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Sal-Peter

WO Silber
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  1. Ich habe Dir recht gegeben (wie ich oben geschrieben habe), weil genau das der Fehler meiner Behörde war - den ich als Nichtjurist vor Deiner Antwort nicht gesehen (bzw. verstanden) hatte. DU HAST RECHT - und das für mich vollkommen schlüssig begründet. Darum: DANKE!!!! Und ich werde die nächsten Anträge für KK genau so stellen.
  2. Absatzes 3 Satz §27 (4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind. Absatzes 3 Satz 1 OK, da ist ein KOMMA vor den Ausführungen zu KK und Flinte!!! Danke - das sah meine Behörde in letzter Zeit anders. Ich denke, Du hast da recht!
  3. Für "kalte Gase" unter 12 - ja, klar. Da gibt es einen Rechtsanspruch (außer in Berlin, da kannste klagen, bis das Balg 18 ist, wenn nicht die Eltern selbst Sportschützen sind...), weil "Soll-Bestimmung". Alles andere (KK, GK) steht im Ermessen der Behörde. Da gibt es welche, die genehmigen relativ problemlos und es gibt welche, die stellen sich quer. Einem versierter Rechtsanwalt fällt dann noch manches leichter zu, denke ich. Aber, @carcano: Angenommen, du hättest ein Kind unter 14 Jahren und wolltest eine Ausnahme von der Alterserfordernis für KK bzw. GK erwirken. Wie kann man die Waffenrechtsbehörde dazu bewegen, die auszustellen, wenn sie das eigentlich nicht will? Z.B., weil angeblich das Regierungspräsidium oder sonstwer "ganz oben" das untersagt hätte. Oder weil sie einfach kein Risiko eingehen wollen, "von oben" wegen zu großer Schützenfreundlichkeit anp***t zu werden? Gibt es da einen universell gangbaren Weg?
  4. Nein, Schutzengel werden nicht explizit gefordert. Entweder ist ein sachkundiges Elternteil beim Schießen anwesend und/oder jemand, der von seinem Verband den Persilschein zur Kinder- und Jugendarbeit hat. Beim DSB heißt das JuBaLi (Jugendbasislizenz) bzw. ist im Trainerschein enthalten. Frag nicht nach dem Sinn; es ist eine Bestimmung, die der Gesetzgeber in seiner allumfassenden Weisheit festgelegt hat. Edit: Zur Eingangsfrage: Mit 12 ist Luft und ab 14 KK (und EL-Flinte) erlaubt. Laß den Bub schießen! Vielleicht fndet er ja richtig Spaß dran.
  5. Nein, nicht ohne Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde "zur Förderung des LEISTUNGSsports" - und die ist in der Regel sehr schwer zu bekommen. Nicht unmöglich, aber eben, auch von der Genehmigungsbehörde abhängig, sehr selten: http://www.oberpfalznetz.de/sport/3312771-...reffer,1,0.html
  6. Dann nenne mir mal eine auch sportlich genutzte halbautomatische Waffe mit Kühlrippen, die optisch oder technisch auf einer KWKG-Waffe basiert. Mit fällt da nur das Thomson ein, das ist aber aus der Liste raus, zählt also nicht.
  7. Wird hier nicht der "Kleine Anschein" für Sportwaffen (Ausschluß vom Schießsport) und der Anschein für Spielzeuge (verbotenes Führen) durcheinandergebracht?
  8. Dann frage ich mich, wie folgender Halbsatz aus dem §6 AWaffV zu verstehen ist:
  9. Ja, solange du die .223 Rem daraus verschießt bzw. andere Patronen mit entsprechend ausreichender Hülsenlänge.
  10. Die sind am fraglichen Wechselsystem nicht dran: Das ist absolut schade. Ich habe einen Teleskopschaft dran, damit ich den für mich optimal in der Länge einstellen kann. Dann gibts eben kein Wechselsystem.
  11. So, ich habe jetzt das gesamte Urteil quer gelesen (überflogen) - aber es stellt sich mir immer noch die Frage: Was ist, wenn am Lower ein längenverstellbarer Schaft angebracht ist? Das ursprünglich M16 hatte ja einen Festschaft?
  12. Habe auch eine HPS in 9mm. Bislang keine einzige Störung, nicht mal eine verklemmte Hülse während der Einlaufphase! Und super Passungen. Leider kann ich die Präzisionsgarantie nicht ganz umsetzen.
  13. Es geht um mehr "netto" vom "brutto", klar. Aber wichtig ist auch, daß "brutto" ausreichend hoch ausfällt, sonst können die Gebühren noch so niedrig sein. D.h. Werbung hoch dreizehn. Ich wünsche gundoo jedenfalls viel Erfolg und HOFFE, daß es eine echte Konkurrenz zu eGun wird.
  14. In dem Zusammenhang fällt mir der "Schmetterlingseffekt" ein: "Kann der Flügelschlag eines Schmetterlings in Brasilien einen Tornado in Texas auslösen?“ Wenn man es mit der Kausalität nämlich auf die Spitze treibt, muß man die Trauzeugen der Eltern eines Mörders auch mit verknacken...
  15. Nein, nicht ganz. Versuchte Republikflucht endete in der Regel am Zaun. Mit ohne ohne Loch im Rücken, aber immer schmerzhaft. "Verdacht der versuchten..." war die Formulierung, wenn man so 5 bis 10 km vor der Grenze z.B. in den Harzer Wäldern mit einem Rucksack und Campingsachen und/oder gar einem Klappspaten aufgegriffen wurde. Auch wenn man in der Reichsbahn nur Richtung Grenze fuhr (z.B. von Magdeburg nach Blankenburg), wurden die Ausweise und der Zweck der Reise von der Trapo geprüft. Konnte man den Zweck nicht ausreichend glaubhaft machen, begründete bereit das den "Verdacht der versuchten..." Aber, wie du schon IMHO sehr treffend formuliert hast, kann es keinen Versuch der Fahrlässigkeit geben. Versuch bedingt immer Vorsatz.
  16. Sowas in der Art gabs in der DDR: "Verdacht der versuchten Republiksflucht"
  17. Und kost´ Benzin auch drei Mark zehn, Scheißegal, es wird schon geh´n.ich will fahr´n! Ich will fahr´n, ich will fahr´n! Deutschland, Deutschland, spürst du mich? Heut nacht komm ich über dich,das macht Spaß! Das macht Spaß, das macht Spaß! Der Tankwart ist mein bester Freund,hui, wenn ich komm, wie der sich freut. Er braucht Spaß!Er hat Spaß, er hat Spaß! Ich will Spaß... Drei Mark zehn? Da sind wir schon weit drüber, inzwischen...
  18. Volle Zustimmung von mir zu deinem Posting! Ansonsten: Johannes 8, 7
  19. @schiiter: Schwachsinn, was du hier schreibst. Lies das morgen mal ganz relaxt und nüchtern durch.
  20. Es geht hier um Ersatzbefriedigung und Sippenhaft, nicht um rechtsstaatliche Grundsätze. Ansonsten müßte jeder profane Unfallverursacher für alle möglichen Folgeschäden (z.B. geplatzte Geschäfte, weil jemand, der darum im Stau stand, nicht rechtzeitig beim Geschäftspartner angekommen ist) in Regreß genommen werden. Wird er aber nicht.
  21. Ja und? Bist du so steif? Es ist SchießSPORT! BTW: Habe mich gerade heute mit einem Jäger über Jagdwaffen unterhalten. Und über das, was er als praktisch - für die Jagd - ansieht. Er sagte: Kipplaufwaffen, z.B. Drilling. Repetierer würden bei den Jagden, an denen er teilnimmt, recht wenig bringen. Also warum heißt die BDS-Disziplin "Jagdgewehr", wenn so viele Jagdgewehre kombinierte bzw. Kipplaufwaffen sind - und deiner Meinung nach nur Kammerverschlußbüchsen und Selbstlader zugelassen wären?
  22. Ich hab sie nicht gefragt, denn ich will mir keinen Drilling kaufen und ich habe auch keinen. Und wenn ich aus irgendeinem Grund "müßte", würde ich ihn auf Alt-Gelb nehmen. Warum sollte ich dann dort anrufen?
  23. Ich wiederhole mich: Frau Sigrid Schuh vom BDS-Bundesvorstand kontaktieren. Sie ist für die Auslegung des Sporthandbuches zuständig.
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