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erstezw

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  1. Umgekehrt wird ein Schuh drauß, der Inhaber des Hausrechts muss dass Führen der Waffe genehmigen. Bei Schießständen sprechen wohl eher die Sport- und Schießstandordungen der Verbände gegen das (geladene) Führen, den z.B. "Waffen sind mit entladen mit geööfneten Verschlüssen zu transportieren und abzustellen", "Waffen müssen entladen und verpackt sein", rote Sicherheitsfähnchen, usw... Ich habe aber auch Schießstände gesehen, wo im Eingangsberich eine Sandkiste stand. Gruß Erik
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