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heletz

WO Silber
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  1. Wobei ich bezweifle, daß das Produkthaftungsgesetz hier greift.
  2. Quatsch! Militärgewehre werden in Deutschland nicht zum Sportschießen verwendet und als die Regierung Kohl das Gewehr beschlossen hat zu beschaffen, war die Bw eine Schönwetterarmee, die nicht daran dachte, später von der Regierung Schröder in Kampfeinsätze geschickt zu werden.
  3. Und hier der SPON-Bericht vom 1.4. 2012: http://www.spiegel.de/forum/politik/bundeswehr-gewehr-g36-bitte-nicht-so-viel-schiessen-thread-57864-1.html
  4. Hier der passende WO-Faden dazu, begonnen vor ziemlich genau 3 Jahren: http://forum.waffen-online.de/topic/422334-hk-g36/?hl=g36
  5. Wie lange geht das jetzt schon? Vier Jahre? Fünf Jahre?
  6. Stimmt! Und dann noch nicht mal die Namen richtig schreiben können ...
  7. Unverständlicherweise, ja.
  8. Klar, kann man machen. Wenn man das Doppelte ausgeben will als für ein Original ...
  9. Ja, das ist ein arger Nischenmarkt. Schon wegen der Herstellung der Munition.
  10. Lange. Aber jetzt nicht mehr.
  11. Ein oder zwei Nachbauten gibt es. Lohnt sich aber nicht. Die Replikas sind teurer als die Originale.
  12. Nee, eher nicht. Pro Diözese gibt es einen Exorzisten und die sind schon versorgt.
  13. Viel und erschöpfend ist geschrieben worden. Nun hat der TE die Auswahlmöglichkeit.
  14. Der TE weiß jetzt bestimmt, wie man alles möglichst kompliziert gestaltet.
  15. Jeder kann das Vorgehen natürlich jederzeit kompliziert gestalten. Oder noch komplizierter. Je nach individuellem Bedarf.
  16. Man kann alles kompliziert machen. Wenn man unbedingt will. Man kann aber auch vorgehen wie Gunny Highway oder ich. Dann hat man rasch Erfolg. Und keine Kosten.
  17. Meine Einschreiben (mit Rückschein) wurden vom Richter immer als zugestellt anerkannt. Und selbst Einwurfeinschreiben, auf die man eine dritte Person vor dem absenden sehen läßt, haben vor Gericht immer ihren Erfolg gehabt. Richter sind nicht blöd.
  18. Bisher hat stets der Schuldner zahlen müssen (und ich keinen Pfennig), wenn ich ihm ein Einschreiben mit Fristsetzung geschickt habe und später dann ein Anwalt nachgehakt hat. Dann mußte er stets die Anwaltskosten übernehmen. Weil der Termin fruchtlos vertsrichen wra. Zwei wollten's es genau wissen und haben geklagt - mit dem Ergebnis, daß sie die Gerichtskosten noch oben draufgesattelt bekommen haben plus zusätzliche Anwalts- und Urteilskosten.
  19. WEnn der gesetzte Termin fruchtlos verstrichen ist, gibt's keinen Zweifel mehr.
  20. Nach fruchtlos verflossener Frist nicht. Deshalb ja die Fristsetzung.
  21. Auf das Schreiben kann man eine dritte Person schauen und sie eintüten bzw. bei der Post einliefern. GV ist natürlich die teurere Version. Jetzt weißt Du jedenfalls, warum er auf der Schwrazen Liste steht ...
  22. Also, ich glaube, da verwechselst Du was. Die 18 Mal stehen nirgendwo, im Gesetz steht nur "regelmäßig". Die Zahlen haben die Verbände ausgehandelt. Bei meinem sind es z.B. 12 Mal. Aber auch nur dann, wenn ich eine Waffe auf Grün beantrage. Sonst nicht. Also muß ich normalerweise nicht 12 Mal im Jahr auf den Schießstand.
  23. Und in welchem Gesetz schreibt Dir der Staat vor, 18 mal im Jahr zu schießen?
  24. Bei der Unbescholtenheit geht's schonmal los. Und wenn Du in Österreich angeben mußt, WOZU Du die Waffe benötigst, dann ist das schon eine Form von Bedürfnis. Wenn auch bürokratisch einfach gelöst.
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