erstezw
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Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?
erstezw antwortete auf didgeridoo's Thema in Waffenrecht
Oh Gott, wir müssen alle sterben... Das Teufelszeug entsteht sogar in der Natur und wir können nichts dagegen tun! Ganze 3,5kg sollen davon ständig unterwegs sein. Wenn man jetzt noch das Radon, den C14 im CO2 sowie das Ozon (ok, das ist nicht radioaktiv, aber auch zellschädigend) dazunimmt - am Besten hört man sofort auf zu atmen, das uns umgebende Gasgemsich ist lebensgefährlich. Da wäre es auch mal Zeit für schärfere Grenzwerte. -
In anderen Ländern nennt sich das Korruption...
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Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?
erstezw antwortete auf didgeridoo's Thema in Waffenrecht
Zweifel an der unbedingten Pflicht Einhaltung von Gesetzen bzw. daraus resultierend deren Nichteinhaltung auf breiter Front hätten sowohl den Holocaust als auch die Toten an der innerdeutschen Grenze verhindert. Insofern sollte man sein eigenes Handel durchaus auch daran orientieren ob es sinnvoll und moralisch gerechtfertigt ist. -
Wie schon festgestellt haben es die Veranstalter in der Hand. Die müssen halt Schießfertigkeit per Stagedesign erzwingen, dann schießt ein Dilletant auch den Achtschüsser leer und ein guter Schütze hätte halt 3 Schuss Reserve. Den 627 gibt es schon seit mindestens 1996 und hat nie weite Verbreitung gefunden.
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Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?
erstezw antwortete auf didgeridoo's Thema in Waffenrecht
Das stimmt jetzt aber nicht ganz. Da solltest du dich nochmal mit den verschhiedenen Formen der Wahl auf Bundes-, Landes- und weiteren Ebenen auseinandersetzen. Das am Schluss aber oft Mist rauskommt mag ich nicht wirklich bestreiten. -
Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?
erstezw antwortete auf didgeridoo's Thema in Waffenrecht
Ich gehe davon aus, dass du einer falschen Interpretation zum Opfer fällst. Es handelt sich bei Visierungen, Uhren, etc. um Konsumgüter. Diese bedürfen der Bauartzulassung. Es wäre zu prüfen, ob diese vorliegt. Der Erteilung dürfte aber nichts entgegenstehen: § 107 Genehmigungsvoraussetzungen für den Zusatz von radioaktiven Stoffen und die Aktivierung (1) Die Genehmigung nach § 106 für den Zusatz radioaktiver Stoffe bei der Herstellung von Konsumgütern ist zu erteilen, wenn 1. die Aktivität der zugesetzten radioaktiven Stoffe nach dem Stand der Technik so gering wie möglich ist und a) wenn in dem Konsumgut die Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschritten wird und, falls die spezifische Aktivität der zugesetzten künstlichen radioaktiven Stoffe in dem Konsumgut die Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 5 oder die spezifische Aktivität der zugesetzten natürlichen radioaktiven Stoffe in dem Konsumgut 0,5 Becquerel je Gramm überschreitet, gewährleistet ist, dass in einem Rücknahmekonzept dargelegt ist, dass das Konsumgut nach Gebrauch kostenlos dem Antragsteller oder einer von ihm benannten Stelle zurückgegeben werden kann oder b) nachgewiesen wird, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann, 2. das Material, das die radioaktiven Stoffe enthält, berührungssicher abgedeckt ist oder der radioaktive Stoff fest in das Konsumgut eingebettet ist und die Ortsdosisleistung im Abstand von 0,1 Metern von der berührbaren Oberfläche des Konsumgutes 1 Mikrosievert durch Stunde unter normalen Nutzungsbedingungen nicht überschreitet, 3. gewährleistet ist, dass dem Konsumgut eine Information beigefügt wird, die a) den radioaktiven Zusatz erläutert, b) den bestimmungsgemäßen Gebrauch beschreibt und c) im Fall der Nummer 1 Buchstabe a Halbsatz 2 auf die Rückführungspflicht nach § 110 Satz 2 und die zur Rücknahme verpflichtete Stelle hinweist, falls die spezifische Aktivität der zugesetzten künstlichen radioaktiven Stoffe in dem Konsumgut die Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 5 oder die spezifische Aktivität der zugesetzten natürlichen radioaktiven Stoffe in dem Konsumgut 0,5 Becquerel je Gramm überschreitet, 4. es sich bei dem Zusatz um sonstige radioaktive Stoffe nach § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes handelt, 5. beim Zusetzen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 erfüllt sind und 6. § 4 Abs. 3 dem Zusetzen nicht entgegensteht. Für Genehmigungsverfahren nach Satz 1 gilt für das Radionuklid H-3 abweichend von Anlage III Tabelle 1 Spalte 5 der Wert der spezifischen Aktivität von 100 Becquerel pro Gramm. Das sollte doch alles gegeben sein. Die Sonderregelung für das H3 ist ja sicher nicht von ungefähr. -
Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?
erstezw antwortete auf didgeridoo's Thema in Waffenrecht
Das bedeutet nichts weiter. Ich empfehle dazu das Lesen der Stellungnahme des (quasi wohl monopolistsichen) Herstellers der von den uns interessierenden Anbietern verwendeten Lichtquellen (Quelle: "Licht ins Dunkel von Henning Hoffmann" Waffenkultur Ausgabe März-April 2014). -
Erstaunlicher Weise finden sich aber dennoch ständig neue freiwillige "Kundendienst-&Servicetester". Darunter sogar wohl solche, die den Tröt hier schon kannten... Was soll man dazu sagen ohne unhöflich zu wirken?
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Die sind sicherlich qualitativ hochwertig. Goretex im Sommerschuh halte ich aber für nachteilig, zumindest für überflüssig. Außerdem sind die wirklich fürs rauhe Gelände und eher schwer. Mir ist mal ein Paar Adidas Marathon Mid in die Arme gelaufen, aus meiner Sicht ein perfekter Sommerschuh auch für Gebirgstouren ohne Kletterei. Leider werden die in Europa wohl nicht (mehr?) verkauft.
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Miete z.B. ein Bankschließfach
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Inwiefern kann das WaffG das verhindern?
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Komisch. Wie konnte ich nur unbeschadet groß werden und die ganze Generation Golf mit mir. Dass die Generation Golf jetzt halt die Generation Blöd großzieht, kann ja kaum am "verbesserten" Waffengesetz liegen... Mir wäre es nie in den Sinn gekommen, heimlich mit Papas Sachen zu spielen weil ich es ganz unheimlich durfte. Sogar schießen, richtig mit Patronen (die wir davor zusammen geladen haben), ohne Altersgrenzen unter aller Augen mit den "Großen" auf dem Schießstand. Das einzige Limit war, ob ich die jeweilige Startrampe auch halten konnte. Aber heute ist ja alles viel besser. Was sicher ist definiert halt der Gesetzgeber und nicht der Verstand. Weil wir brave Untertanen sind, bleibt uns halt nichts anderes, als uns daran zu halten. Das ist alternativlos.
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...man sollte halt offene und keine geschlossenen Fragen stellen (Rhetorikkurs Grundlgen). Wo genau ist Mittelhessen? Das würde das ganze etwas eingrenzen. Im Raum Limburg ist es etwas dünn mit IPSC, auf Frankfurt zu wird es mehr. Das "Mekka" liegt in Heusenstamm, dann gibt es einen Verein in Sprendlingen und ich glaube in Hofheim. Irgendwie müssten es mehr sein, ich habe aber leider keinen konkreten Kontakt.
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Was ein Quatsch. Wenn "die" der Meinung sind, eine Einsammelaktion starten zu müssen, gibt es einen Anlass zur Anlassgesetzgebung. Den schafft dann halt notfalls ein "V-Mann" vom Verfassungsschutz. Die sprengen ja auch mal Gefängnismauern oder beschaffen Waffen für Schwerkriminelle, alles auf Order von Oben. Der Nachbar vom Opa hat halt '72 das Anmelden ganz vergessen, der hat das Neckermannflorbert jetzt illegal - da sind wir doch gleich weniger empört.
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Was genau hält speziell Idioten im Allgemeinen (oder Besonderen) davon ab etwas zu tun?
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Der macht den Teil zwei: Streifenwagen abfackeln, auch mit Inhalt...
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Öhm, ist der in FFM-Höchst? Da war was in der NNP vom Samstag.
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Die hätten das mit Masse und nicht mit Qualität erreicht. Mal ganz abgesehn davon, dass die halt auf ein totes Geschäftsmodell eingeschworen waren. Im Übrigen sind im Rahmen der Zusammenführung von BW und NVA Fehlbestände an Waffen in der Dimension ganzer Nachschubdepots aufgefallen... Nicht absolut und flächig verteilt zusammengerechnet, sondern wirklich en block.
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Schon aus Prinzip werden für bestimmte Verwendungen die geeignetsten Bewerber ausgewählt. Das Wort "Soldat" hat ja eine tiefere Bedeutung, es ist eine Abkürzung. Dazu findet sich in der ZDv 64/10 (Abkürzungen in der Bundeswehr) die Langfassung "Soll ohne langes Denken alles tun"
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Je nachdem, an welcher Stelle der Grenze du bist sind andere Städte näher, Pilzen z.B. Bei deiner sehr detaillierten Rechnung hast du übrigens die Vignette vergessen :-)
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?? Entweder sie ist ganz wenn man sie kauft oder nicht. Wofür sollte der Hersteller/Händler denn noch garantieren?
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Ist das der sagenumwobene Couch-Commando?
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Das mit den 1,2-1,5l für 2 Promille stelle ich mal in Frage. Wenn du aber so sicher bis, dass das nicht viel ist, solltest du zumindest das 4. und 5. weglassen. Ab 3 Promille wird es für den Nicht-Alki lebensgefährlich, in den Bereich kämst du nach deiner Mutmaßung ja.
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Wer mit 2,0 noch ohne Hilfe ein Auto besteigen, starten und losfahren kann (ich sag absichtlich nicht Autofahren) hat ein Stadium erreicht das nur durch regelmäßigen Suff zu erklären ist. Das fällt unter Akokoholismus oder Alkoholmissbrauch. Normal ist es nicht.
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Muss ich mich schämen mit einer Uvex-Schutzbrille rumzulaufen? Die haben sie mir beim Fielmann konfiguriert, ich habe es ähnlich wie Tauri gemacht. Hat damals 200€ gekostet, war für 1500 &Co gedacht und hat mir mittlerweile auch schon bei anderen Disziplinen (DG, SP,...) aufs Treppchen geholfen. Ich würde zumindest mal fragen, das kostet nichts (außer etwas Zeit).