Ja, das ist ja vollkommen klar.
Aber ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit, grundsätzlich und im Vorhinein (so habe ich das nämlich empfunden) jede Entscheidung des SB als nicht rechtsstaatlich anzusehen.
Auch ich habe derzeit eine solche Entscheidung (wir telephonierten ja schon), aber deshalb halte ich nicht automatisch jede Entscheidung für nicht rechtsstaatlich.
Wenn eine nicht rechtsstaatliche Maßnahme vorliegt, dann geht die wohl meist auf Weisungen des Behördenleiters bzw des IM zurück.
An die muß sich der SB halten (nehme wir mal an, er habe sein Remonstrationsrecht genutzt, was ich aber in den meisten Fällen bezweifle).
Wir leben nunmal in einer Konkurrenzdemokratie, d.h. die Behörde trifft erstmal eine Entscheidung und dann erst kann man dagegen vorgehen.
Auf die geringe Anzahl der WBK-Entziehungen in NRW trotz Herumgekrähe von IM Jäger habe ich ja schon verwiesen.