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fw114

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  1. Hallo, weiss nich ob ihr über dieses Video so gestolpert seid wie ich, aber man reibt sich verwundert die Augen! Schiessen mit Luftdruckwaffen im Garten is nicht ! Seht selber :
  2. Durch das Verbot für Neuseeländer, halbautomatische Waffen privat zu besitzen, hat sich seit dem Gunban in 2019 die Waffenkriminalität um 50% erhöht. Es ist also genau das Gegenteil eingetreten, vom dem, was die linke Regierung propagiert hat. Wäre vielleicht etwas für den VDB als Argumentationshilfe. Hier der Artikel ( Nur Englisch) https://financialpost.com/opinion/new-zealand-ottawa-gun-buyback
  3. Das diese Meinung die Schützenwert ist ? Vielleicht nicht. Aber wo zieht man die Grenze ? Wir sehen ja gerade wohin die Reise gehen kann/geht. Will man das ? Früher hat man diese solche Leute einfach kurz ausgelacht und ist weiter seines Weges gegangen, das würde ich sagen fehlt heute eindeutig! Man hat diese Leute nicht ernst genommen und die Aussage entsprechend bewertet, man hat aber diesen Leuten nicht verboten Ihre Meinung zum besten zu geben. Dahin muss man wieder zurück.
  4. Es gab mal ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht dazu. Scheint aber keinen zu interessieren, da man das ja scheinbar für jeden Fall erneut entscheiden muss. Wenn schon solche Urteile keinen mehr interessieren (davon gibt es in dieser Art und Weise noch mehr von), was redet man dann hier eigentlich von einem Rechtsstaat, wenn sich dann untergeordnete Instanzen nicht an diese Art der Rechtsprechung halten(müssen) ? https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111128_1bvr091709.html
  5. Tja, als Waffenbesitzer muss man eben DDR mäßig leben oder damit rechen, dass irgendeinem etwas was man sagt oder tätigt auf die Nerven geht. Die Konsequenz kann dann sein, dass man sein Hobby aufgeben muss. Mal abgesehen von den Spinnern da draußen, die es ja wirklich gibt, aber mit Freiheit und Demokratie wie ich sie noch kennengelernt habe in den 80'er, hat das meiner Meinung nach nichts mehr zu tun. Edit: Man kann auch viel dummes Zeug erzählen und trotzdem nicht zur Gefahr werden. Wenn ich mich an Herrn Pfeiffer erinner und die Computerspiel Hysterie, dass alle die, die "Ballerspiele" spielen (so wie auch ich) zum Massenmörder werden und Computerspiele deswegen verboten werden sollten, so ist das schlicht Blödsinn. Es bereitet mir zusehens unwohlsein, dass der Meinungskorridor immer enger wird. Das kann und wird auf Dauer nicht gut gehen.
  6. Viel schlimmer ist, dass man das nicht so an die große Glocke gehangen hat und das heute mal ebenso mitteilt. Wäre das ein normaler Waffenbesitzer gewesen, hätte wir das Schlüsselurteil wahrscheinlich schon 2018 gehabt. DAS ist der entscheidene Punkt ! Von wegen Gleichbehandlung, gleiches Recht usw.
  7. Man darf gespannt sein. Aufbewahrung ( evt. Schlüssel? usw.) Aber sicher nicht so ein Drama, als würde das einem von uns passieren. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/einbruch-bei-hendrik-wuest-einbrecher-klauten-waffen-aus-seinem-haus-85718312.bild.html LOL, gerade zu Ende gelesen: Aus einem Waffenschrank konnten sie mithilfe eines aufgefundenen Ersatzschlüssels zwei Repetierwaffen sowie dazugehörige Munition erbeuten.“ Alter und wir werden geknechtet.
  8. Nach seiner Zusammenarbeit mit der Antonio Amandeo Stiftung , glaube ich diesem Mann kein Wort mehr. Ich möchte an das hier erinnern:
  9. Last doch mal ein Abo da für den VDB auf Youtube. Kann sicher nicht schaden, da sich so die Reichweite des Kanals erhöht ! https://www.youtube.com/@vdbverband/videos
  10. Nachdem es so dolle für Frau Phaeser aussieht, braucht die Dame dringend Erfolg. Ratet wo Sie den ohne Aufwand und großen Widerstand erzeugen kann.
  11. Wie war das noch ? Konkurrenz belebt das Geschäft ? Ich würde sofort eintreten !
  12. Uhm, nein. Du kannst nicht von uns auf andere schließen. Die Videos sind eher für die gedacht, die zu blöd sind ein Loch in den Schnee zu pinkeln. Ob es hilft ? Ein Anfang.
  13. Das sehe ich ähnlich und muss hier die Frage stellen, welche Rolle Herr Winkelsdorf hier nun einnehmen möchte.
  14. Was ich gerade gesehen habe: Mitarbeit: Lars Winkelsdorf, Pia Siber, Nina Bender (Datenaufbereitung), Mohamed Anwar (Illustration) Vieleicht müsste Herr Winkelsdorf sich die Frage gefallen lassen, wie es sein kann, dass er mit einer Organisation zusammenarbeitet, die von der Amadeu Antonio Stiftung Gelder erhält und der schon häufiger gerichtlich Faktenechks wegen Falschbehauptung untersagt wurden. Senkt die Glaubwürdigkeit .
  15. https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2023/09/06/rechtsextreme-mit-waffen-in-ihrer-nachbarschaft/ Rund 1.000 Rechtsextreme in Deutschland dürfen legal eine Waffe besitzen. Sie sind eine latente Gefahr für die Gesellschaft. CORRECTIV zeigt mit einer interaktiven Karte erstmals, in welchen Landkreisen sie leben. Das man Extremisten keine Waffen gibt ist klar, aber das driftet gerade in eine Richtung, die jedem auf die Füße fallen kann, der gegen $Meinung ist. Unglaublich.
  16. Hallo zusammen, ich finde dieser kleine Kanal hat unsere Aufmerksamkeit verdient. Ich weiss nicht, wer dahinter steckt, aber die Videos sind meiner Meinung nach gut und einfache "Erklärbär" Videos.
  17. Vielleicht möchten die Verbände einmal hiermit gegen dieses Urteil (Schlüssel) angehen: "Wenn ein Gesetz hinsichtlich seines Tatbestands oder seiner Rechtsfolgen für den Adressaten unverständlich (perplex) ist, dann kann seine Befolgung nicht verlangt werden. Der Befolgungsanspruch eines Parlamentsgesetzes wird kassiert, indem es das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle für nichtig erklärt (§ 78, § 82 Abs. 1 BVerfGG)" via gunvlog und Nutzer wolli6872
  18. Das heisst also für mich : Für meinen Waffenschrank Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1, der sogar verankert ist, darf ich mir jetzt noch einen Waffenschrank Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1, der dann ein Elektronisches oder Zahlenschloss hat, um in diesen dann meinen Schlüssel zu legen? Vielleicht würde sich ja ein Markt für die Tresorhersteller ergeben, wenn man Angebote für Tresortüren macht, die die "alte" Schlüsseltür durch eine neue mit Zahlen/Elektronikschloss ersetzt und zum jeweiligem Tresor passt. Ich werde für meinen Schrank diesbezüglich einmal beim Hersteller nachfragen. Allein wo soll ich noch ein son Ding hinstellen? Wie ist die Rechtslage bis zum Tausch ? Is doch alles nich mehr normal hier...
  19. Wo ist das Problem ? Siehe Schweiz , Tschechien, Ungarn, Polen. Alle sind entspannter beim Thema Waffen als wir. Auch das Argument, dass sich alle dann über den Haufen ballern würden, greift da nicht, siehe auch o.g. Länder. Denn das Missbrauchsargument kann man auf alle Bereiche des Lebens ausdehnen. Vom Küchenmesser bis zum Auto und ist so als Argument so nicht mehr zu gebrauchen. Das Problem bei Kriminellen ist eben, dass die sich allgemein nicht an Gesetze halten. Mag für den einen oder anderen Politiker eine schockierende Neuigkeit sein, was eben auch eine Menge über Politiker aussagt.
  20. Schwerer Verstoß gegen Sorgfaltspflichten Wird eine Waffe in geladenem Zustand auf dem Nachtisch gelagert, so begründet dies die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG. Denn darin liegt ein schwerer Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Hausdurchsuchung bei einem der Volksverhetzung Verdächtigen im Januar 2022 in Bremen fand die Polizei im Schlafzimmer des Betroffenen einen geladenen SRS-Revolver auf dem Nachttisch. Die Waffenbehörde nahm dies zum Anlass dem Betroffenen die waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit zu entziehen. Dagegen beantragte der Betroffene Eilrechtsschutz. Er führte an, den Revolver erst dann geladen zu haben, als er wegen des Polizeieinsatzes verdächtige Geräusche gehört habe. Er sei von Einbrechern ausgegangen und habe den Revolver später auf den Nachttisch gelegt. Rechtmäßigkeit des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse Das Verwaltungsgericht Bremen entschied gegen den Betroffenen. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse sei rechtmäßig. Wegen der Lagerung der geladenen Waffe auf dem Nachttisch sei der Betroffene nach § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG als absolut unzuverlässig anzusehen. Es bestehen keine Zweifel, dass die Aufbewahrung von Waffen in durchgeladenem Zustand grundlegenden Vorsichts- bzw. Sorgfaltsmaßgaben im Umgang bzw. bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition widerspreche. Die vom Betroffenen zur Verteidigung vorgebrachte Aussage wertete das Verwaltungsgericht als eine reine Schutzbehauptung. Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 19.07.2023 - 2 V 396/23 -
  21. Klasse, ich habe also einen 1 Schrank mit Schlüssel und darf mir jetzt noch einen 1 Schrank nur für meinen 1 Schrankschüssel kaufen wenn es schlecht läuft ? Geht's langsam noch ?
  22. Schreibt der Dame doch einfach mal in sachlich, höflicher Form, was Ihr von diesem faktenfreien Geschwurbel so haltet: kerstin.herrnkind@stern.de
  23. Besten Dank für die Anworten
  24. Hallo zusammen, hat jemand Erfahrungen bzw. bei o.g. schon einmal eingekauft ?
  25. Hier mal als erste "Grundinformation" Ist die private Personenüberwachung erlaubt? https://www.juraforum.de/news/ist-die-private-personenueberwachung-erlaubt_247510
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