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Sal-Peter

WO Silber
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Alle Inhalte von Sal-Peter

  1. LP2 oder LP2 compact von Steyr
  2. Siehe obiges Post - kann man alles machen, aber da wir kein echter Rechtsstaat mehr sind, geht das alles in Leere. Und "Er ist wieder da"
  3. Seitdem das Bundesverfassungsgericht nur noch willfähriges Werkzeug der Regierung geworden ist, GIBTES KEIN RECHT MEHR in Deutschland. Der Zug ist abgefahren. Man kann noch devot auf Gnade und Gunst der Obrigkeit hoffen:
  4. Eine typisch deutsche Diskussion.
  5. Es kann gar nicht das Ziel beleuchten, da, solange die Laserpatrone im Lauf steckt, das eventuelle Ziel gar nicht beschossen werden kann. Da sucht mal wieder jemand denjenigen, der vergessen hat, das Licht im Kühlschrank auszumachen.
  6. Es geht hier ganz simpel darum, Stahlschießen auch für etwas kräftigere LW zu ermöglichen. Und hierbei einen guten Kompromiss zwischen Spaß=Bumms und Plattenverschleiß=Euro zu finden. Ich persönlich habe auch schon Fallplatten mit Durchschüssen gesehen - das sollte vermieden werden. Denn der Materialverbrauch soll, wenn ich den Steelman richtig verstanden habe, auf die Teilnehmer gerecht umgelegt werden. Darum die Beschränkung auf bereits getestete Munitionsarten. Klar sollte sein, dass Fallplatten stets Verbrauchsartikel sind, die kein ewiges Leben haben - auch nicht, wenn man sich auf KW-Patronen beschränken sollte. Ja selbst mit Fabrikmunition .357 HP aus dem UHR erziele ich auf 25m sichtbare Krater im Stahl.
  7. Da könnt ihr richtig stolz sein. Alles richtig gemacht. Bitte belohnen! Kotzgrün war grade aus.
  8. Das galt auch für unsere Soldaten in AFG! https://www.express.de/news/tuev-wahnsinn-in-afghanistan-ohne-deutsche-plakette-gibt-s-fahrverbot-34147?cb=1636759716105 / OT off
  9. Mir nicht, das unterscheidet uns beide wohl.
  10. Nicht im Geltungsbereich des Waffengesetzes. Wie gesagt, ein Blick ins Gesetz ... "Tatsächliche Gewalt" bedeutet "Sachherrschaft". Solange die Waffe unter Aufsicht geschossen wird, hat der Schütze NICHT die Sachherschafft. Die würde z.B. nach einem Diebstahl eintreten, wie damals in Dresden (Vertauschen eines Revolvers mit einem Akkuschrauber im Waffenkoffer).
  11. Ich maße mir als Untertan doch nicht an, die Maßnahmen der Obrigkeit in Frage zu stellen!?! Natürlich war das überspitzt - und wird wohl auch in keinem Lehrbuch so zu finden sein, doch mußmaße ich, dass das einer von vielen Gründen sein könnte, dass das WaffG hier so streng ist. Der Gesetzgeber geht jedenfalls davon aus, dass der Besitz von Waffen für Dritte (wen auch immer) gefährlich sein könnte. Alles andere ist Spekulatius.
  12. Falsch. "Unzuverlässig" heißt NICHT "Waffenverbot". Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein: Auf dem Schießstand "erwerbe" ich jedoch keine Waffen. Denn das würde ja eine Erlaubnis der Behörde voraussetzen. Da aber jeden Tag ich weiß nicht wie viele Gastschützen ohne WBK Leihwaffen auf diversen Ständen ganz legal schießen dürfen, dürfte das meine Hypothese untermauern.
  13. Sagittarius sagittarii lupus est. Was für ein Unfug! Zum ersten "sicher sein" und "Waffengesetz" schließen einander aus. Die Hose voll haben, weil man sich nicht sicher ist --> das wäre ehrlich. "Unzuverlässig" im Sinne des WaffG wird man, wenn man zum Beispiel zu viele Tagessätze kassiert hat. Das ist einfach Teil der Strafe: "Wenn du Steuern hinterziehst und wir dich erwischen, dann soll dir das richtig weh tun - und dir sollen wenigsten die gefährlichsten Gegenstände entzogen werden, dich dafür zu rächen!" Das hat aber überhaupt nichts mit dem Schießen auf einem zugelassenen Stand mit Leihwaffen zu tun. Das dürfen auch andere Bürger, die vom Amt als "nicht zuverlässig" angesehen werden, z.T., weil die Zuverlässigkeit auch nie überprüft wurde. Die braucht man nämlich nur zum "Besitz" erlaubnispflichtiger Waffen. Wie schon oben erwähnt, ist der Verweis auf "Versicherung" Bullshit und vorgeschobene Lüge (zumindest im DSB und BDS), um sich sich unerwünschte Individuen vom Hals zu halten. Der Schützenkamerad mag außerhalb des Vereines falsch gehandelt haben - aber er ist immer noch Vereinsmitglied, bezahlt dafür seinen Beitrag, leistet ggf. seine Stunden - und kann dann auch erwarten, zu den jeweils festgelegten Preisen weiter trainieren zu dürfen. Denn das dürfte ja zumindest einer der Vereinszwecke sein. Wenn du ihn als Aufsicht abweist mit einer haltlosen Behauptung "du kummst hier nit rein!", kann es sogar im Extremfall sein, dass an dich Schadenersatzforderungen gestellt werden. (Zuerst an den Verein, dessen Handlungsgehilfe du in dem Moment bist, was dich wahrscheinlich sogar retten wird)
  14. Ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat vollständig verloren. Dieser Staat ist nur noch die grauslige Karikatur von der alten Bundesrepublik.
  15. Nur Führverbot (ohne gesellschaftlich anerkannte Begründung), kein Besitzverbot oder sonstige Reglementierungen des Besitzes. Darum auch keine vorgeschriebene Aufbewahrung.
  16. Wenn es sie noch nicht gibt, ist es kein Problem, sie zu beschließen.
  17. Training hat nichts mit der Sportordnung gemein. Man trainiert immer nur bestimmte Aspekte, die ggf. zu einer besseren Leistung in einer bestimmten Disziplin führen können (und i.d.R. sollen). Außer im "wettkampfnahen Training" kurz vor der jeweiligen Meisterschaft.
  18. Unterschiedliche Bedürfnisse EINER Person - unterschiedliche (= alternative) Wege zum Erwerb. Nehmen wir einen Jäger / Sportschützen / Sammler namens Max Musterschütze: Als Sportschütze kann er (ohne besondere Klimmzüge) 2 mehrschüssige KW, 3 Selbstlade-Langwaffen und 10 "Waffen auf Gelb" (z.B. Repetierbüchsen) erwerben. Hier hat er für den Erwerb 12 bzw. 18 Trainings nachzuweisen, für den reinen Besitz weniger. Regelung 2/6 für den Erwerb. Als Jäger bekommt er auf 2-3 Kurzwaffen, die Langwaffen kauft er mit (gültigem) Jagdschein. Warum sollte also ein Jäger, der gleichzeitig Sportschütze ist, Langwaffen auf Grund seines Sportschützen-Bedürfnisses kaufen? Ggf. wegen der Magazinkapazität? Ggf. in der Gebührenordnung liegende Gründe? Probleme bereitet offensichtlich (WO ist voll davon) aber die Abgrenzung der KW, da sportliche KW nicht unbedingt zur Jagd taugen und umgekehrt. Der Sammler dagegen MUSS regelmäßig Waffen aus seinem Sammelgebiet erwerben, aber diese i.d.R. nicht schießen. Also sind diese Waffen für die anderen beiden Hobbies unseres Max Musterschütze sowieso nicht zu gebrauchen. Also nix gespaltene Persönlichkeit, sondern ein Mensch mit mehreren sich nur zum Teil überschneidenden Hobbies.
  19. Erster Beitrag? Und nein, das ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben.
  20. Das halte ich wirklich für einen triftigen Grund. Wenn jemand eine gewissen Anzahl Waffen von z.B. seinen Eltern geerbt hat, die er bislang auch sportlich verwendet hat (warum sich was kaufen, wenn man es von Vati borgen kann?) - und ggf. auch noch größere Mengen an Munition dazu in der Erbmasse sind - was soll man da sonst machen?
  21. Mist. Hatte nur 20 Mags zum Anmelden, aber nur Waffenbehörde, kein BKA. Wieder kein Orden. Grummel ...
  22. Seit 1 1/2 Jahren
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