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Gutachter

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Alle Inhalte von Gutachter

  1. Deswegen habe ich mich ausdrücklich vorsichtig ausgedrückt. 😇
  2. Ich habe vor ein paar Monaten ein Gespräch mit dem BKA geführt. Es ging hier zwar nicht primär um M14 usw. Aber es ging um die Vollautoumbauten M1 Thompson, Mp40, Stg44 usw. Und damals wurde mir mitgeteilt, daß all diese Waffen in Zukunft Kategorie A wären. Ob diese Auffassung heute noch zutrifft weiß ich nicht. Damals wurde mir aber auch gesagt, daß dies kein Problem für die Waffenbesitzer darstellen würde. Diese dürften weiterhin kaufen, verkaufen, schießen usw. usw. Lediglich die Hersteller solcher Waffen bräuchten eine Ausnahmegenehmigung, um die Waffen weiterhin produzieren zu dürfen. Aber wie gesagt, das ist Stand Anfang des Jahres, vielleicht Februar 2020. Ob das heute noch immer die Auffassung ist, weiß ich nicht.
  3. Hallo, das wird noch interessant werden. Eigentlich haben die aus Vollautomaten stammenden Waffen, alle Ihre Kriegswaffeneigenschaften bei der Abänderung der Teile verloren. Allerdings sind die, die aus Vollautomaten umgebaut wurden, Kategorie A befürchte ich. Aber bislang weiß noch keiner, wie das BKA oder andere Behörden hier entscheiden. Bleibt spannend.
  4. Ich habe die Auskunft von Herr Mittelstädt BKA vor ca. 2-3 Monaten erhalten, als ich die Thematik mit den BWT47 angesprochen habe. Mir wurde damals von Herr Mittelstädt vom BKA erklärt, daß die Umbauten auch in Zukunft erworben werden und besitzt werden dürfen auch Kategorie A. Sie dürfen lt. damaliger Auskunft UND DAMALIGEM STAND, auch weiter produziert werden. Auch die Aufbewahrung ändert sich anscheinend nicht. Schießen, transportieren usw. alles weiterhin möglich. Lediglich der Hersteller benötigt eine Ausnahmegenehmigung um die in Zukunft verbotenen Teile bearbeiten zu dürfen. Soweit der damalige Stand der Dinge. Ob sich das heute oder bis zum 01.09.2020 geändert hat, das weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, daß dies noch aktuell ist.
  5. Also ich habe keine Ahnung, was das Pflichtenheft/Dienstvorschrift in einer solchen Situation für Polizeibeamte in Baden Württemberg vorschreibt, aber mir hat man beim Bund in ähnlichen Situationen beigebracht, niemals, niemals, niemals niemals, die Waffe abzulegen. So lange man im Besitz einer Waffe ist, auch wenn der Gegner einem Kameraden eine Waffe an den Kopf hält, befindet man sich in einer Pattsituation. Er kann schießen, ich kann schießen. In dem Moment, wo ich die Waffe ablege, bin ich und meine Kameraden dem Gegner vollständig ausgeliefert. Er kann mit meinen Kameraden und mir tun, was immer er will, auch töten. Aber wie hier einige völlig zu recht schreiben, wir waren alle nicht dabei. Aber im Grundsatz bleibe ich dabei, niemals die Waffe abgeben. Gott sei dank, ist es hier gut gegangen. Glück gehabt. Kann aber auch anders ausgehen.
  6. Wartet lieber mal das endgültige Urteil ab.....
  7. Mag sein, daß es nichts bringt, aber ich denke, wir müssen langsam unbequem werden und uns nicht alles gefallen lassen. Und wie ein paar Vorredner gesagt haben, es wird keiner gezwungen zu spenden. Ich habe gespendet. Und ich war sehr stolz, daß ich spenden durfte und konnte. Und wahrscheinlich spende ich nächsten Monat noch einmal. Vielleicht mache ich auch einen Dauerauftrag, daß monatlich etwas von mir gespendet wird. Mir gefällt sehr, daß die GRA zumindest versucht etwas zu bewirken. Ich behalte die GRA jedenfalls im Auge. Scheint ein Laden zu sein, den man auch in Zukunft seine Unterstützung geben könnte. Schauen wir mal, was hier die Zukunft bringt.
  8. Ich bin nicht Mitglied bei der GRA, aber ich sehe gerade niemand anderen, den ich unterstützen könnte, und der was für uns tut, also unterstütze ich die GRA mit meiner Spende. Vielleicht werden wir verlieren und die Spende war umsonst, aber selbst wenn wir nur 1% Chance haben was zu bewirken. Ich rede noch nicht einmal von gewinnen, sondern nur bewirken, dann hat sich meine Spende für mich schon rentiert.
  9. Ach ja, und ich möchte auch Danke sagen, daß es überhaupt noch jemanden gibt, der noch etwas unternimmt. Alle anderen haben anscheinend das Handtuch geworfen.
  10. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren. Zeigen wir denen, daß wir nicht ganz Kampflos aufgeben. Sind wir unangenehm, so daß sie sich im besten Fall nicht mehr mit uns anlegen.... Ich weiß, die Hoffnung stirbt zuletzt.
  11. Ich kenne es so, daß die Hälfte des möglichen Fassungsvolumen geladen werden kann, bei einer dauerhaften Lagerung.
  12. ich glaub das gilt nur für Vollautogriffstücke (Langwaffe).
  13. Nein, genau das eben nicht :-(. Das sind Nachtzielgeräte, und diese sind sooooo böse. Taschenlampe an Waffe zur Nachsuche ist auch nicht erlaubt 🤢
  14. Das Einzige was denen weh tut, ist der Weg zur Wahlurne, wenn sie meine Stimme nicht mehr bekommen. Man muss aber auch kundtun, warum sie meine Stimme nicht mehr bekommen. Ich wollte jetzt was von Ihnen, in ein paar Jahren möchten die etwas von mir.....
  15. Das interessiert unsere Behörden in Deutschland nicht. Das ist unser Problem, oder Pech. Wir können ja unser Hobby wechseln, dann kommen keine Kosten mehr auf uns zu.....
  16. Ich befürchte auch, daß eine Kategorie B Waffe mit einem Ü20 Magazin bestückt automatisch zur Kategorie A mutiert. 🤬
  17. Aber richtig Druck wird der DSB wohl auch nicht gemacht haben bei den Magazinbeschränkungen ….🤨
  18. Ich frage jetzt noch einmal. Gibt es theoretisch die Möglichkeit noch irgendwie auf den Bundesrat Einfluss zu nehmen? Ich meine im positiven Sinne? Oder war es das jetzt ?
  19. Noch eine andere Frage, nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Jetzt muss doch noch der Bundesrat zustimmen. Können wir als Waffenbesitzer dort noch was reißen? Oder ist es jetzt endgültig vorbei....
  20. Also bei mir in der Whats app Jagdgruppe ist man der Meinung.... "Ist doch alles in Ordnung" oder "Ich konnte dem ganzen jetzt auch nichts schlimmes entnehmen" wieder ein anderer schrieb. "ich habe nur noch Waffen auf Jagdschein". Haben wir denn etwas anderes verdient? Ich könnte so kotzen...… Und das aus den eigenen Reihen.....
  21. Berlin, 13. Dezember 2019 3. Waffenrechtsänderungsgesetz Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Deutsche Bundestag hat heute das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Die Änderung des Waffenrechts war aufgrund der nach den Anschlägen 2015 in Paris verschärften EU-Feuerwaffenrichtlinie notwendig. Trotz der bereits hohen Standards des deutschen Waffenrechts bestand in einigen Punkten Handlungsbedarf. Nach intensiven parlamentarischen Beratungen haben wir eine gute Lösung erreicht. Das neue Waffenrecht bringt mehr Sicherheit. Zugleich verhindern wir, dass Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt oder unnötig mit Bürokratie belastet werden. Viele von uns haben in den vergangenen Wochen kritische Schreiben zu den geplanten Änderungen im Waffenrecht erhalten. Mit diesem Brief möchte ich Ihnen Informationen an die Hand geben, die die Beantwortung dieser Post zeitnah ermöglicht. Bedürfnisprüfung Die Bedürfnisprüfung gestalten wir im Interesse der Sportschützen praktikabel und zugleich sicher. Nach dem Ersterwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis müssen Schießnachweise für das Fortbestehen des Bedürfnisses nur noch einmal nach fünf und einmal nach zehn Jahren vorgelegt werden. Danach genügt der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein. Dies stellt – auch im Vergleich zur bisherigen Rechtslage – eine Erleichterung für Sportschützen dar. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffengattungen Kurz- oder Langwaffe abgestellt. Darüber hinaus sind pro Waffengattung in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Thorsten Frei MdB Stellvertretender Vorsitzender Platz der Republik 1 11011 Berlin T 030. 227-73972 F 030. 227-76972 thorsten.frei@bundestag.de www.cducsu.de Dr. Mathias Middelberg MdB Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innen und Heimat Platz der Republik 1 11011 Berlin T 030. 227-71382 F 030. 227-76882 mathias.middelberg@bundestag .de Marc Henrichmann MdB Berichterstatter Waffenrecht Arbeitsgruppe Innen und Heimat Platz der Republik 1 11011 Berlin T 030. 227-79385 F 030. 227-70385 marc.henrichmann@bundestag. de Seite 2 von 4 Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da derzeit in Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine weitere erhebliche Entlastung der Sportschützen. Für Jäger ändert sich durch die Gesetzesnovelle beim Bedürfnisnachweis nichts; sie können ihr Bedürfnis nach wie vor durch Vorlage des Jagdscheins nachweisen. Mit Zustimmung maßgeblicher Schützensportverbände führen wir eine Begrenzung der vom Sportschützen auf die gelbe Waffenbesitzkarte zu erwerbenden Schusswaffen auf zehn Stück ein. Hierdurch soll dem fallweise zu beobachtenden Horten einer großen Anzahl von Waffen entgegengewirkt werden. Weitere Waffen kann der Sportschütze ggf. mit besonderem Bedürfnisnachweis über die grüne Waffenbesitzkarte erwerben. Regelabfrage beim Verfassungsschutz Zukünftig wird bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung regelmäßig zum Ausschluss vom Erwerb bzw. Besitz einer Waffe führen – und zwar auch dann, wenn die Vereinigung noch nicht verboten ist. Diese Regelung wird konsequenterweise ergänzt durch die sogenannte Regelabfrage beim Verfassungsschutz; demnach müssen die Waffenbehörden künftig im Rahmen der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung beim Verfassungsschutz abfragen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller bzw. Waffenbesitzer extremistische Bestrebungen verfolgt. Mit dieser Neuregelung verhindern wir, dass Waffen in die Hände von Extremisten geraten. Das schafft mehr Sicherheit, ohne dass rechtstreue Schützen und Jäger beeinträchtigt werden. Waffen-/Messerverbotszonen Auf einstimmigen Wunsch der Innenministerkonferenz wird ferner die Möglichkeit der Länder, an kriminalitätsbelasteten Orten Waffen/Messerverbotszonen einzurichten, auf Orte erweitert, an denen sich besonders viele Menschen aufhalten (z. B. öffentliche Veranstaltungsorte, Einkaufszentren, Jugend-/Bildungseinrichtungen). Um mit der Neuregelung Menschen in Alltagssituationen nicht zu kriminalisieren, haben wir im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass die Bundesländer weitreichende Ausnahmebestände vorsehen müssen. So sind beispielsweise Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Anwohner, Gewerbetreibende sowie Personen, die eine Waffe oder ein Messer in Zusammenhang mit Brauchtumspflege oder der Ausübung eines Sports mit sich führen, zwingend von einem Verbot auszunehmen. Seite 3 von 4 Verbot von Magazinen mit großer Ladekapazität Die EU-Feuerwaffenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, Magazine mit großen Ladekapazitäten (Langwaffen: mehr als 10 Patronen; Kurzwaffen: mehr als 20 Patronen) als verbotene Gegenstände einzustufen. Durch großzügige Besitzstands- und Übergangsregelungen (Stichtag: 13. Juni 2017) tragen wir den Interessen der Besitzer derartiger Magazine Rechnung; diese können ihre Magazine innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes mittels einfacher Anzeige bei der Waffenbehörde „legalisieren“. Von der nach der Richtlinie möglichen Ausnahmeregelung für Sportschützen in bestimmten Disziplinen machen wir keinen Gebrauch, da in Deutschland keine Disziplin geschossen wird, bei der die Verwendung großer Magazine zwingend erforderlich ist. Soweit Sportschützen an einschlägigen Schießwettbewerben im Ausland teilnehmen oder sich darauf vorbereiten müssen, wird das Bundesinnenministerium auf das Bundeskriminalamt mit dem Ziel einer praktikablen Erteilung von Ausnahmegenehmigungen einwirken. Nachtzieltechnik Kontrovers diskutiert wurde die Regelung zur Nachtzieltechnik. Teile der Fraktion sahen die Freigabe kritisch, da der Einsatz der Technik im praktischen Gebrauch durchaus gefährlich ist. Wichtig war uns daher, dass der Einsatz zum Zwecke der Jagd nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich verboten bleibt und es nicht zu einer allgemeinen Freigabe von Nachtzieltechnik kommt. Mit der rein waffenrechtlichen Freigabe ermöglichen wir aber nun den Bundesländern, von dem generellen Verbot im Bundesjagdgesetz abzuweichen und die Technik gezielt zum Beispiel zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in ihrem Bereich zu erlauben. Im Innenausschuss haben wir dabei ausdrücklich betont, dass die Länder dabei Sicherheitsanforderungen – etwa durch von den Kommunen zu prüfende Mindestvorgaben hinsichtlich der Qualität der Geräte und der Qualifikation des Jägers – beachten sollten. Wir begrüßen zudem das Vorhaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die Chancen und Risiken der Nutzung von Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildjagd in einem Modellprojekt zu untersuchen. Kennzeichnung der wesentlichen Teile von Schusswaffen Zentrales Ziel der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist eine verbesserte Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen. Aus diesem Grund sind in Zukunft alle wesentlichen Teile von Schusswaffen zu kennzeichnen. Wichtig ist dabei: Bestandswaffen von Jägern, Sportschützen, Sammlern oder Seite 4 von 4 Brauchtumsschützen werden nicht nachgekennzeichnet. Waffenhersteller und Händler müssen in Zukunft das Herstellen, Überlassen, den Erwerb und die Bearbeitung von Waffen durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils elektronisch im Nationalen Waffenregister anzeigen. Damit können die Behörden bei Bedarf rasch den gesamten Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis zur physischen Vernichtung lückenlos nachvollziehen. Ausnahmen von der Anzeigepflicht für Händler und Hersteller sind für Fälle der kurzfristigen Überlassung, beispielsweise zum Zwecke der Reparatur, ebenfalls vorgesehen. Damit tragen wir auch den Belangen der Büchsenmacher in ausreichendem Maße Rechnung. Schalldämpfer Jäger werden zukünftig ohne gesonderte Erlaubnis die für den Gehörschutz wichtigen Schalldämpfer erwerben und besitzen können. Damit wird eine wichtige Forderung der Jägerschaft erfüllt. Mit dem heute beschlossenen Gesetz ist – vor allem aufgrund des Einsatzes der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag – ein guter Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit und den berechtigten Belangen von Jägern, Sportschützen und Waffensammlern gelungen. Mit freundlichen Grüßen
  22. 13:03 Uhr in meinem Email Postfach. 😣 191213 - Rundschreiben 3.WaffRÄndG TF MM MH final.pdf
  23. Ich lese irgendwie nichts von Magazine? Hat sich in dieser Hinsicht nichts getan 🤨?
  24. Du hast sicherlich recht, aber wenn eine Petition schon nicht klappt, die man bequem zu Hause vom Rechner aus erledigen kann, dann sehe ich für eine Demo.... na ja, irgendwie schwarz..... Seien wir ehrlich, viele haben noch nicht erkannt wie wichtig das Ganze ist und die anderen, die kriegen den Hintern trotzdem nicht hoch.
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