Vielen Dank für Eure Antworten. Nochmal: Ich wollte wissen, wie man als Privatmann in D Munition gesetzeskonform (und damit hoffentlich risikofrei im Sinne der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit) versendet.
AGB von Transportunternehmen helfen mir nicht zwingend weiter, da Firmen ggf. Munitionstransport in den AGB ausschließen, obwohl ein solcher Transport gesetzeskonform wäre.
Der Hinweis von callahan44er http://www.waffenkur...andfeuerwaffen/ erscheint mir interessant:
In deren Erläuterung steht:
"Vorschriften für den Versand von Munition!
Wie das Gesetz es fordert, sind die Pakete so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch Dritten keine Schäden entstehen. Der Absender hat ebenfalls dafür zu sorgen, dass jegliche Schlussfolgerung zum Inhalt des Paketes augenscheinlich nicht erkennbar ist. Aufkleber, außer den Adressen, gehören nicht auf das Paket. Selbst die Worte Waffen oder Munition z. B. dürfen nicht im Adressfeld vorkommen. Der Karton muss völlig neutral ohne jeglichen Aufdruck sein, so wie es das Gesetz vorsieht. Die Abholung erfolgt am Tag nach Bestellungseingang und wird dann am darauffolgenden Arbeitstag in der Regel dem berechtigten Empfänger persönlich übergeben (§34 Abs. 1 Waffengesetz).
Nationaler Expressversand von Munition in Mindermengen:
Nach Auffassung des ADR können Gegenstände der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S (Munition) bis zu einem Gewicht von 5 kg von Express-Unternehmen (Kuriere) national befördert werden. Alle Vorschriften des ADR/RID/ADN bis auf deren Verpackungsrichtlinien 4.1.1.1 bis 4.1.1.8 können dabei vernachlässigt werden. Derartig begrenzte Mengen verpackter Güter, die üblicherweise den Vorschriften von ADR/RID/ADN unterliegen sind von der Vorschrift ausgenommen. Was in keinem Fall vernachlässigt werden kann, ist die besondere Verpackungsart auf diese Gegenstände. Nachzulesen unter „Verpacken Güterklasse I (4.1.5)“ im Internet.
Daraus lese ich zwischen den Zeilen, dass ich ein stabiles, ungekennzeichnetes Paket mit Kleinmengen an Munition zum nächsten Paketdienst bringen kann. Vielleicht verletzte ich deren AGB, aber waffenrechtlich relevant wäre es wohl nicht. Na ja, beruhigt bin ich nicht....
Gruß Wenemar