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Gutachter

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Alle Inhalte von Gutachter

  1. Momentmal, unter Schröder, SPD und den Grünen, ist meine erste Waffe verboten worden. Vorderschaftsrepetierflinte mit Pistolengriff?
  2. Gott, das zieht sich. Manchmal denke ich, uns Waffenbesitzern ist wirklich nicht mehr zu helfen, bis wir den Hintern hoch kriegen.....
  3. Was macht eigentlich die EU-Klage Tschechiens gegen das EU Waffenrecht? Ist hier mit einer absehbaren Entscheidung zu rechnen?
  4. Also wenn das nicht mit dem rückwirkenden Datum in Ordnung ist, dann habe ich endgültig den Glauben an unser Land verloren. Ich habe mich ein wenig damit befasst, aber vielleicht kann ja ein Jurist etwas mehr dazu sagen?
  5. Wählen kann selbstverständlich jeder wie er möchte, das ist eines unserer wichtigsten Rechte in unserem Staat. ABER ich für meinen Teil, werde keinem Grünen auch nur eine einzige Stimme in der Wahl geben, weder in EU, BUND, LAND oder gar auf Kommunaler Ebene. Ich bin so unendlich angefressen, das kann ich Euch nicht im geringsten sagen. Und obwohl ich in meiner Gemeinde sogar mit der einen oder anderen Grünenkandidatin die Schulbank gedrückt habe und ich ein eigentlich freundschaftliches Verhältnis habe, werde ich diese nicht wählen. Die Grünen sind in meinen Augen der Feind Deutschlands. Nicht nur im Waffenbereich. Folglich werden die von mir nicht gewählt, denn jede Stimme sei es auch auf kommunaler Ebene ist eine Unterstützung des Grünenmachtapparates.
  6. Ja, aber das nützt nichts, wenn ein Abgeordneter eine Email von einem einsamen Waffenbesitzer bekommt, oder ein einsamer Waffenbesitzer ihn auf die Problematik anspricht. Dessen Emailpostfach, Briefkasten muss überquellen. Der muss mehrfach von verschiedenen Leuten auf die Problematik angesprochen werden, erst dann kommt etwas in unserem Sinne in die Gänge. Ich habe meine Abgeordneten angeschrieben, ich habe auch um ein Gespräch gebeten....
  7. Hallo, ich bin noch Mitglied im FWR und werde es auch bleiben. Ich denke grundsätzlich ist eine vielleicht auch schlechte Lobbyorganisation besser, als gar keine. Ich möchte jetzt keine Werbung für das FWR machen, aber das FWR ist meiner Meinung nach die einzige Lobbyorganisation, welche wenigstens ein bisschen Gehör in Berlin findet und dort auch ein bisschen was bewegt bzw. abmildert. Klar, ich bin auch kein Freund von deren Geheimdiplomatie, aber was ich definitiv gut finde am FWR ist, daß wenn ich eine juristische Frage habe, die bekomme ich vom FWR kompetent beantwortet. Ohne FWR Mitgliedschaft müsste ich einen Rechtsanwalt konsultieren und ziemlich Geld in die Hand nehmen oder hier im Forum fragen und 20 verschiedene Antworten erhalten.
  8. Ich habe gehört, daß die Problematik mit den Vorderladerwaffen raus sei, bzw. entschärft worden ist. Ich betone, daß ich das nur gehört habe, ob ein Wahrheitsgehalt dran ist, kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen. Ich halte mich mit solchen Äußerungen eigentlich immer zurück, da aber black Friday extra danach gefragt hat, schreibe ich das hier rein.
  9. Das Beschußamt übergibt die Waffe der Staatsanwaltschaft. Staatsanwaltschaft bzw. Polizei behält diese bis zur Gerichtsverhandlung. Bei Verurteilung aufgrund Herstellung eines verbotenen Gegenstandes.....Zerstörung der Waffe.
  10. Die wollten keinen "Run" auf die Magazine haben, aber ob das Datum, so wie es im Referentenentwurf steht, so auch tatsächlich im Gesetz landet, da habe ich größte Zweifel. Mir ist nicht bekannt, daß in der BRD, in einem anderen annähernd vergleichbaren Fall, ein Gesetz jemals ein rückwirkendes Datum erhalten hat. Aber in Deutschland, ist ja mittlerweile alles möglich ? PS.: Es sind ja trotzdem komischerweise fast alle Magazinsorten bei den großen Händlern ausverkauft. Lediglich der Markt auf Egun boomt noch ? Oder weiß noch jemand wo ich in Deutschland ein Surefire 60 / 100 Schuß Magazin herbekomme? Na?
  11. Wenn schon Ihr Schweizer das am 19. Mai.2019 nicht hinkriegt, dann kriegen wir Deutsche das leider auch nicht mehr hin ?
  12. Ich lass mich hier trotzdem nicht entmutigen. So wie hier einige schreiben, kann ich meine Waffen sowieso gleich dem Alteisenhändler mitgeben. Sehe ich nicht ein, ist nicht meine Lebenseinstellung. Ich gehe weiterhin meinem Bundestagsabgeordneten auf den Zeiger und dem BMI habe ich auch schon eine Email geschrieben. Ob es was bringt? Keine Ahnung, aber aufgeben werde ich nicht. Ich verkaufe mich, so teuer wie möglich. Und ich rate dennoch allen auch in irgendeiner Art und Weise legal tätig zu werden. Und wenn es dann kommt, wie es kommt, dann muss ich es wohl akzeptieren und vielleicht auch abgeben, aber ich habe gekämpft. Und das ist mir wichtig.
  13. Ich finde das sehr wichtig, was schopy da anspricht. Diese Waffen werden so wie ich das lese in jedem Fall Katergorie A sein. Mit viel Glück gibt es eine Ausnahme.... Aber wer weiß das schon..... Und was bedeutet in Deutschland Ausnahme? Nur noch im Schrank zu Hause? Nicht mehr transportieren? Oder gar Unbrauchbarmachung? Enteignung?...… Ich habe bislang dazu auch nichts gelesen.... ?
  14. Email ist raus, schon erledigt..... Und ich würde mich freuen, wenn viele ebenfalls eine kurze Email an den von mir aufgeführten Link senden würden. Das muss auch keine Diplom Arbeit sein, für die, die im Schreiben nicht so fit sind, einfach kurz mitteilen, man sei Waffenbesitzer und man wolle das Missfallen des Referentenentwurf zum Ausdruck bringen oder ganz kurz. Hiermit protestiere ich als Waffenbesitzer gegen den Referentenentwurf. Ob es jemand ließt weiß ich nicht, aber mit absoluter Sicherheit wird eine Strichliste gemacht, wieviel sich dagegen per Email geäußert haben.
  15. Auf der Seite des BMI gibt es mittlerweile ein Formular https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerservice/buergerservice-kontakt-node.html, wo man das Waffenrecht schon als Thema auswählen kann, dann schreib ich denen doch gleich mal.....
  16. Meiner hat sich bislang noch nicht gemeldet. Am liebsten würde ich Herr Seehofer direkt anschreiben, und ihm mitteilen, was ich von seinem Referentenentwurf halte...… Ich bin soooooo sauer......?
  17. Ich habe eine Frage an die Juristen und jeder der hier nützliche Aussagen treffen kann bezüglich dem Referentenentwurf. Genauer geht es um das Datum 01.08.2017 Altbestand. Ich dachte ich kenne mich ein wenig mit Gesetzen aus, aber ich habe noch nie, wirklich noch nie weder National, noch International von einem rückwirkenden Datum für Altbestand gehört. Gesetze erhalten Ihre Gültigkeit mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Hier braucht es doch kein rückwirkend definiertes Datum. Und warum gerade 01.08.2017? Ich meine, die könnten dann ja auch 01.01.1898 nehmen, 02.05.1928, oder gar 04.04.1954.... Kann so etwas rechtlich überhaupt in Ordnung sein? Für mein Rechtsverständnis "nein".... Aber um meine Meinung geht es hier ja nicht. Kann mir jemand auch bitte sagen, ob so etwas üblich ist , ein rückwirkend definiertes Datum bei Gesetzen in ähnlich gelagerten Fällen? Und was passiert, wenn ich mir heute noch ein 30 Schuß Magazin kaufe, welches ja, nach dem fiktiven Datum 01.08.2017 Altbesitz gekauft wurde. Heute ist es ja noch legal..... Das Gesetz gibt es ja auch noch nicht, und ob es überhaupt so kommt, weiß man ja auch nicht ganz genau..... hat man in einem solchen Fall die Möglichkeit, sich juristisch zu wehren, ich meine zB. Klageweg.... Und hat so etwas dann überhaupt Aussicht auf Erfolg. Gibt's hier Erfahrungen? Mir ist der Sachverhalt mit einem fiktiven rückwirkenden Datum jedenfalls neu und zwar so neu, daß ich nicht weiß, wie ich damit umgehen sollte wenn...... Ich will halt immer auf alles einigermaßen vorbereitet sein.
  18. Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, der hat bereits verloren......
  19. Volksabstimmung in Deutschland? Das würde mit dieser Bevölkerung mittlerweile absolut schief gehen. Wir sind nicht mehr in den Siebzigern ?
  20. Lieber mache ich etwas, als nichts zu tun. Ich habe soeben einen Bundestagabgeordneten angeschrieben und auch um ein Gespräch gebeten. Und ich als Legalwaffenbesitzer, werde sehr genau prüfen, wer wie über das Waffengesetz abstimmt und falls mir das nicht passt, bekommen die nicht mehr meine Stimme und das werde ich denen auch mitteilen. Und ich glaube, daß keine Partei derzeit auf Stimmen verzichten kann und will. Ich schäme mich nicht für mein Hobby, aber für unser Waffengesetz und unsere Bundesregierung und vor allem für die, die diesen Referentenentwurf "produziert" haben.
  21. Ich bewundere und beneide Euch Schweizer ? Wünschte, wir Deutsche würden so etwas auf die Füße bekommen ?
  22. A14? Das glaube ich nicht. Ich habe den Entwurf gelesen, das muss höher angesiedelt sein wie A14. Wesentlich höher.
  23. Wichtig, schieß das, was Dir gefällt. Ein Ar 15 kannst Du irgendwann immer noch kaufen. Im Großen und Ganzen kommt es erstmal auf den Schützen an. Ein Ar 15, kannst Du Dir irgendwann immer noch kaufen. Falls Du Dich für ein HK 243 entscheidest, wäre es sehr nett, wenn Du mal was darüber schreibst, wenn Du ein wenig Erfahrung damit beim IPSC gesammelt hast. Lg Gutachter PS.: HK 243 find ich Klasse ?
  24. Ich bin Nr. 91 ???? Alter Verwalter, das tröpfelt aber..... Das muss besser werden.
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