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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Proud NRA Member antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Du kannst natürlich, wenn Du willst, aus dem sportschützenmäßigen Bedürfnis hernehmen, dass man irgendeine vernünftige Antwort auf die sportliche Verwendung haben sollte. Wo aber genau der Schutz des Altbestands vom Gesetzgeber ausdrücklich festgeschrieben wurde, scheint es mindestens nicht angemessen, das nur an Wettkampfteilnahmen festzumachen. Nachdem man ja ohne große Fragen kaufen durfte, wären zumindest Dinge wie gelegentliches Sport- und Spaßschießen oder auch Ersatzwaffe wenn man mit einer anderen Waffe häufiger Wettkämpfe schießt, nicht minder plausibel. -
Eigentumserwerb einer Schuswaffe ohne Erwerbsberechtigung
Proud NRA Member antwortete auf Hans117's Thema in Waffenrecht
Vom Waffenrechtlichen abgesehen, erscheinen solche Konstruktionen allgemein unpraktisch und als guter Weg, mit einem Freund oder Bekannten Streit zu bekommen. Als unverbindliche Erwartung, die dann hoffentlich eingehalten wird, okay. Aber wenn Du das als Forderung siehst, auf der Du bestehen würdest, die Du vielleicht sogar einklagen würdest, arg unklug. Was, wenn der Bekannte wegzieht oder einfach keine Zeit hat? Was, wenn es ihm zu blöd ist, und er deswegen am 1. Dezember die Flinte seiner Frau verkauft und sie am 2. Dezember zurückkauft, womit bei Deiner Konstruktion Dein "Nutzungsrecht" erloschen wäre. Solcher Kram bringt nur Streit. Wenn er Dich mit Deiner geliebten ehemaligen Flinte schießen lassen will und ihr danach zusammen einen trinken geht, dann ist gut. Wenn nicht, dann sollte auch gut sein. Auf eine schriftliche Vereinbarung würde ich da verzichten. -
Auf diese Weise, so wie heute bei den Kindern und Jugendlichen, die ja schon ein weitgehendes "GK-Verbot" haben, wird's vermutlich auch eher weitergehen als mit dem hier angedachten Totalverbot. Das Totalverbot liegt nicht in der Tradition des deutschen Waffenrechts, sondern die Vergrämung und Einschränkung bis die Leute von selber wegbleiben.
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Mir ist gerade eingefallen, da wir ja gerade die Diskussion mal hatten: Nicht-Glocks mit Glock-Kompatibilität würden das Feld wesentlich erweitern und technik- wie sozialhistorisch interessanter machen. Die 80%-Nicht-Glock, die $300 Nicht-Glock von PSA, die ZEV-Nicht-Glock mit austauschbarem Griff wie die 320, die Gucci-Glocks für Wettbewerb oder Bling. Die nebeneinander alle in die Hand nehmen zu können wäre in der Tat interessant, und da könnte man bei einer hinreichend großen Sammlung in der Tat ein Buch oder jedenfalls einen Artikel schreiben, das sich sonst nicht schreiben ließe. Allerdings sind Nicht-Glocks wohl eine hauptsächlich amerikanische Sache.
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Sicher. Man könnte da ja sogar noch eine Windmessung mittels Drohnen und Simulation der Außenballistik in die Lampen einbauen. Für manche Zwecke wäre das sicher auch gar nicht blöd. Z.B. wäre das wohl die einzig praktikable Weise, um auf Parcours mit Geländelauf, Gewichteschleppen, Hindernissen und Schießen auch Überraschungsziele einzubauen. Könnte cool sein und ich bin immer für technischen Fortschritt. Aber ich jedenfalls schieße nicht nur aus sportlichen Interesse im engsten Sinne der Demonstration von Zielgenauigkeit, Puls herunterkriegen nach Anstrengung, etc. Ich schieße auch mit Begeisterung an der Beherrschung theoretisch gefährlicher Kräfte. Wer würde denn Motorradsimulatoren reizvoll finden, wenn er wüsste, dass er nie ein richtiges Motorrad fahren darf? Ich schieße auch mit Begeisterung für meine bürgerliche Freiheit, für mein Recht auf Leben und Freiheit in einem Stück Metall und Polymer. Ich schieße mit Begeisterung für eine Verfassungstradition, die in dem Land in dem ich geboren wurde auch mal existierte, aber vergeigt wurde, und in dem Land, in dem ich jetzt lebe, immer noch existiert. Simuliertes Schießen ohne richtig Schießen zu dürfen wäre da die perfekte Illustration simulierter bürgerlicher Freiheit, und das würde mir keinen Spaß machen. Deswegen würden mich Disziplinen mit Lampen exakt so lange reizen, wie ich auch richtig haben und machen darf, und die Lampen dazu dienen, Zeug zu machen, das mit scharfer Munition auch bei besten Vorkehrungen und qualifiziertesten Schützen einfach zu wild wäre oder impraktikabel viel Platz bräuchte. So ähnlich wie auch Berufspiloten im Simulator üben.
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Verwahrtasche oder Pistolentasche aus der Schweiz...
Proud NRA Member antwortete auf 1913's Thema in Allgemein
Ich bin keine Experte für Im- und Export, aber ich würde ein Bier darauf wetten, dass Taschen auch dann zoll- und exportkontrollrechtlich als Taschen gelten, wenn sie L-förmig genäht sind, sogar wenn der Name eines Waffenherstellers draufsteht. -
"Deckelung" Erwerb über Bedürfnis JS- Erfahrungen?
Proud NRA Member antwortete auf Thema in Waffenrecht
Auf solche Zahlen kam ich in meinem Rechenbeispiel ja auch. Aber wenn einer dann Zahlen wie 300 nennt, ist es doch schwer, sich vorzustellen, wie die alle sportlich oder gar jagdlich bewegt werden sollten, schon rein vom Zeitaufwand her. -
"Deckelung" Erwerb über Bedürfnis JS- Erfahrungen?
Proud NRA Member antwortete auf Thema in Waffenrecht
Ist halt die Frage, ob eine (vielleicht jagorientierte) Sammlung zum vom Bedürfnis umfassten Zweck gehört. Selbst zu Schulungszwecken, so am Rande des Zwecks, wird man diese Anzahl kaum brauchen. Nicht falsch verstehen: Ich denke, jeder zuverlässige Bürger sollte eine Gangsterbesiegungsmaschine griffbereit und eine Nazibesiegungsmaschine im Haus vorrätig haben, als Bürgerrecht, und sammeln soll auch jeder, soviel er will. Sobald man aber den Bedürfnisquatsch akzeptiert, was wohl jeder oder nahezu jeder deutsche Richter tun wird, wird's wohl schwer zu erklären, warum man mehr Jagdwaffen braucht, als es verschiedene zu bejagende Spezies gibt. Bei den Sportschützen könnte ich mir eher noch vorstellen, dass jemand die Ambition hat, so viele Waffen wie möglich zu Wettbewerben auszuführen, um so wenigstens den Rekord für viele Starts zu haben--das wäre ja als Ziel zwar exotisch, aber durchaus noch in gängigen Definitionen des Begriffs "Sport" enthalten, so wie auch z.B. die Teilname an möglichst vielen Fünfkilometerläufen, auch wenn man keinen je gewinnen wird. Das dürfte aber auch schon schwer vermittelbar sein. Was sollte denn ein Jäger mit 300 Kanonen erklären, wie diese Waffen auch nur in einem losen Zusammenhang mit dem Jagdbedürfnis stehen? (Mal eine theoretische sehr große Ausrüstung überschlagen: Fünf Gewehrkaliber, davon jeweils drei unterschiedlich konfigurierte Stück, und drei Flintenkaliber, auch jeweils in in drei Konfigurationen, wären 24. Und damit wäre man doch wohl wirklich für die zoologische Zombie-Apokalypse ausgestattet. Dann von mir aus noch zehn alte oder für Schulungszwecke usw. Wären wir bei 34.) -
Verwahrtasche oder Pistolentasche aus der Schweiz...
Proud NRA Member antwortete auf 1913's Thema in Allgemein
Wenn es dort eine gibt... Was soll da das Problem sein? Oder ist die Tasche mit Inhalt gemeint? -
Davor hat die FDP doch nicht einmal genug Angst, um sich bei Themen wie Verbot sicher verschlüsselter Kommunikation irgendwelcher Art (jedenfalls über Dienstleister ohne Selbermachen) eindeutig zu positionieren. Nachdem es eine öffentlich wahrnehmbare Position von Waffen als Bürgerecht in Deutschland gar nicht gibt, dafür aber noch relativ frische Erfahrungen mit der Stasi, sollte man meinen, dass jedenfalls die Einrichtung einer Superstasi über Brüsseler Bande ein Thema wäre, bei dem die angeblich Liberalen sagen würden, dass sie keinen Millimeter nachgeben. Der Kampf gegen Kinderpornographie und Delegitimierung der politischen Klasse muss verschärft werden, jawoll!
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Ist halt die Frage, was das Ziel der Sammlung sein soll: Aufbau eines Firmenmuseums sozusagen, alle Modelle aller Generationen, wenn's geht auch noch in allen Farbvarianten? Wenn man nicht gerade in der Tat die Firma ist, würde ich das so spannend im Vergleich zu Geld und Platz jetzt nicht finden. Lediglich die technische Evolution, also im Wesentlichen eine pro Generation plus die Exoten wie G46? Das Glanz- und Schlussstück der Sammlung in Form der Glock 18 dürfte bei beiden Zielsetzungen wohl schwer erreichbar sein. Technisch eher noch interessant schienen mir die Abwandlungen des Prinzips, also in der Art "Pistolen mit Strikerzündung und redundanten internen Sicherungen." Da gibt es ja durchaus eine Innovation von den Anfängen mit Betonung auf der Ähnlichkeit zu double action und nur teilweiser Vorspannung bis zu neueren Konstruktionen, die nahezu oder vollständig vorgespannt sind. Die Möglichkeit, da bei 20 nacheinander den Abzug auszuprobieren, wäre nicht uninteressant. Neben den Verbesserungen im Abzug ist das auch eine interessante Sozialgeschichte, wie Behörden, die zu Anfang von Glocks Erfolgsgeschichte noch Revolver sicher und geeignet fanden, oder hier und da die 1911, angefangen haben, sich mit vorgespannten Waffen ohne externe Sicherung anzufreunden. So oder so dürfte natürlich eine Sammlung, die auf die Anhäufung moderner Gebrauchspistolen hinausläuft, eher kritisch beäugt werden, auch wenn man ein spezifisches technik- und/oder kulturhistorisches Interesse dartun kann.
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Waffensprengung oder wieso Schutzbrillen immer auf sein sollten
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Hast Du da Beispiele, wenn's geht mit Zählung, wo das wirklich passiert ist? Ich lerne gerne dazu, aber dass Leute beim Schießen von Schmissen durch Splitter irgendwelcher Art in nennenswerter Anzahl ausbluten wäre mir neu. (Sage ich als jemand, der immer ein stop-the-bleed kit in der Schießtasche hat und einmal im Jahr unter der Aufsicht eines ehemaligen Kampfsanis in Silikonwunden rumdrückt...) Nebenbemerkung: Wenn es nicht zu sonstigen Nachteilen führt, dann spricht natürlich auch nichts gegen rational betrachtet überflüssige Sicherheitsrituale. Ich habe z.B. beim Preflight meines Fliegers immer den Wunsch, die winzigen Schräubchen, an denen die Steuerflächen hängen, zu kontrollieren. Trotz ihrer Winzigkeit scheinen die in der Praxis als Unfallursache keine Rolle zu spielen, aber es geht auch nichts kaputt davon, wenn ich mir obwohl es nicht in der Checkliste ist ein paar Sekunden Zeit nehme, zu schauen, dass noch alle dran sind, und die Muttern auch. Vielleicht ist es nicht wirksamer als das Reiben einer Hasenpfote, aber solange man deswegen nicht andere Dinge vernachlässigt, warum nicht? -
Waffensprengung oder wieso Schutzbrillen immer auf sein sollten
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Schutzkleidung für den Bauch gibt's auch, heißt aber anders. Wenn der Bericht allerdings recht hat, dass er sich mit einem Geschoss, und nicht etwa mit umherfliegenden Waffenteilen, in den Bauch geschossen hat, dann lag das Problem wohl nicht an der Waffe, und da kommt man zum Problem: Schutzbrillen für's Gehirn, die idiotische Gedanken abhalten, sind noch nicht erfunden. -
Waffensprengung oder wieso Schutzbrillen immer auf sein sollten
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ich glaube, nicht viele Foristen hier wollen "mehr Verbote". Meinthalben soll jeder, der es wünscht, ohne Helm Motorradfahren, ohne Augen- und Ohrenschutz schießen, sein Insektengift in Lebensmittelpackungen aufbewahren, was auch immer. Aber nicht auf meinem Stand, denn ich will den damit absehbar verbundenen Ärger nicht am Hals haben. Da wo ich wohne jedenfalls hängt an der Vereinsmitgliedschaft auch kein Waffenerwerb oder dergleichen, sondern der Verein ist eben ein Zusammenschluss Gleichgesinnter zum Betrieb eines Schießstandes und zur Veranstaltung von Wettbewerben--da steht es den gleichgesinnten Mitgliedern selbstverständlich zu, Unfälle so zu verhüten, wie sie es für richtig halten. Auf einem anderen Stand soll jeder machen, wie es die Leute da für richtig halten. -
Pauschal wäre die auch schwer anzubieten. Links- und Rechtshänder, verschiedene Bauchumfänge, usw. Wärst Du z.B. Mitglied auf meinem Stand, dann könntest Du gerne meine Kanone und Holster und zweiteilige Gürtel mit Magazintaschen ausprobieren, müsstest aber eben Linkshänder mit ungefähr meinem Bauchumfang sein. Da hilft dann wohl nur herumfragen.
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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Proud NRA Member antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Theoretisch könnte man sich die Frage stellen, ob die Verbände nicht bei der derzeitigen Gestaltung des Sportschützen-Bedürfnisses mit hoheitlichen Aufgaben beliehen sind, aber das wird vor Gericht kaum halten, auch und gerade wenn man recht hat. Jedenfalls nicht mit diesem Beispiel. Ein besserer Testfall für diese Frage wäre ein nach §15 Verband, der auf eine Art und Weise diskriminiert, die bei hoheitlichen Funktionen eindeutig unzulässig und gleichzeitig nach allgemeiner Auffassung unmoralisch wäre, sagen wir wenn ein anerkannter Verband Frauen, Schwule, Nichtbayern oder so ausschließen und ihnen kein Bedürfnis stempeln würde. Interessanter ist aber die Frage, wie es eigentlich kommt, dass die Verbände mit Funktionären beladen sind, die offensichtlich etwas gegen die Interessen ihrer Mitglieder haben. Das ist ja wie bei den Wahlen zu politischen Organen. Wie kann sich jemand mit solchen Ansichten als Funktionär einnisten, der doch auf indirektem aber im Grundsatz demokratischem Wege von den Mitgliedern bestimmt wurde? Wäre eigentlich das Waffenrecht anders, wenn nur "LWB" bei politischen Wahlen teilnehmen würden? -
Hier ist ein kurzer Überblick. Die erste Frage wäre also, ob das Ding noch als militärische Optik zählt. Man darf diese Einschätzung anhand der Richtlinien, die man dann lesen und verstehen sollte, selber vornehmen, kann es sich aber auch vom Handelsministerium schwarz auf weiß geben lassen. Wenn es vernünftigerweise nicht mehr als militärische Optik angesehen wird, dann sollte es nach meinem Verständnis nach Deutschland ohne Lizenz gehen. Für telephonische Anfragen: US Department of Commerce, Bureau of Industry and Security, Outreach and Educational Services Division: +1-202-482-4811. Da könnte man einfach mal anrufen und die Sachlage kurz schildern, also dass es sich um ein aus heutiger Sicht sehr einfaches Zielfernrohr aus dem zweiten Weltkrieg handelt, Vergrößerung XXX, das einzeln als Geschenk nach Deutschland exportiert werden soll.
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Und ist dann das F im Fünfeck ohne neue Prüfung/Begutachtung/wasauchimmer immer noch legal, wenn man zugibt, dass das Ding zwischenzeitlich mehr geleistet hat?
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Wenn er etwas zu reinen Sammelzwecken in der Schublade lässt, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass er damit Unsinn anstellt, aber auch deutlich geringer, als wenn er es in die Kneipe oder in den Supermarkt mitnimmt. Beim Fahren ohne Führerschein oder gar mit Fahrverbot geht auch weniger schief, wenn der Betreffende das z.B. nur in ländlichen Gegenden mit sehr spärlichem Verkehr tut und dabei versucht, unauffällig zu fahren. Insofern ist ein Besitzverbot natürlich auch eine Aufforderung an denjenigen, der sich nicht daran hält, die Nichtbefolgung so zu gestalten, dass sie nicht negativ auffällt, womit der Zweck ja eigentlich auch erreicht ist.
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Nun, das ist doch auch bei einem Fahrverbot so. Da werden einem ja auch nicht die Beine zusammengebunden, so dass man kein Gasbedal mehr betätigen kann. Es soll dem Umgang schon im Vorfeld eine Hemmschwelle vorgeschoben werden. Dass man die umgehen kann, ist klar. Insofern richten sich solche Verbote nur an Leute, die man so immerhin noch erreichen kann.
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Kurz: Kompliziert, sofern Du nicht Bürger oder Permanent Resident bist. Das einzige wirkliche Verbot ausländerrechtlicher Art ist für Illegale. Touristen usw. ohne Visum dürfen im Grunde, wobei ohne Wohnsitz manche anderen Vorschriften in der Praxis kaum einzuhalten sein dürften. Inhaber eines beliebigen Visums dürfen nicht, aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen, deren praktisch relevanteste der Besitz des Jagdscheins eines beliebigen Bundesstaates ist. Der Waffenbesitz ist damit auch nicht z.B. an ein jagdliches Bedürfnis geknüpft, sondern dann ist wieder alles OK. Das alles ist das Bundesrecht. Die Staaten haben dann wieder ihre eigenen Vorschriften, die zum Teil in ihrem Sinn oder dessen Mangel schwer zu erfassen sind und auch noch nie in der einen oder anderen Richtung von Gericht ausprobiert wurden.
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Übrigens sogar da, wo sie jeder kaufen kann soviel er mag. Langwaffen wurden bei den Amis für einige auf medialen Knalleffekt angelegte erweiterte Suizide benutzt, aber ihre Deliktrelevanz insgesamt ist auch da sehr gering. Dafür ist die politische Relevanz und auch Symbolkraft der Langwaffe natürlich bedeutend. Gegen Gangster verteidigt man sich mit der Kurzwaffe, gegen Tyrannei mit der Langwaffe. Das könnte einiges damit zu tun haben, warum die böse "Sturmstilwaffe" (assault style weapon) manchen Leuten so verhasst ist.
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Kann man neue Vereinskameraden (noch ohne WBK) bei 12/18 unterstützen?
Proud NRA Member antwortete auf vaquero357's Thema in Waffenrecht
Schon. Aber wenn man eben überhaupt in die Abstrusität verfällt, Trainingstermine zu zählen, dazu noch "in einem Verein", der ja doch ein Zusammenschluss von Personen und kein Ort ist, dann kann man auch die umgekehrt haarsträubende Situation konstruieren: Einen Schuss abgegeben, eine rauchen gegangen, einen zweiten Schuss abgegeben, können das zwei Trainingstermine sein? Wohl auch nicht? Damit stellt sich dann aber das Problem zwischen der Abgrenzung dieser beiden Situationen. -
Nicht schweigen, und sei es einfach im Familien- und Bekanntenkreis, ist ein guter Anfang. Die Diktatur lebt davon, dass die Leute glauben, sie seien mit ihrer Meinung in der Minderheit, und deswegen wegen Aussichtslosigkeit die Klappe halten. Wir sind zwar nicht in der Diktatur, aber manche Leute wollen offenbar dorthin.
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Oder von Kermit. Der war früher dran!