durch die Fixierung per Nagel auf einem Holzbrett ja nicht.

Man könnte die Nägel schließlich wieder herausziehen und die Wurfsterne wieder verwenden.

M.E. ist es besser, wenn der Herr Wirt das Brett bis zum 31.08.2003 verschwinden läßt!

GRUß

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In Antwort auf:

Ich bin mir nicht sicher, ob diese angenagelten Sterne nicht doch unter das Verbot im WaffG fallen!


Nun ja, ich war bei der Beschreibung der Befestigung etwas ungenau.

Verwendet haben wir Schwerlastdübel, die zusätzlich mit Zweikomponentenkleber fest im Eichenbrett verankert sind. Die Schrauben haben wir nach dem Hineindrehen mit der Schleifmaschine bearbeitet, so dass kein Angriffspunkt für ein Werkzeug (Schraubendreher, Zange...) vorhanden ist. Zusätzlich zu den Schrauben sind die Sterne ebenfalls mit Zweikomponentenkleber befestigt. Unter den Sternen befindet sich ein Kontakt, der mit der Alarmanlage verbunden ist, so dass das Lösen der Sterne vom Brett sofort den Alarm bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle auslöst. Darüber hinaus ist das Brett mit einem Erschütterungssensor, sowie mehreren Kontakten, die auf Drehen oder Neigen reagieren, ausgestattet. Sowie wieder Geld in der Vereinskasse ist, rüsten wir Selbstschussanlagen nach.

MP

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