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Der Empfänger braucht einen Accord préalable vom Zoll in Frankreich: Direction Generale des Douanes et droits indirects Bureau E/2 23 bis, rue de l'Université 75700 PARIS 07 SP Madam Boutin 01 44 74 46 80 und du musst dir mit dem Formular deine Verbringungsgenehmigung bei deiner örtlichen Behörte geben lassen. Das französische Papier ist kostenlos, das deutsche kostet, wie üblich. Außerdem brauchst du eine Kopie des Ausweises des Empfängers, für deine Behörde um das Formular auszufüllen. Gruß Makalu
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Ich weiß jetzt wirklich nicht wieso du dich darüber totlachst. Auch der Inhaber eines Hausrechts hat sich ansonsten an übergeordnete Gesetze zu halten, auch wenn er die nicht kennt, weil er ja nie aus seinen Keller raus kommt. Selbst Hausordnungen sind daran gebunden und auch für Gesetze gilt, dass diese sich an übergeordnete Gesetze zu halten haben (Grundgesetz), europäische Gesetzgebung. Daraus kann man schon mal leicht schließen, dass nicht alles was ein kleiner Richter zu gedenken tut auch rechtens ist. Wobei ich dir schon recht gebe, dass man sich auf deutschen Schießständen schon viel gefallen lassen muss! Gruß Makalu
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und lass doch andere auch die Erfahrung machen, vieleicht wollen die das. Gruß Makalu
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In Antwort auf: Hallo Gemeinde, Solchen Leute koenne einem Leid tun. Gruss Nobody Genau und von mir gäbe es jetzt 100 Sterne für die Aussage. Ich glaube die Blockwartmentalität lebt bei vielen noch ewig mit. Gruß Makalu
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Ich glaube auch nicht, dass ich das Recht habe jemanden den Autoschlüssel wegzunehmen, wenn er betrunken ist. Ich kann ihn davon überzeugen ihn mir zu geben, wenn er aber nicht will? Soll ich ihn dann erschießen? Wobei ich mir schon vorstellen kann, dass es hier ein paar gibt, die würden das sogar machen. Ansonsten habe ich neulich mal einen Aufsichtslehrgang mitgemacht. Da habe ich nur was vom Hinweis auf Gehörschutz gehört. Ansonsten kann ich euch gern versichern, dass bei mir jeder das Recht hat sich sein Gehör zu zerstören, solange er nicht bei mir in einem Arbeitsverhältnis steht. Gruß Makalu
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Ich pflichte da gern Attila bei. Auch wenn ich immer Kapselgehörschutz trage, würde ich mir nie rausnehmen es jemanden anders vorzuschreiben! Ich empfehle es, aber was er daraus macht ist sein Bier. Wo kommen wir hin? Was bilden sich manche überhaupt ein wer sie sind? Wenn einer meint, dass er das nicht braucht, würde ich darüber keine Minute nachdenken, jedenfalls dann nicht, wenn sein Alter dazu nicht auffordert. Oder stellt ihr euch auch Nachts in die Disko und verteilt dort Gehörschutz, nur weil es über 100 dpa liegt? Es ist mir auch egal, ob einer raucht oder trinkt oder sich regelmäßig von seinem Arzt verstümmeln lässt, jedenfalls solange, wie er mir seinen Rauch nicht ins Gesicht bläst. Ich würde jemanden über die Gefahren aufklären, die das Schießen ohne Gehörschutz in sich hat, eventuell einen Gehörschutz anbieten und fertig. Eventuell könnte ich mir sogar vorstellen, dass eine Aufsicht, die sich anmaßt jemanden wegen bewussten Nichtaufsetzen eines Gehörschutzes, vom Schießen auszuschließen möglicherweise sogar im schlimmsten Fall zivil rechtliche Konsequenzen erwarten könnte, wenn nicht noch mehr. Ich gebe dazu auch nur zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht 1994 jeden das Recht auf seinen eigenen Rausch zugebilligt hat, daraus könnte man auch schließen, dass jeder das Recht hat über sein Gehör frei zu entscheiden. Außerdem würde ich nach den Ausführungen von Attila mir nicht anmaßen hier über das nötige Fachwissen zu verfügen, die andere Gehörschutzarten als ungeeignet abstempeln zu können. Übrigens bedeutet Liberalität nicht nur für sich alles aussuchen zu können. Gruß Makalu
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Was sagt eigentlich Doc als Vertreter des “Großkapitals“ dazu? Ich denke, ein Abschalten von WO würde zwar irgendwie durch andere Foren in der Wirkung etwas abgeschwächt werden, es wäre nichts desto trotz ein gewaltiger Informationsquellenverlust. Allerdings nicht nur für uns Schützen! WO ist heute im deutschsprachigen Raum ungeschlagen und mit Abstand an der Spitze. Durch Abschalten wäre etwas zerstört, was lange gebraucht hat um dahin zu gelangen, wo es heute ist. WO hat in den letzten Jahren einen gewaltigen Anteil an überwiegend positiven Entwicklungen für den Schießsport gehabt. Einige Negative werden aber auch zugeschrieben, wobei nicht sicher bin, ob die ohne WO nicht noch schlimmer ausgefallen wären. Tom, du hast da etwas aufgebaut, was wichtig und heute unverzichtbar ist, dafür unser Dank. Dass du irgendwann mal nicht mehr magst, war abzusehen. Nicht desto Trotz solltest du dich wirklich noch mal einsetzen um eine Nachfolgelösung zu finden. Mit Respekt für das Erreichte Makalu
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Mit Sicherheit nicht abgerutsche und auch nicht anrüchig oder sonstwas. Ich will das aber hier nicht weiter breittreten. Gruß Makalu
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Ich kenne auch einen Thread von mir, der sogar recht gut besucht und bearbeitet wurde. Nach ein paar Wochen hat man ihn einfach gelöscht. Der Moderator hat mir zwar dann noch eine Kopie zukommen lassen, einen Grund der Löschung gab er mir auch nicht. Also, den dicken Hals kann man ruhig wieder abschwellen lassen. Gruß Makalu
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Richtig toll, wie man hier wieder miteinander umgeht. Feste weiter so, mal sehen was dann noch übrig bleibt! Übrigens kenne ich auch alle hier angesprochenen Personen, die teilweise von Verschiedenen in den Dreck gezogen werden, ich kann dazu nur sagen: Es sind alle sehr aktive Personen und sie tun was! Auch wenn nicht immer alles richtig ist oder auch besser gemacht werden kann, sie sind aktiv und für die Sache. Ich habe schon einiges mit Fritz kommuniziert und habe eine hohe Meinung von ihm. Auch Schiller weiß was er tut und er tut was. ARES habe ich als einen sehr aktiven Schützen kennen gelernt, der da ist, auch wenn es draus mal regnet oder auch größere Strecken zu überwinden sind. Ich möchte auf keinen von den dreien verzichten, auch wenn es hier und da immer und bei jedem etwas zu verbessern gibt. Gruß Makalu
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Du hast das sehr gut hinbekommen. In der Tat sind die Unterschiede von 0,5-2 und dann bis 10 Joule gering. Die 0,5-2 Joule dürfen auch Vollauto sein und der Anschein einer VA Kriegswaffen spielt keine Rolle. Ansonsten sind VA seit 1999 nicht mehr genehmigungsfehig und freie Waffen, welche Geschosse über 2 Joule verschießen, dürfen nicht den Anschein einer VA Kriegswaffe hervorrufen (wobei das irgendwie auch nicht so ganz klar ist). Ein scharfes Gewehr, das wie eine VA-KriegsW aussieht, wir hier dadurch WBK pflichtig. Das Wffg in Fr ist auch sehr undurchsichtig. Wobei sich auch kaum einer so wie in D damit richtig beschäftigt, hier schaut man halt mal. Allerdings schauen die in der letzten Zeit auch schon mehr als früher. Gruß Makalu
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18 wie in D. Gruß Makalu
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In Antwort auf: Aber ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust mich durch die Loi/und Arret der letzten 10 Jahre durchzuarbeiten. Vielleicht findest Du ja schneller was... Gruss Muni Hallo Muni, weil du es bist! In Fr ist das geregelt im Décret n° 99-240 du 24 mars 1999 relatif aux conditiions de commercialisation de certains objets ayant l’apparence d’une arme à feu. Gilt ab 0,08 Joule und ich denke bis 2 Joule, habe aber da gerade genau das Loch zum abheften drin, daher bin ich mir da mit den 2 Joule jetzt nicht 100%ig sicher. Denke das aber vor dem ablochen gelesen zu haben. Gruß Makalu Doch richtig, sind 2 Joule: http://www.speedgames.com/php/main_new_api...ID_PRODUCT=2997
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In Antwort auf: Ich finde, daß nicht alles, was nicht sinnvoll erscheint, verboten werden soll. Genau! Kraft meines Amtes bist du jetzt erst mal verboten, bis mir einer beweist, dass du sinnvoll bist. Etwas, was nach dem Verbot von dir aber sicherlich schwierig sein sollte. Gruß Makalu
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Mein Bruder hat so ähnliche Dinge schon bei E-bay erlebt. Einmal ging er zur Polizei und hat Anzeige wegen Betrug erstattet. Das Problem wurde dann sehr schnell geregelt. Meiner Meinung nach ist so was Betrug und wenn der Verkäufer sich blöd stellt, würde ich ihn sofort anzeigen. Gruß Makalu
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Muni, das ist nicht im Waffg. geregelt. Dazu gibt es was anderes. Ich habe auch etwas gebraucht um da durchzublicken. Im Waffg. ist bis 10 Joule und kalte Gase immer frei und ab 10 Joule anmeldepflichtig bei kalten Gasen und Randzündern bis 6 mm mit max. 10 Schuss im Mag bei Repetieren und über 80 cm Gesamtlänge. Gruß Makalu
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Kenne mich da auch nicht so aus, nur in Fr ist es etwa so: Die Grenze beträgt 2 Joule, dafür dürfen es sogar Vollautomaten sein, sie dürfen aber nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden und führen in der Öffentlichkeit ist auch nicht. Die mit unter 0,08 Joule sollten total frei sein, bin mir aber nicht so sicher. Gruß Makalu
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Wheelgunner, du sprichst hier ein allgemeines Problem an. Seltsam, aber irgendwie scheint das heute gerade für Deutschland richtig typisch zu sein. Für meinen Teil: Ich war so eine Wochen vorher mit ARES in Dänemark und wollte daher nicht mit nach Ungarn. Da ich kein richtiger IPSCler bin, mache ich das mehr aus Spaß an der Freude. Daher möchte ich im Namen IPSC nicht mehr als eine über 1000 km Reise pro Jahr machen. Für Long Range und andere Spezialwettkämpfe habe ich ja dann auch noch einige Reisen pro Jahr die richtig KM fressen. Aber für nächstes Jahr würde ich Ungarn eindeutig mal Dänemark (was auch super ist) vorziehen. Gruß Makalu
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Wechselsytem und besonders die Muntion betreffend!
Makalu antwortete auf Daniel-Mark's Thema in Waffenrecht
Respekt! Endlich mal ein Sachbearbeiter der durchblickt. Wenn ich mal einen neuen Wohnsitz suche, melde ich mich bei euch an. Da können sich andere hier mal ein Stück davon abschneiden! Gruß Makalu -
Wechselsytem und besonders die Muntion betreffend!
Makalu antwortete auf Daniel-Mark's Thema in Waffenrecht
Ich bin ja in dieser Materie überhaupt nicht drin, aber wenn ich das so lese, erscheint mir die Auffassung von Night schon logisch. Nur weil ich mit jemandem Diskutiere, der das Gesetz anders verstehen mag, muss das noch lange nicht richtig sein. Darüber hinaus ist es ganz klar, dass Behörten oder deren Angehörige von naturaus immer bemüht sind, fast alles so einengend auszulegen, wie man es sich nur vorstellen kann. Es sollte sich also mal jemand finden, der hier eine rechtlich verbindliche Klarstellung erwirkt. Wobei ich nicht weiß, wie das ohne großes Risiko gehen soll. Wenn ich den $10 lese, denke ich aber schon, dass Night da richtig liegt, macht ja auch sinn, oder? 50AE, irgendwie vermisse ich in deiner Argumentation jede Art von Fakten, oder habe ich jetzt was übersehen? Gruß Makalu -
Wechselsytem und besonders die Muntion betreffend!
Makalu antwortete auf Daniel-Mark's Thema in Waffenrecht
Ich denke mal, die Ausführung von Night ist soweit das, was ich auch verstehen würde und wohl auch sachlich auf alle Fälle nicht falsch ist. Wieso nicht ein Blatt anfertigen, wo hervorgeht, dass ich für die Waffe X, eingetragen auf der Karte 1234, folgende Wechselsysteme erworben haben: 1............................. 2............................. 3.............................. Jeder Händler, der was verkauft, trägt das System dort ein und stempelt es ab. Sollte doch dann als Nachweis, dass die Munition aus der in der WBK eingetragenen Waffe verschossen werden kann, genügen. Dass es sicherlich wieder einige gibt, denen das nicht reicht, ist sicherlich normal, aber manche tun sich ja mit allem schwer. Wie sehen sie Kundigen das? Gruß Makalu -
Das Thema Uffz ist doch ganz einfach: Hat man dort was über Waffenaufbewahrung, Transport, Wirkungsweise von Geschossen, Anmelden, Abmelden, Fristen, Schiesserlaubnis oder so gelernt? Wenn überhaupt so ein wenig über Notwehr und Notstand, wie gesagt: falls überhaupt. Ich kann mich irgendwie da an nichts erinnern, ob ich da im Tiefschlaf war? Übrigens um gleich vorzubeugen: Bei Offizieren schaut es da auch nicht besser aus. Eigentlich hat sich da das Thema Sachkunde durch BW schon fast erübrigt. Möglicherweise gibt da noch die Feldjägerausbildung mehr her. Die normale Polizeiausbildung soll offiziell reichen, wobei ich da auch noch nicht viel Fachkenntnis erkennen kann. Gibt eigentlich die Ausbildung zum Waffenrechtssachbearbeiter da was her und wie sind die eigentlich die Sachkenntnisse, falls es welche gibt? Gruß Makalu
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Erst mal an Morpheus, leider kenne ich keinen Fall persönlich. Nach dem neuen Wffg. wäre das auch schon etwas viel verlangt. Falls daran Interesse besteht, solltest du mal mit dem FWR sprechen, die helfen da weiter. Soviel ich weiß, werden aber in Bayer auf dieser Grundlage WBKs ausgestellt, wobei auch nicht überall ohne Probleme. Ansonsten, denke ich nicht dass dieser Fall so die große Ausnahme sein sollte. Schon alleine, weil man sich dem doch einige Zeilen von Seiten des BMI gewidmet hat. Nur leider fehlen immer noch die Verwaltungsvorschriften und wenn einer unbedingt über diesen Passus beantragt, sollte er sich darüber im Klarem sein, dass doch noch einige gerichtliche Grundsatzurteile nötig sind. Nur wenn die keiner Einfährt, werden sie auch nie gesprochen. Hier sollte es sogar aufgrund der Feststellung des BVG nicht mal so schwierig werden den Prozess zu gewinnen. Ein Jahr kann das trotzdem dauern. Ganz ehrlich: Ich bezweifle ohnehin, dass ein Mitglied des VdRBw so was durchziehen würde. Wieso? Ist so mein langläufiger Eindruck. Wobei er damit auch unter Umständen so lange brauchen könnte, bis der Verband doch anerkannt ist. Für das sogenannte Grundbedürfnis ist aber, genauso wie früher, eine Mitgliedschaft nicht zwangsläufig nötig. Siehe auch die Bemerkung von Herrn Ranninger, dessen Postings mir leider etwas fehlen: http://foren.waffen-online.dehttp://foren....rev=#Post203233 Gruß Makalu
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Ich denke mal mit dem nicht berufen können, liegst du hier nicht ganz richtig. 1. Sagt auch weiterhin das BMI das keine Vereinspflicht besteht und auch eine WBK ohne diese erteilt werden kann. 2. Bestätigte auch die Kammerentscheidung bezüglich der Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde der DSU noch einmal, dass diese Anerkennung keine Grundlage zur Erteilung einer WBK ist und sein kann. Es gibt nur einige Erleichterungen auf die sich ein nicht anerkannter Verband eben nicht berufen kann. Du sagst ansonsten ja selbst, dass ggf. ein Sportschütze, der im Ausland schießt auf dieser Grundlage eine WBK bekommen kann, dann dürfte das genauso für einen Sportschützen gelten, der in einem deutschen Verband schießt, der aber nicht die Grundlagen zur Anerkennung erfüllt. Zur Vertiefung empfehle ich noch mal die Stellungnahme des BVG zu lesen. Gruß Makalu
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Rückkehr aus dem Ausland mit dort erworbener Waffe
Makalu antwortete auf Geheimrat's Thema in Waffenrecht
Na ja, der Europäische Feuerwaffenpass kostet im Ausland auch fast nichts, bis kostenlos. So abgezockt damit wird nur in Deutschland. Ansonsten Besitzstandswahrung interessiert die überhaupt nicht, im Gegenteil. Wenn der Sachbearbeiter mitspielt und noch ein weiterer Wohnsitz in diesem Ausland besteht, kann er die Waffe für ein Jahr auf dem Feuerwaffenpass genehmigen. Dazu braucht es nur einen kleinen Stempel. Ansonsten, wie schon gesagt: verkaufen. Gruß Makalu