

Gutachter
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13:03 Uhr in meinem Email Postfach. 😣 191213 - Rundschreiben 3.WaffRÄndG TF MM MH final.pdf
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Ich lese irgendwie nichts von Magazine? Hat sich in dieser Hinsicht nichts getan 🤨?
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Du hast sicherlich recht, aber wenn eine Petition schon nicht klappt, die man bequem zu Hause vom Rechner aus erledigen kann, dann sehe ich für eine Demo.... na ja, irgendwie schwarz..... Seien wir ehrlich, viele haben noch nicht erkannt wie wichtig das Ganze ist und die anderen, die kriegen den Hintern trotzdem nicht hoch.
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Versuch mal morgens um 6 Uhr Deinen oder EINEN Anwalt zu bekommen. Ansonsten schließe ich mich WOF an. Warten können die schon, müssen es aber nicht.
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Am Entwurf arbeiten heißt aber nicht, daß es besser wird 😤
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Ja, und von den Magazinen habe ich nichts in dem Zitat des "Spitzengesprächs" gelesen..... 🤮
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Es tut mir leid, das kann ich Dir leider nicht sagen. Mein Jagdpächter hat mir mitgeteilt, daß dies einem unserer Jäger so beim Amt passiert sei. Ich habe mit dem Jäger bislang noch nicht selber sprechen können.
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Hallo Waffen Tony, das kann böse ins Auge gehen. In meiner Stadt muss anscheinend einem Jäger bei dem Eintrag einer Selbstladewaffe gesagt worden sein, daß dies die letzte Selbstladewaffe sein darf, welche er in seine WBK eintragen lässt, da weitere Selbstladewaffen nicht eingetragen werden. Er hätte schon zu viele Selbstlader. Um wieviel es sich genau handelt, kann ich derzeit nicht sagen. Also auch hier kann ärger drohen.
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Vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Das weiß man nicht. Aber ich wollte damit zum Ausdruck bringen, daß es aus Sicht der Abgeordneten ja nicht so schlimm mit der EU Verschärfung sein kann, und den Schützen es zumindest in den Augen der Abgeordneten egal sei.
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So, jetzt nur mal mein Stand der Dinge. Ich habe mich mit 2 Bundestagsabgeordnete persönlich über die Verschärfung unterhalten. Und beide haben mir zu verstehen gegeben, daß Sie kaum Rückmeldung der Schützen bezüglich der Verschärfung erhalten haben. Einer der beiden erhielt eine Email. Und der andere hat gar keine Rückmeldung oder Proteste der Schützen bekommen. Haben wir denn dann was anderes verdient?
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oben steht aber Referenten Entwurf Änderung Waffg. ? Das betrifft speziell die BRD....
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Von Gurtgliedern ist im Gegensatz zum Schweizer Recht nicht die Rede. Vermutlich gibt es zu wenig Gurtwaffen in BRD. Allerdings wird meiner Einschätzung das Ganze so kommen, dass wenn in eine Kategorie B Waffe ein Ü10 bzw. 20 Magazin eingeführt wird, diese urplötzlich zu Kategorie A verboten mutiert. Also befürchte ich, daß eine Nutzung der Ü10 bzw. ü20 Magazine ausgeschlossen ist bzw. verboten. Theoretisch könnten die Waffen, wo ein Ü10 bzw. ü20 Magazin vorhanden ist, als Kategorie A eingetragen werden, nur werden das unsere Behörden machen?
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Ich kann Dir jetzt schon sagen, daß es so , wie es derzeit aussieht keine Unterschiede zwischen Roter und Grüner WBK geben wird. D.h. Sammler und Sportschützen bzw. Jäger sind alle gleich arm dran. Ich vermute stark, daß niemand, auch nicht die Sammler Ihre Waffen als Kategorie A einstufen lassen können. Die werden alle in Kategorie B bleiben. Und als Kategorie B, wird man niemals ein Magazin Ü 20, bzw. Ü10 einführen dürfen, da sonst Kategorie A und folglich verboten. Da Waffen Kategorie A verboten sind und niemand diese legal besitzt(außer vielleicht ein paar ganz wenige Sportschützen, und da glaub ich nicht wirklich daran).... Wird auch niemand offiziell Ü20, bzw. Ü10 Magazine benötigen..... Für den Gesetzgeber eine klare Sache..... Und das es tausende Besitzer von Magazinen Ü10 bzw. Ü20 in Deutschland gibt, interessiert dann niemanden. Im Gegenteil.... Wenn man jemand mit einem solchen Magazin erwischt, dann kann dieser, da unzuverlässig seine Waffen abgeben oder er braucht, wenn er keine Waffe besitzt, niemals hoffen eine zu bekommen, da unter Umständen bis dahin der Besitz eines verbotenen Kategorie A Magazins eventuell ein Verstoß gegen das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz ist. Wir dürfen gespannt sein, was da kommt.....
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Das ist in Deutschland ganz einfach. Im geringsten Zweifel, ist es erstmal verboten..... und Ü10 oder Ü20 Magazine werden somit selbstverständlich auch verboten und für NIEMAND erwerbbar sein..... Grün ist aus.... und ich geh kotzen..... Ich habe so den Kanal voll.....
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Das Einzige was hilft, ist ein verändertes Wahlverhalten eines Großteils der Bevölkerung..... aber danach sieht es derzeit leider nicht aus, bzw. es geht derzeit halt leider in die falsche Richtung ?
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Und die Sammler kotzen im Strahl.
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Ich habe es nicht überlesen, oben hat einer bezüglich Magazinen allgemein geschrieben unabhängig von Halb oder Repetier…. Und ich habe darauf geantwortet.
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Leider sehe ich es auch wie Josef Maier. Die Magazine (Altbesitz) wird man besitzen dürfen. Aber da unsere Halbautowaffen alle Kategorie B sind, wird aus einer eingetragenen Kategorie B Waffe in dem Moment eine Kategorie A Waffe, wo ein Magazin Ü 10 bzw. 20 eingesetzt wird. Und da vermutlich kaum einer eine Kategorie A Waffe in seiner WBK eingetragen hat, dürfen nur die aller wenigsten Ihre Waffe mit Ü10/20 Magazine laden. Ich hoffe für alle, daß ich nicht recht habe, aber genau so sieht es im Moment aus.????
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Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
Gutachter antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Tja, wie soll es aussehen, sind nach Monaten 62.557 Stimmen. ? -
Was wurde denn vor 1976 bei Dekos abgeändert, bzw. was wurde denn nicht abgeändert? Soweit mir bekannt, wurde in den 90zigern Lauf und Verschlußkopf demilitarisiert..... Was und wie wurde davor demilitarisiert?
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Was? habe ich das richtig verstanden, ist diese riesen K***e jetzt schon durch den Bundestag? Ist das Gesetz verabschiedet worden? Das wäre ja Rekordzeit?
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Es ist immer schön, wenn andere über etwas abstimmen, wo sie überhaupt nicht betroffen sind......
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MKE 94 mit Festschaft im sprtlichen Training benutzen
Gutachter antwortete auf kontra's Thema in Waffenrecht
Oben hat es schon einer geschrieben. Es muss ein Funktionsbeschuß stattfinden. Die Funktion einer Waffe zu testen ist möglich, auch bei Waffen die zum sportlichen schießen nicht zugelassen sind. Zu offiziellen sportlichen Wettkämpfen kann man sie nicht mitnehmen bzw. nutzen.