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Makalu

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  1. Das ist ganz normal. Auf kurze Entfernung sind die so schnell, dass sie sich verformen und aufplatzen, bzw. kann auch das Taumeln einen Rolle spielen. Gegen Holz hat die 8x57 so ihre größte Durchschlagskraft auf 300 bis 400 m und fällt dann wieder ab. So gegen 600 bis 800 m ist die Durchschlagskraft etwa wie auf 100m. Beim G3 ist es ähnlich. Nur gegen harte Ziele, so wie Stahl geht die Durchschlagsleistung mit der Entfernung gleich zurück. Bei der BW G3 Mun ist es auch so, dass die bis etwa 80 m bei Körpertreffern aufreißen und nur geringe Durchschlagskraft haben. Die 5,56 Nato hat bei vielen Medien auf kurze Entfernung eine geringer Durchschlagskraft als die 9 mm Luger. Aber bei Stahl liegt sie gut 3 mal so hoch. Selbst wenn man auf Blechtafeln schießt, gibt es große Unterschiede von Test zu Test. Auch wenn ich immer ein Blech mit der gleichen Bezeichnung nutze, schwanken die tatsächlichen Zugfestigkeitswerte bereits innerhalb eines Loses nur von der Schnittposition meiner Tafel gut 20 bis 30% und von Los zu Los oft noch mehr. Es sei den man nimmt spezielle Bleche mit eingeengten und auch nach oben toleriert Festigkeitswerten. Dann kommt es auf den Faserverlauf zum Hauptdehnungsverlauf an und natürlich auf die Einspannung, den Trefferplatz und damit der elastischen Dehnung bevor es plastisch nachgibt. Das alles sauber vergleichbar hinzubekommen ist nicht immer ganz einfach. Wenn ich dann noch auf eine kleinere Tafel mehrere verschiedene Schüsse abgebe, wird der Vergleich noch schwieriger. Also alles fließend. Gruß Makalu
  2. Alle paar Jahre was neues. Vor über einem Jahrzehnt, war die EU Richtlinie im Umlauf, wonach Waffen alle 5 Jahre einen Neubeschuss zu unterziehen wären. Zum Glück hat Deutschland damals als einziges EU Land dem Schwachsinn widersprochen und damit die Regel zu fall gebracht. Jetzt versucht der VDB so was, der letzt Anlauf war ja vom TÜV um die Autoplakette jährlich zu vergeben und dann brauchen wir noch einen regelmäßigen Gesundheitscheck, denke auch so alle 6 Monate und natürlich gegen Privatbezahlung. Sicherlich gibt es dann noch mehr dazu und bevor wir uns umsehen, hat keiner mehr genug Kohle um sich überhaupt noch was zu leisten, weil ja an allem jeder mitverdienen will. Ich denke, der VDB sollte sich mal einen Qualitätscheck für seine Büchsenmacher einfallen lassen. Denn da liegt noch viel in argen. Gruß Makalu
  3. Ich kenne auch einen Sportschützen, der gut und gern 20 Kurzwaffen über seinen Verband befürwortet und auch dann genehmigt bekommen hat. Allerdings wohnt der auch in einem südlichen Bundesland, denke es heißt Bayern. Gruß Makalu
  4. So wie ich das sehe hat ein Sportschütze ein Grundbedürfnis auf 2 Kurzwaffen! Die werden scheinbar meistens tatsächlich auf die 2 Kurzwaffen für Jäger mehr oder weniger häufig angerechnet. Es obliegt dem Antragsteller bei seinem Bedürfnis glaubhaft zu machen, dass seine vorhandenen Waffen für die Jagdangelegenheiten nicht geeignet sind. Dürfte sehr einfach sein, wenn er eine Waffe in 22 lfb und eine in 32 hat. Sollte es sich dabei aber um eine Pistole z.b. in 9mm Luger und einen Revolver in 357 handelt wird es schon etwas aufwendiger. Eventuell hilft es, wenn der Revolver ein 6 Zöller ist und man das für zu lang empfindet, aber da würde ich mich nicht zwangsläufig auf ein Gericht verlassen. Vielleicht ist nämlich der Richter selbst Jäger und trägt einen 6“ für die Jagd. Wenn du schon eine 9mm als Sportpistole hast und die würde für die Jagd gehen, könnte die Sache auch verkompliziert werden. Kommt also darauf an und so weiter. Gruß Makalu
  5. Ich denke, das ist nicht richit. Du hast sie legal erworben und sogar angemeldet. ,Wenn die sie nicht eintragen wollen, du hast keinen Fehler gemacht. Ich denke nicht, dass die dir was können. Wegen was auch? Gruß Makalu
  6. Das was hier einige Behörden abziehen, ist die Vorstufe zur Anarchie! Ich verstehe nicht, dass das keinen Straftatbestand darstellt. Normalerweise müsste da jeder Staatsanwalt eingreifen, da sogar öffentliches Interesse an der Vermeidung vorliegen muss. Viel Erfolg......... wir drücken die Daumen! Gruß Makalu
  7. Ich glaube nicht mal, dass das IM Bayern da ggf. an einer Berufung interessiert ist. Da ja bereits die eventuellen Texte für die Verwaltungsvorschrift auf eine Nichtanwendung des Erwerbsstreckungsgebot auf die Gelbe ausgehen, denke ich mal, dass man es auch dort nicht mehr so eng sieht. Ansonsten kann ich mir schon gut vorstellen, dass das Urteil noch nicht ergangen ist und die Verwaltungsvorschrift ist bereits gültig, was aber sicherlich auch noch lange dauern wird. Gruß Makalu
  8. so wie der erste Entwurf dazu aussieht, wird diese Regel eher nicht festgeschrieben, sondern richtig gestellt. Gruß Makalu
  9. Es spielt doch überhaupt keine Rolle ob Magazin für Softair, Gas oder scharfe Waffe. Magazine sind absolut frei und unterliegen keiner Reglementierung. Kann jetzt neuerdings jeder selbst seine Gesetze machen und Verbotmerkmale definieren? Gibt es in der Schule nicht noch so was sie Sozialkunde, wo man über den Weg eines Gesetzes unterrichtet wird? Falls doch, sollte man es vielleicht auch so praktizieren. Gruß Makalu
  10. Die sollen sich nicht so. Ich bin mir absolut sicher, dass die den Sprengstoff wieder zurück bekommen. Gruß Makalu
  11. Bevor das öffentlich wird, wird es erst mal durchgearbeitet und überarbeitet und geändert. Ich denke vor mitte nächsten Jahres wird da noch nichts draus. Ich würde mich da jetzt auch noch nicht so deutlich auf das Ding fixieren. Es ist noch viel zu früh dazu. Gruß Makalu
  12. manche zeigen es an, manche nicht. Angeblich werden wesentliche Teile nicht mal in Handeslbuch geschrieben. Wenn du es privat machst, mache es so wie die, die es nicht anzeigen. Gruß Makalu
  13. Du musst ja einen wirklich sehr gesetzeskundigen Sachbearbeiter haben. Zeige ihn doch mal das Waffengesetz. Vielleicht kann er ja sogar mal reinschauen. Übrigens kann sich auch eine Verwaltungsvorschrift nicht über das Gesetz hinweg setzen, aber das sollte er auch wissen. Die VV wird er wohl auch kaum vor Mitte nächsten Jahres in den Händen haben und der Vorentwurf hat auch zu dem Thema nichts hergegeben, da ja eigentlich klar. Gruß Makalu
  14. Also, ich habe jetzt von Cop bereits 8 Postings gelesen und muss sagen: Einmalig! Dazu kenne ich keinen Vergleich. Gruß Makalu
  15. Ein Freifahrticket jemanden umzunieten? Wahnsinn, habe noch nie so einen Blödsinn gelesen! Der Ersteller könnte als Beispiel dienen, dass mit einem allgemeinem Psychogutachten doch ein paar erwischen könnte. Gruß Makalu
  16. Die Franzosen monieren das nicht. Ansonsten halt per Luftpost verschicken.
  17. Die Sachlage ist doch ganz einfach: Selbstverteidigung sollte und dürfte nie einer zum Spaß machen, mit oder ohne Waffe. Ist es doch erforderlich, hilft es nichts, wenn man seine Waffen recht weit wegschließt, das wird an dem Angriff nichts ändern. Wie ja das Gesetz so schön treffend sagt, ist Notwehr die jenige Verteidigung, welche erforderlich ist...., nicht welche man gerne anwenden möchte. Wer in einer solchen Situation wegen den rechtlichen Konsequenzen jetzt lieber selbst ins Gras beißt, soll das machen. Er wird bestimmt einen passenden Nachruf bekommen. Wer sich nicht wehren kann, hat halt doppelt Pech gehabt, die Friedhofe könnten darüber bestimmt viel erzählen. Ich persönlich hoffe nie in eine solche Situation zu kommen, wenn ich aber dazu gezwungen werde, hilft es wohl nichts, sich unter der Bettdecke zu verstecken. Nicht desto Trotz, bin ich bis jetzt auch ohne Notwehr gut über die Runden gekommen und aufgrund der wohl ernsthaften Probleme würde ich mir Nothilfe auch sehr genau überlegen. Aber auch da würde ich sagen: Es kommt auf die Situation an! Wir hatten bei uns mal im Verein eine Frau, die war ganz alleine zu Hause und hat durch die Tür durch einen Einbrecher erschossen. Hätte sie besser nicht gemacht und wohl so auch auf keinem Fall machen sollen, aber auch sie lebt heute noch und obwohl wirklich nicht mehr richtig durch Notwehr zu decken (welche in Frankreich noch viel enger gesehen wird als in Deutschland) ist das Ganze sogar ohne Knast ausgelaufen. Es gibt auch genug Fälle von Frauen (oder sonst wem) welche in ihrer eigenen Wohnung umgebracht wurden. Seltsam ist nur, dass sich daran immer wesentlich weniger stören als an einer Notwehr. Gruß Makalu
  18. Ich habe einen Bekannten, bei dem haben einige umherreisende Bürger mit nicht festen Wohnsitz eingebrochen. Dazu sind sie mit ihrem Mercedes durch seinen Gartenzaun gefahren. Er nahm darauf hin sein Springfield M1A und feuerte aus seinem Fenster rund 5 Schuss in den Kofferraum des Fahrzeugs. Von den Schüssen aufgeschreckt, sind die Jungs dann alle Blitzartig wieder aus dem Haus raus und wollten mit ihrem Fahrzeug die Flucht antreten. Nur leider blieb dann der Wagen nach so rund 100 m auf der Strasse stehen (der ganze Sprit ist ausgelaufen) und sie konnten von der Gendarmerie ohne Probleme verhaftet werden. Über den Schusswaffeneinsatz wurde nie und von niemanden geredet! Gruß Makalu
  19. Der Empfänger braucht einen Accord préalable vom Zoll in Frankreich: Direction Generale des Douanes et droits indirects Bureau E/2 23 bis, rue de l'Université 75700 PARIS 07 SP Madam Boutin 01 44 74 46 80 und du musst dir mit dem Formular deine Verbringungsgenehmigung bei deiner örtlichen Behörte geben lassen. Das französische Papier ist kostenlos, das deutsche kostet, wie üblich. Außerdem brauchst du eine Kopie des Ausweises des Empfängers, für deine Behörde um das Formular auszufüllen. Gruß Makalu
  20. Ich weiß jetzt wirklich nicht wieso du dich darüber totlachst. Auch der Inhaber eines Hausrechts hat sich ansonsten an übergeordnete Gesetze zu halten, auch wenn er die nicht kennt, weil er ja nie aus seinen Keller raus kommt. Selbst Hausordnungen sind daran gebunden und auch für Gesetze gilt, dass diese sich an übergeordnete Gesetze zu halten haben (Grundgesetz), europäische Gesetzgebung. Daraus kann man schon mal leicht schließen, dass nicht alles was ein kleiner Richter zu gedenken tut auch rechtens ist. Wobei ich dir schon recht gebe, dass man sich auf deutschen Schießständen schon viel gefallen lassen muss! Gruß Makalu
  21. und lass doch andere auch die Erfahrung machen, vieleicht wollen die das. Gruß Makalu
  22. In Antwort auf: Hallo Gemeinde, Solchen Leute koenne einem Leid tun. Gruss Nobody Genau und von mir gäbe es jetzt 100 Sterne für die Aussage. Ich glaube die Blockwartmentalität lebt bei vielen noch ewig mit. Gruß Makalu
  23. Ich glaube auch nicht, dass ich das Recht habe jemanden den Autoschlüssel wegzunehmen, wenn er betrunken ist. Ich kann ihn davon überzeugen ihn mir zu geben, wenn er aber nicht will? Soll ich ihn dann erschießen? Wobei ich mir schon vorstellen kann, dass es hier ein paar gibt, die würden das sogar machen. Ansonsten habe ich neulich mal einen Aufsichtslehrgang mitgemacht. Da habe ich nur was vom Hinweis auf Gehörschutz gehört. Ansonsten kann ich euch gern versichern, dass bei mir jeder das Recht hat sich sein Gehör zu zerstören, solange er nicht bei mir in einem Arbeitsverhältnis steht. Gruß Makalu
  24. Ich pflichte da gern Attila bei. Auch wenn ich immer Kapselgehörschutz trage, würde ich mir nie rausnehmen es jemanden anders vorzuschreiben! Ich empfehle es, aber was er daraus macht ist sein Bier. Wo kommen wir hin? Was bilden sich manche überhaupt ein wer sie sind? Wenn einer meint, dass er das nicht braucht, würde ich darüber keine Minute nachdenken, jedenfalls dann nicht, wenn sein Alter dazu nicht auffordert. Oder stellt ihr euch auch Nachts in die Disko und verteilt dort Gehörschutz, nur weil es über 100 dpa liegt? Es ist mir auch egal, ob einer raucht oder trinkt oder sich regelmäßig von seinem Arzt verstümmeln lässt, jedenfalls solange, wie er mir seinen Rauch nicht ins Gesicht bläst. Ich würde jemanden über die Gefahren aufklären, die das Schießen ohne Gehörschutz in sich hat, eventuell einen Gehörschutz anbieten und fertig. Eventuell könnte ich mir sogar vorstellen, dass eine Aufsicht, die sich anmaßt jemanden wegen bewussten Nichtaufsetzen eines Gehörschutzes, vom Schießen auszuschließen möglicherweise sogar im schlimmsten Fall zivil rechtliche Konsequenzen erwarten könnte, wenn nicht noch mehr. Ich gebe dazu auch nur zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht 1994 jeden das Recht auf seinen eigenen Rausch zugebilligt hat, daraus könnte man auch schließen, dass jeder das Recht hat über sein Gehör frei zu entscheiden. Außerdem würde ich nach den Ausführungen von Attila mir nicht anmaßen hier über das nötige Fachwissen zu verfügen, die andere Gehörschutzarten als ungeeignet abstempeln zu können. Übrigens bedeutet Liberalität nicht nur für sich alles aussuchen zu können. Gruß Makalu
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