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Neue Freiheiten: Registrieren als Enduser zum Export aus den USA mit EasyExport
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das Ende der neuen Freiheiten: FedEx will zur Verzollung eine Einfuhrgenehmigung oder Sammelausnahmegenehmigung im Original, per Post. Dabei handelt es sich nur im einen Abzug für eine KK-Repetierlangwaffe! Waffenrechtlich ein freies Teil! Zudem kostet die Verzollung dann enorm Geld, wohl mind. 90 EUR: Wo bekommt man eine Einfuhrgenehmigung für freie Teile? Was ist eine Sammelausnahmegenehmigung? Braucht es einen BKA-Bescheid zur waffenrechtlichen Einstufung des Abzugs? -
Wenn ein 11-Tonner wirklich über das Paket fährt, dann ist die Waffe samt Verschluss wohl defekt, wird ausgetragen und es gibt keine Prozesse und keine Unzuverlässigkeit. Wie auch schon hier bemerkt wurde, ist die frühere WO-Meinung, wonach man einem Händler/Firma ruhig ein billiges DHL Paket schicken kann ,nicht mehr haltbar, weil DHL es dann wie hier mithelfenden Familienangehörigen ausliefern könnte und dann ist eben die Zuverlässigkeit des Versenders weg. Das ist ein ganz wichtiger Punkt!!! Fraglich bleibt, welche (äußere) Verpackung künftig noch zulässig ist. Ein Standardkarton reicht offenbar nicht mehr. Aber offenbar beruhigen sich hier viele damit,dass der Schützenkollege halt doch irgendwie "selber schuld" ist, bis einem der schön ausgepolsterte Waffenkarton vor Gericht selber auf die Füße fällt. Bestimmt geht dann die Solidarität soweit, dass man wieder mit "selber schuld" ums Eck kommt und schon immer nur im Koffer verschickt haben will... Ganz ehrlich: Die Autolobby hat in den 70er Jahren den Spruch "freie Fahrt für freie Bürger" geprägt ... wirkt bis heute, denn trotz Klimakrise darf man weiter mit 200 km/h und mehr über die Autobahn fahren. Aber wehe, der Legalwaffenbesitzer verschickt einen Verschluss im normalen Karton ohne "Panzerband" und Co. Ich bleibe dabei, bei diesen Urteilen muss die Lobby ran und "Schlimmeres verhüten" , wenigstens das hatte doch selbst das alte FWR noch drauf!
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Als Student habe ich auch bei der Post und bei Hermes gearbeitet. Woher willst Du ausschließen, dass nicht ein "Frustkick" eines Mitarbeiters oder die Gabel eines Gabelstaplers oder Hubwagens die Pakethülle verletzt hat? Auch am Bahnhof müsste es schnell gehen, wenn da ein Paket mal aus 1-2 m runterfällt ist kein Karton mehr unverletzt. Und was so eine gut gemachte Verpackung neu für eine Langwaffe kostet, hab ich oben verlinkt, falls das Deine Forderung sein sollte, kannst auch gleich nen Koffer kaufen. Können wir LWB uns nicht darauf einigen, dass beim betroffenen Schützenkollegen vom Gericht und der Waffenbehörde viel zu hart durchgegriffen wurde und unsere Lobby da mal ran muss?
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https://verpackungskoenig.de/Faltkarton-1200-x-400-x-400-mm-Aussenmasse-2-wellig-braun-mit-Zusatzriller-bei-200-mm Dem Schützenkollegen war auch vorgeworfen worden, dass er einen gebrauchten Karton verwendet hatte. Einen neuen, zweiwelligen Karton in Langwaffen tauglicher Länge kostet!! 23 Euro inkl.Versand, siehe Link! Und dann kommt das nächste Gericht und sagt, dass es dreiwelliger Karton oder eben doch ein Koffer sein sollte...
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Es ist ja so, dass unterwegs dem Transporteur ein Missgeschick passiert ist, infolgedessen das Paket aufgebrochen ist und Teile - hier eben der Verschluss - rausgefallen ist. DHL hat das Paket dann selber wieder repariert/zugeklebt und dem Schützenkollegen den Schaden ersetzt - was ein klares Schuldeingeständnis von DHL ist! War aber dem Gericht egal! Das wollte die Schuld einfach nur beim LWB sehen. Zudem ist auch in Abwägung zwischen der Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch einen bloßen Verschluss einer zivilen und sehr seltenen Langwaffe einerseits und der wohl eher geringen Mitschuld des LWB andererseits die Abstrafung schon ultrahart. Wie wahrscheinlich ist es wohl, dass mit dem herausgefallenen (und dadurch womöglich eh zerstörten) Verschluss noch was übles angestellt wird?
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Gut, dann hab ich Dich da falsch verstanden. Sorry. Die Urteile sollten aber trotzdem mal von unserer Waffenlobby diskutiert werden. Auch wenn die genauen Anforderungen an die Verpackung und den Versand hier noch etwas "schwammig" formuliert sind (reicht ein superfester/verstärkter Karton doch oder nicht?), muss man sonst befürchten, dass weitere Urteile folgen, die die Anforderungen an den Waffenversand noch ein kleines Stückchen höher schrauben, Schritt für Schritt. Das scheinen ja einige hier auch schon zu befürchten. Dahinter steckt halt auch die Maxime "So wenig Waffen wie möglich im Volk", d.h. die grundsätzliche negative Einstellung des Staates zu Zivilwaffen in Bürgerhand. Daher rühren dann diese "Null Toleranz" Entscheidungen gegen den Legalwaffenbesitz. Wir brauchen wieder ein klares Bekenntnis der Politik zu bürgerlichen Freiheiten, auch und gerade im Bereich des Waffenrechts.
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Der Witz ist aber der, dass manche Waffentransportunternehmen/Kurierdienste die Paketannahme bei DHL-Stationen zulassen. Damit hätte auch ein Waffenkurier den Karton des hier in den Urteilen so hart betroffenen LWB so angenommen: https://waffenversand.online/ (bei denen kann man das Paket im nächstgelegenen DHL-Paketshop abgeben).
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Nochmal: Du fokussierst Dich immer auf die "innere" Verpackung/Sicherung. Die ist mit Packpapier/Zeitungspapier offenbar unzureichend. ZUSÄTZLICH ging es aber auch um die äußere Hülle, das eigentliche Versandbehältnis. Das war ein Karton und der Behörde nicht genug - und Du empfiehlst hier weiterhin - ein Karton? Wäre für mich zwar OK, aber das Urteil legt hier "mehr" nahe, leider.
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Die Behörde findet, ein Karton ist als äußeres Versandbehältnis "nicht hinreichend stabil". Was wäre denn dann Deine nächste Stufe oberhalb eines Kartons als "äußeres" Versandbehältnis? Reicht Deine Phantasie dann nur fü ne Zargesbox? Dann lass mal hören, was Du als äußeres Versandbehältnis oberhalb eines Karton "schon längst" tust!
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Deine Styroporflocken sind auch reine Interpretation. Wenn Du Dir die beiden Urteilstexte durchliest und die generelle Richtung von "Nulltoleranz-Entscheidungen" bei Waffenbesitzern, brauche ich wenig Phantasie, was vor Gericht eher Bestand haben würde. Der Angeklagte ging von einer Beschädigung durch einen Gabelstapler aus. DHL selber hat den Schaden daher auch ersetzt. Beides hat die Gerichte aber nicht beeindruckt. Und ein bisschen Styropor hätte am Ergebnis auch kaum was geändert. Entweder man akzeptiert ein allgemeines Versandrisiko bei "normaler" Verpackung, oder man stellt eben deutlich erhöhte Anforderungen. Letzteres taten die Gerichte m.E. sehr wohl, wenngleich sie keine genauen Spezifikationen, was eine "feste" Verpackung ausmacht, unterließen. Die Waffenbehörde forderte vom LWB zweierlei: 1. Das Versandbehältnis war ein Karton - "nicht hinreichend stabil" 2. Die Einzelteile der Waffe waren im Behältnis nicht gesondert gesichert - hier und nur hier greift @heinzheinz und @Ulli S Lösungen mit Umwickeln mit Luftpolsterfolie/Stretchfolie etc. Aber bezüglich Nr.1 bleibt eben auch Nachbesserungsbedarf. Ein Hartschalenkoffer würde die Behörde wohl viel eher zufriedenstellen.
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Naja - beim Langwaffenversand ist man als Privatmann schnell mal 50-60 EUR los (bei den professionellen Waffentransportunternehmen). Wenn jetzt noch 50 EUR für den Waffenkoffer dazu kommen... muss man das halt bei den Versandkosten draufschlagen, dafür hat der Käufer dann ja sogar einen Gegenwert. Für Langwaffen kann man Koffer nebst passendem Karton für 49 EUR bekommen. Kurzwaffenkoffer sind noch einiges billiger zu haben. Vielleicht genügt ja auch ein verschließbares Futteral im Karton? Bei Munition akzeptiert man ja inzwischen auch horrende Versandkosten - auch in Bezug auf den Wert der Munition gesehen. Allerdings will ich hier nicht falsch verstanden werden. Diese Urteile finde ich nicht toll. Mir wäre lieb, der Waffenlobby um VdB und BzL würden da für maßvolle gesetzliche Fixierungen der Versandanforderungen sorgen. Das muss von der Politik eingefordert werden. Nebenbei müssten auch die Transportunternehmer selber von der Politik viel mehr in die Pflicht genommen werden. Was in dem Bereich generell abgeliefert wird, ist absolut inakzeptabel und schädigt unseren Wirtschaftsstandort.
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DHL schließt das nicht explizit aus, ich kann auch in den aktuellen AGBs darin nix finden. DHL AGBs 2022 Bislang hieß es aber immer, wenn der Empfänger ein gewerblicher Händler/Firma ist, dann braucht es das spezielle DHL Express Ident Verfahren, das für Privatkunden eben sehr teuer ist, nicht. Wie man nun sieht, bräuchte man es eben doch, da sonst unberechtigte Angehörige (wie hier die Mutter des Waffenhändlers) oder Nachbarn es doch annehmen könnten - und das wird als Risiko eben nicht akzeptiert. Und ein bloßer Versandkarton als Verpackung (samt Packpapier/Zeitungspapier) ist erstmal - zumindest ohne erhebliche Zusatzmassnahmen - nicht mehr ausreichend nach dieser Rechtsprechung. Deine Idee mit Luftpolsterfolie/Stretchfolie etc. ist zwar möglicherweise gut, aber das würde ich dann genauestens dokumentieren (Filmen des Einpackvorgangs oder Fotoserie davon). Sonst steht man am Ende wieder als "unzuverlässig" gebrandmarkt da.
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Ein langjähriger bayrischer Legalwaffenbesitzer, Vizepräsi seines Vereins, hat letztes Jahr seine Zuverlässigkeit, alle WBKs samt Europ. Feuerwaffenpass und Kleinem Waffenschein verloren. Er hatte eine halbautomatische Büchse (Kolarms 9mm) in einen Karton verpackt an einen Händler mit DHL (ohne spez. IDENT-Verfahren) versandt. Auf dem Transport wurde das Paket beschädigt und der Verschluss fiel raus. Der Verlust dieses wesentlichen Teils wurde dem LWB nun zum Verhängnis. Die beiden Gerichte (VG Ansbach und VGH München) kannten keine Gnade. VGH München und VG Ansbach ...nutzte nichts !!! Im Gegenteil, wer in so einer Position sei, der müsse erst recht besonders vorbildlich agieren (so sinngemäß das Gericht). ... nutzte auch nichts! Die Mutter war halt nicht berechtigt und ohne Ident-Verfahren könnte die Waffe trotzdem an Nachbarn oder sonstige Dritte zugestellt werden. DHL hat den Verlust des Waffenteils zwar ersetzt, aber die Gerichte werteten den Kartonversand dennoch als nicht ausreichend stabil. Die Verpackung in einem einfachen Pappkarton mit Packpapier und Zeitungspapier wurde abgelehnt, das Gericht fordert von einer Verpackung: M.E. heißt das für künftigen Waffenversand durch LWB UND Händler: möglichst nur spezialisierte Waffentransportdienste benutzen auch bei Versand an gewerbliche Händler möglichst nur mit IDENT-Verfahren Versand im Pappkarton ist offenbar unzureichend bzw. "nicht hinreichend stabil". Also am besten im Gewehrkoffer (schlagfester Kunststoff oder Alu) und wohl am besten mit Zahlenschloss gesichert, wobei man den Code ja vorab telefonisch oder per Email durchgeben kann. Auf "verräterische" Angaben zum Inhalt (Angabe von Waffennamen oder Homepage oder "waffenbezogene Namensbestandteile") verzichten. Der Transporteur selber muss bei Paketaufgabe wissen, dass er eine Waffe transportiert und muss bei Verlust eine unverzügliche Verlustmeldung zusichern. Erleichterungen im Waffenversand müsste unsere Lobby einfordern. Jede Präzisierung im WaffG, AWaffV und den WaffVwV dient dem Schutz der Legalwaffenbesitzer, denn offenbar wird alles, was nicht detailliert genug vom Gesetzgeber geregelt ist, von der Judikative strengstmöglich ausgelegt. Spielraum zugunsten der LWB scheint es kaum noch zu geben.
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Vielleicht hilft aber auch ein Blick auf §34 Abs 2 Satz 3 Waffg hinsichtlich des Zeitpunkts des Erwerbs? Immerhin sehen das Gerichte dann auch so: VGH München Beschluss vom 02.05.2023 24 CS 23.318 - RdNr. 15 So trivial ist das ja nicht. Ist die Waffe erstmal unterwegs, kann ich ja durchaus darauf einwirken, ob sie z.B. an einem Abholzentrum oder zu mir nach Hause ausgeliefert wird. Zudem werden viele Sachbearbeiter erstmal auf den Waffenbegleitschein schauen. Und wenn da unter dem Abschnitt "Erwerbsdaten" "Ausgang am (Datum xyz)" steht, dann könnte die Uhr ab diesem Datum xyz auch zu laufen beginnen und man kommt dann erstmal in Erklärungsnot, zumindest, wenn man einfach nur die WBK+den Waffenbegleitschein/Kopie an die Behörde schickt und die 14 Tage vom "Frankonia Erwerbsdatum" = Anmeldung zum DHL-Versand gerechnet abgelaufen sind. Die Überlegungen zum Ausstellungsstück stelle ich mal hintenan, da hast Du allerdings recht.
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Kleine Frage: wir haben vor exakt 2 Wochen eine KK-Büchse bei Frankonia gekauft+sofort per Vorauskasse bezahlt. Die EWB lag schon vor dem Kauf bei Frankonia vor bzw. haben wir am selben Tag noch geupdatet. Nach 2 Tagen war von Frankonia alles geprüft+freigegeben und die Waffe sollte am 7.11. versendet werden. Waffenbegleitschein liegt uns vor, Rechnung auch, nur die Waffe ist noch immer nicht abgeschickt, nur "elektronisch angekündigt" bei DHL vor ein paar Tagen. Frage 1 : Ab wann läuft denn die Anmeldefrist (in dem Fall WBK gelb)? Man hat ja nur 14 Tage und Frankonia hat den "Ausgang" der Waffe ja schon vor einigen Tagen im Begleitschein vermerkt. Sodann kam raus, dass da die CZ Büchse nicht von der Zentrale, sondern von einer Filiale verschickt wird. Filialen haben aber doch normalerweise nur Ausstellungsstücke und kein "Zentrallager" oder? Frage 2: Wann gilt eine Waffe noch als Neuwaffe? Wenn sie z.B. mehrere Monate begrapscht auf dem Tresen wurde - oder ggf. sogar probegeschossen auf dem Frankonia-Stand? Was ist neu und ab wann wird es "gebraucht"? Kann man mittels Seriennummer auf das Herstellungsdatum bei CZ schließen? Hätte Frankonia darauf hinweisen müssen, wenn die Waffe ggf. ein Ausstellungsstück ist und von einer Filiale kommt?
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Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Nein, Deine WBK musst Du nicht hochladen. Aber natürlich Deine persönlichen Daten. Das wird dann alles wie auch immer geprüft. Also bei mir ist der JARD Abzug für die CZ-457 schon unterwegs :-) -
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Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@gipflzipflaDie Gesamtrechnung aus den USA beläuft sich auf 238 USD (der Abzug in der 3 Oz.Version 179.90 USD + Austauschfedern für 12 Oz. 12.50 USD+ shipping+ handling 46.05 USD. Ich rechne minus 5%beim Umtausch in Euro, plus ca 1% Kreditkartengebühr plus insgesamt ca.25% Zoll und Mehrwertsteuer, wenn ich wie früher selbst zum Zollamt darf. Also preislich inkl.Austauschfeder dann so 285 Euro und damit sehr ähnlich wie der Timney Abzug. Nur halt drastisch niedrigeres Abzugsgewicht ( unter 100 Gramm statt mind. 300 Gramm),was auf der Deutschen Meisterschaft hochgerechnet... -
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Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ja, EABCO hat die Bestellung jetzt via "EasyExport" angenommen. Der Abzug selber war sogar günstiger als bei Jard. Shipping+Handling war mit 46,05 USD auch billiger als bei Jard. EABCO hat übrigens auch ARKEN-Zielfernrohre recht günstig, z.B. das neue 7-35x56 FFP für 599,99 USD. Klar, da kommt dann noch deutscher Zoll+MWSt. drauf, aber unterm Strich kommt man doch noch etwas günstiger weg bzw. kommt überhaupt erst an bestimmte Tuningteile ran. Bin mal gespannt wie sich die CZ457 mit einem unter 100 Gramm Abzug schiessen wird... -
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Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Was ich auch super finde: Die helfen, wenn eine Importerlaubnis notwendig ist: Der Chef von Easy Export war 10 Jahre Vizepräsident bei Colt und hat 20 Jahre lang in über 80 Länder Waffen exportiert. Also sollten die wissen, was sie tun. -
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Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Jard verlangt für den Export eines Abzugs 50 Dollar extra zzgl. Versicherungsprämie und Versandkosten. Wer so abkassiert, dem würde ich unterstellen, dass er auch ein gesteigertes Interessee am Export hat. Warum sollte Jard mich dann belügen? -
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Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ja, manchmal scheint auch der deutsche Zoll zunehmende Schwierigkeiten zu machen. Jard macht wahrscheinlich den besten Abzug für das KK-Gewehr CZ-457 mit unter 100 Gramm Abzugsgewicht. Deren Mitarbeiter hat micht heute informiert, dass der deutsche Zoll ihre Abzüge immer zurückschickt/abweist, deshalb hätten sie aufgehört, nach Deutschland zu verkaufen: Wäre jetzt spannend zu wissen, ob EasyExport auch mit den Behörden der 50 Länder, in denen/für die EasyExport aktiv ist, sich abstimmt und der Zoll dann "EasyExport" validierte Sendungen durchgehen lässt? -
Hier kann man sich als enduser registrieren https://easyexport-web.azurefd.net/ und hier die Infos: https://www.easyexport.net/ Nach 24 Stunden Überprüfung wird man freigeschaltet und dann versenden div. US Firmen und Händler direkt an den (deutschen) Endkunden. Klar, die deutschen Importregulierungen sind trotzdem zu beachten, aber ist man dann wirklich "safe" bezüglich aller US Gesetze? Wäre ja toll! Hat das schon mal jemand genutzt?
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Ausländische SuRT Teilnahme an L2 und L3 Matches
Schwarzwälder antwortete auf ex3mer's Thema in KK IPSC
Interessant. Ich habe meinen Kurzwaffen-SURT in Norwegen Anno 2003 gemacht. War eher aufwendiger als in D. Nach Rückfragen bei den Norwegern hatte mir der BDS den SURT dann anerkannt, nur den Langwaffenteil habe ich dann in Berlin noch ergänzt. -
Waffengesamtlänge mit dauerhaft aufgesetztem SD
Schwarzwälder antwortete auf Gekkan's Thema in Waffenrecht
Wir hatten die Diskussion rund um Schulterwaffen und die EU-Richtlinien dazu vor einigen Jahren hier: https://forum.waffen-online.de/topic/456614-referenten-entwurf-änderung-waffg/page/138/?tab=comments#comment-2856979 In der Schweiz gelten z.B. für alle "Schulterwaffen" die 10-Schuss-Begrenzungen, auch Österreich sieht das mit Klappschäften, die die Waffe mal über, mal unter 60 cm Gesamtlänge bringen wohl deutlich restriktiver, auch bezüglich Anschlagschäften für Kurzwaffen sehen einige Länder das nun sehr eng. M.E. könnte man es ggf. so sehen, dass "richtige" Langwaffen, die durch Klappschaft u. ggf. Laufkürzung <60 cm Gesamtlänge gebracht werden, als verbotene Waffen gelten. "Originäre" Kurzwaffen hingegen, denen ein Klappschaft oder Schaftsystem verpasst wird, das ausgeklappt/ausgeschoben > 60cm Gesamtlänge bewirkt, könnten je nach Sichtweise vom Verbot ggf. ausgenommen bleiben. Also z.B.: HK SP5k mit Klappschaftanbau: war ursprünglich Kurzwaffe und bleibt es auch - 1.8 greift hier möglicherweise nicht HK SP5 mit Klappschaft: ist ursprünglich eine halbautomatische Langwaffe/als "Schulterwaffe" vorgesehen und wird - selbst wenn als Kurzwaffe verkauft - vom Verbot gem. 1.8 möglicherweise erfasst (?) Es gibt denkbare Lösungen, wie man die Einstufung als verbotene Waffe gem. 1.8 vermeiden könnte: Klappschaft, bei dem die Waffe eingeklappt funktionsunfähig wird/nicht schießen kann: wie z.B. bei div. zivilen russischen Halbautomaten Waffe bleibt ausgeklappt wie eingeklappt immer > 60 cm Waffe bleibt ausgeklappt wie eingeklappt immer < 60 cm, z.B. die SP5k "Austria Edition" Link Pulverdampf: -
Interessant, dass man meint, bei Long Range Schützen besondere "Gefährderanalysen" machen zu müssen. Außerdem stimmt es doch einfach nicht, dass es keine internationalen Bewerbe > 300m geben würde. Da gibt es sogar mehrere Weltmeisterschaften für Long Range Schützen, auch F-Class geht bis mind. 600m und IPSC Rifle mW. bis 400m.