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fw114

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  1. Das sehe ich ähnlich und muss hier die Frage stellen, welche Rolle Herr Winkelsdorf hier nun einnehmen möchte.
  2. Was ich gerade gesehen habe: Mitarbeit: Lars Winkelsdorf, Pia Siber, Nina Bender (Datenaufbereitung), Mohamed Anwar (Illustration) Vieleicht müsste Herr Winkelsdorf sich die Frage gefallen lassen, wie es sein kann, dass er mit einer Organisation zusammenarbeitet, die von der Amadeu Antonio Stiftung Gelder erhält und der schon häufiger gerichtlich Faktenechks wegen Falschbehauptung untersagt wurden. Senkt die Glaubwürdigkeit .
  3. https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2023/09/06/rechtsextreme-mit-waffen-in-ihrer-nachbarschaft/ Rund 1.000 Rechtsextreme in Deutschland dürfen legal eine Waffe besitzen. Sie sind eine latente Gefahr für die Gesellschaft. CORRECTIV zeigt mit einer interaktiven Karte erstmals, in welchen Landkreisen sie leben. Das man Extremisten keine Waffen gibt ist klar, aber das driftet gerade in eine Richtung, die jedem auf die Füße fallen kann, der gegen $Meinung ist. Unglaublich.
  4. Hallo zusammen, ich finde dieser kleine Kanal hat unsere Aufmerksamkeit verdient. Ich weiss nicht, wer dahinter steckt, aber die Videos sind meiner Meinung nach gut und einfache "Erklärbär" Videos.
  5. Vielleicht möchten die Verbände einmal hiermit gegen dieses Urteil (Schlüssel) angehen: "Wenn ein Gesetz hinsichtlich seines Tatbestands oder seiner Rechtsfolgen für den Adressaten unverständlich (perplex) ist, dann kann seine Befolgung nicht verlangt werden. Der Befolgungsanspruch eines Parlamentsgesetzes wird kassiert, indem es das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle für nichtig erklärt (§ 78, § 82 Abs. 1 BVerfGG)" via gunvlog und Nutzer wolli6872
  6. Das heisst also für mich : Für meinen Waffenschrank Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1, der sogar verankert ist, darf ich mir jetzt noch einen Waffenschrank Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1, der dann ein Elektronisches oder Zahlenschloss hat, um in diesen dann meinen Schlüssel zu legen? Vielleicht würde sich ja ein Markt für die Tresorhersteller ergeben, wenn man Angebote für Tresortüren macht, die die "alte" Schlüsseltür durch eine neue mit Zahlen/Elektronikschloss ersetzt und zum jeweiligem Tresor passt. Ich werde für meinen Schrank diesbezüglich einmal beim Hersteller nachfragen. Allein wo soll ich noch ein son Ding hinstellen? Wie ist die Rechtslage bis zum Tausch ? Is doch alles nich mehr normal hier...
  7. Wo ist das Problem ? Siehe Schweiz , Tschechien, Ungarn, Polen. Alle sind entspannter beim Thema Waffen als wir. Auch das Argument, dass sich alle dann über den Haufen ballern würden, greift da nicht, siehe auch o.g. Länder. Denn das Missbrauchsargument kann man auf alle Bereiche des Lebens ausdehnen. Vom Küchenmesser bis zum Auto und ist so als Argument so nicht mehr zu gebrauchen. Das Problem bei Kriminellen ist eben, dass die sich allgemein nicht an Gesetze halten. Mag für den einen oder anderen Politiker eine schockierende Neuigkeit sein, was eben auch eine Menge über Politiker aussagt.
  8. Schwerer Verstoß gegen Sorgfaltspflichten Wird eine Waffe in geladenem Zustand auf dem Nachtisch gelagert, so begründet dies die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG. Denn darin liegt ein schwerer Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Hausdurchsuchung bei einem der Volksverhetzung Verdächtigen im Januar 2022 in Bremen fand die Polizei im Schlafzimmer des Betroffenen einen geladenen SRS-Revolver auf dem Nachttisch. Die Waffenbehörde nahm dies zum Anlass dem Betroffenen die waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit zu entziehen. Dagegen beantragte der Betroffene Eilrechtsschutz. Er führte an, den Revolver erst dann geladen zu haben, als er wegen des Polizeieinsatzes verdächtige Geräusche gehört habe. Er sei von Einbrechern ausgegangen und habe den Revolver später auf den Nachttisch gelegt. Rechtmäßigkeit des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse Das Verwaltungsgericht Bremen entschied gegen den Betroffenen. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse sei rechtmäßig. Wegen der Lagerung der geladenen Waffe auf dem Nachttisch sei der Betroffene nach § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG als absolut unzuverlässig anzusehen. Es bestehen keine Zweifel, dass die Aufbewahrung von Waffen in durchgeladenem Zustand grundlegenden Vorsichts- bzw. Sorgfaltsmaßgaben im Umgang bzw. bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition widerspreche. Die vom Betroffenen zur Verteidigung vorgebrachte Aussage wertete das Verwaltungsgericht als eine reine Schutzbehauptung. Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 19.07.2023 - 2 V 396/23 -
  9. Klasse, ich habe also einen 1 Schrank mit Schlüssel und darf mir jetzt noch einen 1 Schrank nur für meinen 1 Schrankschüssel kaufen wenn es schlecht läuft ? Geht's langsam noch ?
  10. Schreibt der Dame doch einfach mal in sachlich, höflicher Form, was Ihr von diesem faktenfreien Geschwurbel so haltet: kerstin.herrnkind@stern.de
  11. Besten Dank für die Anworten
  12. Hallo zusammen, hat jemand Erfahrungen bzw. bei o.g. schon einmal eingekauft ?
  13. Hier mal als erste "Grundinformation" Ist die private Personenüberwachung erlaubt? https://www.juraforum.de/news/ist-die-private-personenueberwachung-erlaubt_247510
  14. Frage mich immer wieder warum Videoüberwachung noch nicht Standard ist. Da wird sich dann auch jeder überlegen ob er was hinlegen will.
  15. Kurze Frage dazu: Die Waffe gebe ich aber keinem Kontrolleur in die Hand ?! Oder hat er das Recht meine Waffen in die Hand und in Augenschein zu nehmen ?
  16. Ich erwarte hier eine Stellungnahme der Verbände zu diesem Artikel ! Diesen Schwachsinn darf man nicht unkommentiert so stehen lassen !
  17. Ich halte mich hier mal zurück, bevor meine gute Kinderstube meinen Körper verlässt ! https://www.stern.de/panorama/verbrechen/es-reicht--sportschuetzen-muessen-entwaffnet-werden---kommentar--33697200.html?utm_campaign=stern_fanpage&utm_medium=posting&utm_source=facebook&fbclid=IwAR0ljCc86BF0BTsQH7tCbjVmALwhVboAdXgQxphnZu7MjTFrRqpQG8gsW3w
  18. Bisher leider keine Antwort. Frage nochmal nach.
  19. Was machen die Leute, die mit den Ankerdübeln vom Schrank durch die Wand in der Wohnung brechen würden ? Hat das irgendwer mal auf dem Schirm, dass Wohnungswände enweder a) aus Trockenbau b) 11 cm Kalksandstein bestehen oder Kombi, je nachdem. Wie soll man also den Schrank hier entsprechend verankern , ohne die Mietsache zu beschädigen ? Schlicht nicht möglich. Warum muss es immer Lebensfremd sein ? Gesetze müssen auch zur Lebensrealität der Menschen passen. Leider scheint das immer mehr in Vergessenheit zu geraten.
  20. Netzfund zum Thema "Assault Rifle" (Englisch)
  21. Man muss das sportlich sehen, wie Training. Wenn man solche Leute so einfach widerlegen kann, sollte man dazu jede Gelegenheit nutzen. Denn irgendwann merkt dann auch der Gutgläubigste, dass von solchen Leuten nur Blödsinn kommt und es Zeitverschwendung ist, diesen Leuten Aufmerksamkeit zu schenken.
  22. Ein Netzfund aus dem Internet, sollte diesen Blödsinn lügen strafen: ( Man sollte Leuten solche Vergleiche einmal öfter zeigen, da diese zeigen, dass diese Leute keine Ahnung von Waffen haben ! Aber so gar keine ! )
  23. Liebe Jäger, könnte man gerade bei der älteren Generation, mal Aufklärung betreiben ?
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