Zum Inhalt springen

Schwarzwälder

WO Sponsoren
  • Gesamte Inhalte

    8.506
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Schwarzwälder

  1. https://www.tagesschau.de/ausland/italien-selbstverteidigung-101.html Da sieht man, dass plötzlich große Teile der Bevölkerung hinter privatem Waffenbesitz stehen, wenn das Thema "Selbstverteidigung zu Hause", in den eigenen 4 Wänden, politisch angesprochen wird. Man braucht also gar nicht über den großen Waffenschein oder CCW reden, nur die Verteidigung im eigenen Rückzugsbereich mit Waffen würde genügen, den legalen Waffenbesitz scharfer Schusswaffen VIEL besser abzusichern als jede Sportordnung und jeder Jagdverband es jemals könnten. Warum verschließt sich unsere Lobby weitgehend diesem Argument?
  2. Wir brauchen mehr LWB und auch mehr am Schiessen Interessierte, die wir mal mitnehmen. Da kann jeder Schütze dazu beitragen. Daneben brauchen wir eine beinharte Lobby, denn was Du als Dystopie für D beschreibst ist eine zunehmende Realität in vielen Ländern. Elitäre Kreise wissen, dass Machtansprüche sich durch Volksentwaffnung besser realisieren lassen. International ist unsere Lobby auch nicht super aufgestellt, da werden schon mal freiwillig Kaschikaliber als Opfergabe angeboten...
  3. Ich sag es mal so: Wenn beim EU-Waffenrecht der EU-Kommissar als "Schuldiger" von allen LWB-freundlichen Abgeordneten ausgemacht worden wäre und auf ihm rumgekloppt worden wäre, bis er abtreten muss, dann wäre uns LWBs sehr gedient gewesen. Wenn sich das Spielchen dann beim nächsten EU-Kommissar, der das EU-Waffenrecht anfasst, wiederholt hätte, dann wären die vorsichtig geworden, egal wieviel Druck sie von "Hintermännern" bekommen.
  4. Das FWR IST ein Überverband. Genauso versteht sich das FWR und genauso sehen es auch die anderen Verbandsfürsten. Genauso habe ich es auch bei der 12 Punkte Aktion erlebt. Hinzu kommt, das FWR ist nicht nur Überverband, sondern es ist oder wäre dadurch auch nicht auf die Partikularinteressen von bestimmten Sportschützen- oder Jagdverbänden, Sammlerverbänden oder Herstellerfirmen begrenzt, nein, es könnte sich zum Sprachrohr für einen wesentlich weiter gefassten Waffenbesitz machen, sich auch darüberhinaus auch zum Sprachrohr für alle nicht in Verbänden organisierten Schreckschusswaffenbesitzern, Dekowaffenbesitzern, oder eben auch für bedürfnislosen Erwerb bis hin zu besorgten Bürgern, die sich bessere Selbstschutzmöglichkeiten wünschen, machen. Das will das FWR aber nicht - beansprucht aber dennoch viele/alle Ressourcen und pflegt einen Alleinvertretungsanspruch - so habe ich das zumindest 2008 unter Keusgen erlebt. Das Unglück ist nicht, dass wir keine "NRA" haben, nein, wir haben eine, die aber in Teilen gegen den LWB agiert! Die Stellungnahme wurde nur in Teilen veröffentlicht, was - je länger ich darüber nachdenke - keine vertrauensbildende Maßnahme ist. In 2015 wollte das FWR in einer Stellungnahme zum EU-Waffenrecht die Russenkaliber "opfern", die brauche man als Sportschütze selbstverständlich nicht. Ich bin sehr gespannt, ob und was diesmal geopfert werden sollte. Was nun den Vorwurf von Waffen Tony an "die eigenen Verbände" also BDS, DSB, BDMP und Co anbelangt: Die können und dürfen satzungsgemäß doch nur die Interessen Ihrer Mitglieder = Sportschützen vertreten. Dafür sind sie "e.V." mit allen ggf. auch steuerlichen Vorteilen. Allgemeine politische Ziele oder auch nur sportfremde Ziele zu propagieren, ist da zumindest problematisch, deswegen verweisen die doch auf das FWR!!
  5. Das wäre aber gaaaaaanz schlecht!
  6. Die Idee hatte ich in einem Post weiter oben auch schon und da werde ich auch anfragen. Danke für Deine Bestätigung. Sowas müsste aber auch dem RA Goller bekannt sein, also wozu die Geheimhaltung.
  7. Die Stellungnahme des FWR ist in den veröffentlichten/mir zugänglichen Passagen wirklich ok. Wobei selbst Seitennummerierungen und Briefköpfe fehlen, also davon auszugehen ist, dass ggf. mehrere Seiten der Öffentlichkeit und den Fördermitgliedern vorenthalten werden. Manchmal werden die Änderungswünsche sehr vorsichtig formuliert ("man könnte..."), auch fehlen konkrete Formulierungsvorschläge für den Gesetzesentwurf wie z.T. von anderen Verbänden vorgelegt, aber es werden auch Punkte herausgegriffen, die andere Verbände noch nicht genannt haben. Dabei sollte man auch z.B. bedenken, dass neue überbordende Markierungspflichten nicht nur eine Kostenbelastung für Hersteller und Handel sind, sondern diese Kosten natürlich auf den Endkunden überwälzt werden und Waffen wie Ersatzteile künftig deutlich teurer machen werden und den Import auch aus anderen EU-Ländern wie Italien, die die EU-Richtlinie bezüglich Markierungsvorschriften sehr locker umgesetzt haben, erschweren werden. Was mir bei allen Stellungnahmen auffällt: Wenn es um "große Magazine/Magazinkörper" geht, so wird meist gefordert, dass - wie in den EU-Gesetzestexten ermöglicht - die Sportschützen und Sammler hier ganz allgemein Ausnahmegenehmigungen für Kat. A Waffen bekommen sollen. Die Forderung denkt aber niemand zu Ende: 1. Die Jäger bleiben dann außen vor. 2. Die AWaffV gilt weiter, d.h. mit mehr als 10 Schuss (d.h. blockierten) Magazinen darf ohnehin nicht sportlich (in Langwaffen) geschossen werden. 3. Kat. A bedeutet riesen Probleme bei Auslandsevents. 4. Kat. A kann jährliche Aufbewahrungskontrollen durch das BKA nach sich ziehen. 5. Kat A erfordert wohl immer Waffenschränke 0/I, alte B-Schränke oder gar A-Schränke werden dafür nicht reichen. 6. Wenn es blöd kommt, gibt es weitere Einschränkungen hinsichtlich Transport, Schiessen auf bestimmten Schiessstätten etc. 7. Solche Ausnahmegenehmigungen sind oft nur persönlich bezogen, d.h. Verkauf der Verleih dieser Waffen ist kaum mehr möglich, selbst einfache Büma-Reparaturen werden zum Problem (Büma braucht gesonderte Erlaubnis). Der eindeutig bessere Weg ist: Rausstreichen des "Magazinkörperverbots" Einfache Anwendung der EU-Vorschrift, d.h. wenn das Magazin durch (egal welche) Blockiermaßnahmen nicht mehr als 10 Schuss fassen kann, bleibt es erlaubt und kann in B-Waffen benutzt werden. Altbesitz kann durch jederzeitiges Blockieren nicht nur behalten, sondern auch weiter benutzt werden, d.h. echte Besitzstandswahrung und nicht nur eine Beruhigungspille! Entscheidend für die Beurteilung der Magazinkapazität ist das Nennkaliber der Waffe (z.B. Kal. 12/89 und nicht kleinstmöglich 12/45) Abschließend sollte man auch bedenken, wie wahrscheinlich eine großzügige Ausnahmeregelung von "verbotenen Waffen" für alle Sportschützen des BDS, BDMP, DSU, div. LV des DSB etc. sein wird. Da wird jeder Politiker von RRG seine Klauen ausfahren und noch schlimmer. Viel einfacher sind doch verhandlungstaktisch kleine effektive Änderungen an technischen Definitionen (wie z.B. "Magazinkörper")! Ich verstehe nicht, warum die verhandlungstaktisch extrem erfahrenen FWR-Leute, hier Herr Göpper, nicht diesen viel einfacheren Weg gehen wollen.
  8. Die Stellungnahme des FWR ist online, jedenfalls in Auszügen. Schön! https://www.fwr.de/news/newsdetails/news/stellungnahme-forum-waffenrecht-e-v-zum-3-waffgaendg/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=318dccd74368112d310cb85058e705b8
  9. Eine Stellungnahme kann bei Veröffentlichung ja auch viel Beifall von der Basis bekommen. Wenn dieser Beifall dann dem BMI dargestellt wird, steigt der Druck! Dann ist die Stellungnahme kein einsamer Akt irgendeines Schreibtischtäters beim FWR, sondern ein durch die Basis mit viel Wucht legitimiertes Statement! Wenn das FWR gute Arbeit geleistet hat, stelle ich mich voll dahinter! Und jeder kann die FWR Statements dann in eigenen Schreiben pushen.
  10. @chapmen Wenn Du "mal angerufen" hast und ggf. die FWR Stellungnahme kennst, wäre es natürlich nett, die hier einzustellen. Gilt selbstverständlich auch für German und andere, die einfach "mal angerufen" haben und mehr wissen vom FWR. Oder muss man sich die Stellungnahme via Informationsfreiheitsgesetz vom BMI erbitten?
  11. Ich will dort nicht nachfragen müssen. Transparenz sieht anders aus! Warum muss man eine Stellungnahme, die auch im Namen vieler Verbände und damit stellvertretend für über 1 Mio. Menschen in D abgegeben wurde, so geheim halten? Warum darf sie nur der eine oder andere mit besonderen Connections erfahren (oder auch nicht), der dort anruft? Sollen jetzt 1 Mio. Leute dort anrufen??
  12. Ja, dieser neue Entwurf geht richtig ins Geld! Das scheinen die wenigsten glauben zu wollen. Auch Neukäufe werden künftig einiges teurer werden. Ersatz oder Tuning ebenfalls. Wenn bisher verschärft wurde, konnte man manchmal zu einem kleinen Teil noch einen gewissen Sinn für die öSuO entdecken. Diesmal fehlt mir das Verständnis aber völlig. Das ganze Magazinkörpergedöns etc. dient nur zu einem einzigen Zweck: der puren Gängelei und dem Schaffen von Stolperfallen, um LWB ihres Besitzes zu entledigen. Auch einen noch so mikroskopischen Effekt für die öSuO sehe ich darin nicht. Es ist ein von Grund auf boshaftes Gesetz und eine maligne Grundintention des EU-Gesetzgebers. Wobei ich nicht fassen kann, dass der deutsche Gesetzgeber noch weit über die EU-Vorgaben hinausgeht.
  13. Eher Druck machen, dass der Laden besser läuft...
  14. Also halten wir fest: Div. Verbände haben auf eine Stellungnahme des FWR verwiesen. Die Stellungnahme gibt es und sie wurde offenbar pünktlich beim BMI eingereicht. Nach 17 Tagen hat das FWR aber noch immer die Stellungnahme nicht offengelegt. Seit 17 Jahren zahlen meine Frau und ich ein. Jahr für Jahr, aktuell 2x17 EUR. Macht über 500 EUR. Dafür kann man doch erwarten, dass wenn dann alle paar Jahre mal eine Stellungnahme erstellt wird, diese auch den treu zahlenden Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird, oder? Aber nicht nur den direkten FWR Mitgliedern. Denn DSB, BDMP, BDS, DJV und Co.sind ja auch im FWR Mitglied, d.h. mit euren Mitgliedsbeiträgen an den DSB etc. wird auch das FWR unterstützt! Also haben auch die DSB-, BDS- etc. Mitglieder ein Recht auf die Stellungnahme. Wer Geld einsammelt (bei Mitgliedern und anderen Vereinen), muss auch für ein bisschen Transparenz sorgen. Den Luxus, einen auf Geheimdiplomatie gegenüber zahlenden Mitgliedern zu machen... nun, das gibt böses Blut. Will man das? Nach dem Armatix-Skandal dachte ich, man hätte wenigstens ein bisschen was dazu gelernt beim FWR. Mein Misstrauen steigt enorm, wenn jetzt nicht bald die Stellungsnahme vom FWR publik wird.
  15. Also ich bin FWR Mitglied. Bislang habe ich noch nichts per Mail bekommen. Allerdings wurde ja in mehreren der bisherigen Stellungnahmen auf die FWR Stellungnahme referenziert. Ich bin sehr gespannt!!
  16. Zu große Magazine und "sportlich": Bei Kurzwaffen gab es in D bisher keinerlei Magazinbeschränkung. In vielen, selbst statischen Wettbewerben konnte, wer wollte, auch ein 33er Glock nutzen. Für IPSC open war die Benutzung von Kurzwaffenmagazinen >20 Schuss zum Gewinnen erforderlich und vom BVA auch ausdrücklich genehmigt. Bei Langwaffen gab es in D für Sportschützen zwar Magazinbeschränkungen, die aber problemlos durch einfaches Blockieren zu lösen waren. Blockierte lange Magazine waren sportlich vielfach zugelassen (einzig der BDS hatte mal Magazinkörper über 20 Schuss verboten, aber auch wieder erlaubt). Der Clou: Selbst das BKA hat blockierte Magazine in div. Bescheiden zugelassen, so wurde z.B. der Sabre 9mm AR15 Halbautomat ausdrücklich mit den blockierten 20er Uzi Mags zugelassen; auch viele G3 Klone im 20er Magazinkörper verhinderten die BKA-Zulassung auch für Sportschützen nicht! Auch damit kann man mal argumentieren!
  17. Die Stellungnahme des BDS ist insbesondere in Wechselmagazinsachen mit Abstand die Beste bisher. Also da ziehe ich jetzt doch den Hut vor Fritz Gepperths glasklarer Stellungnahme! Auch finde ich absolut hervorragend, dass mal mit der sportschützenfreundlichen Umsetzung in anderen EU-Ländern vergleichend argumentiert wird. Wenn die CSU immer wieder beteuert, sie wolle nicht weiter verschärfen und den Sportschützen und Jägern nicht weiter Knüppel zwischen die Beine werfen, dann kann ein CSU-geführtes Ministerium sich doch nicht vorwerfen lassen müssen, dass sie eine EU-Richtlinie zum Waffenrecht als EU-weit am schützenfeindlichsten umgesetzt haben! Aus der Aufstellung vom BDS: Bis wann muss die Umsetzung eigentlich erfolgt sein - jetzt wo eine Klage Tschechien gegen die RL läuft, gibt es da Aufschub? Die Klage soll ja im September entschieden werden und dann kann die RL doch erst uneingeschränkt wirksam sein (sofern nicht auch noch wegen dem Referendum in der Schweiz nachverhandelt werden muss). Insofern wäre es schön, wenn jetzt mit noch relativ viel Zeit in Ruhe eine faire Umsetzung heranreifen kann. Der jetzige Referentenentwurf ist eine Katastrophe - da sind sich zum Glück alle bislang ziemlich einig.
  18. Also der DSB hat nun auch seine Stellungnahme veröffentlicht. Im Detail verweist der DSB auf die Stellungnahme der Forum Waffenrecht, die somit auch schon vorliegen muss: https://www.dsb.de/media/AKTUELLES/PDF/2019/19-02-08_Stellungnahme_DSB_2019.pdf Die DSB Stellungnahme fällt vorsichtiger als die des BSSB aus. Bei Magazinregelungen, Armbrüsten und Altbesitz findet man "Ungereimtheiten" bzw. kritisiert "stark". Immerhin. Eine Anhörung will man fordern. auch das ist ja nix Schlechtes.
  19. In der Zeit kurz vor dem WaffG 2002 war mein SLG Leiter im Bundesvorstand und führte damals zeitweise zusammen mit Fritz Gepperth Verhandlungen in der Hauptstadt. Ein bisschen wurde in den Sitzungen auch berichtet und bei mir blieb klar hängen, dass die BDMP Spitze bzw mein SLG Leiter sich mit F. Gepperth damals anscheinend einig war, dass die FWR Performance der beiden damaligen Akteure nicht sehr beeindruckend war. Die nahm man gar nicht so ernst. Eine der größten Tragödien unserer Waffenrechtslobby der letzten Jahrzehnte war es, dass der Keusgen dann den Gepperth auf seine Seite gezogen bekam. Jammerschade. Davor war man offenbar auf einem guten Weg.
  20. Leider ist es den Regierungskreisen aber nicht gelungen, alle Maximalverbotsforderungen auf EU Ebene durchzusetzen. Da, wo jetzt im Entwurf weit über die EU Richtlinie hinaus gegangen wird, muss man doch nachhaken. Dann geht denen schnell argumentativ die Puste aus. Exakt welche Terroranschläge gab es denn in der EU mit Röhrenmagazinflinten? Welche Amokläufe fanden mit IPSC raceguns mit >20 Schuss statt? Welchen Sinn macht es, Sportschützen bis zum Exzess mit Magazinkörper Begrenzungen zu drangsalieren, wenn ganze AKs aus jugoslawischen Militärbeständen verschwinden und im Bataclan Paris damit gemordet wird. Wieso all diese Zusatzverbote über die EU Richtlinie hinaus? Diese Kernfrage muss offensiv geklärt werden. Ob sich Seehofer bzw. das CSU geführte BMI dann traut, sich offen GEGEN die Legalwaffenbesitzer zu stellen und unmissverständlich zügibt, ja, wir wollen Euch platt machen, wäre doch die spannende Frage.
  21. Also ich bin für ein differenziertes Nein. Ein klares Nein zu allen Verschărfungen führt doch zu nichts, die EU Richtlinie muss schließlich umgesetzt werden. Beispiel Altbesitz. Wir können nichts mehr dran ändern, dass bestimmte Waffen künftig in Kategorie A rutschen. Aber wie man mit Altbesitz umgeht, da lässt die EU Richtlinie großzügige Regelungen zu. Altwaffen dürften sogar neu erworben werden, ähnlich den pre ban Magazinen in den USA. Nur der Referentenentwurf verengt unsere Rechte unnötig über das von der EU geforderte Mindestmaß hinaus indem Altbesitz wenn überhaupt nur noch höchstpersönlich gestattet wird. Ähnlich die vielen neuen Verbote wie den Magazinkörper Quatsch, der EU weit so nie durchgekommen wäre und den man nur dem deutschen Depp reindrücken kann, der exzessive Gängelei Jahrzehnte lang gewöhnt ist.
  22. Ja, das stimmt. Wenn man "Goodies" beim BMI verlangen will/soll, wäre es natürlich schön, wenn man erstmal bei der Basis "hineinhorchen" würde, was die überhaupt wollen. WO wäre eine rührige Basis, wo man das schnell rausfinden kann. Ich warte schon seit Tagen darauf, dass sich Fritz Gepperth hier mal in den Thread einklinkt und umhört. Das wäre super!
  23. Heute fällt der Hammer. Die Änderungswünsche müssen bis heute, den 08.02.2019, beim BMI eingereicht sein. Ist schon bekannt, welcher Verband welche Stellungnahme abgegeben hat? Hat irgend jemand sich die Mühe gemacht, tabellarisch aufzulisten, was die EU-Richtlinie erfordert und wo genau (an welchen Punkten) der Referentenentwurf über die Mindestvorgaben der EU-RL hinaus verschärfend gegen den LWB vorgegangen ist? Ist bekannt, ob irgendeiner der Verbände es gewagt hat, denn auch noch ein "Goodie" nachzufordern? Jäger bekommen ihre Schalldämpfer ==> schön. Zudem entfallen deutsche Handelshemmnisse im EU-Warenaustausch (42 cm statt internationational übliche 40cm Mindestlauflänge für Sport-HA) ==> ok, weniger wichtig. Aber was gibt es für die Sportschützen? Wie wäre es mit Wegfall des Anscheinsparagraphen §6 AWaffV für KK?
  24. Eine verlängerte Rücknahmegarantie wäre nett. Alternativ ein Hinweis auf die neue EU-Richtlinie und deren bevorstehende Umsetzung mit dem möglicherweise rückwirkenden Datum 13.06.2017...
  25. Hallo karlyman, bitte lese doch die entsprechenden Passagen im Entwurf nach. Ich habe sie extra nochmals zitiert, sodass du sie nichtmal raussuchen brauchst. Röhrenmagazine sind keine wechselbaren Magazine (gut, gibt es im IPSC Bereich aber auch als wechselbare und Doppelröhrenmags mit Umschaltung sind auch wieder was...), aber die Definitionen im Referentenentwurf treffen trotzdem knallhart viele SL-Flinten mit Röhrenmagazin. Lies doch bitte meinen o.g. Beitrag dazu. Wenn du was anderes daraus liest, teile mir Deine ggf. anderslautende Interpretation gerne mit. Ich bin lernwillig.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.