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fw114

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Alle Inhalte von fw114

  1. Ohne Hinweis auf die Überwachung ja, mit Hinweis nein. Es hat auch nichts damit zu tun das man sich an die Vorgaben hält oder nicht. Wieviele Beispiele sollen es denn sein, wo man sich an die Kontrolle hält und/oder alles ist Korrekt und man dennoch alles verliert ? Beispiel gefällig ? Bitte sehr: https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100044598/wertvolle-schusswaffen-wie-150-gefaehrliche-sammlerstuecke-verschwanden.html
  2. Aufgrund der Videoüberwachung wird der Weg zu Gericht eher vermieden als gegangen. Da auch die Kontrolleure wissen, hier wird auch mir auf die Finger geschaut und somit hat auch der Kontrolleur ein Interesse daran sich korrekt zu verhalten. Also ein Win Win für beide Seiten. Die Kontrolle findet ja grundsätzlich deswegen statt, da man mit als Waffenbesitzer misstraut und deswegen meine Rechte einschränkt, z.B. Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung. Ich sehe das als Eigenschutz, denn es wird viel erzählt wenn der Tag lang ist, was mit Videoüberwachung nicht möglich ist.
  3. Wie ich bereits erwähnte, wird der Behördenmitarbeiter auf die Überwachung hingewiesen. Sieht er hier seine Persönlichkeitsrechte verletzt, kann er eben keine Kontrolle durchführen. Es dient seiner und meiner Sicherheit, für die er sicherlich Verständnis aufbringt. Sollte es dennoch nicht möglich sein, müsste ein Ersatz für Ihn die Kontrolle durchführen, da ich die Kontrolle ja nicht verweigere. Davon ab können keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, da es ohne Einverständnis keinen Zugang gibt.
  4. 7 Tage Schleife. Speicherplatz is billig. Aber jeder wie er mag.
  5. Demnächst werde ich das für Leute wie dich auch explizit ausschließen.
  6. Zum Thema Aufbewahrungskontrolle: Videoüberwachung heißt hier das Zauberwort. Meine Wohnung ist Videoüberwacht, bis auf die Badezimmer. Dies ist rechtlich zulässig da es IN meinem Haus ist. Besucher werden darauf hingewiesen, wem es nicht passt, darf gerne wieder gehen. Im Falle der Waffenrechtlichen Überprüfung, gibt es also bei mir KEINE Bewegung, die nicht nachweisbar wäre, von niemandem. Das nur mal als Tipp, da solche Sachen nicht mehr die Welt kosten und auch einfach zu installieren sind. Spart u.U. eine Menge Zeit, Geld und Diskussion.
  7. Es soll noch sowas wie Typos geben... Bei jedem Tresor der unter 1‘000 kg wiegt, empfiehlt die VdS Schadenverhütung eine Verankerung. Um eine Entwendung des Tresors zu verhindern wird ein Abreissgewicht bestimmt. Das Gewicht, das man aufbringen müsste, um den Tresor „aus dem Boden“ oder „aus der Wand zu reissen“ sollte mindestens 1‘000 Kilogramm betragen. Deshalb gilt: Je tiefer das Gewicht des Tresors ist, desto wichtiger ist eine professionelle Verankerung. Tresore die ein Gewicht unter 1‘000 kg haben die VdS- (oder ECB-S) geprüft sind haben deshalb standardmässig eine Verankerungsmöglichkeit.
  8. Die Quelle ist Hartmann Tresore. War aber schon in diesem Forum Thema.
  9. Niemand kann in der Wohnung oder im Haus ( von einigen Kellern vielleicht mal abgesehen) die geforderten 5 kn = 5 Tonnen gegen Abriss der Verankerung leisten. NIEMAND. Da ist dann der Boden oder die Wand mit weg. Wiedermal nicht durchdachter Schwachsinn. Verhältnismäßigkeit der Mittel, die die : (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. DEUTLICH überschreiten würde. Das würde ich dann durch ein Gegengutachten, dass dies in privatem Wohnraum nicht leistbar ist, belegen.
  10. (Vielleicht möchte der eine oder andere bei der anstehend Wahl daran denken) Per Erlass werden Waffenbesitzer ab jetzt stärker kontrolliert, wenn Zweifel an deren Eignung bestehen. Zudem kann die Behörde nun Waffen leichter vorläufig einziehen. https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-waffenbesitz-erlass-maeurer-100.html
  11. Tja, das was man eigentlich von Deutschland erwartet hätte( Fortschritt, Sachlichkeit usw. usw.) machen uns andere Länder nun um Längen vor. Bedauerlich, aber ich denke unsere Zeit als Innovator oder Wirtschaftsmotor in Europa ist abgelaufen. Weg von der besten Lösung hin zu leeren Worthülsen. Wir befinden uns im freien Fall der Bedeutungslosigkeit. Dank der Politik wird dieser auch noch beschleunigt.
  12. Gibt es da überhaupt welche (Zivil?) ? VG
  13. Wie wäre der Fall, wenn ich als Jäger Sportwaffen in der Gelben WBK habe und diese zur Jagd verwenden will ( nicht als Jagdwaffe eingetragen)? Probleme zu erwarten ?
  14. es darf gerne kopiert und geteilt werden: Lieber DSB, nachdem ich einige Anfeindungen von selbsterklärten DSB-Schützen gegenüber Schützen mit modernen Sportwaffen lesen musste, wäre es toll, wenn ihr in einem eurer nächsten Newsletter für etwas mehr Toleranz unter den Schützen werbt. Auch und erst Recht, wenn es sich um Disziplinen anderer Verbände dreht. Aussagen wie: "Eine solche Waffe braucht niemand!" und "Das ist kein Sportgerät!" bezogen auf moderne Sportgewehre, spalten nicht nur unsere Gemeinschaft, sondern erweisen den Legalwaffenbesitzern als Ganzes auch einen Bärendienst. Das gilt natürlich nicht nur für den DSB, sondern für alle. Hier müssen sich auch einige Großkaliberschützen an die eigene Nase packen, wenn Sie z.B. versuchen Luftdruck-, Kleinkaliber- und / oder Bogenschützen lächerlich zu machen. Wenn jeder Schütze die Disziplinen, Sportgeräte und Leistungen(!) des anderen respektiert, können wir uns geeint für ein durchführbares Waffenrecht einsetzen. Respekt und Toleranz sollte selbstverständlich sein, aber man muss scheinbar nochmal darauf hinweisen. Außerdem ist es doch auch viel harmonischer, als sich ständig anzufeinden Gruß & DVC aus dem BDS Simon p.s. Ich spreche nicht für den BDS als Verband, sondern als Mitglied desselben.
  15. Ja das mag sein. Liegt an uns ob der Beitrag Verbreitung findet.
  16. Lesen! Es geht um den Schwachsinn den Grafe verbreitet und dieser Beitrag löst die Idiotie seiner Argumentation auf.
  17. (Ein sehr guter und teilbarer Beitrag von Elmsfeuer) Wie bei jedem Anschlag wird der Minderheit, der der Täter angehörte, mit Argwohn begegnet. Der Autor und Journalist Roman Grafe setzt sich für ein Verbot von privaten Sportwaffen ein, ungeachtet dessen, dass Sportschützen weniger häufig Tötungsdelikte begehen als Einwohner ohne Waffenbesitzkarte. In wie weit er seine sogenannte Opferliste ausschmückt, um Sportschützen eine überhöhte Opferzahl zuzuschreiben, erläutere ich in dem Video.
  18. Kann das gerade mal jemand kurz zusammenfassen? Habe hier kein Vernünftiges INternet und kann mir das gerade nicht ansehen. Danke !
  19. Naja der Tag heute in Deutschland 24.03.2023: ( Der Mann in Köln/bonn war im übrigen aus Ghana, weswegen man wohl nichts mehr davon hört)
  20. Falls jemand der Meinung ist er könne sich beim Waffengesetz auf die FDP verlassen, der ist verlassen! Wissing gibt im Verbrenner-Streit mit EU wohl doch klein bei https://www.focus.de/auto/news/verkehrsministerium-gibt-im-verbrenner-streit-wohl-klein-bei_id_189185297.html
  21. Was mir gerade so aufgefallen ist: Warum warte ich als Zeuge mit Waffe in der Hand auf die Polizei ? Auch wenn die Polizei groß vorfährt, würde ich jetzt nicht davon ausgehen, dass die zu mir wollen. "Gewöhnlich" habe ich als Zeuge nichts zu befürchten. Warum kommt zu einem "Zeugen" ein SEK ? Was passt denn hier wieder nicht ?
  22. Vielleicht sollte man diese Frage einmal an diesen Journalisten stellen. Am besten zig mal, von unterschiedlichen Leuten.
  23. Hier mal was zum Abstimmen: https://t.co/7xWLtSeBpj
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