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Hitman

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  1. Der hat aber eine komische Einstellung. Klingt so, als ob er den Fehler selbst einsieht und die Auffassung der Behörde teilt.
  2. Es gibt Ordnungsämter, die fordern trotzdem von Polizisten (und sonstigen Berufswaffenträgern) einen Sachkundenachweis in Form einer aktuellen Prüfung an.
  3. Emily Haber, Innenstaatssekretärin, Deutschlands Vertreterin Es sollte schleunigst ein EU-Gesetzt geben, welche die Vertreter für deren Aussagen vollumfänglich persönlich haftbar macht.
  4. Die Frage wurde so ähnlich schon 3 Mal gestellt und nie beantwortet. Es kann was dran sein, dass uns die Information vorenthalten wird.
  5. Häää, sorry, was du schreibst ist falsch. Beispielsweise übergibt beim DSB im Falle einer Störung der Schütze die Standaufsicht die Waffe, siehe z.B. Sporthandbuch 2.8.1 .
  6. Aber deine Kanonen über einen solchen Verein/Verband beantragen, wo KK-Schützen und 85-jährige im Vorstand sind! Du scheinst dir gerne die Rosinen rauspicken zu wollen und forderst gerne viel ein. Naja, ist ja auch meistens so ... sieht man auf Meisterschaften ... Startgeld zahlen und Service wollen. Ein Dank von den Schützen an die Schießleiter/Veranstalter hört man selten und meistens sind es die, die man ständig auf den Wettkämpfen sieht. Im übrigen sehen Sportordnung vor, wann die Hand bei einer Störung zu heben ist. Das hat nichts mit Unsicherheit zu tun. Und wenn ich dir als Kurzwaffenschütze eine Repetierflinte in die Hand drücke und du den Verschluß net auf bekommst, dann bist du inkompentent?
  7. Wenn du rechtssicher Verträge in deiner Freizeit innert 10 Minuten machst, dann habe ich viel respekt vor dir.
  8. Ja, da gebe ich dir Recht ... wenn der Vorstand/Vereins-WBK-Inhaber viel Zeit über hat.
  9. Es mir nicht so sehr um die waffenrechtliche Seite. Der Schützenverein hat nicht viel von der Sache und im Zweifelsfall nur Schererein. Bsp: - Eigentümer verkäuft die Waffe. Neuer Eigentümer hat damit den gleichen Vertrag/die gleiche Abmachung mit dem Verein bzgl. des Besitzes/Eigentums? - Eigentümer meldet sich nie wieder. Waffe liegt im Vereinstresor. Andere Vereinskameraden dürfen vermutlich nicht damit schießen. - Das Eigentum muss ins besonders für nachfolgende Vereinsvorstände/Vereins-WBK-Inhaber dokumentiert sein. - Dem Eingetümer muss sowieso die Waffe immer zu auswerigen Wettkämpfen nachgetragen werden.
  10. Ist das von Behörde zu Behörde unterschiedlich? Hatte letzte Woche erst unserer Behörde angefragt und dort wird ein entsprechender Bedürfnisnachweis durch den Verband benötigt. Also "mal eben" einfach so auf eine WBK schreiben lassen ist da nicht. Zudem ist die Konstellation Besitzer <-> Eigentümer nicht ganz trivial. Als Vereins-WBK-Inhaber würde ich mich nicht auf so was einlassen.
  11. Im Jahr 2008 hatte ich mal eine Waffe von Fulton über meinen lokalen Waffenhändler importieren lassen. Kosten seitens Fulton waren £275 .
  12. Unterschrift des Bildes 3 von 5: "Die Ermittlungen nach der Herkunft er illegalen Waffen musste Stark einstellen, nach sich der Täter erschossen hatte. Laut Gesetz darf gegen Tote nicht ermittelt werden." Hat der Täter die Waffen von einem Baum gepflückt? Warum wird nicht gegen die Waffenschieber ermittelt? Erinnert mich an "Hurra Deutschland" - Kopf -> Tisch
  13. Was nur funktionieren wird, wenn der Webserver keine weiteren vhosts hat.
  14. Das ist nichts neues. Der eine oder andere wird noch den vor ein paar Jahren gesprengten Turm der Frankfurter Goethe Universität kennen. Laut Feuerwehr durfte da keiner mehr rein, weil Brandschutz nicht mehr zeitgemäß und den Vorschriften entsprach. Naja, die Uni gehört aber dem Land und das hat dann einfach gesagt, egal, wir geben hier den Ton an. Und so wurde er weiter benutzt.
  15. Bei den meisten "Reviews" sollte man sich eh die Frage stellen, ob es ein wirkliches "Re-" View ist oder unterschwellige Produktwerbung. Die größeren Youtube-Kanäle wie hickok45, BigDaddyHoffman1911 usw. bekommen die Waffen gestellt. In der Regel nur für den "Review". Ein wirkliches "Re-" View kann man aber erst machen, wenn man selbst die Waffe mein paar Monate/ein Jahr nutzt und dann die Pros und Cons der Waffe selbst erfahren hat.
  16. Der ist schon zwei mal wiedergewählt, hat somit volle Pensionsansprüche und lacht sich somit ins Fäustchen.
  17. Vielleicht sollte man die Dame mal fragen, ob diese (keine) Parallelen von http://www.irene-mihalic.de/images/downloads/initiativen/anfragen/antworten/Antwort_Anfrage_kleiner_Waffenschein_1_16.pdf zu http://www1.wdr.de/themen/politik/kriminalitaet-zuwanderer-100.html erkennen kann.
  18. Früher wurde man an deutschen Grenzen nach seinen Ausweispapieren gefragt. Heute zu Tage wird nicht gefragt, ob man illegal einreist, nein, ob man Pfeffersprays dabei hat scheint viel wichtiger zu sein.
  19. "All animals are equal, but some are more" George Orwell, Animal Farm
  20. Einige Behörden lassen sich ja auch 3 Monate Zeit bis diese endlich den Voreintrag / die WBK bewilligen. Wäre ja schön dreist, wenn eine Bedürfnisbescheinigung dann weniger als 3 Monate gültig wäre. Könnte ja der Sachbearbeiter am Ende kommen und sagen "Ätsch, abgelaufen" und macht den fetten Stempel "Abgelehnt" auf den Antrag drauf.
  21. Das Schreiben zeigt mal wieder extrem die Ohnmacht des Staates gegenüber Rechtsbrechern. Wie soll verhindert werden, dass ein Einbrecher einen rechtmäßigen Waffenbesitzer dazu zwingt den Tresor zu öffnen? Warum greift hier nicht das Kausalitätsprinzip? Derjenige, welcher unrechtmäßig auf die Waffen zugreift, trägt die Schuld. Unwissenheit über das WaffG schützt den Unberechtigten hierbei nicht. Der Staat möchte hier also dem Bürger sein Vertrauensschutz enziehen. Was folgt als nächstes, worüber stellt sich der Staat als nächstes?
  22. Hitman

    WBK Voreintragung

    Habe eine weitere Gelbe WBK abgeholt und in die Grüne WBK zwei neue Voreinträge bekommen. Es wurde mündlich der Hinweis aus die 2/6-er-Regel gegeben. Warum sollte auch der Voreintrag von der 2/6-er-Regel abhänig sein? Würde die Anträge abgeben ... dauert ja bei vielen Behörden meistens 3 Monate, bis man den Voreintrag / WBK in den Händen hält. (Keine Rechtsberatung)
  23. Die Schreckschußwaffe fällt unter das Waffengesetz. Folglich musst du die darin enthaltenen Pflichten (u.a. Aufbewahrung, usw.) auch befolgen. https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/Minden-Luebbecke/Merkblatt_Kleiner_Waffenschein.pdf (Keine Rechtsberatung)
  24. Ich zitiere hier mal aus Wikipedia "Ab 1935 wurde von der Gestapo die Ausgabe von Waffenscheinen und Waffenerwerbsscheinen an Juden unterbunden.[2] Die Polizeibehörden als ausführende Behörde hatten dieser Anordnung Folge zu leisten. Der Selbstschutzbereich der Juden war aufgehoben und sie waren der Willkür und dem Terror der Polizeibehörden ausgesetzt, ohne dass es eines neuen oder besonderen Gesetzes dafür bedurfte." Im Übrigen wird hier das Wort Terror historisch korrekt verwendet. Denn ursprünglich war damit der Staatsterror gegenüber dem Volk gemeint. Wiederholt sich Geschichte eigentlich wie Mode alle x-Jahre?
  25. Laut Medienberichten wurden von Seiten der staatlichen Einsatzkräfte 5000 Schuß abgeben. In Anbetracht dessen, dass die Täter Geiseln genommen haben, könnte man auch davon ausgehen, dass die Täter die Geiseln als Schutzschilde genutzt haben. Es bleibt abzuwarten, wie viel Opfer es durch Friendly Fire gab und ob diese Zahl überhaupt veröffentlicht wird.
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