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Floppyk

WO Silber
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  1. Vielleicht wären im Video noch Fotos von gesprengten Waffen hilfreich gewesen.
  2. Wo kann man das nachlesen? Was ist draus geworden? Ich vertrete ja der Ansicht, dass man das Waffenrecht stark vereinfachen kann, ohne dass der Staat Sicherheiten aufgeben muss. Beispielsweise bei den Vorderladern. Was soll die Eingrenzung auf Modellvorlage 1871? Viel simpler wäre einschlüssig frei, mehrschüssig erlaubnispflichtig. Einen VL nach einer Modellvorlage in Sachen Deliktreveanz zu beurteilen ist Quatsch. Überhaupt wird das Waffenrecht so kompliziert, weil es mit Ausnahmen und Sonderregelungen förmlich durchsetzt ist.
  3. Ich halte das für eine grundsätzliche Anforderung für alle Gesetze. Gesetze müssen vom Durchschnittsbürger verstanden werden können. Denn wer ein Gesetz nicht versteht, kann es nicht beachten.
  4. Weil das Blödsinn ist. Denn Treibmittel ist nicht nur in Kartuschen von Bolzenschussgeräten. Mich hat überhaupt gewundert warum gerade diese Kartuschen genannt wurden. In üblichen und weit einfacher und wahrscheinlich auch deutlich günstiger zu beschaffenden Kartuschen für SSW und Schussfallen ist deutlich mehr Nitro-Treibmittel enthalten. Zudem müsste man dann auch jeden Silvesterknaller und -Rakete bis hinunter zu Klasse 1 Feuerwerk, das ist Tisch- und Kinderfeuerwerk, unter der Erlaubnispflicht stellen. Dann bitte auch jede Flasche Brennspiritus, Nitroverdünnung und Benzin. Da kann man auch ganz böse Molotowcoktails und Brandsätze herstellen. Bekanntlich ist die Herstellung verboten, aber diese benötigten Mittel nicht. Prinzipiell wie auch die Herstellung scharfer Munition, wie es das ZDF beschreibt. Ach ja, bitte auch die Autos verbieten, denn das sind Gegenstände potentielle Geisterfahrer. Denn das tun wohl einige, auch wenn das verboten ist, weil das nicht selten tödliche Folgen hat. Man kann nicht alles unter einer speziellen Erlaubnispflicht stellen oder gar ganz verbieten, bloß weil einige Wirrköpfe Verbote missachten könnten. Dann muss man so gut wie jeden Gegenstand betrachten, denn mit so ziemlich jeden Gegenstand kann man verbotene Dinge tun - kriminelle Energie vorausgesetzt.
  5. Man wird sicher annehmen können, dass die allermeisten Besitzer von Deko- und Salutwaffen eben keine WBK bzw. JS haben. Wenn meine Vermutung über den § 8 und dem wirtschaftlichen Bedürfnis richtig sind, werden die Salutwaffen zu 99 % eingezogen. Das neue WaffG will ganz klar alle Salutwaffen, einschließlich Altbesitz aus den Privathänden haben. Das ist Sinn und Zweck dieser Regelung. Eine Besitzstandwahrung gibt es nicht, wie es auch kein zu belegendes Bedürfnis für die Privatperson gibt. das ist der gleiche Quatsch wie mit den LEP Umbauten. Diese sind bedürfnispflichtig mit dem Bedürfnis geworden, dass der vormals scharfen Waffe gegolten hat. Kein Sportschütze oder Jäger wird ein wertvolles Bedürfnis für eine umgebaute Lupi opfern, wo er dieses für eine scharfe benutzen könnte. Ebenso wird keine Person ohne WBK ein Bedürfnis so ohne weiteres anmelden können. Wie gesagt, da sollte sich mal das Bundesverfassungsgericht drum kümmern, ob man den Bürger so einfach entschädigungslos enteignen kann. Nachtrag: Man darf gerne spekulieren. Wenn der Gesetzgeber auf diese Art vormals legale Waffen entschädigungs- und widerspruchslos enteignen kann, sind in den nächsten Jahren unsere Waffen dran. Allen voran die schon in Misskredit geratenen AR 15 Clone und ähnliche, wie überhaupt alles halbautomatische. Denkt daran, die Wahrscheinlichkeit einer Schwarz/Grünen Regierung ist hoch.
  6. Cannabis als Treibmittel?
  7. Hehe, deswegen interessiert mich Radioaktivität auch, weil ein sehr interessantes Thema und zudem epochal wichtig. Darf ich meine Hobbyseite nennen, auch wenn nun OT: Radioaktives
  8. Ich befürchte, dieser "Regelungsbedarf" wird aber nun aber politisch gesehen. Das wird nicht lange dauern, bis die Grünen darauf reagieren. Damit meine ich nur nicht das reine Statement der Grünen Mihalic. Aber klar - das ist natürlich ein grünes Thema oder wird es jetzt. Vielleicht kommt nur die alte Forderung mit den Seriennummern auf den Hülsen wieder auf den Tisch.
  9. Das Thema interessiert mich und ich bin da mal gespannt. Was mir zum Thema dazu einfällt: Die Privatperson wird ein Bedürfnis für Film und Theater nicht aufbringen können. Dazu wird sicherlich ein (gewerblicher?) Nachweis verlangt. Private Videoaufnahmen dürften da nicht ausreichen. Jagdwaffen - da könnte es spannend werden. Aber im § 13 steht drin, dass die Waffe jagdlich eingesetzt werden kann. Die genannten jagdlichen Schießwettbewerbe scheiden da genauso aus, wie die Jagd selbst. Aber das mit der Hundeausbildung könnte m.A. ein Bedürfnis begründen. Bliebe da noch das wirtschaftliche Bedürfnis über § 8. Im Co² Forum ist berichtet worden, dass einige Waffenbesitzer einen wirtschaftliches Bedürfnis für bereits im Besitz befindliche das für 4mm bzw. LEP Waffen zur Bewahrung des Sachwertes anerkannt bekommen haben und für ihre bereits im Besitz befindlichen Waffen wurden WBKs ausgestellt. Nach meinen bisherigen Rechtsempfinden und Suchen zum Thema, bin ich aber eher der Auffassung, dass das wirtschaftliche Interesse gewerblich gemeint sein soll. Also beispielsweise der Tierarzt kann damit sein Betäubungsgewehr begründen, weil er es für seinen Beruf benötigt. Da ein Eigner eines seegängigen Bootes i.d.R. nicht gewerblich handelt, ist das Bedürfnis für die Signalpistole extra gelistet, wie auch weitere Bedürfnisse, die nicht von anderen "Standard-"Bedürfnissen geregelt sind. Es ist die große Frage, ob man große Sachwerte einer Waffensammlung grundsätzlich über den § 8 "retten" kann, wenn diese Sammlung mit einer Änderung des WaffG in irgendeiner Form erlaubnispflichtig oder gar verboten wird. Das Thema sollte jeden Waffenbesitzer interessieren, denn da eröffnen sich für den Gesetzgeber Möglichkeiten Waffen einzuziehen, die einfach durch neue Regelungen im WaffG für im bereits bestehenden legalen Besitz zukünftigen Besitz unmöglich zu machen. Ich erinnere an die AR 15 Clone und ähnliche, die vielen Politikern ein Dorn im Auge sind. Sollte das Bestand haben, bräuchten die nur ein Bedürfnis erfinden, was man als "normaler" Waffenbesitzer gar nicht aufbringen kann und muss diese dann Entschädigungslos !! abgeben. Die alten Regelungen zu bestimmten Vorderschaftrepetierflinten, bestimmten kleinen Kurzwaffenkalibern mit Zentralfeuer, umgebaute Waffen (LEP, 4 mm, u.a.) und wie aktuell neue Regelungen zu Magazinen und Salutwaffen. Alles Dinge die der Staat nicht mehr in Privathand haben will und dazu sein Gesetz so gestaltet hat, dass es die meisten Bürger ohne Zahlung des Sachwerts abgeben mussten. Es gibt überhaupt keine Regelung im WaffG, der den Staat zu einer Entschädigung zwingt, wenn er selbst nachträglich neue Regelungen schafft, die zum Einzug führen. Ist dieser Umstand mal in Karlsruhe behandelt worden? Irgendwie gibt es auch den Rechtsbegriff "Unmöglichkeit der Ausführung", was hier vielleicht auch zum Tragen kommen könnte. Nachtrag: Die angesprochenen Blockiersysteme sind ja nur im Bezug zu Erbwaffen genannt und nicht um allgemein die Erlaubnisvoraussetzungen herabzusetzen. Dazu sind Deaktivierung und - bislang - der Umbau zu Salut vorgegeben.
  10. Ich werde mein 10/20'er Magazin abgeben, sobald ich eine schriftliche Bestätigung dafür bekommen kann. Das Magazin ist bei meiner Haenel CR223 dabei gewesen, welche ich 2019 gekauft habe. Selbst wenn man das Magazin weiterhin nutzen darf, wo liegt der Vorteil? Es ist ja ein (begrenztes) 10 Schuss Magazin. Aber wehe es wird verloren. Das dürfte erheblichen Ärger geben, wenn man einen verbotenen Gegenstand verliert und das melden muss. Mich ärgert eigentlich nur der Umstand, dass zu Zeiten des Neu-Erwerbs immer noch diese 10/20'er Magazine den Neuwaffen bei lagen, obwohl das kommende Verbot schon hinreichend bekannt war und das auch seitens des Herstellens nicht kostenfrei getauscht wurde. Meine Anfrage diesbezüglich wurde ignoriert und ich musste ein Magazin selbst nachkaufen. Im Frühjahr werde ich die Behörde mal anfragen, ob eine entsprechende Bestätigung bei Abgabe ausgestellt werden kann. Ich halte das für sinnvoll, weil dieses Magazin ja serienmäßig der Waffe bei lag und sich da jemand später mal daran stören könnte, wo dieses Magazin verblieben ist. Wie gesagt, der Umstand des Verbots ist blöde, aber ich persönlich habe keinen Nutzen speziell meines betroffenen Magazines. Für den nun insgesamt 30 € Wert ist mir der Aufwand der BKA Ausnahme sowie des verbotenen Gegenstands nicht wert.
  11. Ich erinnere mich noch gut daran, dass man sich schon heftig darüber beschwert hat, dass der DSB zu bestimmten politischen Aussagen keine Stellungnahme gemacht hat. Nun hat er und das auch in richtigen Worten, wie ich finde.
  12. https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/dsb-stellungnahme-zum-grundsatzprogrammentwurf-von-buendnis-90die-gruenen-8234/
  13. Floppyk

    NWR ID

    Ich mutmaße mal einfach - jede Datenbank enthält Fehler. Aber man muss in diesem Fall auch zugeben, dass viele Fehler der lokalen Daten der einzelnen Behörden, egal ob nur schriftlich oder als Datensatz, korrigiert wurden. Selbst wenn nun neue Fehler reingebastelt wurden, bundesweit betrachtet dürften der Gesamtdatenbestand aber weniger Fehler beinhalten. Viele Fehler sind durch die bundesweite Zusammenführung lokaler Daten erst entdeckt worden, was in der Sache auch logisch erscheint. So zumindest war ja mehrfach zu lesen.
  14. Floppyk

    NWR ID

    Danke für die Info. Mein SB kommt wohl nächste Woche aus dem Urlaub, dann werde ich ihn mal damit nerven.
  15. An diese IDs werden wir uns gewöhnen müssen. Hoffentlich muss ich meine nicht noch auswendig aufsagen müssen.
  16. Das spricht aber nicht für einen seriösen Händler. Die Händler sollten und müssen auch aufklären, was ab dem 1. Sept gefordert ist. Es ist lediglich eine weitere Formalität nötig, die aber den Waffenkauf in keinster Weise einschränkt. Die Meisten haben diese Nummern bereits in ihrer WBK, möglicherweise ohne es bemerkt zu haben.
  17. Lustig, da wird versucht eine Angst zu erzeugen, damit man noch schnell vor einem Stichdatum kauft.
  18. Floppyk

    NWR ID

    In den meisten meiner WBK's sind die beiden ID's enthalten. Mein SB hat noch Urlaub. Dann werde ich ihn mal damit nerven.
  19. Floppyk

    NWR ID

    Die ID's sind ja nicht ganz neu. Sie werden wohl seit der Einführung des NWR automatisch in jede WBK gedruckt, die durch den Drucker geschoben wird. Meine Roten haben diese nicht, weil dort nur Handeinträge drin sind. Bekommt dieses Stammdatenblatt jeder Erlaubnisinhaber auf Wunsch oder auch unaufgefordert zugesandt? Hat schon jemand dieses Stammdatenblatt? Hier schrieb jemand, auch alle Waffen sind enthalten. Ist da auch das Bedürfnis bei jeder Waffe gelistet? Sind auch die mittlerweile wieder verkauften Waffen enthalten? Warum benötigt man überhaupt dieses Stammdatenblatt? Die beiden relevanten ID's stehen doch zumindest in den gelben und grünen WBKs, sofern diese die letzten Jahre Einträge bekommen hat.
  20. Es gibt eine völlig simple Lösung. Einer unter den Mitgliedern ist Händler und der Munitionsverkauf läuft über diesen. Vermutlich ist das auch eher der Regelfall, denn alle Waffenhändler (müssen) ja auch Schießmöglichkeiten haben.
  21. Tja, ich jedenfalls nicht. Sonst hätte ich mir das ja hier sparen können. Da wird dann wohl jemand auch selbiges Interesse haben, vielleicht ja von hier angeregt. Aber das ist mir auch egal. Jedenfalls ist ein Munitionsverkauf auf so gut wie allen Schießständen üblich, wie auch eine großzügige Aufrundung. Das ist mindestens dunkelgrau-Bereich, möglicherweise auch offiziell toleriert. Ich rühre da auch nicht weiter rum, es hat mich auch nur an der Sache an sich interessiert, insbesondere weil ich keine eindeutige Klärung im WaffG und Verordnungen gefunden habe.
  22. Scheint nur privaten Zugang zu haben. Kann ich somit nicht lesen.
  23. Wo bitte? Ich habe keinen FB Account. Ich mag den Laden nicht.
  24. Nein, warum sollte ich. Ich bin auf Seiten der Schützen und denunziere auch keinen. Ich will einfach nur wissen, ob das so ist, wie ich eingehend gefragt habe.
  25. Wie ich oben schon schrieb, der Waffenhandel steht ja unter besonderer Überprüfung der Behörde, wie auch Auflagen des Sicherheitskonzeptes und anderes. Damit wird man Wildhandel verhindern. vermutlich ist das im Handel mit Lebensmitteln ähnlich, weil dort ja auch der Betrieb (regelmäßig) überprüft wird. Dazu muss die Behörde ja wissen, wo der Handel statt findet.
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