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Fyodor

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  1. Thema Altbesitz von normal großen Magazinen: Meine Behörde stellt sich quer, eine einfache Anzeige (wie im Gesetz vorgesehen) zu akzeptieren. Ich bin derzeit daran das zu ändern. Sollte das nicht klappen, kann ich auf Euch zurück kommen? Laut Anwalt sind bisher keine weiteren Fälle bekannt, wo die Behörde das so handhabt.
  2. Bevor YouTube so extrem antiGun wurde, gab es mehrere Interessente Kanäle zu dem Thema. Einer hat gezeigt wie man aus einem Fahrrad und einen Akkuschrauber eine absolut brauchbare Vorrichtung zum Ziehen von Läufen herstellt.
  3. Habakuk hat Recht. Der Effekt kurz erklärt: Das Zündhütchen kann seinen Druck nur durch den dünnen Zündkanal abbauen. Vor dem Zünder bildet sich also immer ein erheblicher Druck, auch bei ansonsten leeren Hülsen. Dieser drückt den Zünder aus der Hülse. Ist nun genug Pulver in der Hülse, so dass sich hier ebenfalls ein Druck ausbilden kann, drückt dieser die Hülse zurück geben den Stoßboden. Dabei wird der Zünder wieder in die Glocke gepresst.
  4. Die square deal ist in Deutschland nicht sehr weit verbreitet, aber das Zubehör (ich meine sogar die Matrizen) passen eben nur dort. Ich empfehle egun.
  5. Das darf jeder mit DHL. Man muss nur sicherstellen dass nur ein berechtigter Empfänger es ausgehändigt bekommt.
  6. Einen Freispruch schon. Wäre ja das selbe Verfahren.
  7. Jein. Ich habe schon Pakete erhalten sie waren zerknautscht und teilweise aufgerissen, der Inhalt aber einwandfrei. Und äußerlich unbeschädigte Pakete, bei denen der Inhalt sagen beschädigt war. Wenn der DHL-Mensch weil, bekommt er alles kaputt. National sind Waffen und teile davon nicht ausgeschlossen. Anders sieht das mit Munition aus. Die wird nicht transportiert.
  8. Du meinst so wie die Beschränkungen im 27er? Die bei 100% der "Kunden" einer Behörde eingetragen werden?
  9. Na hör mal. Das ist ein AMT. Noch dazu ein DEUTSCHES AMT! Da wird gründlich gearbeitet. Da macht man keine Fehler.
  10. Das 2-fache, wenn ich mich richtig erinnere. Ist aber egal für die Eingangsfrage.
  11. Das ist egal. Lauf ist Lauf.
  12. Falsch. Der Händler meldet die Überlassung, Du meldest den waffenrechtlichen Erwerb. Das hat mit Eigentum nichts zu tun. Auch falsch. Natürlich meldest Du dem Verkäufer, dass das Paket nicht angekommen ist. Nur er kann einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Den Erwerb meldest Du selbstverständlich nicht. Er hat ja nicht statt gefunden. Falsch Du Zweifel daran hat, lies die Definition von Erwerb im WaffG.
  13. Du meldest den Erwerb wenn er stattfindet. Das ist der Tag an dem sie bei Dir ankommt. Nicht vorher.
  14. Dann ist es etwas ganz anderes als der TE beschrieb. Selbst wenn Du die Waffe nur einen symbolischen Augenblick waffenrechtlich eintragungspflichtig besessen hast, musst Du alles ein- und austragen lassen. Das ist zwar total bescheuert, aber nach der inneren Logik unseres Waffenrechts schlüssig. Dass das bei einem eindeutigen defekt gelieferten Gegenstand der Händler übernehmen sollte ist klar. Immerhin ist er verantwortlich, einwandfreie Ware zu liefern. Je nach Behörde ist aber eine neue Bedürfnisbescheinigung nötig.
  15. Und Du würdest eine Neuwaffe kaufen die der Händler bereits ausgiebig getestet hat? Und das mit unbekannter Munition, ohne danach klinisch zu reinigen? Sehr viele wollen das dann so auch wieder nicht.
  16. Anfänger. Das erste "moderne Sturmgewehr". Halb- und vollautomatisch. Perkussion!
  17. Nein, das ist kein Unsinn. Ich schrieb oben schon: Die 14 Tage sind nicht "zur Ansicht". Wenn Du eine Waffe eintragungspflichtig erwirbst, hat Du 14 Tage Zeit das zu melden. Egal wie lange Du sie besitzt. Krasses aber mögliches Beispiel: eine Waffe macht die Runde im Verein. Alle zehn Tage wird sie an den nächsten weiter gegeben. Wo ist sie eingetragen?
  18. Ging einem Kumpel von mir genau so. Waffenrechtlich hatte er die Waffe eintragungspflichtig erworben, obwohl er sie nur einen Tag besaß. Die 14-Tage-Frist bedeutet nicht dass das Kauf auf Probe ist. Solange hat man Zeit die Eintragung zu beantragen, nicht um die Waffe zu begutachten. Ich lasse mir jede Waffe die ich nicht vorher ausprobieren kann erstmal auf Leihschein zur Probe schicken, auch wenn sie bereits voll bezahlt ist. Bisher hat noch kein Händler das abgelehnt. Das habe ich aber auch schon vor dem NWR so gemacht. Da war das nämlich eigentlich auch schon so geregelt. Nur hat es die Behörde u.U. nicht mitbekommen.
  19. User schon wieder gelöscht? Ging aber schnell...
  20. Händler dürfen noch nicht mal ihren eigenen Bestand auf Datenfehler prüfen. Für sie ist das NWR eine Einbahnstraße.
  21. Bei ricardo aber z.B. auch.
  22. Unpraktisch, weil nicht immer gleich.
  23. Warum denn das?
  24. Mir ist es auch wohler wenn ich vorgehe, und alle Waffen haben einen offenen Verschluß und (wenn möglich) Magazin entfernt. Es gibt auch technische Defekte, und ich habe eine (zugegeben sehr alte und innen stark vergammelte) C96 schon von alleine schießen sehen. Reproduzierbar. Allerdings reicht mir Verschluß offen und Magazin raus, und natürlich FINGER WEG (Großbuchstaben). Eine Schnur oder Fahne brauche ich da nicht.
  25. Das tut mir sehr leid, sowas möchte niemand erleben. Auch nicht als reiner Zuschauer. Aber es zeigt genau das Problem. Es gibt bei niemandem Diskussion, daß mit geladenen Waffen nicht unsicher gehandhabt wird. Bei "ganz sicher entladenen" Waffen sieht da es seltsamerweise plötzlich ganz anders aus. Und dann passiert eben doch sowas. Unter Umständen doch. Wenn die Sicherheitsüberprüfung falsch durchgeführt wurde (Klassiker: Selbstlader repetieren und Magazin erst danach raus, oder bei mechanisch ungewöhnlichen Waffen wie der Colt Lightning: Verschluß ist offen, Blick auf den Lifter, alles leer, zu... beim nächsten repetieren kann sie geladen sein). Nicht bei jeder Waffe ist Patronenlager oder eingebautes Magazin gut zu sehen. Ich habe es schon selbst gesehen, daß bei einer Uberti 1873 nach einem halben Tag schießen plötzlich eine elfte Patrone drin war. Obwohl die Munition abgezählt in einem Ladebrett zum Ladetisch gebracht wurde, und bereits mindestens 6 Sicherheitsüberprüfungen stattgefunden haben. Im Magazinrohr war etwas Dreck, der hat die letzte Patrone vom Training vorher fest gehalten. Und irgendwann hatte sie sich gelockert... Keine Sicherheitseinrichtung oder -überprüfung ersetzt sichere Handhabung. Sie können sie nur ergänzen.
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