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fw114

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  1. Das sehe ich etwas anders. Denn auch wenn man Waffen besitzt, bedeutet das nicht, dass ich keine Bürgerrechte nach GG und BGB usw. mehr habe! Ich halte so einen Satz von einem Gericht für insgesamt extrem bedenklich, was meine Vertrauenswürdigkeit als Bürger und als Waffenbesitzer im besonderem angeht. Ähnlich zu jener Zeit, in der jeder Gamer pot. Terrorist oder Mörder war, nur weil er einen Ego Shooter gespielt hat. Solche Verallgemeinerungen gehen gar nicht !
  2. Ein interessantes Video wie ich finde. Da dürfte der eine oder andere seine WBK und Waffen wohl unbewusst in Gefahr bringen...
  3. Kopf in den Sand stecken halt ich ehrlich gesagt für die schlechteste Lösung.
  4. Möglicherweise, dennoch werde ich mir es nicht nehmen lassen diese Dame anzuschreiben. Denn, wer nichts macht, hat schon verloren. Wenn ich alleine schreibe, mag das nix bringen. Schreiben 50, sieht das schon anders aus. Also, nochmal: Wer nichts macht, hat schon verloren.
  5. @SC Die Verbände wären gut beraten das sofort einzudampfen. Denn Hanau ist das Paradebeispiel von Behördenversagen, dass auch mit einem noch schärferem Gesetz nicht hätte verhindert werden können. Außer die Behörden hätten mal auf seine "Briefe" entsprechend reagiert, dann hätte es keinen Anschlag gegeben. Hier werden wieder alle Waffenbesitzer zu Kriminellen.
  6. Ich möchte an dieser Stelle mal auf folgenden Beitrag verweisen:
  7. Impfungen und deren Nebenwirkungen, Zeitskala von der WHO: 
  8. Könnte man wieder zum Thema zurück kommen ?
  9. Die Diskussion läuft gerade: Heißt übersetzt: Wer das Angebot einer Booster-Impfung nicht annimmt, gilt trotzdem nach wie vor als vollständig geimpft. Allerdings weist auch das Bundesgesundheitsministerium darauf hin, dass aktuell geprüft wird, welche Impfabstände eingehalten werden müssen. https://www.hna.de/politik/corona-booster-impfung-wer-ist-offiziell-ungeimpft-tn-91126264.html
  10. Scheinbar nicht. Denn in dem Eingangsport von mir Stand, Zitat:"nach meinem bisherigem Kenntnisstand" Oder du kannst denn Sinn dieser Aussage nicht erfassen.
  11. Bedaure, aber das kann ich unabhängig vom Impfstatus nicht mehr hören ! Es gibt einen guten Grund, warum Leute eine Impfung verweigern, die einen Bauplan (mRNA) enthält, der deine Körperzellen dazu zwingt, ein Körperfremdes Eiweiß Protein (Spike) herzustellen. Davon ab, entgleitet dieses Thema gerade wieder
  12. So habe beim BDS nachgefragt: Dauerhaftes ( also nur Training im Ausland) nicht zugelassen. Ansonsten wird Training im Ausland anerkannt.
  13. Glück, wenn man die 10 Jahre schon rum hat. Da ich den Sport leider noch nicht solange Betreibe, keine Option.
  14. Hallo zusammen, ich finde es ehrlich gesagt sehr bedauerlich das der Thread so eskaliert ist. Denn diese Frage ist durchaus berechtigt, wenn man sich ansieht, als wann man in Zukunft als geimpft gilt. Beispiel: Man ist 2 Fachgeimpft wartet aber auf einen Booster Termin , bedeutet man gilt als ungeimpft (nach meinem bisherigem Kenntnisstand) bis zum Booster Termin. Was wenn man in Zukunft erst erst als vollständig geimpft gilt, so wie Lauterbach angekündigt hat, wenn man geboostert hat ? Da wäre es schon interssant zu Wissen,was noch für Optionen bleiben. Auch die Nachfrage, warum man als Einzelschütze, sofern man einen Stand hat wo das möglich ist, nicht trotz 2G schießen können soll. Es wäre wirklich toll, wenn man sich nicht wieder in die Haare bekommt und solche Fragen mal sachlich geklärt werden könnten, zum Nutzen aller. Danke.
  15. Davon ab, dass ich diesen Irrsinn ebenfalls nicht nachvollziehen kann, wäre es aber gut es dabei zu belassen. Wenn es wieder ausartet, schadet das dem Thread, wenn er deswegen geschlossen wird.
  16. Hallo zusammen, wegen 2G und 2G+ Regeln ist es in Deutschland ja gerade etwas aufwendiger was das Training angeht. Wie sieht es mit den Trainigsnachweisen aus dem Ausland aus ? Werden die anerkannt oder gilt nur der Schießnachweis aus Deutschland ? Beispiel: Fahre nach Polen auf einen Stand, schieße dort, lasse das in mein Schießbuch eintragen. Gültig oder nicht ? Danke für Hinweise
  17. Falscher Ansatz. Man sollte darauf reagieren, egal ob diese Frau das versteht oder nicht. Wenn man das einfach im Raum stehen lässt, fühlen sich diese Leute noch mehr im Recht.
  18. Es geht los und es bedarf denke ich einiger Leserbriefe. Borgholzhausen. Die dramatischen Szenen, die sich vergangenen Mittwoch auf der Schießsportanlage Rifle Ranch am Nienkamp ereignet haben, lassen die Menschen noch nicht los. Die Umstände, unter denen ein 49-Jähriger aus Baden-Württemberg zunächst einen großen SEK-Einsatz ausgelöst und seinem Leben dann durch einen tödlichen Schuss ein Ende gesetzt hatte, werfen verschiedene Fragen auf. Fragen rund um die Genehmigung der Anlage. Und die Frage danach, ob es nicht überhaupt einer Erlaubnis bedarf, mit Waffen zu schießen, wenn man nicht gerade ausgebildeter Jäger, Polizist oder Personenschützer ist... Nach tödlichem Drama auf Rifle Ranch: Darf dort jeder die Schusswaffen nutzen? Borgholzhausen. Die dramatischen Szenen, die sich vergangenen Mittwoch auf der Schießsportanlage Rifle Ranch am Nienkamp ereignet haben... www.nw.de Schreibt der Dame die den Artikel verfasst hat doch mal (Bitte sachlich) nicole.donath@haller-kreisblatt.de
  19. Hier noch ein anderer Beitrag: https://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/Mann-tot-in-Schiessstand-aufgefunden-ca449abd-05c4-4f72-ba66-2429b3d58fcb-ds
  20. Irrwitzig finde ich auch, dass es keine Datenbank (Internetseite) gibt, wo die Schießstände (Bundesweit) aufgelistet sind. Gerade zu Corona Zeiten wäre das eine echte Hilfe ! Wer hat auf ? Was darf man ? usw. Unsere Nachbarkreise hier sind alle unter 50 , teilweise unter 30 , unser Kreis Gütersloh ist bei 60 😞 . Also mein Verein zu. Es ist fast unmöglich im Internet die Schießstände in meinen Nachbarkreisen auszumachen, so das ich dort evt. ENDLICH wieder zum Schießen komme. Wenn diese dann eine Webseite haben, sind die Infos darauf steinalt und nutzlos oder nur für Jäger sinnvoll. Dazu dann noch einige sehr unfreundlich und nach dem Motto , kannste nich warten bis dein Verein wieder aufmacht ?! Hallo ?!? Geht's noch ?
  21. Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren 12.05.2021 16:51 Gegen alle Bedenken auf Wahrung der bürgerlichen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte versucht die Bundesregierung durch die Vorlage eines Entwurfs „eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ (siehe Anhang) eine drastische Verschärfung des Waffenrechts noch in der alten Legislaturperiode durchzusetzen. https://www.dsb.de/recht/news/artikel/news/waffenrechtsverschaerfung-im-eilverfahren
  22. https://blaulichtblog.de/bitte-verbietet-endlich-alle-waffen Von: Benedikt Krainz März 31, 2021 Als vor rund 50 Jahren Linksterroristen eine andere Republik mittels Sprengstoff und Kriegswaffen herbeiführen wollten, hat man das Waffengesetz verschärft. Als vor knapp 20 Jahren in Erfurt ein 18-Jähriger einen Amoklauf verübte, hat man das Waffengesetz verschärft. Als es ihm 2009 in Winnenden ein 17-Jähriger mit der Pistole seines Vaters gleich tat, hat man das Waffengesetz verschärft. Als von Paris über Brüssel, Nizza, London, Berlin, Stockholm bis hin zu Manchester IS-Terroristen zahllose Menschen massakrierten, hat man das Waffengesetz verschärft. Als in Hanau ein aktenkundiger Psycho letztes Jahr zehn Menschen ermordet hat, hat man das Waffengesetz nicht verschärft. Noch nicht. Man arbeitet aber daran. Im Bundesministerium des Innern scheint man der Ansicht zu sein, dass das deutsche Waffenrecht noch nicht kompliziert genug ist. Wenn sich Terroristen und Amokläufer schon nicht an die bestehenden 60 Waffengesetz-Paragrafen halten, dann braucht man noch mehr Gesetze. Wenn es die Behörden nicht schaffen, sich aus dem ohnehin vorhandenen Instrumentarium der passenden Werkzeuge zu bedienen, um Menschen mit augenscheinlichen Defiziten hinsichtlich ihrer “persönlichen Eignung” zumindest legal besessene Waffen zu entziehen, dann braucht man noch mehr Gesetze. Die vollkommene Konzept- und Ideenlosigkeit dieser Republik manifestiert sich darin, in immer mehr Bürokratie und Vorschriften die Lösung für Probleme zu suchen, die man ohne diese überbordende Regulierungswut und Bürokratisierung gar nicht hätte. Man beklagt, dass die Ordnungsämter nicht genug Waffenbesitzer kontrollieren und packt diesen Behörden dann noch mehr völlig überflüssige Aufgaben auf die Schultern. Die irrationale Angst der deutschen Obrigkeit vor Waffen besitzenden Bürgern führt zu einer ebenso irrationalen Überprüfungswut: Im Rahmen der weiteren Prüfung kommt es zur Verarbeitung der Personen- und Meldedaten beim Einwohnermeldeamt, EMA, dem Bundesverwaltungsamt, BVA, und dem Nationalen Waffenregister, NWR, sowie bei den stets angefragten Polizeidienststellen, dem Landesamt für Verfassungsschutz, LfV, dem Bundeszentralregister, BZR, und dem Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister, ZStV. Quelle: Senatsantwort in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vom 25.03.2021 auf eine Anfrage der Abgeordneten Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 11. März 2021 Dazu kommt noch die spätestens alle drei Jahre fällige “Regelüberprüfung” und bei Sportschützen die Prüfung hinsichtlich “Fortbestand des Bedürfnisses”. Doch selbst diese x-fache Überprüfung derer, die ihre Waffen legal besitzen, sie registrieren lassen, sie gesetzeskonform in teuren Panzerschränken der Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufbewahren reicht nicht. Es reicht auch nicht, wenn “Legalwaffenbesitzer” für anlasslose Kontrollen in ihren eigenen vier Wänden und einen für Sportschützen de facto geltenden Vereinszwang einen Teil ihrer verfassungsmäßigen Rechte preisgeben. Nein, denn schlimmer geht immer. Unter dem sperrigen Titel “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen” plant man tatsächlich, den Wahnsinn auf die Spitze zu treiben. Zusätzlich zu den oben genannten Überprüfungen sollen jetzt auch noch die Gesundheitsämter mit einbezogen werden. Scheinbar hat man im Innenministerium zu viele freie Kapazitäten, die man mit irgend einer Daseinsberechtigung füllen muss. Und da unterstellt man diese Unterbeschäftigung auch den Sicherheitsbehörden, die man wohl mit dem Kampf gegen echte Kriminelle wie organisierte Verbrecherbanden oder Extremisten nicht ausgelastet sieht. Ebenso wie die Gesundheitsämter, die sich vor lauter Langeweile mitten in einer Pandemie nichts sehnlicher wünschen werden, als zusätzliche, völlig überflüssige neue Aufgaben. Das Waffengesetz heißt Waffengesetz, weil damit der Erwerb und Besitz von Schusswaffen klar geregelt werden soll(te). Statt dessen fehlinterpretiert man seit Jahrzehnten das Waffengesetz als Möchtegern-Kriminalitätsverhinderungsgesetz. Nach jeder ebenso spektakulären wie seltenen Bluttat meint man, in Zukunft genau diese spezifische Fallkonstellation durch ein weiteres aufblähen der Gesetze verhindern zu können. Bis dann die nächste spektakuläre Bluttat, die sich in einem Land mit vielen Millionen potenziellen Tätern nie verhindern lässt, die nächste vermeintliche Gesetzeslücke offenbart. Die man dann auch wieder flugs durch die nächste Waffenrechtsverschärfung in Zukunft verhindern möchte. Und so weiter, und so fort. Vielleicht wäre es wirklich die beste Lösung, endlich den privaten Waffenbesitz zu verbieten. Nicht, weil das auch nur einen annähernd nennenswerten positiven Effekt auf die Kriminalitätsrate hätte. Aber dann würde vielleicht endlich diese sicherheitspolitischer Folklore geschuldete Illusion zerstört, dass die mit gigantischen personellen und finanziellen Ressourcen gefütterte Waffenbesitzer-Überwachungs-Bürokratie tatsächlich vorsätzlich verübte Straftaten verhindern könne. Man müsste sich nackig machen und könnte der Öffentlichkeit nicht länger mit der ritualisierten Showveranstaltung “Waffenrechtsverschärfung” politisches Handeln vorgaukeln, Verantwortung abschieben und vom eigenen Versagen ablenken.
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