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joker_ch

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  1. Das ist effektiv so, und in der CH sind wir bedeutend schlechter gestellt als in Deutschland, weil die Verteidigung verhältnismäßig sein muss. Sprich in Bruchteilen von Sekunden muss ich etwas entscheiden was dann ein linker Richter während Wochen ausseinandernimmt.
  2. Dein Nachredner, der die Waffengesetz Verschärfung von 1999 verschlafen hat.
  3. Nein, freu mich darauf wenn du das nächste mal 300.- hinblättern musst.
  4. Das Resultat https://www.derbund.ch/schweiz/standard/Managed-Care-Die-Vorlage-ist-deutlich-missraten/story/11632868 Man kann ein bisschen träumen
  5. Zu den spitzen Ergebnissen: https://www.pharmapro.ch/de/N14135/uber-1308216-000-unterschriften-furs-referendum-zusammengebracht.html
  6. Stimmt und die Schützen könnten mit dem Gesetz leben, deswegen haben so wenige das Referendum unterschriebn.
  7. Da in den Qualitäts Medien natürlich nichts steht. Das Referendum ist mit über 125'000 Unterschriften zusammengekommen, was einen Rekord darstellen dürfte.
  8. Anstatt es über den Strafbefehl zu regeln wie es bis jetzt der Fall war, wird es mit eine administrativen Busse belegt.
  9. Was übrigens gar nicht schlecht ist, wenn es sich um Messer handelt ist dies: https://www.bladerunner.tv/anti-slash-scarf-with-dyneema-lining.html
  10. Wenn du es wirklich diskret haben willst gibt es schon etwas, musst leicht tiefer in die Tasche greifen https://www.taczone.ch/produkt/baeza-blazer/
  11. Keine Chance in der Preis Kategorie, diejenigen die 9mm ab können und auch noch unsichtbar unter dem Hemd bleiben siedeln sich er bei 800. an. Wenn dir jetzt das Gewicht egal ist und das aufträgt auch nicht, dann ist es wahrscheinlich möglich.
  12. NEIN
  13. Das sagt aus, das du meinst die Sicherheit geht über eine leere Waffe, genau der Grund warum der Schütze auf den Abzug gedrückt hat oder glaubst du der hat den Abzug betätigt wissend das sich ein Patrone im Lauf befand. Genau wie Webnotar der meint mit räumlicher Gestaltung löst sich das Problem. Man kann noch Regeln, zu den Regeln, zu den Regeln packen und es verhindert nichts ausser die Schützen verstehen endlich das sie Fehler machen wie alle anderen und das man das Übel am Grund abfängt, nämlich indem man einfach nicht diesen Abzug betätigt ausser man will schiessen, und ausserdem sich bewusst ist wo der Lauf hin zeigt.
  14. Nein Falsch, ganz falsch. Man drückt nicht auf den Abzug wenn der Lauf nicht auf dem Ziel ist, zb. Oder man sieht eine Waffe immer als geladen an, weil Unfälle immer mit sogeannten ungeladenen Waffen passieren usw... Wie oft muss man das eigentlich wiederholen.
  15. ja aber die Besitz Regulierung ist genauso wichtig, denn man führt den Strafbestand des illegalen Besitzes ein wenn dadurch niemand zu schaden gekommen ist. Und es ist der Eckpunkt wo man dem Bürger der keine sonstige Straftat begannen hat unterstellt er würde eine begehen können und dafür wird er bestraft. Das Verhältniss des Bürger gegenüber dem Staat wird so nachhaltig gestört und in das Gegenteil gedreh was es sein sollte. Es geht weit über den Besitz eine Schsswaffe hinaus.
  16. Bis 2008 war der Waffenbesitz in der Schweiz nicht geregelt, erst durch den unseligen Schengen Vertrag wurde der Besitz von Schusswaffen reguliert (nicht strafbar). Letzteres wird eben in der jetzigen Revision eingeführt. Also wenn man zwischen 1999-2008 einen VA besass den man vor 1999 erworben hatte (egal wie) und der nicht gemeldet war, war dies legal. Wenn man in dem gleichen Zeitraum einen VA ohne Erwebschein erworben hatte dann war dies eine Straftat, hingegen hatte man einen illegal erworbenen VA geeerbt war dies legal. Ab 2008 mussten alle VA gemeldet werden und wurde der BESITZ nicht nur der Erwerb von Waffen geregelt. Zwischen 2008-2013 war das nicht melden von VA strafbar, ab dann verjährt. Aber da ab 2008 auch der Besitz der VA geregelt wurde kann das Waffenbüro einem keinen Erwerbschein austellen für diese illegal besessene Waffe und man muss die veräussern. Aber es kann wenn man kann Hinderungsgrund vorliegt. Man befindet sich heute für den speziellen Fall eines VA der vor 1999 erworben wurde, 2008 nicht gemeldet wurde in einer grau Zone, wo wenn man keinen Hinderungsgrund hat eine Waffe im allgemeinen zu besitzen, das man nicht strafbar ist aber der Besitz einem nicht garantiert wird. Wurde hingegen eine Waffe illegal erworben ab 1999 ist es auf jeden Fall strafbar. Was jetzt auf uns zu kommt ist zu einem das der illegale Besitz strafbar wird und das ein Bedürniss eingeführt wird. Es gibt in den Waffengesetzen Eckpunkte die machen ob ein Waffen Gesetz liberal ist oder darauf absieht die Bevölkerung zu entwaffnen das ist: 1°) Erwerbsregulierung 2°) Besitzregulierung 3°) Strafbarkeit des Besitzes 4°) Bedürfniss Sind alle 4 Kriterien erfüllt lebt man in einem illiberalen Staat. Wenn man den Fall von WOF nimmt, hat er wahrscheinlich in Unwissenheit gegen das Kriegsmaterialgesetz von 1973 verstossen, wo aber Verstosse natürlich nur auf Militärebene geahndet wurden und nicht durch die Kantone. Angesichts der damaligen völlig unübersichtlichen Situation und dem Faktum das jeder Kanton sein eigenes Süpchen kochte eventuell in Kontradiktion zu dem Bundesgestz konnte so etwas passieren. Damals gab es nur das Interkantonale Konkordat über Waffen (was im wesentlich einen Standard eingeführt hat für die Veränderung von VA auf HA) und eben das Kriegmaterial Gesetz. Letzteres wurde 1996 abgeändert und ab dann war der Erwerb von VA gar nicht mehr geregelt bis 1999 das Bundesgesetz über Waffen in Kraft getreten ist. 2008 hat er seine VA angemeldet und so ist er Besitzer von legalen VA.
  17. Dir ist wohl klar dass, das die Verordnung 10 Jan 1973 den privaten Erwerb von Serienfeuerwaffen in der Schweiz regelte. Und hier noch zwei Beispiele ein MG von einem privaten in Genf gekauft und eine MP von der Polizei in Sitten. Also wenn du in deinem damaligen Kanton einfach ohne Bewilligung einen VA gekauft hast, hast du es illegal getan, ist natürlich heute verjährt.
  18. Himmel muss ich dir jetzt jede Einzelne Bewilligung vorlegen aus dem Inland du weisst es offensichtlich nicht, oder wieviele VA hast du legal ohne Bewilligung nach 1973 gekauft.
  19. Du brauchtest eine doppelte, manchmal 3 Fache Bewilligung, die des Kanton des Käufer, die des Kanton des Verkäufer (wenn es nicht eine staatliche Stelle war) und die des Militärdepartement. Das hat sich heute wesentlich vereinfacht um VA zu erwerben. Auf des anderen Seite gab es damals keine Besitz Regelung, sprich Besitzen konntest was du wolltest und wenn du einen VA aus 3 Teilen die du legal gekauft hattest zusammengebastelt hattest, konntest du diesen auch legal besitzen und weiter vererben ohne je eine Behörd etwas zu sagen. Diese tollen Zeiten sind vorbei, aber damals 1978 konntest du auch Sprengstoff frei kaufen, man war halt damals viel freier als heute. Auch die Veränderung von ehemaligen notdürftig zum HA umgebauten VA durfte man in den meisten Kantonen wieder umbauen.
  20. Dir Auflagen kommen von Bern (siehe den Briefkopf).....Und es ist ein privater Kauf, habe noch ein paar andere. Ganz einfach VA fielen seit 1973 unter das Kriegsmaterialgesetz, weil sie als Kriegsmaterial angesehen wurden und nicht wie normale Waffen (Grundsätzlich hat es sich immer darum gehandelt MG's nicht einfach handelbar zu machen, MP' und Stg waren er ein Zufallsopfer dabei). 1999 wurde das wieder geändert und die Kompetenz der Erteilung der Bewilligungen den Kantonen übergeben.
  21. Da kann ich nachhelfen. Seit 1973 braucht man eine Bewilligung für Vollautomaten in der CH, einzige Ausnahme bis 1999 waren MG's mit 50bmg (weil mehr als 12mm nicht darunter fiel) und Minigun. Vor 1973 konnte man VA frei kaufen je nach Kanton, und es gibt von dieser Zeit noch vieles was in Kellern noch rum steht, plus alles was zusammengesetzt wurde, weil Waffenteile bis 1999 frei eingeführt werden konnten. So einen Kontainer MP5 lauf, einen MP5 Gehäuse usw... deswegen wurde 1999 der Begriff eingeführt wesentliche Waffenteile um diese Lücke zu schliessen. Man bemerke in einer Zeit vor dem Computer war man schneller als heute, 10 Juli anfrage 26 Juli positive Antwort 20.- Kosten.
  22. Ob das jetzt ein Ausnahme war kann ich nicht mehr sagen.
  23. Nein es war nicht so. Ich weiss es weil ich meine Waffe einfach in die Hand gedrückt bekommen haben. Jetzt wo ich wieder die Uniform angezogen habe, habe eine neue Bekommen und werden die neuen Konditionen gelten.
  24. Da ist für Verantwortlich das 1°) Willentlich die Armee den Wehrpflichtigen nicht darauf hinweisst das er mehrere Schiessen vorher machen muss um das Stg zu behalten. 2°) Auch das Interesse nicht besteht wenn man es nicht einfach geschenkt bekommt.
  25. Willst du wieder zusammen tun ?
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