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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
https://shop.vds.de/download/vds-2450 In diesem Dokument findest Du die genauen Definitionen von Resistance Unit, Werkzeugkoeffizient, BV usw. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, genau. Auch Spielzeugpistolen werden daher ggf. unter Sc husswaffenkriminaliotät erfasst, siehe Definition PKS 2022, Seite 51: Insgesamt sind die PKS für unsere Diskussion überhaupt nicht ergiebig. Bei Diebstahl von Schusswaffen ist allgemein zu bedenken, dass die Zahl der freien Waffen ein Mehrfaches der Zahl erlaubnispflichtiger Legalwaffen ausmacht. Frühere Schätzungen von BMI und GdP verwiesen auf 15 Mio. Besitzer freier Schusswaffen in D (2001). In dem Bereich dürfte der Schwerpunkt der Diebstähle liegen. Zudem gibt es auch eine - früheren Schätzungen zufolge - enorm große Zahl illegaler Waffen, derne Diebstahl (bei Aufklärung ) dann auch in die Statistik eingehen, hinzu kommen Diebstahl von Dienstwaffen/Behördenwaffen, aus dem gewerblkichen Bereich oder von Transportunternehmen. Im Endeffekt dürften Diebstahlfälle, die erlaubnispflichtige Legalwaffen betreffen und aus dem Tresor von Sportschützen/Jägern erfolgten, mikroskopisch klein sein. Und für unsere Diskussion hier wäre ja dann noch relevant, zwischen den Normen (A, B, S1/S2, 0/N, 1 oder unklassifiziert) zu differenzieren und natürlich auch nach der Schloßart (mechanisches/elektronisches Zahlenschloss oder Schlüssel oder biometrisch). Und eigentlich ist es nicht die Aufgabe der Verbände, diese Zahlen zu liefern, sondern der Gesetzgeber müsste sie als Begründung für weitere Verschärfungen selbst akkurat liefern. Solange man lediglich theoretische Risiken als Grund für weitere Verschärfungen akzeptiert, müsste man auch genormte A-Schränke in den KFZ bei Fahrten zum Schießstand oder zur Jagd fordern. Theoretisch besteht ja das Risiko, dass jemand die Waffen beim Schüsseltreiben oder Bezahlen an der Tanke flugs mitnimmt... Hartmann wirbt ja schon für seine Auto-Waffentresore: Hartmann Auto-Waffentresore CH -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ein paar Antworten habe ich bei PIRSCH online gefunden. Das BMI will einen Umbau durch Fachpersonal einer akkreditierten Stelle oder eine Rezertifizierung! https://www.pirsch.de/news/waffenschrank-darf-ich-mein-tresorschloss-selbst-umbauen-38493 -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
So, jetzt wird es pragmatisch, wir diskutieren über Lösungen! In der Tat gibt es derzeit viele Nachrüstsets mit bekannten Zahlenschlössern für Do it yourselfer ab 140 Euro. Daneben gibt es von div. Tresor Herstellern Umrüstangebote, wo Zahlenschloss, Servicetechniker und Zertifizierung zum Komplettpreis von 399 Euro zu haben sind, z. B. Eisenach Tresore. Umgerüstet werden können prinzipiell alle Normen, also A, B, 0 oder 1. Besonders günstig sei es bei Waffenschränken, die schon vorgerüstet für ein zweites Schloss sind. Dann kann das Schlüsselschloss dranbleiben und das Zahlenschloss kommt dazu (wobei dann gut geklärt sein sollte, ob in solchen Fällen der Schlüssel dann doch versteckt werden darf, wenn das Hauptschloss als Zahlenschloss ausgeführt ist). Aber die Details müssten jetzt eben die Verbände klären : 1. Welche Norm muss das neue Schloss haben : VdS Klasse 1 oder Klasse 2 oder En 1300... 2. Darf man selbermachen? 3. Muss das mechanische Zahlenschloss 3 oder 4 Scheiben, also 6 oder 8 Ziffern Code haben? 4. Wie wird es gehandhabt, wenn das Zahlenschloss als Zweitschloss rankommt? Und das Schlüsselschloss lediglich als redundanter Schliessmechanismus aus Kostengründen dranbleibt? 5. Könnte man evtl. für einen Schlüsseltresor der Klasse 0 von der Mindestgewichtsanforderung von 200 kg, wenn Schlüssel für insgesamt über 10 Kurzwaffen gelagert werden, per Erlass absehen? Dann kommt man mit 319 Euro für nen 0er Würfel mit Zahlenschloss hin, wie hier bei WO unlängst verlinkt. -
Finnland fördert Schießstandbau um Wehrhaftigkeit der Bevölkerung zu erhöhen
Schwarzwälder antwortete auf Stefan Klein's Thema in Allgemein
Unser Verteidigungsminister Pistorius will ja durchaus auch wieder, dass die Bevölkerung private Schutzräume und Bunker in Kellern einrichtet. Früher, zu Zeiten des Kalten Krieges, wurde das auch gefördert, etwa die Fertigbunker in Kugelförmig von der Firma Pressler für 4 Personen. Statt die Anforderungen an Waffenschrank Normen immer mehr hochzuschrauben und jetzt noch extra Tresore für Waffenschrank Schlüssel zu fordern, wäre es doch eine nette Geste, wenn stattdessen die Einrichtung von Waffenräumen mit dual use als Schutzräume / Panikraum staatlich bezuschusst würde. Auch könnte man über die KfW neben den ganzen Wärmedämmungen und 3fach Fensterverglasungen auch die Zusatzausstattung mit schusssicherem Fensterglas und Beschuss-festen Fertigpaneelen, etwa integriert in Wärmedämmverbundsysteme/ Verklinkerungen fördern. Wenn man sich in 5 - 8 Jahren im Krieg mit Russland sieht, erwarte ich wenigstens staatliche Fürsorge und Vorsorge. Bunker in den Eigenheimen haben auch im vergangenen Herbst so manche israelische Familie vor Vergewaltigung, Folter, Kidnapping und Tod bewahren können, als die Hamas anrückte. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hm, würde es demzufolge etwas ändern, wenn ALLE Familienmitglied er Legalwaffenbesitzer wären? Dann gibt es ja nur Berechtigte. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ergänzend noch, was Hartmann aktuell seinen Kunden in Polen empfiehlt: https://www.hartmann-tresore.pl/en/blog/security-in-business/what-class-should-a-gun-safe-have-regulations-vs-reality Mit anderen Worten: Hartmann empfiehlt den Polen, nicht bloß S1-Waffenschränke zu kaufen, sondern gleich ne höhere Norm. Gründe: Zur eigenen Sicherheit, um andere Wertgegenstände wie Briefmarken, Münzen etc. reinstellen zu können und als 3. Grund, damit man nicht neu kaufen muss, wenn sich die Regularien verändern. Es sei so gut wie sicher, dass die Regeln verschärft und eine Erhöhung des Sicherheitsniveaus bei Waffenschränken - insbesondere bei Jagdwaffen - stattfinden werde. Man hätte eine solche Situation schon in Deutschland "beobachtet". Warum Hartmann sich in Polen so sicher ist, dass eine Verschärfung der Waffenschranknormen wie in Deutschland komme, weiß ich jetzt nicht. Ich hoffe nur, die besuchen dort keine Innenministerien mit ihren S1- oder S2-Produkten... ;-) -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Vielleicht geschah diese Festlegung in Ermangelung einer anderen Norm zum Zeitpunkt des WaffG 2002. Die EN-1443-1 gibt es seit 1997. Die EN-14450 seit 2005. Letztere wird übrigens auch regelmäßig gepflegt und immer mal wieder überarbeitet, aktuell gibt es bei Beuth sogar schon die 2024er Version zum runterladen. In Polen und in Irland reichen übrigens S1-Schränke nach 14450, obwohl z.B. Hartmann Polen empfiehlt, gleich ne höhere Norm zu kaufen, denn es könne sein, dass die Normen angehoben werden... Apropos Hartmann: Die Stiftung Warentest hat just 2017 insgesamt 10 Wertschutzschränke getestet. 4 unklassifizierte fielen durch. Die anderen 6 waren alle nach S2 (EN 154450) klassifiziert. 4 davon schafften die Gesamtnote "GUT", einer erreichte ein "BEFRIEDIGEND" und just der S2-Schrank von Hartmann schaffte nur die Note 4. Ich hoffe jetzt sehr, dass Hartmann nicht 2017 vor der Gesetzesänderung just mit diesem S2-Schrank zum Innenministerium gefahren ist, um das angeblich schlechte Schutzniveau von S2 dort zu demonstrieren... Die beiden S2-Schrank-Testsieger von u.a. Burg-Wächter konnten trotz 10 Minuten Bearbeiten von Profis u.a. mit Winkelschleifer binnen der 10-Miuten-Aufbruchsversuchs nicht geöffnet werden, was ja ein ordentliches Schutzniveau von S2 belegt... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Also ich besitze einen "alten" B-Schrank aus 2002, einen A/B und S1/2-Schrank von vor 2017 und auch 0er bzw. 1er Schränke zum Vergleich. Einen "Trompetenblechschrank" ist nicht dabei, wirken alle sehr solide. Die neue Norm EN14450 wird ja genauso überwacht, insofern sticht Dein Argument da nicht. A/B ist tot, aber S1/S2 eben nicht! ich kann voll verstehen, dass eine ausgelaufene Norm kein Dauerzustand sein darf. Aber die echte Nachfolgenorm S1/2 hätte m.E. genügt, zumindest für begrenzten Gebrauch, so wie bisher bei A/B ja auch (mit denselben Einschränkungen). Die Bundestagsdrucksache hat einen Normenvergleich vorgenommen - so ein bisschen. Und zwar in der von Dir zitierten Passage auf Seite 36 unten nicht nur zwischen A/B nach VDMA 24992 und 0/1 nach EN-1443-1, sondern wenn Du genau liest offenbar auch zusätzlich zwischen S1/S2 nach EN 14450 und 0/1 nach EN-1443-1 einerseits, sowie A/B nach VDMA 24992 andererseits. Und die Norm EN 14450 existiert nach wie vor. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Du zitierst aus der Bundestagsdrucksache 61/17, Seite 36 unten. Darin wird die Pflicht zu 0/1-Schränken wie folgt begründet: "inhaltlichen Vergleich der Regelungen" (0/1 hat auf dem Papier viel bessere Prüfungen als bei S1/S2) "sowie aus der praktischen Erfahrung der Experten ergibt" "und durch die Versicherungswirtschaft bestätigt" Hierzu kurz folgende Gegenargumente: zu 1. Bessere Prüfungen schön und gut - nur: ist eine zusätzliche Sprengprüfung bei 0/1 denn praxisrelevant? Wie oft wurden Waffenschränke bei Einbrüchen in D aufgesprengt? zu 2. Praktische Erfahrungen der Experten: Waren das also doch die harten Männer, die das Innenministerium besuchten? zu 3. Wie kann die Versicherungswirtschaft eine - jeweils im Vergleich zur alten Norm "B" betrachtete - nur geringfügig bessere Norm bei S2 und eine viel bessere Norm 0 bestätigen? Die Versicherungswirtschaft versichert bei B nur bis 2.500 EUR, bei S2 bis 30.000 EUR und bei 0 bis 40.000 EUR, sie liegt also mit S2 wesentlich näher bei "0" als bei "B", insofern verstehe ich die Ausführungen in der Bundestagsdrucksache an der Stelle nicht. Entscheidend ist aber eigentlich nicht, welche Norm um wieviel besser ist, sondern ob die bisherige, alte Norm A/B (bzw. deren direkte Nachfolgenorm S1/S2) ein echtes Risiko für die öSuO darstellte, ob also laufend Waffenschränke A/B aufgebrochen und Waffen entwendet wurden, und ob man dies in der überwiegenden Zahl der Fälle mit einer besseren Norm hätte verhindern können. Das ist doch der eigentliche Grund über den sich der Gesetzgeber Gedanken machen sollte, nicht über einen abstrakten Normenvergleich. Aber ich ahne es schon, was wirklich dahinter steckt, denn in der selben Bundestagsdrucksache 61/17 findet sich auf Seite 23 unten folgender Passus: Da war vermutlich doch ein Anbieter auf die vom Gesetzgeber selbst errechneten zusätzlichen 4,5 Mio. Jahresumsatz scharf und obendrein passte es manchem Politiker auch noch in die Vergrämungsstrategie rein, daher die Verschärfung bei den Schranknormen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Also B, S2 und 0 sind doppelwandig - S1 und A einwandig. Ansonsten hier aus dem Link von Katja Triebel: -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hm. Ich lese in verschiedenen Foren noch immer das: WIEDERLADEFORUM Waffenforum Gunboard / Katja Triebel etc. Die Links münden inzwischen teilweise ins Nirwana, ist eben schon ein Weilchen her, aber vielleicht kann jemand heute noch Näheres sagen: Stimmt es, dass ein Trupp "hart(er) Männer" mit einem S1/S2-Waffenschrank (Nachfolgenorm der A/B-Schränke) beim Innenministerium aufmarschiert ist und dort die Sicherheit dieser Schränke niedergemacht hat? Weil @ASE Du müsstest eigentlich schon wissen, dass die direkte Nachfolgenorm von A/B nach VDMA eben die S1/S2 nach EN14450 ist und nicht 0/1... dazu hatte ich auch mal einen eindeutigen Nachweis hier bei WO eingestellt. -
Finnland fördert Schießstandbau um Wehrhaftigkeit der Bevölkerung zu erhöhen
Schwarzwälder antwortete auf Stefan Klein's Thema in Allgemein
Unser deutscher Verteidigungsminister hat dieses Jahr auch schon klar gesagt, dass die Bürger mit anpacken sollen. Freiwilligeneinheiten aufbauen, eigene Schutzräume/Bunker im Keller und unter Garagen errichten... Also solange es um den für die Zukunft ("in 5 bis 8 Jahren") vorhergesagten Kampf gegen Russland geht, unterscheidet uns gar nicht so viel von Finnland. "Deutschland muss kriegstüchtig werden" -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Im Bereich Waffenrecht sehe ich schon den Sinn: Vergrämung! -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich weiß, aber die damalige Initiative kam wohl auch schon zu spät. Und alles kann ja reevaluiert werden. Und wenn S1 oder S2 erstmal nur mit engen Begrenzungen an Zahl und Art der Waffen zugelassen würde und 0 und 1 drin blieben, wäre doch schon ein bisschen was gewonnen, etwa für Einsteiger. Nur weil irgendwann eine Verbots-- oder Gebotsnorm festgeschrieben wurde, heißt das ja nicht, dass die Ewigkeitscharakter haben muss. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich möchte nur mal dran erinnern, dass es eine EU-weite Nachfolgenorm von A/B gibt: S1/S2 genauer EN-14450. Solche Waffenschränke hat u. a. Frankonia noch sehr günstig verkauft, weil die S1/S2 Norm Schränke zugleich auch nach A/B genormt sind. Der Unterschied ist gering, es wurde im Wesentlichen wohl beim Schloss/ Schliessmechanismus leicht verbessert. Gegenüber den 0- und 1- Schränken findet bei S1 und S2 keine Sprengstoff-Prüfung statt. Aber wie oft gab es das, dass bei Privatpersonen der Waffenschrank aufgesprengt wurde?? Ansonsten sind die S1/S2 Schränke ähnlich leicht und günstig wie die A/B. Hier könnte unsere Lobby doch die Forderung aufstellen statt 0/1 künftig nur S1/S2 vorzuschreiben. EU-konform wäre das und daher machbar. Wäre schön, wenn der VDB das aufgreifen würde!! -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, mechanische Zahlenschlösser haben ihre Vorteile. Allerdings sind sie doch erheblich langsamer (und fehleranfälliger bei der Eingabe!) und daher ist m.E. die ideale Kombination ein elektronisches Zahlenschloss mit mechanischem Zahlenschloss als Notöffnung. Dann hat man die Vorteile: komplett schlüssellos, schnell zu öffnen, aber im Defektfall eben doch ein solides mechanisches Backup. Mein letzter Waffenschrank hat genau so eine Kombi mit der ich auch sehr zufrieden bin. Link DUET VDS-Klasse 2 Tresorschloss -
Dann mal ne Gegenfrage: Glaubst Du, dass eine stetige Verschärfung des Bedürfnisprinzips den Verbänden nutzt? Ist das, was in BW oder auch NRW abgeht, noch im Interesse der Verbände? Vielleicht muss die Basis - immer gesetzt den Fall Deine Analyse stimmt - dann mal Ihren Verbänden klarmachen, dass das ihnen, also den Verbänden eben nicht nützt... gerne mit Hilfe des VDB.
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Ja, aber das wäre doch ein Grund daran anzuknüpfen, dass Sportschützen generell nach 10 Jahren keiner Bedürfnisprüfung mehr unterliegen (ausser ggf. der Vereinszugehörigkeit). Das muss eine der nächsten Forderungen der Verbände sein.
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Deine Analyse der gesellschaftlichen Entwicklung kann ich nachvollziehen - da hast Du schon recht. Ich verstehe aber nicht ganz, was Du damit sagen willst. Soll das Bedürfnisprinzip in voller Härte erhalten bzw. gar ausgebaut werden, nur um vermeintlich Verbände zu stärken? Das kann doch nicht Zweck einer Gesetzgebung sein! Wenn, dann muss es um die öSuO gehen. Die Vereine werden nach einer gewissen Umstrukturierung nach einer "Bedürfnisreduktion" sicher genauso gut dastehen (eher sogar besser, denn es kommen ja mehr zahlende Personen auf den Platz oder in Kurse) und die Verbände behalten selbstverständlich schiesssportliche Funktionen, v.a. da wo es olympisch oder international wird - und können parallel an dem Aufbau einer nationalen, aktiven Waffenrechtslobby nach dem Vorbild der NRA arbeiten. Also völlig arbeitslos wird da keiner. Und nochmal: Das Bedürfnisprinzip muss man ja nicht sofort und komplett abrasieren, aber man kann es in einem ersten Schritt deutlich in seine Schranken weisen. Im Prinzip hat der Minister Seehofer doch dazu schon den ersten Schritt getan: Ab 10 Jahren Sportschützenaktivität genügt der Vereinsnachweis. Genau daran kann man anknüpfen und das ausbauen!
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Dann sieh Dir doch mal die Mitgliederentwicklung der ersten Jahre nach Einführung des Bedürfnisprinzips an. Gab es da eine wahnsinnige Explosion? Nein. Ich denke von daher schon, dass die Verbände /Vereine auch ohne ultrascharfes Bedürfnisprinzip weiter über sehr ordentliche Mitgliederzahlen verfügen werden. Das läßt sich aus der früheren Mitgliederentwicklung einfach ableiten, auch wenn Du offenbar immer blitzschnell notorisch anderer Meinung als ich bist ;-) Im Gegenteil, das jetztige Niveau, auf dem das Bedürfnisprinzip in einigen Bundesländern zelebriert wird, wird absehbar einen Mitgliederschwund zur Folge haben, wetten? Von den Schwierigkeiten, die die Verbände selber damit haben werden (wenn sie unrichtig/iunvollständig oder schlicht nicht fristgerecht bescheinigen) ganz zu schweigen...
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Die Sorge, dass die Verbände bei Aufhebung des Bedürfnisprinzips untergehen, ist völlig unbegündet. Man sehe sich mal den DSB an: https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/PDF/PDF_2024/Mitgliederstatistik_Mitgliederbewegung_seit_1952-2023_31.12.2023_-_06.02.2024.pdf Vor Einführung des Bedürfnisprinzips in D gab es 1971 schon 743.999 Mitglieder im DSB - genauer: in der BRD (West). Aktuell sind es 1.337.840 in ganz Deutschland. Ein guter Teil dieses Mitgliederwachstums dürfte sich durch das Bevölkerungswachstum selber erklären: von 61,5 Mio (1971, BRD-West) auf aktuell 84,7 Mio. Einwohner. Das allein hochgerechnet, würde 1,024 Mio DSB-Mitglieder bringen. Die Vereine/Verbände hätten die Chance, nicht nur durch ihr Sportangebot, sondern auch durch Dinge wie: Sachkundekurse, Training und Durchführen von Jedermannsschießen, Schießstandbetreiber weiter bestens "im Geschäft" zu bleiben und weil man so auch größere Bevölkerungskreise anziehen würde, käme das Rückfahren des Bedürfnisprinzips m.E. keineswegs einem großen Schwund der Verbände/Vereine gleich.
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Nein, ich habe das VGH Urteil mittlerweile schon genau gelesen. Die Teilnahme an 90 Wettkämpfen ist ihm ganz offiziell vom BDMP bestätigt worden. 90 überregionale Wettkampfteilnahmen für 34 ÜK- Waffen, da müsstest doch selbst Du zufrieden sein : "Mit E-Mail vom 04.09.2009 übersandte Herr ... vom Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. (BDMP) dem Landratsamt eine Bescheinigung vom 04.09.2009. Darin wurde die Mitgliedschaft des Klägers im BDMP, seine regelmäßige Teilnahme am Training der SLG ... und SLG ... und seine Teilnahme an 90 überregionalen Meisterschaften des BDMP Landesverbandes Baden-Württemberg in verschiedenen Kurz- und Langwaffendisziplinen bescheinigt. Der Kläger sei zudem als Landessportleiter mit der Durchführung der Schießleiterlehrgänge und der Waffensachkunde-Ausbildung/-Prüfung betraut, die mit seinen eigenen privaten Waffen durchgeführt werde." Das Problem war, dass der BDMP nicht bescheinigen konnte oder wollte, mit jeweils welcher Waffe und Seriennummer die Wettkampfteilnahme erfolgte! Da die Behörde auch etliche Wechselsysteme kassiert hat, sollte man künftig immer alle Seriennummern aller wesentlichen Teile aller Schützen in allen Ergebnislisten mit aufführen, das ist eine Konsequenz aus dem VGH Urteil!!!
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@gunvlogDer Level, auf dem das Bedürfnisprinzip jetzt in manchen Regionen Baden-Württembergs praktiziert wird, macht am Ende auch die Verbände kaputt. Ich glaube, das ist nun offensichtlich.
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Die Luft in BW ist grün - schwarz gemischt. Dahin geht die Reise auch im Bund! Da hilft nur, den Fokus auf das Zurückfahren des Bedürfnisprinzips zu richten.