-
Gesamte Inhalte
33.893 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Fyodor
-
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
Fyodor antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
Vorher: Magazin mit einer Kapazität von zwei Schuss Nachher: Magazin mit maximal drei Schuss geladen -
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
Fyodor antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
Dann hätte die Behörde das aber auch sagen können: "Beim Umzug der Akte sind möglicherweise Unterlagen verloren gegangen. Wir bitten sie x y und z nochmal wenn möglich in Kopie nachzureichen oder bei einem Termin zu erörtern." Das ist was anderes als "Hallo Neuanwohner, wir beabsichtigen Ihre WBK zu widerrufen weil sie rechtswidrig erlangt wurde. Was haben Sie dazu zu sagen?" -
Besuch vom LRA - Waffenkontrolle ging gründlich schief
Fyodor antwortete auf russelcouts's Thema in Waffenrecht
Ich habe zweimal einen Sachkundelehrgang gemacht. Einmal vor vielen Jahren als DSB-Schütze, und einmal im Rahmen des Jagdkurses. Im ersten habe ich den sicheren Umgang mit einem KK-Einzellader und einer GSP gelernt, im zweiten mit Drilling und PPK. Es ist gar nicht die Zeit, auch nur die gebräuchlichsten Systeme alle durchzugehen. Bei meiner Kontrolle haben die Prüfer sich die Waffen bzw. Nummern darauf von mir zeigen lassen, niemand außer mir hat meine Waffen angefasst. Und so wird das beim nächsten Mal auch wieder laufen. -
Besuch vom LRA - Waffenkontrolle ging gründlich schief
Fyodor antwortete auf russelcouts's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe Deinen Ärger, den Mist habt aber einzig und alleine Ihr gebaut. Unberechtigte dürfen nunmal keinen Zugriff haben. Korrekt wäre gewesen: "Vadder is nich da, müssen Sie einen Termin ausmachen." Aber dafür ist jetzt zu spät. Überlassen von Waffen an unberechtigte kann auch anders bestraft werden als nur durch Entzug der WBK. Ich würde es hinnehmen und mich im stillen über mich selbst ärgern. Es gelten aber die heutigen Regeln. Überlässt Du auch regelmäßig Waffen an unberechtigte? Nicht nur Dein Vater? -
Dokumentiert vielleicht nicht, aber laut Vertrag wird der Ausweis kontrolliert.
-
Aber nicht zu jeder Jahreszeit. Getrocknet: zusammengeschrumpelt und mit Restfeuchte. Geschmack ist konzentriert und gefühlt süßer als frisch. Gefriertgetrocknet: sieht aus wie frisch, ist aber staubtrocken und krümelt. Schmeckt aber eher nach frisch.
-
Nein, dort wird nicht der Ausweis kontrolliert. Da kann jeder abholen der den QR-Code dabei hat.
-
Witzigerweise ist es bei Filial-direkt mit Kundenkarte kostenlos mir dabei. Es muss halt der EMPFÄNGER Kunde sein, nicht der Versender. Aber da das kostenlos ist...
-
Das ist falsch. DHL transportiert kein Gefahrgut. Waffen sind kein Gefahrgut. Der Versender ist aber verantwortlich dass nur ein Berechtigter das Paket ausgehändigt bekommt. Und diesen Service bietet DHL nur für Gewerbliche an. Es gibt aber einen Umweg: der Empfänger nur eine kostenlose DHL-Kundenkarte haben dann kannst Du statt nach Hause direkt zur Postfiliale liefern lassen. Und dort bekommt laut Vertrag nur der Inhaber der Karte gegen Vorlage von Karte und Ausweis das Paket ausgehändigt.
-
Wahrscheinlich ja. Als Waffenbehörde sind sie aber vom gesamten Waffengesetz ausgenommen. Sie können es also nicht brechen, weil es für sie schlicht nicht existiert.
-
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Fyodor antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Beim Erwerb einer Waffe ist es jedenfalls NICHT Bedingung, dass bereits an den Wettkämpfen teilgenommen wird für die man die Waffe beantragt. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Fyodor antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Stimmt. Die sind nämlich keineswegs besser, nur anders. Pumpflinten sind laut EU Kat C, also meldepflichtig. In Deutschland erlaubnispflichtig und in Österreich verboten. -
Es gab auch mal ein auf den ersten Blick ganz normales KK-EL-Gewehr mit Daumenabzug. Der war oben auf dem Kolbenhals aufgeschraubt, wo normalerweise der Daumen liegt, und funktionierte direkt als Sear. War ein sehr billiges Gewehr das für Kinder gedacht war. https://youtu.be/HYYJKV2sxes
-
Munitionsaufbewahrung - Fragen zum Schloss und Aufstellungsort
Fyodor antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Meine Behörde sieht Vorhängeschlösser ausdrücklich nicht als gleichwertig an, weil man sie von außen angreifen kann. Daß ein mittelklassiges Vorhängeschloß ganz erhebliche Gewaltanwendung oder etwas Übung im Lockpicking benötigt um es zu öffnen, ein Standard-Schwenkriegelschloß aber nur einen Schraubenzieher zählt dabei nicht. -
*doppelt*
-
Es steht öffentlich im Netz... Und zum Thema Erben und Einigen: Ich suche für meine Familie schon länger eine neue Bleibe. Hier im Ort gibt es ein kleines schnuckeliges Häuschen mit Garten in allerbester Lage, das schon länger leer steht. Ich habe versucht mit den Eigentümern in Kontakt zu treten, und habe dazu Briefe an die Nachbarn verteilt. Das Haus gehört seit fast 20 Jahren einer Erbengemeinschaft. Die sind so zerstritten, daß sie das Haus lieber vergammeln lassen als verkaufen, weil da ja der andere auch was von hätte. Vor ca. 15 Jahren hat sogar jemand von denen im Obergeschoß extra ein Fenster geöffnet. Ich will gar nicht wissen wie viele tote Vögel da drin liegen. Das Haus wäre locker 300.000€ wert. Aber lieber zerfällt es, als daß der Mit-Erbe auch nur einen Cent bekommt. Es gibt solche Leute. Ich kann das nicht nachvollziehen, aber es gibt sie.
-
Naja, der Anwalt hat ja schon Recht. Wenn es eine Disziplin gibt in der die Waffe mit dem Wechselsystem geschossen werden kann, dann kann er das Wechselsystem erwerben. Mit Bedürfnisbescheinigung und Voreintrag, ganz normal. Nur eben nicht erlaubnisfrei. Und natürlich nur wenn es lang genug ist dass keine Kurzwaffen dabei entsteht.
- 63 Antworten
-
- 3
-
-
-
- wechselsystem
- langwaffe
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Bei uns kostet das pro Viertelstunde. Also ganz sicher keinen Kaffee dafür dass sie mir auf die Nerven gehen und Geld kosten ohne dass es einen Nutzen hat.
-
Dort auch kostenlos und druckbar. Im Gegensatz zum DSB selbst.
-
Das sind die magischen VSRF, die in halb Europa verboten sind weil sie so böse ritschratsch machen. Auch in Österreich sind Pumpen verboten, andere RF und HA nicht.
-
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Fyodor antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Hat meine Behörde auch versucht, und angefangen Briefe zu verschicken. Ein Freund hat ihn bekommen, ich nicht. Es hat ihnen wohl jemand geflüstert dass das so nicht geht. Wenn für Erwerb und Fortbesitz die gleichen Regeln gelten sollen, dann sind das keinesfalls x Termine pro Jahr pro Waffe. Zum Erwerb muss ich zum ersten nicht mit der Waffe geschossen haben um die es geht, sondern Wettkämpfe. Und ich kann die selben Termine und Wettkämpfe für den Erwerb mehrerer Waffen angeben. 27 Termine, davon ein paar Wettkämpfe, über einen Zeitraum von 18 Monaten, reicht um vier Waffen zu erwerben. Mehr kann für den Fortbesitz keinesfalls verlangt werden. -
Selbst wenn das Typenschild komplett fehlen würde (was es nicht tut), stimmt das nicht. Die Behörde kann den Schrank selbst einstufen. Und da in diesem Fall eine Produktbezeichnung auf dem Typenschild steht, und zu diesem Modell Daten verfügbar sind, kann auch dieser Weg klappen. Besser wäre natürlich die Rechnung taucht wieder auf oder läßt sich als Kopie neu beschaffen.
-
Natürlich wäre es besser gewesen. Zum Erhalt des Bedürfnisses ist aber die Tätigkeit entscheidend, nicht der Erwerb. Teilnahme an großen Meisterschaften sollte da auch ausreichen, zumal die Frau eine schlüssige Begründung abgegeben hat. Wo wir aber wieder bei meiner (und ihrer) Behörde sind, die keinerlei Spielraum zu Gunsten der Bürger ausnutzt.
-
Nein. Weil sie ein Ehepaar sind, und die selbe Pulverflasche verwenden.