Zum Inhalt springen
IGNORED

PP Bochum: Behördenwilkur beim Anmelden von Mun


SWAT

Empfohlene Beiträge

PP Bochum geht völlig eigene Wege: Nach Meinung des Sachgebietsleiters S. muß ich als Jagdscheininhaber und Inhaber eines Munitionserwerbscheins für Sammler alle Munition anmelden, die ich vor dem 01.04.03 besessen habe; dies nicht nur der Art nach, sondern mit Auflistung nach Kaliber und Stückzahl.

Herr S., der offenbar selber nicht ganz sachkundig ist, da er erst mal in seinen Vorschriften nachblättern muss, will (oder kann) als ordnungsgemäßer pflichtbewußter Beamter nicht einsehen, dass die Anmeldung von Munitionsaltbesitz gem. § 58 WaffRNeuRG für diese Fälle eben n i c h t erforderlich ist.

Herrn S. interessiert es auch nicht, dass Nachbarbehörden seine Auffassung richtigerweise nicht teilen. Frei nach dem Motto von Toto und Harry: "In Bochum herrscht noch Recht und Gesetz". S. wäre schon überreif für eine Birne des VISIER.

Es stimmt mich schon sehr nachdenklich dass solche Beamten in den Amtsstuben "das Sagen" haben, obwohl sie eigentlich gar nicht genau wissen, wovon sie überhaupt sprechen.

Richtig übel wird mir erst dabei, wenn ich mir vorstelle, dass das Gehalt des S. mit meinen Stuergeldern bezahlt wird; die reinste Verschwendung.

SWAT

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun ja, man sollte sich von soeinem besserverdienenden Sozialhilfeempfänger nicht alles gefallen lassen, nur weil er gerne Diktator spielt. icon13.gif

Mit meiner netten Umschreibung für diesen Abschaum meine ich selbstverständlich nicht alle Beamten, sondern lediglich Exemplare wie diesen "Herrn S.". rolleyes.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das in Bochum ist kein Einzelfall! Im Landkreis Bad Doberan (Mecklenburg-Vorpommern) werden Jäger, Sportschützen und Sammler per Formblatt ebenfalls zu solcher Meldung aufgefordert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

will (oder kann) als ordnungsgemäßer pflichtbewußter Beamter nicht einsehen, dass die Anmeldung von Munitionsaltbesitz gem. § 58 WaffRNeuRG für diese Fälle eben n i c h t erforderlich ist.


Meinst du mit "diese Fälle" die Inhaber von Jagdscheinen und/oder Munitionserwerbsscheinen oder meinst du die Auflistung nach Kaliber und Anzahl?

Wir alle wissen, was eigentlich mit dem Paragrafen gemeint war - aber so wie es nun mal geschrieben steht, hätte dein Sachbearbeiter im 1. Fall durchaus recht, im 2. Fall jedoch nicht. Dass die meisten Behörden das sehr pragmatisch sehen, ändert letztlich nichts am Gesetzestext. Und wenn ich mich nicht irre, ist es in Bayern sogar landesweit so geregelt, dass alles zu melden ist. Begründung war, dass man mit einer gegenteiligen Regelung dem legalen Waffenbesitzer zu einem Gesetzesverstoß verleiten würde (oder so ähnlich).

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

diese Praxis erlebe ich auch in Bochums Nachbarstadt.

Nachdem ich meine Meldung über den Besitz von Patronenmunition abgegeben hatte, erhielt ich von der Berhörde eine Bestätigung über die Meldung ( schon mal gut ), sowie zwei Formblätter auf denen ich nun Menge und Kaliber auflisten soll.

Nachfrage beim FWR : Rundordner! und Hinweis auf bestehende Rechtschutzversicherung, heißt : nichts weiter auflisten, das Gesetz sei eindeutig.

carabelli

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Meinst du mit "diese Fälle" die Inhaber von Jagdscheinen und/oder Munitionserwerbsscheinen oder meinst du die Auflistung nach Kaliber und Anzahl?


Ich meine damit Jagdscheininhaber bzw. die Inhaber von Munitionserwerbscheinen (und natürlich auch WBK-Inhaber mit Munitionserwerbsberechtigungsvermerk).

Rein von Text des WaffRNeuRegG würde ich Dir vielleicht noch Recht geben. In den vorläufigen Vollzugshinweisen ist jedoch zweifelsfrei klargestellt, welcher "Tatbestand" unter § 58 fällt. Da sich die Sachbearbeiter des PP Bochum einerseits dananch richten (nämlich eine Aufstellung nach Stückzahl/Kaliber zu fordern) überlesen sie aber den Hinweis, dass die in §58 festgelegte Anzeigepflicht nur

bezüglich solcher im Besitz befindlicher Munition gilt, die bisher ohne Erlaubnis erworben uwrde und

für die Fälle des Munitionserwerbs vor dem 1.1.1973.

SWAT

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

einer meiner Kameraden hat auch mit einem Sachbearbeiter zu kämpfen, der eine detaillierte Aufstellung haben wollte und seine Meldung garnicht erst angenommen hatte. Ich habe ihm empfohlen, die Meldung mit einem Anschreiben mittels Einschreiben/Rückschein ohne die Munaufstellung zustellen zu lassen.

Anschreiben.

Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter,

in der Anlage erhalten Sie meine Munitionsaltbestandsmeldung nach §58 WaffG. Für den von Ihnen, in unserem persönlich geführten Gespräch, geäußerten Wunsch eine detaillierte Aufstellung der Patronenanzahl und Kaliber zu erhalten, sehe ich nach Rücksprache mit der Mitgliederbetreuung des FWR e.V. keinerlei Rechtsgrundlage.

Ich bitte Sie den Eingang meiner Munitionsaltbestandsmeldung auf dem Doppel zu bestätigen.

Sollten Sie weiterhin auf eine vollständige Auflistung der Patronenanzahl und Kaliber bestehen, fordere ich Sie auf, mir einen Bescheid unter Angabe der Rechtsgrundlage und mit Rechtmittelbehelfsbelehrung auszufertigen, damit ich diesen dann an meinen Rechtsbeistand weiterleiten kann.

Mit freundlichen Grüßen,

der Antragsteller

Ist doch wirklich nicht schwer!

Gruß,

frogger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Und wenn ich mich nicht irre, ist es in Bayern sogar landesweit so geregelt, dass alles zu melden ist. Begründung war, dass man mit einer gegenteiligen Regelung dem legalen Waffenbesitzer zu einem Gesetzesverstoß verleiten würde (oder so ähnlich).


Also in Bayern muss definitiv NICHT nach Kaliber gemeldet werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Macht Euch doch einen Spaß daraus und schickt ihnen nach jedem Training den aktuellen Stand. Wenn das alle Schützen im Kreis machen würden, hätten die nichts anderes mehr zu tun, als das Papier zu entsorgen.
wink.gif


Nee, nicht entsorgen:

Meldung auf dem Doppel quittieren und dies zurück senden, Original "zu den Akten".

Wo kommen wir denn hin, wenn solch höchst wichtigen Papiere einfach entsorgt würden ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, das Spielchen werde ich ja jetzt selbst erleben. War heute mit dem Wisch auf meiner Behörde. Der 'Chefe' war nicht da, aber die Mitarbeiterin sagte mir gleich, dass ich nochmal ein Schreiben bekommen würde, weil man die genauen Stückzahlen wissen möchte. Auf meinen Hinweis, dass es dafür im WaffG keine Grundlage gäbe, erfuhr ich, dass man das wisse. Aber schließlich müsse man doch etwas verwalten, also müsse auch etwas vorhanden sein. Wirklich verstanden habe ich es nicht, sie aber auch nicht. Zumindest war sie aber mit mir einer Meinung, dass die Munitionsanmeldung ... sagen wir mal nicht sehr sinnvoll ist. Die Dame schien auch bereits vom neuen WaffG gezeichnet zu sein. Im Grunde tut sie mir leid. Ist eine sehr nette Dame und scheint keine Probleme mit Waffenbesitz zu haben.

Aufgrund der bisher sehr guten Erfahrungen mit meiner Behörde hat mich aber das Bestehen auf der Stückzahl gewundert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe mein Doppelpack im Februar an meine Behoerde geschickt und bekam zwei Wochen spaeter ohne Nach- oder Rueckfrage das Doppel abgestempelt zurueck.

Verlangt ein Sachbearbeiter tatsaechlich genaue Stueckzahlen oder Kaliber, empfehle ich Ignorieren oder ggf. einen Rechtsstreit, da diese Forderung rechtlich nicht abgesichert und auch nicht im Ermessensspielraum der Behoerde gelegen ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.