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Floppyk

WO Silber
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  1. Der leidige Taschenmesserparagraf - in mir keimte mit der Ergänzung des 42 (nicht 42a) Hoffnung, dass die Neuregelung endlich mal die Zuverlässigkeit von Personen mit Erlaubnissen auch bei Messern gewürdigt wurde und demnach auch der 42a in diesem Sinne angepasst werden könnte. Sehe ich als verpasste Chance das Waffenrecht diesbezüglich zu vereinfachen. Dennoch würde ich das quasi als "Verschärfung" ansehen, so dass die Behörde nicht mehr auf, manchmal willkürliche, Meldung tätig werden kann. Weil die Messlatte damit höher gelegt wurde, würde ich das schon als eine Verbesserung in unserem Sinne betrachten. Aber vielleicht irre ich mich damit auch.
  2. Im Co2 Forum sind dutzendweise Meldungen über diese Prüfung im Bezug des KWS zu lesen, die auch eine Gebühr nach sich zog. Ich persönlich habe seit 2005 Erlaubnisse und musste bislang nie eine Gebühr bezahlen. Das mag also in den Landkreisen unterschiedlich gehandhabt zu werden.
  3. Erstens wissen wir nicht was kommen wird. Es gibt nicht einmal einen konkreten Entwurf, geschweige denn Beschluss. Zweitens sind mir mehrere Berichte bekannt, wo KWS-Inhabern eine Gebühr für nachträgliche Zuverlässigkeitsprüfungen auferlegt wurde. Genau das ist der Grund, warum ich es nicht für sinnvoll erachte, den KWS einfach auf "Verdacht" ohne konkreten Sinn zu beantragen.
  4. So hatte ich das auch interpretiert und das wäre in der Tat fast schon eine Klarstellung und somit winzige Verbesserung des Waffenrechts. Jedenfalls klingt das deutlich konkreter.
  5. Na da gefiel mir der frühere Vorschlag weitaus besser bei den Grünen in großen Zahlen Mitglied zu werden um dann erhebliches zahlenmäßiges Stimmrecht wahrzunehmen.
  6. Damit hast du wahrscheinlich recht. Dennoch würde uns dieser "Umstand" nichts nutzen. Wir haben nicht die Breite des Volks und auch in der Politik im Bezug zum Waffenrecht hinter uns. Wir sind nicht die USA. (Wobei ich da nicht selten froh drum bin!) PS: Ich fahre einen L200 - einen richtigen SUV
  7. Man muss aber deutlich sagen, das ist rein unsere Sorge. Denn die große Mehrheit der Bevölkerung, wie auch weite Teile der Politik befürworten jede, wirklich jede weitere Verschärfung des Waffenrechts. Insgesamt waren Waffenrechtsverschärfungen zu Befürchten, denn das stand ja schon im Wahlprogramm der Grünen. Es ist auch klar gewesen, dass die SPD das mittragen wird. Dennoch - für Spekulationen oder gar Jammern ist es zu früh. Das werden wir mit dem Erscheinen des ersten, offiziellen Entwurf nach genug machen können. Aber dann wissen wir ziemlich genau, was da zu Erwarten ist.
  8. Faeser will Verbot halbautomatischer Waffen für Privatpersonen https://www.rnd.de/politik/faeser-will-waffenrecht-verschaerfen-behoerden-abgleich-und-verbot-halbautomatischer-waffen-R6ZEC3ZOCHYWPJTEEMBNNN3NJA.html
  9. Wir brauchen dann die neonfarbene Sprühdose mit PTB im Sechseck!
  10. Danke, gefunden. Auf dem ersten Blick: die Abfrage von Gesundheitsinformationen über die Gesundheitsämter ist doch schon wieder vom Tisch, weil nicht zulässig. Ausweispflicht für Aufsichtspersonen - so ein Quatsch. Es dürfen ohnehin nur Mitglieder Aufsichten führen. Gibt es da unbekannte Mitglieder in den Vereinen? Aber in der Tat, vom Verbot von (allen) HA ist dort nichts erwähnt.
  11. Wo ist da ein Entwurf zu lesen? Ich sehe nur zwei 10 Monate alte Artikel mit Absichtserklärungen.
  12. Wir werden noch genug jammern können, wenn der Entwurf öffentlich wird. Bislang waren die früheren Entwürfe meist sogar Monate vor Beschluss zu lesen.
  13. Da bin ich ganz bei dir. Sollte eine Art WBK-Pflicht für SSW kommen, wird das ein unglaubliches Chaos geben und viele Besitzer kriminalsieren, die so ein altes Ding noch in der Ecke einer Schublade haben. Noch heute tauchen SSW ohne PTB auf, für die der Besitzer damals keine (sogar kostenlose) WBK beantragt hatte. Und das bei einer rund 50 Jahre alten Regelung.
  14. Faktisch doch alles, was im WaffG unter den verbotenen Waffen zählt. Diese Gegenstände waren früher legal, meist frei käuflich und manchmal sogar frei führbar. Im Waffenrecht kennen wir doch mehrere Änderungen, die entweder zur Wegnahme führten oder der Gegenstand zwar im Besitz bleiben durfte, aber eine Weitergabe bzw. Verkauf faktisch unmöglich gemacht wurde. Für Ersteres sei genannt: Große Magazine (jedoch nicht immer), Totschläger, Butterfly, Pumpgun ohne Hinterschaft usw. Für diese Gegenstände gilt ein klares Verbot. Eine Ausnahmeerlaubnis für Besitz ist für Privatpersonen faktisch unmöglich. Ich wüsste auch nicht, dass bei der verpflichteten Abgabe Entschädigung gezahlt wurde. Für Letzteres: Umgebaute LEP und 4M20 Waffen, SSW ohne PTB, Schocker ohne PTB. Dafür wurde teilweise eine WBK ausgestellt, aber z.B. bei LEP ein Bedürfnisregelung gemacht, die kaum bzw. nicht sinnvoll erfüllbar ist. Selbst wenn eine AR-15 im Besitz verbleiben kann, ist über eine neue oder entfallene Bedürfnisregelung so ein Ding nicht nur wertlos, sondern könnte auch nutzlos werden. Ich kann mir ein komplettes Verbot alles Halbautomatische im Moment nicht vorstellen, weil davon auch olympische Disziplinen betroffen wären. Aber ein Verbot von HA im Zentralfeuer.... ??
  15. Du bist also zuversichtlich, dass wir die im Bestand vorhandenen HA behalten dürfen, sofern da ein HA-Verbot kommen wird? Die Vergangenheit hat uns leider anderes gelehrt. Frühere Waffenverbote mündeten durchaus in entschädigungslose (!) Zwangsabgaben.
  16. Heutiger Bericht auf Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/hanau-waffenrecht-101.html
  17. Wir dürften mal Eines festhalten: Es ist um jede Firma in Deutschland schade und bedauernswert, wenn diese in die Insolvenz muss. Armatix hat zwar für uns ungeliebte Produkte, aber die sind zumindest für uns noch keine wirkliche Gefahr. Müssen wir ja nicht kaufen. Es ist ja eine reine Spekulation, dass biometrische Sicherungssysteme für alle (!) private Schusswaffen zur Pflicht werden könnten. Dennoch ist nun auch klar, eine Sorge weniger. Was die Erbenwaffen betrifft, so sind m.W. auch andere, günstigere Systeme zugelassen.
  18. 375 Kg im 1. Stock ohne Aufzug - viel Spaß!
  19. Bestimmt nur in Verbindung mit Vaseline im Satz gesperrt. (SCNR)
  20. Es ist ja Absicht die Hürden für Erbwaffen hoch, bzw. kostenintensiv zu legen, weil eben das Erbprivileg nicht aus dem Waffenrecht gestrichen werden kann. Letzteres ist ja mal entschieden worden. Mir ist auch bekannt, dass die Sachbearbeiter den Erben gerne weiß machen wollen, dass die Waffen abgegeben werden müssen. Das mal am Rande. Ich habe aber die Bilanz von Armatix schon seit Jahren auf Beobachtung, um eben diese Neuigkeit nicht zu verpassen. Bekanntlich schwebt ja schon seit längeren das Damoklesschwert über uns, auch die im Tresor lagernden Waffen damit sichern zu müssen. Das wäre den Grünen nur lieb und billig. Das natürlich auch um die Waffenbesitzer zur Abgabe von Waffen zu nötigen, die sie nicht unbedingt mehr nutzen. Die Möglichkeit zur Nutzung biometrischer Sicherungssysteme ist ja im WaffG § 36 ausdrücklich genannt. Das dürfte sich allerdings nun erledigt haben, weil m.W. es keinen anderen Hersteller dafür gibt.
  21. Ich denke, diese Waffendildo haben sich dauerhaft erledigt. Wenn Armatix damit schon keinen Gewinn generieren konnte, wird das auch ein späterer Hersteller nicht mehr tun. Das Ding ist verbrannt und wird deswegen auch gewerblich uninteressant bleiben. Armatix war ja nicht der einzige zugelassene Hersteller von Blockiersystemen. Zudem sieht das WaffG ja ausdrücklich nur bei technischer Möglichkeit vor. Wenn's (für diese Waffe bzw. Kaliber) nix gibt, besteht auch keine Verpflichtung.
  22. Nachtrag: Die Website ist auch down: http://www.armatix.de
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