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Wolfgang Seel

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Alle Inhalte von Wolfgang Seel

  1. Eher nicht, viele Stunden auf dem Schießstand als "Volontär" bringt mehr. Schützen helfen gerne und präsentieren ihr eigenes Wissen gerne.
  2. Ölkanne, Du nennst es möglicherweise zutreffend, aber: Der Lehrgang ist nicht gesetzlich vorgesehen und daher nicht zwingend - ähnlich wie bei der Waffensachkundeprüfung. Aber auch wie dort: Wird der Lehrgang zielgerichtet auf die zu erwartenden Fragen bei der Prüfung ausgerichtet? Wenn ja, dann würde ich die Augenbraue skeptisch hochziehen. Zum zweiten Punkt: Auch wenn er Geraffel bei Egun verkloppen will, muss er wissen, was es ist. Wenn nicht, dann bescheisst er seine Kunden oder weicht aus Gewinnerziehlungsabsicht vom geraden weg ab. Der dritte Punkt: So dürfte es praxisgercht sein.
  3. Das ist ein immer wieder wiederholtes Vorurteil. Nur ein Mitglied des Prüfungsausschusses darf Büchsenmacher sein. Dann noch: vom Waffenhandel leben, oh weh! Vom Karton über die Theke schieben nicht und bei den Preisen für Munition auch nicht. Es gab vor 40 Jahren mal die (nicht öffentlich zugegebene) Regelung, Jungbüchsenmacher nur auszubilden, wenn diese aus einer Büchsenmacherfamilie kamen. Die Zeiten haben sich gewandelt. Manch einer versucht zu überleben auf dem nicht geraden Weg (was dann in einem Strafprozess endet)
  4. Ja, da sind wir am Kernpunkt des Problems - dem fehlenden Wissen der Prüflinge. Dann fällt aber auf, dass Prüflinge in Suhl die Prüfung bestehen, die vorher bei anderen IHK's durchgefallen sind. Ob das etwas über das Prüfniveau in Suhl aussagt ?
  5. Eigentümlich, ich hatte gedacht, dass diese Verfahrensweise eine höhere "Bestehensquote" ermöglicht.
  6. Wird denn in Suhl Rechtsteil und "praktischer Teil" getrennt abgefragt/geprüft ?
  7. Ich wiederum wundere mich über den Prüfungstourismus nach Suhl.
  8. Gilt dies für den Lehrgang oder für die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ? Wie findet die Prüfung statt ? Wieviel Waffen + Gegenstände liegen auf dem Tisch ?
  9. Man darf also frank und frei Geschichten erzählen ? Was macht der Prüfungsausschuß ? Stellt der keine Fragen ? Lässt der sich Waffen erklären ? Wievielmal die Sicherheitsüberprüfung unterlassen führt zum Abbruch der Prüfung ?
  10. Aha .... Suhl "Kennste dich ein bisschen mit Waffen durch Jagdschein oder sonstwas aus, machs in Suhl." Reicht dort ein bisschen ?
  11. War Pütz Sportschütze ?
  12. heletz, Du siehst das aber sehr tiefgründig + pülosofisch. Ich habe eher das Gefühl, als wäre in den 60er Jahren der Gesetzgeber (natürlich auch die Politiker) verblüfft über eine neue Entwicklung gewesen + hätte gemeint, im Interesse der inneren Sicherheit was tun zu müssen, natürlich (nicht so offenkundig) auch im Hinblick auf Wählerstimmen. Dass ganz besonders der trickreiche Handel dem Gesetzgeber Steilvorlagen gegeben hat (siehe Landmann, Altdeko usw.), ist eine Tatsache. Es werden sich die wenigsten daran erinnern, in welcher Weise die Deko-Änderungen bei der ersten Waffenbörse in Schwäbisch Hall durchgeführt waren. Eine Dreikantfeile zum Rückgängigmachen hat ausgereicht. Dass sich heute damit Egun sein eigenes Grab schaufelt, ist für mich vorhersehbar, siehe "Unbrauchbarmachen" von 08-Griffstücken durch Schweißpunkt auf der Zuführrampe, Aufbohren von 5 Trommelbohrungen beim SP-Revolver, ehemals verbotene Patronen mit Bleikugel in der Hülse, Verkauf von ungecipten Patronen und nicht beschossenen Waffen durch Waffenhändler "privat" usw.
  13. Ja, hinsichtlich den Landmännern.
  14. heletz, ich weiß nicht, was Du mit jur. Selbstläufer meinst. Was bei einer waffenrechtl. Freigabe geschehen kann, haben wir vor Jahren durch die Handlungsweise von Beitler gesehen, da wurde dann schnell die Notbremse gezogen mit "Hülsenlänge unter 40 mm". Vielleicht hinkt das Beispiel ? Es gibt aber auch ältere Beispiele, z.B. Freigabe von Kurzwaffen, für die keine Munition mehr im Handel war. Oder: freie Erwerbbarkeit von Kurzwaffengriffstücken .... Warum gab es in den 60er Jahren das Bundeswaffengesetz? War es, weil Sam Cummings Europa + ganz besonders Deutschland mit Weltkriegs-Repetierern überschwemmte + Fran....ia + die damals einzige Waffenzeitschrift den Markt anheizte ?
  15. "die komische 1871'er Regelung, die ohnehin kaum einer nachvollziehen kann." Meine Meinung: von den 550 unteren Waffenbehörde maximal drei "Es ist ohnehin nicht einzusehen, warum einschüssige Neufertigungen nun gefährlicher sein sollen, als neue Nachbauten bestehender alter Waffen." Meine Meinung: Wenn diese Forderung fällt, dann gibt's eine Woge futuristischer, spaciger VL mit Skelettschaft usw. (Siehe die Folgen des Wegfalls des alten Anscheinsparagraphen). Ich will es nicht bewerten, aber das wäre realistisch.
  16. Ich hab da andere Jahreszahlen im Kopf
  17. Es fehlen jetzt eigentlich noch die Vorderlader-Revolver mit durchbohrter Trommel, gestern ging wieder einer bei Egun als erlaubnisfrei durch.
  18. Also auch das Werder-Gewehr ? Was ist "paarundzwanzig" ?
  19. Nicht zwingend, denn es sind auch mündliche Sachkundeprüfungen üblich, zumindest in dem Prüfungsausschuß, in den ich Beisitzer + stellvertretender Vorsitzender bin.
  20. Nee, der Journalist meint Erwerb, schreibt aber Führen. Wenn man böse wäre, würde man sagen: Ein Journalist versucht anderen zu erklären, was er selbst nicht verstanden hat.
  21. Auch die Landeskriminalämter schreiben Rechnungen.
  22. Mir kommt FACEBOOK eher als Spielkram Dauerpubertierender vor, die ohne Wirklichkeitsbezug dauernd auf ihr Kästchen starren.
  23. Das Gutachten wird mit einiger Sicherheit vom zuständigen Landeskriminalamt erstellt werden. Die Arbeitsüberlastung der dortigen Mitarbeiter wird zu langen Fristen führen.
  24. Die Staatsanwaltschaft.
  25. TOP ? Wegen der basischen Eigenschaften von Ballistol sollte es nicht verwendet werden, wenn die Waffe Buntmetall enthält. Ansonsten sind saure Mittel der Feind aller Brünierungen.
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