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joker_ch

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  1. Also die Fedpol schreibt selber in seinem Merkblatt: 21 AUSFUHR VON FEUERWAFFEN Die definitive Ausfuhr von Feuerwaffen oder wesentlichen Bestandteilen in einen Schengen­Staat erfordert einen Begleit schein (mit Frachtpapier zu vergleichen). Dieser enthält: • Angaben über beförderte Feuerwaffen oder deren wesentliche Bestandteile; • die zur Identifikation der beteiligten Personen erforderlichen Daten. Das Gesuch für einen Begleitschein ist über den nachfolgenden Link abrufbar und bei der Zentralstelle Waffen einzureichen: http://waffen.fedpol.admin$
  2. Ja das ganze kommt direkt aus Vietnam wo das wohl ein GI verloren haben muss im Krieg. Granatwerfer waren übrigens frei erwerblich bis 2008. Was soll an dem Teil so gefährlich sein, Munition ist nun wirklich nicht kriegen.
  3. Grundsätzllich sind die Voraussetzungen nicht anders als beim normalen WES. Nur das in dem Fall das Ermessen bei der Waffenbehörde liegt und effektiv gefragt wird schon ein paar Waffen zu besitzen. Allerdings kann man das erfolgreich einklagen wie es ein Journalist getan hat der als einzige Waffe eine VA Kashi wollte, Grund Errinerung an eine Afgh Reise. Das Bundesgericht hat Argumentiert das eine Sammlungs auch aus einer Waffe bestehen kann. Das habe ich bei mir an der Wand hängen, alle voll funktionsfähig. Geht aber auch in anderen Ländern Europas wie Luxemburg zb.
  4. Eine Erklärung ist weicher Zündhut und Schlagbolzen der klemmte und rausschaute. Er ungewöhnlich bei HA aber bekannt bei Repetieren... Wobei das dürfte nicht vorkommen in den USA wären einem Millionen sicher..
  5. Das sollte aber eine Weile her sein und gebrauchte Minimis sind oft am Ende ihre Schiesskarriere.
  6. Effektiv beim näheren Ansehen und sie benutzt die Pistole als Schlagwaffe, was wohlgemerkt eine gute Alternative ist zum einfach alles abknallen, wird halt als Möglichkeit in 99% der Fälle den Leuten nicht beigebracht. Dann eskaliert es sie kriegt manche drauf von dem Mann, aber sie schützt ihre Waffe. Erst danach macht sie eine Ladebewegung. Das hat zwei Erklärungen, sie hat die Waffe unterladen geführt oder sie wusste das nachdem man eine Pistole als Schlagwaffe benutzt hat man eine Ladebewegung machen muss um etwaigen Hemmungen vor zu beugen. Gestern war ich müde... Aber im neuen Licht ist das was diese Frau gemacht höchst professionell. Was dazu passt ist auch die ganze Körperhaltung wenn sie die Waffe hält. Und auch das scanning um den Tunnel Blick zu verhindern Aber ich lasse mich gerne belehren wenn jemand hier eine grosse Erfahrung in der SV mit der Schusswaffe hat. Ich vermute sogar das die nicht unbedingt eine normale Zivilisten ist....
  7. Also für mich ganz am Anfang sieht man ihre beiden Hände, da ist keine Waffe dran, dann wird sie geschlagen und danach zieht sie die Waffe. 95% in eine Waffenausseinanderstezung sind Kommunikation (davon das meiste non-verbal), etwas was die Sportschützen nicht wissen weil Sportschiessen etwas ganz anderes ist
  8. Es ist eben nichts passiert, ausser das trotzdem das Drohpotential der Waffe gewirkt hat. Aber wie üblich es wird konstruiert was alles hätte schief gehen können, wenn nichts schief gegangen ist um im Nachhinein zu erklären das Waffen nichts bringen. Leben ist anders als Film...
  9. Undenkbar in Europa hat Täter Schutz Vorrang. Darüber hinaus zeigt es das selbst in den USA in einer doch sehr geladenen Situation nicht einfach rumgeballert wird. Der zweite Punkt die Frau ist überzeugend.
  10. Wenn man dieser Argumentation folgt, müsste die Hinrichtung von Homosexuellen wie sie im Iran zb praktiziert wird als Begrüßenswert angesehen werden, weil die Gerichte dort es immer so gemacht und außerdem es bei denen im Gesetz steht. Desgleichen nach ein paar Jahren Hitler Herrschaft haben die Richter keine Probleme gehabt das damalige Recht an zu wenden, sind übrigens auch nicht dafür belangt worden. Und selbst in der jüngsten Geschichte der BRD gab es den Artikel 175 (immerhin seit 1872), bei Menschen die so gepolt sind wie Heletz überhaupt kein Problem, alles rechtens und deswegen alternativlos. Woran man Demokraten und mündige Bürger erkennt ist ein der Tatsache dass sie in der Lage sind genau solche Sachen zu hinterfragen und sich nicht abspeisen lassen mit dem: Es steht im Gesetz und wir haben es immer schon gemacht. Andere wie Heletz sind nur Steuerzahler...
  11. Du scheinst wirklich ein Problem mit dem Lesen zu haben. Es handelt sich um eine Interpretation des Gerichtes, Selbstverständlichkeit sowie grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmassregel ist nicht der Verweis auf irgendeine Jurisprudenz sondern die Meinung des Gerichtes die dies als Gegeben ansieht. Und genau dort liegt die Unkenntnisse , recht typisch für Leute die Waffen als Objekt gefährlich ansehen. Das keine Waffe geladen oder ungeladen selbständig aus einem Safe wandert ist nämlich auch eine Selbstverständlichkeit, genauso wie das diese geladene Waffe nur gefährlich sein kann wenn der Besitzer sie aus dem Safe nimmt auf jemanden zielt und abdrückt. Dein Problem ist deine Staatsgläubigkeit und Obrigkeitshörigkeit die schon ein Kuriosum ist, irgendwie sollte der Kadavergehorsam zuletzt mit der Mauer gefallen sein und du unter Artenschutz stehen. Und deswegen bist du nicht im Stande zu differenzieren zwischen was das Rechtssystem hergibt und was man zu befolgen hat wenn man in diesem Rechtssystem lebt UND die Möglichkeit solche Entscheide zu kritisieren oder selbst als Unfug an zu sehen. Die Nazis und die Kommunisten hatten auch ein funktionierendes Rechts System, denk mal darüber nach...
  12. In keinem Gesetz steht etwas von unterladen sondern von sicher und dieses Gericht hat das soweit interpretiert das eine geladene Waffe in einem Safe als unsicher angesehen wird. Es ist und bleibt eine Interpretation, ist ja auch der Sinn, die aber von Sachinkompentenz zeugt. Also versuch nicht wie immer fünfmal im Kreis zu drehen um trotzdem Recht zu kriegen, wobei du meistens am Schluss völlig an dem Thema vorbeiredest.
  13. Stimmt nicht was du schreibst es ist sehr wohl eine Interpretation des Gerichtes... Sonst zur Frage geladen, unterladen. Ich hatte mir angewöhnt die Waffe unterladen im Safe zu lassen, nachdem Kinder ins Haus kamen (vorher lag die einfach in meiner Schreibtischschublade) aus dem Grund das ich nicht 100% nicht ausschliessen konnte mal den Safe nicht richtig zu gemacht zu haben. Dazu gesellt sich, das in der häuslichen SV, man genug Vorwahrnzeit haben sollte die einem erlaubt die Waffe aus dem Safe zu nehmen und sie zu laden. Sonst hat man etwas falsch im Vorfeld gemacht. Allerdings wenn ich eine Waffe führen sollte im Holster, würde sie geladen sein. Obwohl in der Armee wir die Waffen unterladen führen müssen (das ist aber eben in Friedenszeiten).
  14. Mit anderen Worten wenn er die Waffe und ein/mehre geladene Magazine in sein Tresor legt ist alles palleti, was punkto SV wirklich keinen Unterschied macht. Ich habe allerdings auch die Waffen zwecks SV unterladen im Safe. Die Begründung des Gerichtes zeugt von Sachunkentniss die einem weh tut. Regel N°1 eine Waffe ist geladen, somit stellen entladene Waffen keine Zusätzliche Sicherheit da. Unfälle passieren immer mit vermeintlich ungeladenen Waffen.
  15. Nich richtig verstanden, Waffen die in der Lage sind mehr als 21 Schuss ab zu geben mit einem Magazin das mehr als 20 Schuss sind verboten. Sprich alle gängigen HA den für die gibt es 30 Magazine immer..
  16. Was du gerade erlebst ist überall so, ist nicht Waffen spezifisch....
  17. Und genau deswegen musste er für den Abschuss von Frau Merkel frei gegeben werden.
  18. Ist aber nicht nett von dir... Ich bin ein Stück weit betroffen
  19. Kriegt eigentlich Imam Pierre Vogel einen. Immerhin ein Bedürfniss hat er, auf der Abschussliste der IS zu stehen ist doch einer.
  20. Ich glaube es nicht wenn es aber stimmt seit ihr durchgeknallt. Ich kenne x Moslems in der CH Armee das steht niemand dahinter mit der geladenen Waffe. Braucht man nicht und wäre das beste Mittel um die Leute zu radikalisieren.
  21. Nicht weil etwas Sinn befreit ist und es einen betrifft ist es deswegen gut und nachahmenswert.
  22. Hast du eine Ahnung was mich die Umsetzung kosten würde ??? So um die 100'000. Die Geschichte mit dem Grandfathering ist ja nur dazu da um die Opposition des Waffenbesitzer zu brechen, für nichts anderes und es funktioniert.. Die Einzige Lösung ist effektiv geballt gemeinsam dagegen an zu gehen, hat ja schon gefruchtet sonst würden wie hier gar nicht über Grandfathering reden. Uns als Schweizer steht noch die Option des Referendums offen, es könnte aber sein das schon im Parlament so ein Gesetz nicht durchkommen würde
  23. Als ich sagte das St Florian Prinzip funktioniert wunderbar bei den Waffenbesitzern, hast du gerade das Parade Beispiel geliefert. Aber am Schluss sage ich mir, wegen solchen Leuten wird alles verboten und dann bleibt einem effektiv nichts anderes übrige als sich illegal eine Kachi in den Keller zu stellen, und eine gewisse Schadenfreude würde ich mir nicht verkneifen können.
  24. http://www.armietiro.it/moduli/articoli/attachments/7/3/9/9/genval-firearms-04-2016.pdf – providing in Article 7(4a) for a transition regime in which owners of currently authorised B.7 firearms can continue to own and use them and have their use authorisation prolonged, but it would be impossible to transfer ownership of those weapons (regardless of the mode of transfer of ownership: sale, gift, inheritance)
  25. Bin gerade am überlegen wie ist es möglich das jeder der nicht vorbestraft ist in der Schweiz sich ohne diesen Riesen Zirkus eine Waffen kaufen kann und nicht mehr passiert als im Nachbarland... Und ich bin mir sicher Arschlöcher sowie psychisch Kranke Leute haben wir genau so viel wie in D.
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