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Floppyk

WO Silber
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  1. Die Sache mit den Feststellungsbescheiden halte ich für wichtig, denn nur ein Stück Papier dürfte den kontrollierenden Polizisten überzeugen. Das gilt insbesondere für die nun neu von Böker angebotenen OTF-Messer, die eigentlich verboten sind. https://www.boker.de/rescue-otf-01kals146 und https://www.boker.de/micro-usb-otf-01bo970 (Meines Wissens die beiden einzigen, legalen OTF in D.)
  2. Ich ergänze das mal zu einem neueren Feststellungsbescheide des BKA, wo z.B. eine Halterung mit einer gefederten Kugel keine Arretierung im Sinne des §42a darstellt. Böker hat ein Taschenmesser mit (Front)Flipper, das Wasabi, prüfen lassen. Demnach sind diese Messer völlig frei führbar, weil eine Klingenarretierung automatisch mit dem Öffnen greifen muss, die man manuell wieder lösen muss. Somit ist eine einfache Rastung, wie sie auch viele Cuttermesser haben, eben kein Einhandmesser. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/210422Fb524MiniBoekerBaumwerk.html?nn=119010 Aber insgesamt betrachtet ist es schon traurig, wenn man für banale Taschenmesser bereits ein Schriftstück mitführen sollte oder sich mindestens gut belesen sollte, damit man richtige Argumente bei einer möglichen Kontrolle hat. Ob ein Polizist diese Feinheiten tatsächlich weiß, wage ich mal zu bezweifeln. Ob eine gute Argumentation auch etwas nutzt, darf man allerdings auch bezweifeln. Da würde sich die Frage anschließen, wenn nun so ein Messer zu Unrecht konfisziert wurde, muss der Betroffen das dann selbst von der Wache abholen oder darf man verlangen, dass es zurück geschickt bzw. gebracht wird?
  3. Für uns schwammig definiert. Unter 3.2 steht der Begriff "Mitführen", den es waffenrechtlich nicht gibt. Zudem ist beschrieben, dass unter Mitführen auch der Gegenstand in einer Tasche zählt. Waffenrechtlich wird nicht geführt, wenn ... im verschlossenen Behältnis ... Da sollte Rechtssicherheit geschaffen werden, denn ansonsten dürfte kein Jäger oder Sportschütze mit seiner Knifte im Futteral mit Schloss dort erscheinen, wie ja auch die Hausfrau mit ihrem Küchenmesser, was zum Schleifer soll.
  4. Aber wechseln doch die Zuständigkeiten der beiden beteiligten Waffenbehörden. Ich meine einen Umzug zu einem anderen Landkreis oder sogar Bundesland.
  5. Eben, das kann ja durchaus freiwillig erfolgen, wenn man keine Lust oder Geld dazu mehr hat, oder andere private Lebensumstände dazu zwingen. Oder der Erlaubnisinhaber ist verstorben und der Erbe gibt alle Waffen ab. Es wäre mal eine Frage beim Umzug. Wird dann die Erlaubnis am bisherigen Wohnort formal widerrufen, auch wenn der Inhaber diese zeitgleich am neuen Wohnort neu beantragt und seinen alten Kram 1:1 belässt? Ich gehe davon aus, dass jede Löschung formal immer ein Widerruf ist, unabhängig des Grundes.
  6. Kannst denn mit dem Riesending noch laufen? Wie schießt du nun Dreistellung? Muss auch im Kurzwaffenanschlag lustig aussehen.
  7. Könnte man bitte wieder zum Thema zurückkehren? Gibt es in Sachen Waffenrechtsverschärfungen neue Nachrichten, zumindest etwas, was auf Änderungen hindeuten könnten, der von dem bekannten Entwurf abweichen. Auch im Hinblick der ablehnenden Haltung der FDP, scheint mir die Sache aber doch noch nicht endgültig vom Tisch zu sein.
  8. Übrigens - der Leo 2 hat keine grüne Plakette bekommen. Das nicht wegen seinen Verbrauchs und entsprechenden Schadstoffausstoßes bei 500 L/100 Km, sondern weil keine Windschutzscheibenfläche für den Innenaufkleber vorhanden ist.
  9. Wahrscheinlich mit 20.000 Schuss "Munition" in 4 Flaschen dabei.
  10. Zumal nun mit Sicherheit der Verein künftig keine Zeugnisse mehr ausstellen darf. Falls da Jemand mit staatl. Anerkennung unterschrieben hat, wird der sicherlich auch seine Anerkennung verlieren. Das dürfte auch einfach nachvollziehbar sein, weil die Prüfungsergebnisse langjährig aufbewahrt werden müssen.
  11. Wir brauchen ein Endlager für unsinnige Gesetze und Änderungen!
  12. https://www.tag24.de/frankfurt/crime/waffennarr-oder-extremist-scharfe-handgranate-bei-durchsuchung-in-frankfurt-gefunden-2805690
  13. Ich habe da auch keinen Vorschlag. Aber was den Großkalibersport angeht, bin ich da eher wenig optimistisch gestimmt, zumindest langfristig gesehen.
  14. Man darf nicht drauf hoffen, dass sich im Bundesinnenministerium die Ansicht ändert, den Sportschützen die Waffen, bzw. alle Halbautos abnehmen zu müssen. Das ist längst beschlossene Sache. Es geht jetzt nur darum das in einem Gesetz zu verbacken. Auch die jüngsten Angriffe auf der Ministerin Faeser bezüglich der verfehlten Migrantenpolitik wird daran nichts ändern. Möglicherweise verzögert sich dadurch die Bekanntgabe, aber um die eigentliche Bearbeitung einzelner Gesetze kümmern sich eigene Abteilungen, die sich wahrscheinlich nicht vom Tagesgeschehen ablenken lassen. Man kann nur darauf hoffen, dass die FDP weiterhin in dieser Sache standhaft bleibt und sich bei den nächsten Bundestagswahlen neue und andere Mehrheiten ergeben.
  15. Na klasse. Dann gibt es künftig in Bus und Bahn keine Messerstechereien mehr. Wieder so ein unsinniges Gesetz, was an der Durchsetzung scheitern wird. Wer soll die Fahrgäste kontrollieren und das dortige Führverbot durchsetzen? Wieder wird es ein Gesetz geben, was den unwissenden und braven Bürger treffen wird, bloß weiß er im Zug einen Apfel oder die Wurst zum Frühstück schneiden will. Letztlich wage ich mal die Aussage, dass die meisten zu Straftaten benutzen Messer ohnehin schon vom allgemeinen Führverbot nach 42a betroffen gewesen sind. Das hat bekanntlich auch nichts zur Kriminalitätsverringerung im öffentlichen Raum beitragen.
  16. Siehe § 42a - ein § geschaffen um präventiv (bestimmte) Messer anlasslos zu konfiszieren. Ich habe da meine großen Zweifel, dass das hilft Messerstechereien wenigstens weitgehend zu verhindern.
  17. Aber es hätten einen großen Einfluss auf die Speisekarte und es Bedarf keiner großen Überlegung, was da überwiegend drauf stehen dürfte.
  18. Da gebe ich dir prinzipiell recht, aber es zählen ja politische Mehrheiten. Auch da bin ich bei dir. Ich gehe auch davon aus, dass die ankündigte Evaluation im Waffenrecht kaum sichtbar sein wird. Aber ich frage mich auch, ob so eine Evaluation nicht auch nach hinten los gehen kann und man neu geschaffene oder auch alte Erleichterungen nicht wieder streicht. Das steht zu befürchten, ist für uns aber auch nichts Neues. Das wird sich auch nicht ändern. Wenn Grüne eine Mehrheit hätten, gäbe ein ganz einfaches und simpel zu lesendes Waffenrecht.
  19. Ist das eine reine Vermutung von dir oder gibt es deutliche Hinweise diesbezüglich? Ich kann mir das nicht vorstellen. Vorstellen kann ich mir eher, dass der Ministerin Faeser die Meinung der Verbände und Schützen herzlich wenig interessiert und ausschließlich politisch agiert. Und das auch mit maximal möglicher Wirkung, die für ihr Ministerium politisch durchsetzbar ist. So bleibt für uns nur weiterhin auf die bremsende Wirkung der FDP zu hoffen.
  20. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/a44-bei-soest-nrw-polizei-stoppt-waffentransport-auf-autobahn-83373666.bild.html
  21. Tja, zur im Gespräch stehenden Evaluierung denke ich, was wird da schon zu erwarten sein, zumal ja auch nicht bekannt ist, wie weit will man denn mit den letzten Änderungen im Waffenrecht zurückschauen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man beispielsweise den 42a zurücknehmen wird, weil sich dieser nicht bewährt hat. Obwohl das wohl eine Tatsache ist, dass der offensichtlich keine Wirkung in Sachen Messerstecherreien bewirkt hat.
  22. Nö, woher entnimmst du das? Scholz hat demnach wohl gesagt, dass "behutsame" Reformen gemacht werden müssten und "kurzfristig" Vorschläge gemacht werden sollen. Im Moment ist ja noch kein Vorschlag da, was Lindner inhaltlich ablehnen könnte.
  23. Und? Ich würde keinesfalls daraus ableiten, dass sich die angedrohte Waffenrechtsverschärfung erledigt hat. Jedes Ministerium hat Abteilungen, die sich um bestimmte, ihr zugewiesene Themen kümmern. Und das auch völlig unabhängig des Tagesgeschehens. Die werden schon was auf den Tisch werfen, wenn es soweit ist. Ich habe auch leichte Zweifel, dass nochmals ein Referentenentwurf im Vorfeld bekannt wird.
  24. Naja, § 5 und 6 zwingen die Behörde prinzipiell dazu. Und wenn die Behörde einen Austritt eines Schützen von einem Schützenverein gemeldet bekommt, wird die Behörde genauso automatisch aktiv werden, wie die Nichtverlängerung des JS.
  25. Ich gehe mal davon aus, wenn jemand eine Waffe eintragen lässt, wird die Abfrage gemacht. Fand das erst kürzlich statt, wird ja zur JS-Verlängerung keine erneute Abfrage gemacht. Früher war es hier üblich eben zum SB im Ortungsamt vorbei zu schauen und den Stempel auf einen kurzen Plausch abzuholen. Aber seit Corona wollen die das lieber über den Postkasten. Ich bin erst nächstes Jahr dran.
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