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Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Sal-Peter antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Ich gebe es auf. -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Sal-Peter antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Mir nicht, das unterscheidet uns beide wohl. -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Sal-Peter antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Nicht im Geltungsbereich des Waffengesetzes. Wie gesagt, ein Blick ins Gesetz ... "Tatsächliche Gewalt" bedeutet "Sachherrschaft". Solange die Waffe unter Aufsicht geschossen wird, hat der Schütze NICHT die Sachherschafft. Die würde z.B. nach einem Diebstahl eintreten, wie damals in Dresden (Vertauschen eines Revolvers mit einem Akkuschrauber im Waffenkoffer). -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Sal-Peter antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Ich maße mir als Untertan doch nicht an, die Maßnahmen der Obrigkeit in Frage zu stellen!?! Natürlich war das überspitzt - und wird wohl auch in keinem Lehrbuch so zu finden sein, doch mußmaße ich, dass das einer von vielen Gründen sein könnte, dass das WaffG hier so streng ist. Der Gesetzgeber geht jedenfalls davon aus, dass der Besitz von Waffen für Dritte (wen auch immer) gefährlich sein könnte. Alles andere ist Spekulatius. -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Sal-Peter antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Falsch. "Unzuverlässig" heißt NICHT "Waffenverbot". Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein: Auf dem Schießstand "erwerbe" ich jedoch keine Waffen. Denn das würde ja eine Erlaubnis der Behörde voraussetzen. Da aber jeden Tag ich weiß nicht wie viele Gastschützen ohne WBK Leihwaffen auf diversen Ständen ganz legal schießen dürfen, dürfte das meine Hypothese untermauern. -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
Sal-Peter antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Sagittarius sagittarii lupus est. Was für ein Unfug! Zum ersten "sicher sein" und "Waffengesetz" schließen einander aus. Die Hose voll haben, weil man sich nicht sicher ist --> das wäre ehrlich. "Unzuverlässig" im Sinne des WaffG wird man, wenn man zum Beispiel zu viele Tagessätze kassiert hat. Das ist einfach Teil der Strafe: "Wenn du Steuern hinterziehst und wir dich erwischen, dann soll dir das richtig weh tun - und dir sollen wenigsten die gefährlichsten Gegenstände entzogen werden, dich dafür zu rächen!" Das hat aber überhaupt nichts mit dem Schießen auf einem zugelassenen Stand mit Leihwaffen zu tun. Das dürfen auch andere Bürger, die vom Amt als "nicht zuverlässig" angesehen werden, z.T., weil die Zuverlässigkeit auch nie überprüft wurde. Die braucht man nämlich nur zum "Besitz" erlaubnispflichtiger Waffen. Wie schon oben erwähnt, ist der Verweis auf "Versicherung" Bullshit und vorgeschobene Lüge (zumindest im DSB und BDS), um sich sich unerwünschte Individuen vom Hals zu halten. Der Schützenkamerad mag außerhalb des Vereines falsch gehandelt haben - aber er ist immer noch Vereinsmitglied, bezahlt dafür seinen Beitrag, leistet ggf. seine Stunden - und kann dann auch erwarten, zu den jeweils festgelegten Preisen weiter trainieren zu dürfen. Denn das dürfte ja zumindest einer der Vereinszwecke sein. Wenn du ihn als Aufsicht abweist mit einer haltlosen Behauptung "du kummst hier nit rein!", kann es sogar im Extremfall sein, dass an dich Schadenersatzforderungen gestellt werden. (Zuerst an den Verein, dessen Handlungsgehilfe du in dem Moment bist, was dich wahrscheinlich sogar retten wird) -
Ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat vollständig verloren. Dieser Staat ist nur noch die grauslige Karikatur von der alten Bundesrepublik.
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In welchem Behältnis Einhandmesser und Faustmesser aufbewahren?
Sal-Peter antwortete auf IMI's Thema in Waffenrecht
Nur Führverbot (ohne gesellschaftlich anerkannte Begründung), kein Besitzverbot oder sonstige Reglementierungen des Besitzes. Darum auch keine vorgeschriebene Aufbewahrung. -
Wenn es sie noch nicht gibt, ist es kein Problem, sie zu beschließen.
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Training hat nichts mit der Sportordnung gemein. Man trainiert immer nur bestimmte Aspekte, die ggf. zu einer besseren Leistung in einer bestimmten Disziplin führen können (und i.d.R. sollen). Außer im "wettkampfnahen Training" kurz vor der jeweiligen Meisterschaft.
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Unterschiedliche Bedürfnisse EINER Person - unterschiedliche (= alternative) Wege zum Erwerb. Nehmen wir einen Jäger / Sportschützen / Sammler namens Max Musterschütze: Als Sportschütze kann er (ohne besondere Klimmzüge) 2 mehrschüssige KW, 3 Selbstlade-Langwaffen und 10 "Waffen auf Gelb" (z.B. Repetierbüchsen) erwerben. Hier hat er für den Erwerb 12 bzw. 18 Trainings nachzuweisen, für den reinen Besitz weniger. Regelung 2/6 für den Erwerb. Als Jäger bekommt er auf 2-3 Kurzwaffen, die Langwaffen kauft er mit (gültigem) Jagdschein. Warum sollte also ein Jäger, der gleichzeitig Sportschütze ist, Langwaffen auf Grund seines Sportschützen-Bedürfnisses kaufen? Ggf. wegen der Magazinkapazität? Ggf. in der Gebührenordnung liegende Gründe? Probleme bereitet offensichtlich (WO ist voll davon) aber die Abgrenzung der KW, da sportliche KW nicht unbedingt zur Jagd taugen und umgekehrt. Der Sammler dagegen MUSS regelmäßig Waffen aus seinem Sammelgebiet erwerben, aber diese i.d.R. nicht schießen. Also sind diese Waffen für die anderen beiden Hobbies unseres Max Musterschütze sowieso nicht zu gebrauchen. Also nix gespaltene Persönlichkeit, sondern ein Mensch mit mehreren sich nur zum Teil überschneidenden Hobbies.
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Erster Beitrag? Und nein, das ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben.
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Das halte ich wirklich für einen triftigen Grund. Wenn jemand eine gewissen Anzahl Waffen von z.B. seinen Eltern geerbt hat, die er bislang auch sportlich verwendet hat (warum sich was kaufen, wenn man es von Vati borgen kann?) - und ggf. auch noch größere Mengen an Munition dazu in der Erbmasse sind - was soll man da sonst machen?
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Mist. Hatte nur 20 Mags zum Anmelden, aber nur Waffenbehörde, kein BKA. Wieder kein Orden. Grummel ...
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Seit 1 1/2 Jahren
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BTW - Alt-Dekos, die noch vor Mutti Merkels Zarentum gekauft wurden, müssen ja, wenn ich das richtig gelesen habe, nicht angemeldet werden, solange sie nicht ihren Besitzer wechseln. Wie ist das mit dem dazugehörigen Magazin, z.B. bei einer PPSh? Magazin bei der normalen Waffenbehörde anmelden, die Deko selbst aber nicht? Oder gar nicht, da es sich um eine Einheit Waffe+Mag handelt?
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Dann warst du immer bei den falschen Vereinen. Bei uns kannst du fast alles haben, leider nur bis 50m. Aber vor allem aber Spaß.
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Die Pardini ist schon ziemlich genial. Springt fast nicht (SSP = SuperSprungPistole) und wenn man beide mal zerlegen und reinigen durfte, ist einem klar, wer der Favorit ist. Dass angeblich die Läufe nicht so lange halten, ist für Bundeskader egal.
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Das wäre mir neu, dass Munki eine Flinte geschossen hätte. Munki schoss 2008 mit einer Walther SSP.
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[Suche] Kynshot AR 9 mm buffer
Sal-Peter antwortete auf Sebastians's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Ich habe heute meinen von ATLAS bekommen. Und gleich eingebaut. 3 Werktage Lieferzeit, da kann man nicht meckern. https://www.atlas-shooting.de/waffenteile/tuning-ersatzteile/kynshot/5800/kynshot-rb5015hd-ar-9mm-high-damped -
Ich kanns auch nicht wirklich glauben. Abgesehen davon, dass offensichtlich der Schießstand NICHT sicher war.
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Für mich ist es in meinem Leben die zweite Diktatur, ich kenne mich darum damit als schon ein wenig aus und bin wenig überrascht.
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Das ist richtig. Den Brief hättest du übrigens lesen sollen. Diese absolute arrogante Frechheit, mit der sie die Gebühren durchsetzen. Und die "Lösungsmöglichkeiten", die sie vorschlagen. Kohl hats mir gegeben, Erika mir genommen. Ich weiß das durchaus zu deuten. Und ich ziehe daraus meine persönlichen Schlüsse.
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Ein Springmesser billigster Bauart. Von meinem Begrüßungsgeld gekauft. Darum hatte es doch einen gewissen sentimentalen Wert für mich. Vielen Dank, Arschlöcher, dass ihr uns auch das noch nehmt.