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Proud NRA Member

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  1. Einerseits gibt es nicht wenige Juristen, die knackdumm sind. (Eine mögliche Studienmotivation ist da eben, dass man aus besserem Hause stammt, etwas werden will, aber eigentlich keine Interessen identifizieren kann.) Andererseits kann ein fähiger Jurist auch etwas knackdumm-Schikanöses ausarbeiten, wenn ihm das als Aufgabe gestellt wird.
  2. Sind sie doch teilweise. Oder macht z.B. der TÜV bei Dir gratis, auch wenn Du an der Dienstleistung kein Interesse hast und sie offensichtlich überflüssig ist, z.B. Dein Wagen gerade in einer guten Werkstatt mit null Mängeln zur Inspektion war?
  3. Wären die genannten 5'500 Kronen nicht rund 200 Franken? Trotzdem natürlich Witzgebühren für Sesselfurzer: Waffensachkundeprüfung 1.300,- Kč, Honorar für den Prüfungskommissar bei der Prüfung 600,- Kč, Bestätigung des Nachweises der persönlichen Eignung vom praktischen Arzt 500,- Kč. Alles keine riesigen Gebühren, aber auch nicht klar, dass irgendetwas schlechter würde, würde man den Quark einfach weglassen.
  4. Und wenn der nicht betätigt ist, oder nicht vollständig, dann klappt es einem in die Pfote wenn man mit einer gewissen Kraft rangeht?
  5. Wo haben sie die denn überhaupt und wie weit geht die? Und was passiert wenn man höflich sagt, dass man einer Durchsuchung nicht zustimme, auch nichts vorzeigen wolle? Bei den amerikanischen Fernzügen haben sie das einmal probiert, und da ist es dann mangels Rechtsgrundlage für Durchsuchungen so ausgegangen, dass man zwar nicht durchsucht wurde, aber die Eisenbahn wegen irgendeines Passus in den Beförderungsbedingungen einem die Fahrt verweigern durfte und man sein Geld zurückbekam, aber eben nicht an sein Fahrtziel.
  6. Wenn man sich erstmal über Beweispflichten streitet, dann kann man ein Garantieversprechen doch eigentlich eh knicken. Wer klagt so etwas schon ein? Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass ein Hersteller keine Aussagen machen und keine Versprechen geben will, was passiert, wenn man in seiner Kanone Selbstgedrehte raucht. Die Frage ist eben, wie in der Praxis damit umgegangen wird.
  7. Sicher. Aber eine Maschinenübersetzung eines Enzyklopädieartikels durch ein Sprachmodell, dass offensichtlich nicht groß an waffentechnischen Dingen trainiert wurde, mag als Quelle suboptimal sein.
  8. Ich einer offensichtlich nicht redigierten Maschinenübersetzung des englischen Artikels... (Dass "Erinnert sich" in dem Zusammenhang nicht die richtige Übersetzung für "Recall" ist, wäre sogar noch im Spiegel aufgefallen.)
  9. Zumindest einzelne Versicherer veröffentlichen von Zeit zu Zeit. Das Problem bei der Sache: Die Differenzen liegen vermutlich weniger an der Konstruktion als an der Nutzung der Autos. Wenn ein Auto bevorzugt von Vielfahrern gefahren wird, dann wird man mehr Unfälle erwarten als bei Autos, die typischerweise kaum bewegt werden. Das könnte man im Prinzip korrigieren, wenn man abschätzen würde, welche Kilometerleistung die Autos gefahren werden. Dann dürfte der Fahrstil auch mit dem Modell korrelieren. Stell Dir mal zwei Mercedes vor, gleiches Grundmodell, gleiche Kilometerleistung pro Jahr, gleiche Sicherheitspakete drin, aber einer ist die Buchhalter-Variante mit Basismotorisierung, der andere ist der AMG mit dem überkandidelsten Motor, wo jede Werkstattrechnung wegen eines Motorschadens auf den Preis eines Kleinwagens kommt. Wir können uns wohl denken, welches Auto eher in tödliche Unfälle verwickelt sein wird.
  10. Zumindest reinschreiben wird's wohl fast jeder Hersteller, so ähnlich wie der Wiederlader selbst den Haftungsausschluss unter seine Rezepte. Die meisten Hersteller -- jedenfalls bei mir, wenn jemand nur Distributor ist kann's wohl anders sein -- werden sich darauf aber nur berufen, wenn ein Problem auch recht offenbar mit der Munition zusammenhängt. Wie soll er das sonst überhaupt wissen? Andererseits hat auch der Wunsch nach Laderezepten von einem Waffenhersteller schon zumindest etwas Blauäugiges. Jemand, der spezialisierte Sportwaffen als Auftragsarbeit macht, lässt sich auf diese Diskussion vielleicht noch ein, aber ein Massenhersteller wird aus nachvollziehbaren Gründen einen Teufel tun, seinen Kundendienst darauf etwas anderes antworten zu lassen, als dass man damit alleine ist. Geh doch mal zum Auto-Vertragshändler Deines Vertrauens und frage ihn nach dem besten Rezept für selbstgemischten Sprit, der ein paar PS mehr herausholt... Doof gesagt: Wer die Frage stellt, sollte es vielleicht lassen, oder jedenfalls vorher noch etwas lernen.
  11. 💰 regelt die Sache nicht. Selbst die NRA hat nicht entfernt das Geld, dass das ein nennenswerter Einflussfaktor wäre. Das sind Größenordnungen wie der Verband der Gurken- und Chilibauern (gibt's wirklich als einen Verband). In Deutschland käme man wohl eher auf Größenordnungen wie beim deutschen Verband der Chilibauern, sollte es einen geben. Wirklich Einfluss hätte, wenn von den von Dir erhofften Wählern "im sieben stelligen Bereich am start" auch nur 1% sich entsprechend engagieren und 5% entsprechend wählen würden.
  12. Vergleichbare Heischebräuche irgendwie in Verbindung mit dem Herbst und dem Heiligenkalender sind ziemlich verbreitet. Martinstag (in jeweils unterschiedlicher katholischer und evangelischer Ausprägung), Rübengeister, Rummelpott, Christbaumloben für die Erwachsenen, usw. Auch für den Trick-Teil gibt es irgendwelche Freinächte usw. z.B. Walpurgisnacht in Verbindung mit den Hexen. Es stimmt sicher, dass die amerikanische Kultur wegen ihres Effekts der Durchmischung unterschiedlicher Herkunftskulturen da einen nivellierenden Effekt hat. Aber wenn der sich in Europa durchsetzt, dann hängt das oft auch damit zusammen, dass örtliche Traditionen schon vorher außer Gebrauch kamen weil sich keiner mehr die Mühe gemacht hat. Wo zum Martinstag noch Laternen gebaut und Umzüge, vielleicht gar noch mit Pferden, gemacht und Weckmänner gebacken werden usw. dürfte sich Halloween wegen der Ähnlichkeit des Brauchs und der zeitlichen Nähe tatsächlich schwer durchsetzen. Zwei Heischefeste für die Kinder innerhalb von zwei Wochen wird's eher nicht geben. Wenn das den Alten zuviel Arbeit wird oder sie tatsächlich nicht mehr die Traditionen auch nur kennen oder kennen wollen, dann ist es kein Wunder, wenn sich die vereinfachte und globalisierte Variante des Brauchs durchsetzt. Da braucht man nur einmal damit anzufangen, wie viele Eltern ihren Kindern noch erklären können, wessen Evangelische und Katholiken jeweils hauptsächlich mit dem Martinstag gedenken und was dieses Person gemacht hat. Wenn darauf keiner eine Antwort weiß, man dann auch noch kultursensibel mit den Atheisten und Muslimen sein will, dann wird es eben zum säkularisierten Halloween. Daran ist aber nicht der Ami schuld und auch nicht die Süßwarenindustrie.
  13. Das ergibt sich aus dem Verständnis des Begriffs "relative Mehrheit" in Zusammenhang mit dem Wahlergebnis. Im Englischen geht die Unterscheidung zwischen relativer und absoluter Mehrheit übrigens "plurality" und "majority".
  14. Plastikspork...(oder ist im Deutschen 'Göffel' als Wort gebräuchlich?) --natürlich Mehrweg.
  15. Will er doch nicht. Ich auch nicht. (Und im Übrigen passiert einem deswegen auch nichts, sollte man es wollen. Ich bin allerdings auch Pilot und ansonsten ein Biedermann, und sollte ich es einmal in Colorado ausprobiert haben, würde ich es auch nicht anders gefunden haben als sonstiges leicht sedierendes Zeug, das man in jeder Apotheke bekommt. Rein hypothetisch gesprochen. Beim völlig problemlosen Zeug aus der Apotheke sollte man allerdings aufpassen, weil Antihistamine offenbar am häufigsten mit tödlichen Flugunfällen in Verbindung gebracht werden, offenbar unterschätzt werden. Also danach halt drei Tage lang nicht fliegen.)
  16. Ich hatte mal bei 3Gun einen abgebrochenen Auszieher (Mossberg) und mich dann damit durch das Match gerettet, wenn der Gasdruck nicht zum Auswurf gereicht hat, das mit dem Messer als Zahnstocher zu machen. Mühsam, aber lehrreich. (Übrigens ein Messer mit kleiner Klingenlänge, absichtlich. Das Winz-Klappmesser von Geissele, geile Klinge, aber eben winzig, damit in der Tasche nicht störend wenn die Kanone ebenfalls nicht stört.)
  17. Spätestens seit 2018 eindeutig nicht mehr, solange "CBD" nicht Code für "THC" in nicht vernachlässigbarer Menge ist. Die Fallzahl von Personen, die sich irgendwelche CBD-, aber nicht nennenswert THC-haltigen Cremes gegen Entzündungen aufgetragen haben, und deswegen waffenrechtlich belangt wurden, dürfte wohl ebenfalls Null betragen.
  18. Das kannst Du bei uns selbst in den kulturell reaktionärsten Bundesstaaten problemlos kaufen und benutzen. Ich würde Deine Hoffnungen insofern ein wenig dämpfen, als dass es eindeutig nicht als Schmerzmittel wirksam ist, deswegen eigentlich für Optiate kein Konkurrent ist. Es hat wohl eine gewisse entzündungshemmende Wirkung. Insofern vielleicht vergleichbar mit Omega-3-Fettsäuren. Nur weil einem die Durchgeknallten etwas verbieten wollen, ist es leider kein Wundermittel.
  19. Die Begründung behauptet doch gar keine rechtliche Verpflichtung. Wo ist Dein Problem? Jemand sagt, dass er sich an etwas stört, das er als nicht weiter ausgeführt "undemokratisch" empfindet. Ist doch wohl gutes Recht aller Bürger.
  20. Eine Petition ist keine Klage, braucht damit auch keine "rechtssichere" Begründung, eigentlich sogar gar keine. Es steht jedem Bürger frei, beim Gemeinderat die Abhaltung eines Feuerwehrfests mit Blasmusik am ersten Wochenende im Juli anzuregen, oder was auch immer. Und natürlich steht es auch jedem frei, den Rücktritt eines Politikers anzuregen.
  21. Nee. Bei normalen Leuten die Krankenkasse, bei denen ohne Job und Geld und vielleicht bei Konflikten mit dem Strafrecht die Staatskasse. Es gibt natürlich Luxussanatorien für Reiche und deren Kinder, aber die gibt's anderswo auch. Erfolgreicher als das Programm fürs gemeine Volk sind sie nicht unbedingt. Das Argument kannst Du ebensogut bei Übergewichtigen machen, bei Legalsüchtlern (sollte man da dann bei Rauchern aufwiegen, dass den Kosten ihrer Behandlung entgegensteht, dass sie durch ihr kürzeres Leben der Kasse möglicherweise viel Geld sparen?), umgekehrt auch bei Sportlern -- sitzt Du auf dem Sofa, bist Du selbst schuld, reißt Du 80 Kilometer Lauftraining in der Woche ab ebenso, und dazwischen findet sich schon auch ein Grund.
  22. Auch nur, dass Fachanwälte sich das einmal anschauen sollen. Wobei wenn die einen verfassungswidrigen Aspekt finden, dieser Aspekt natürlich keineswegs das Gesetzesvorhaben als Ganzes sein muss. Ich sehe da nicht den direkten Angriffspunkt. Der Verfassungsgericht ist, und das ist auch gut so, nicht die Anlaufstelle für bescheuerte Gesetze. Wenn man sich auf die allgemeine Handlungsfreiheit beruft, dann ist das Ergebnis eigentlich klar. Ja, natürlich deckt die allgemeine Handlungsfreiheit auch das Tragen von Messerchen, so wie sie höchstrichterlich bestätigt auch das "Reiten im Walde" und das "Recht auf Rausch" im Grunde schon beinhaltet. Allerdings hat der Gesetzgeber da einen großen Handlungsspielraum, weswegen eine Klage dagegen scheitert. Das Gesetz wirkt auf mich auch nicht so offensichtlich sachfremd und böswillig, dass man es darüber angreifen könnte. Da muss schon wirklich viel zusammenkommen. Das schließt nicht aus, dass irgendeine Detailregelung wegen handwerklicher Mängel wie beispielsweise allzu großer Unbestimmtheit angreifbar sein könnte, aber darum geht es ja nicht bei den Leuten, die pauschal nach einer "Verfassungsklage" rufen.
  23. Zumindest beim ICD-10-CM, das ich befragt habe, geht es damit weiter (oder fängt in der Reihenfolge damit an), dass es auch die entsprechenden Diagnosen ausdrücklich ohne Abhängigkeit gibt, und die dann auch ausdrücklich in leichten Fällen ohne sonstige Schäden oder Probleme.
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