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heletz

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  1. Sicher. Und?
  2. Das ist treffend ausgedrückt! Vom Prinzip her vergleichbar ist dieser aktuelle Fall: Die "Nazi-Devotionalien" (wie manches Medium sowas nennt) waren nicht von der Straße einsehbar (bei der Reichskriegsflagge gibt es wohl gar keine Beschränkung, jedenfalls wenn sie aus dem Kaiserreich stammt?), er hat offenbar keine öffentliche Hetze betrieben. Er könnte also einfach ein Sammler sein. Ob man nach Prüfung der Waffen und Waffenteile erfahren wird, ob es Dekoteile oder scharfe waren? Vermutlich eher nicht.
  3. Auf jeden Fall! Diese Art der Anlaßgesetzgebung wird in WO seit eh und je schon gelobt!
  4. So verkaufen es Politiker der Öffentlichkeit. Aber diejenigen, die es formulieren und sagen "das und das muß rein" sind im wesentlichen Juristen aus den Ministerien. Und die hatten z.B. in den 20er Jahren ihre Ausbildung bei denjenigen gemacht, die 1896/1899 das BGB fabriziert hatten ...
  5. Aber der mit dem Säbel kann sagen: "Ich hab den längeren ...!"
  6. Gesetzliche Bestimmungen, die weitergeschleppt werden über die Jahrhunderte ohne daß sich noch jemand daran erinnern kann, warum sie einst eingeführt wurden. Weil nach dem Krieg die wichtigsten Dinge wie Beschäftigung für möglichst viele oder der Wiederaufbau bzw. die Integration der "Flichtlenge" (die Sudetendeutschen wurden "Bayerns fünfter Stamm") gestemmt waren und man sich dann daranmachte, die "Altlasten" anzugehen. In Zeiten der Destabilisierung ist sowas fünftrangig, aber wenn das Leben wieder in vorhersehbaren Bahnen verläuft, dann kann ein souveräner europäischer Staat von einer bestimmten Zivilisationshöhe keine unbekannten Bestände von scharfen Waffen dulden.
  7. Sagen wir es allgemein: Extremisten und Waffen geht nicht! Ob Links -oder Rechtsextremisten, ist nämlich völlig egal. Verbieten würde ich die NPD aber nicht und was du mit einem Verfahren meinst, ist mir noch unklar. Beurteilt wird jemand danach, was er getan hat, nicht danach, was er denkt. Dennoch ist es ein Irrtum zu glauben, als Rechtsrextremer könne mann dann auf einer Online-Plattform seinen Mist loswerden, wenn man nicht in der Partei ist (da diese schließlich nicht verboten se). Denn dann hat man etwas getan. Die Bedeutung des Wortes "einzeln" in §5 WaffG sollte nun jedem klargeworden sein.
  8. Du könntest recht haben. Allerdings geht es weniger um "Gefährlichkeit" wie manche hier glauben. Mehr um juristische Selbstläufer.
  9. Der Staat darf festlegen, was öffentlich getan werden darf. Siehe §130 StGB.
  10. Er darf auch rechtsradikal sein. Das ist nicht verboten.
  11. Für Deine Empfindungen interessiert sich weder das Gesetz noch der SB oder der Richter. Wenn einer meint, nicht nur eine Gesinnung haben zu müssen, sondern dieser auch noch öffentlich Raum geben zu müssen, dann muß er halt mit den eventuellen Folgen leben. Hat ihn ja keiner gezwungen zu posten.
  12. Ach, in kastrierter Form ist ja auch legal ...
  13. Es gibt im Islam (in welchem eigentlich: bei den Schiiten oder bei den Sunniten?) einen Zwangsfasching? Wann findet der statt?
  14. Es gibt beim "Monaco Franze" (1983, glaub' ich) eine Folge "Herr der Sieben Meere", da geht die Michaela May im Fasching als Orientalin, Haremsdame oder sowas. Auch sonst sind viele Kostüme zu sehen, die "arabischen" Ursprung haben. So gesehen, ist das schon dokumentarisch.
  15. Prinzipiell "gehören" WBKs dem Staat. Wenn der SB die leere haben will, mußt Du sie rausrücken.
  16. Seit Karl May gehen Deutsche sowieso gern als "Araber".
  17. Mit den alten Römern dürfte der Name eher nix zu tun haben: Wäre noch zu klären, ob das "s" ein Genitiv- oder ein Plural-s ist.
  18. Berichten auf N24 mißtraue ich grundsätzlich. Bei der angeblichen Empfehlung der Kölner Polizei für den KWS war ja genau das Gegenteil richtig. Aktuell: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Versuchte-Vergewaltigung-durch-Fluechtlinge-war-frei-erfunden-id35071057.html
  19. Du bist nicht zuverlässig?
  20. Diese Hetze ist nicht subjektiv, und "extrem" schon gar nicht. Sie ist gesetzlich gut umrissen. Im übrigen hat carcano das gut erklärt:
  21. Es geht nicht um Sondern um Leute, die den Zielen des Staates zuwiderhandeln und z.B. öffentliche Hetze betreiben. Der Staat hat das Recht, diesen Leuten eine WBK zu versagen. Sie werden dadurch nicht in ihren Rechten verletzt.
  22. Das stimmt schon deswegen nicht, weil in der BRD - im Gegensatz zum Dritten Reich - die behördliche Entscheidung gerichtlich angefochten werden kann.
  23. renado hat doch den §5 WaffG richtig zitiert: Sie sind nicht zuverlässig. Willst oder kannst Du das nicht begreifen?
  24. Was Du als ... zu verharmlosen suchst, sind Verfassungsfeinde, die den Umsturz betreiben wollen und sich einen anderen Staat wünschen. In dem sie bestimmen können, wer Bürgerrechte hat und wer grad keine bekommt. Was solche Leute anrichten können, wenn sie scharfe Waffen haben, sieht man grad am NSU (früher an der RAF). Durch geschichtliche Ereignisse klug geworden, versucht der Staat, sie daran zu hindern, an scharfe Waffen zu kommen. Wer diesen Staat ablehnt, braucht von diesem Staat auch keine WBK. Und seine Rechte werden dabei auch nicht verletzt. Das gilt für Linksextremisten genauso.
  25. Dann sollten wir der Verlagsleitung schreiben! Nicht ganz so schlimm ist ein Artikel, heute online bei der Süddeutschen: Ohne Schlagworte wie "Tödliche Präzision", "Hobby-Jäger" oder den Verweis auf die reichen Säcke (in Koalition mit dem "Hochadel"), die sich sowas leisten können, geht es nicht. Ansonsten halt die ganz normale Beschreibung eines Handwerksbetriebes. http://www.sueddeutsche.de/bayern/buechsenmacher-toedliche-praezision-1.2818969
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