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Elo

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Alle Inhalte von Elo

  1. konstantinkuhle.de, 12.05.2024: https://www.konstantinkuhle.de/aktuelles/waffenrecht-zielgenau-regulieren-statt-pauschal-kriminalisieren Zitat: Waffenrecht – Zielgenau regulieren statt pauschal kriminalisieren Jagd und Schießsport brauchen ein modernes Waffenrecht, das evidenzbasiert und benutzerfreundlich ausgestaltet werden muss. (Dieser Beitrag erschien zunächst auf keepitliberal.de) Das Waffenrecht ist kein Thema, mit dem sich viele Bürgerinnen und Bürger regelmäßig befassen. In das öffentliche Bewusstsein geraten Waffen und ihre Besitzer häufig im Zusammenhang mit schweren Straftaten wie Amokläufen und Terroranschlägen. In solchen Fällen geht dann ein Aufschrei durch das Land. Gesetzesverschärfungen werden gefordert, meist ohne eine genaue Analyse des Tathergangs und der Umstände des Waffenbesitzes. In einer Aufmerksamkeitsökonomie ist das bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehbar. Dass sich aber auch die Reformen des Waffenrechts der letzten Jahrzehnte nach den Gesetzmäßigkeiten der Medienberichterstattung richten, ist unprofessionell. Die Vorstellung von Schusswaffen in Privatbesitz ist häufig geprägt von einem amerikanischen Bild: Der Colt am Gürtel, die Schrotflinte über der Eingangstür oder martialische Sturmgewehre, die man im Supermarkt kaufen kann. Nichts davon entspricht den deutschen Verhältnissen. Das liegt zum einen daran, dass der private Schusswaffenbesitz in Deutschland eine andere Tradition hat, zum anderen aber auch daran, dass Kauf, Besitz und Aufbewahrung von Waffen in Deutschland streng reguliert sind. ...
  2. VDB-Nachrichten, 18.07.2024: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/18072024_fachausschuss_airsoft_und_paintball_tagte_zum_zweiten_mal.html Zitat: Fachausschuss Airsoft & Paintball tagte zum zweiten Mal Vereinbart wurden regelmäßige Sitzungen in jedem Quartal Am Freitag, 12. Juli 2024, trafen sich die Teilnehmer des Fachausschusses Airsoft & Paintball zur zweiten Sitzung. Unter anderem waren Händler, Hersteller, Spieler und Spielfeldbetreiber sowie Vereinsvertreter anwesend. Die Online-Sitzung wurde von Moritz Laudan vom VDB geleitet. Nach der Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer wurden grundlegende Arbeitsgruppen verabschiedet, welche sich mit verschiedenen Thematiken befassen und Inhalte für die zukünftige Arbeit des Fachausschusses erstellen werden. Neben der grundlegenden Strukturierung wurden auch die ersten erarbeiteten Inhalte vorgestellt und zur Endabstimmung im Anschluss versendet. Das drohende Pyro-Verbot in den Benelux-Staaten wurde auch thematisiert und auf die aktuelle Petition von Paintball Valley verwiesen. Der Fachausschuss wird sich in Zukunft alle 3 Monate treffen (unabhängig von anderen Zusatzveranstaltungen). Die nächste Sitzung findet im Oktober statt.
  3. VDB-Nachrichten, 16.07.2024: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/16072024_vdb-wahlkreisaktion_im_bodenseekreis_mit_norbert_lins_cdu.html Zitat: VDB-Wahlkreisaktion im Bodenseekreis mit Norbert Lins (CDU) Während im politischen Berlin die Bürgersteige für die Sommerpause hochgeklappt werden, läuft die VDB-Wahlkreisaktion auf Hochtouren weiter. Am Freitag, 12. Juli, traf sich unser VDB-Interessenvertreter Peter Braß (auf dem Foto rechts) mit dem CDU-Europaabgeordneten Norbert Lins. Im Fokus standen dabei die Weichenstellungen für die Europapolitik nach den Wahlen im Juni und die Debatten um das EU-Feuerwaffenrecht und das drohende Bleiverbot. Unser Austausch mit Herrn Lins, der in der vergangenen Legislaturperiode den einflussreichen Landwirtschaftsausschuss im Europäischen Parlament leitete, fand diesmal unter anderen Bedingungen als sonst üblich statt. Krankheitsbedingt musste der traditionelle Besuch eines Mitgliedsunternehmens im Wahlkreis des Abgeordneten ausfallen. In der Woche vor der Wahl der neuen Präsidentin der Europäischen Kommission war uns das Gespräch aber zu wichtig, um es in den Herbst zu verschieben. Lins berichtete über die Vorbereitungen, um seiner Parteikollegin Ursula von der Leyen im Europäischen Parlament Mitte Juli die notwendige Mehrheit zu sichern. Angesichts des Wahlergebnisses seien Gespräche mit verschiedenen Fraktionen notwendig, um diese wichtige Personalie vor der Brüsseler Sommerpause abzuschließen. Der Europaabgeordnete bestätigte, dass die Kommission bisher immer noch nicht ihren Vorschlag zum Verbot bleihaltiger Munition vorgelegt hat. Hiermit sei aber in den nächsten Wochen zu rechnen. Dann müsse man genau durchleuchten, welche Regeln, Übergangsfristen und Anforderungen gelten. Das Parlament in Straßburg und die Mitgliedsstaaten müssen den Vorschlägen dann noch zustimmen. Aktuell würden im Europäischen Parlament die wichtigen Personalentscheidungen getroffen: Wer übernimmt welches Amt? Wer sitzt in welchem Ausschuss? Norbert Lins riet uns dringend dazu, frühzeitig den Austausch mit den neuen Abgeordneten zu suchen. Hier konnte Peter Braß beruhigen: Bereits im September ist der VDB wieder zu Gesprächen in Brüssel, der politischen Hauptstadt Europas. Denn bereits im kommenden Jahr soll die Europäische Feuerwaffenrichtlinie evaluiert werden – mögliche neue Gesetzesvorschläge aus Brüssel könnten dann schnell auf der Tagesordnung stehen. „Es ist nicht unwahrscheinlich, dass wir eine parlamentarische Debatte um das Waffenrecht frühzeitiger in Brüssel und Straßburg, als auf Bundesebene in Berlin erleben werden, umso wichtiger sind solche Austausche wie heute mit Herrn Lins, dem ich für das Gespräch herzlich danken möchte“, fasste Peter Braß den Nachmittag am Bodensee zusammen.
  4. presseportal.de, 18.07.2024 – 11:13: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70238/5825740 Zitat: Bundespolizeidirektion Berlin BPOLD-B: Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen Die Bundespolizei hat zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Bahnreisenden und vor dem Hintergrund der steigenden Gewaltdelikte sowie der Zunahme der Gewaltintensität im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich erneut ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen erlassen und Schwerpunkteinsätze zu dessen Überwachung durchgeführt. Das mit einer Allgemeinverfügung erlassene Verbot galt vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2024, jeweils in den Nächten am Wochenende in der Zeit von 14 bis 2 Uhr des Folgetages und endete am Montag, dem 15. Juli 2024, um 2 Uhr. Der Geltungsbereich umfasste die sechs Berliner Bahnhöfe Zoologischer Garten, Hauptbahnhof, Alexanderplatz, Ostbahnhof, Warschauer Straße und Ostkreuz. Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. erlaubnisfreie Messer ab 6 cm Klingenlänge und Schlaggegenstände), die als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei kontrollierten in den vier Wochenenden der Geltungsdauer 1.032 Personen und stellten bei 88 Personen insgesamt 116 Gegenstände sicher. Bei 47 Fällen lag ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung vor, bei 39 Fällen lagen durch den Besitz bzw. das Mitführen Verstöße gegen das Waffengesetz vor. Konkret wurden 55 verschiedene Messer, 23 Reizstoffe, zwei Schlagringe, 29 potentielle Schlag- und Stichgegenstände sowie vier Waffen und 3-mal Pyrotechnik sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Einsatzkräfte zudem weitere Straftaten (26) auf. Hierbei handelte es sich in den meisten Fällen um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (16 Fälle). Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch vereinzelte Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (8) und führten zu 142 Fahndungstreffern. In 15 Fällen konnten offene Haftbefehle vollstreckt werden. ...
  5. so-stadt.de, 18.07.2024: https://so-stadt.de/so-koeln/news/neue-waffenverbotszone-in-koeln-polizei-zieht-erste-bilanz Zitat: Neue Waffenverbotszone in Köln – Polizei zieht erste Bilanz Martin Kiedrowski - vom 18.7.2024 Seit rund einem Monat gilt der Wiener Platz in Köln-Mülheim offiziell als Waffenverbotszone. Jetzt zieht die Kölner Polizei eine erste Bilanz. Welche Waffen am häufigsten sichergestellt wurden. Im Überblick 530 Personen wurden in der neuen Waffenverbotszone am Wiener Platz in den ersten vier Wochen kontrolliert. Insgesamt gab es 89 Platzverweise, zehn Personen wurden in Gewahrsam genommen und drei Menschen festgenommen. Sieben Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Waffenverbotszonen-Verordnung wurden erstattet. ...
  6. zentralplus.ch, 18.07.2024: https://www.zentralplus.ch/justiz/waffen-in-zug-deutscher-scheitert-vor-bundesgericht-2673414/ Zitat: Sammlung beschlagnahmt Waffen in Zug: Deutscher scheitert vor Bundesgericht Die Zuger Polizei hat die Waffen eines Mannes aus Zug beschlagnahmt. Beim Versuch, die Stücke zurückzukriegen, ist dieser nun gescheitert. Vier Sturmgewehre, vierzehn Maschinenpistolen, ein Granatwerfer und ein Minenwerfer mit drei Granaten: All dies hat ein Deutscher in seinem Heim am Zugersee gehortet. Wie der «Tagesanzeiger» auf Basis eines Urteils des Bundesgerichts schreibt, hatte der Waffennarr das Kriegsmaterial vor vier Jahren aus Deutschland ohne Bewilligung importiert. ...
  7. Es ist eine Karikatur und auch schon einige Jahre alt, aber thematisch ...? https://www.facebook.com/photo.php?fbid=2231502770259968&id=579129778830617&set=a.623138061096455&
  8. krone.at, 17.07.2024: https://www.krone.at/3460772 Zitat: Lasches Waffengesetz Biden zu Sturmgewehr: „Ist Zeit, es zu verbieten!“ ...
  9. merkur.de, 15.07.2024: https://www.merkur.de/politik/ar-15-usa-trump-biden-attentat-sturmgewehr-waffengesetz-todesopfer-93188811.html Zitat: ... Die AR-15 ist in den USA ein Haushaltsgegenstand – auch weil Trump das so will ...
  10. Es KÖNNTE- ganz banal - eine Frage der Zuständigkeit sein. Ohne nun die konkrete Organisation vor Ort zu kennen - den Jagdschein könnte die Jagdbehörde widerrufen. Hier hat - auch wieder ohne die konkreten Hintergründe zu kennen - vielleicht nur die Waffenbehörde agiert?
  11. Rechtsprechungsdatenbank NRW: Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 K 4909/23 https://www.justiz.nrw/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2024/22_K_4909_23_Urteil_20240619.html
  12. Rechtsprechungsdatenbank NRW: Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 K 4836/23 https://www.justiz.nrw/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2024/22_K_4836_23_Urteil_20240619.html
  13. Das geht vermutlich nicht nur Dir so. Es gibt im Grunde schon mal verschiedene Arten von Waffenverbotszonen, einerseits - nennen wir die mal dauerhafte (kann aber nur an bestimmten Tagen oder Tageszeiten Gültigkeit haben) - nach § 42 (5) oder (6) WaffG, daneben aber auch temporäre in Form von Allgemeinverfügungen nach § 14 Bundespolizeigesetz. Wenn man wissen will, was genau verboten ist, muß man in die jeweilige Verordnung oder Verfügung reinschauen. Wenn man mit der Bahn anreist, könnte demnach der Fall eintreten, daß auf dem Bahngelände eine Waffenverbotszone gilt, beim Verlassen des Bahngeländes und Betreten der Stadt dann eine weitere mit anderem Inhalt. Die Allgemeinverfügungen der Bundespolizei können auf deren Webseite eingesehen werden, die städtischen meist auf den kommunalen Internetseiten oder auch durch öffentlichen Aushang o. ä., meist gibt es da auch Beschilderungen. Das deutsche Waffengesetz beinhaltet im Grunde nur eine Verordnungsermächtigung unter gewissen Bedingungen. Besser wäre doch eine bundesweit einheiltliche Regelung, bei der die Anwender nur noch den zeitlichen und örtlichen Rahmen setzen?
  14. Das ist Landesrecht NRW, konkret die Waffenverbotszonenverordnung des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen für Düsseldorf (Altstadt), Köln (Ringe), Köln (Zülpicher Straße) und Köln-Mülheim (Wiener Platz) - wenn die Örtlichkeiten so noch aktuell sind. § 42 WaffG ermächtigt die Landesregierungen, die Landesregierung NRW hat mit der Waffenverbotszonenübertragungsverordnung das "für Waffenrecht zuständige Ministerium" ermächtigt, dieses mit der Waffenverbotszonensubdelegationsverordnung das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste.
  15. Ebenfalls im VersammlG findet sich im § 17a der (im WaffG nicht definierte) Begriff "Schutzwaffen" (oder als ... geeignete Gegenstände ...). militaryworldsrl.com bewirbt den JPX Jet Protector als (Zitat) "Persönliche Schutzwaffe": https://www.militaryworldsrl.com/de/piexon-professional-personliche-schutzwaffe-jpx-jet-protector/ Es wurde schon Plastikfolie vor Gericht als Schutzwaffe gewertet - wie wird dann ein Jet Protector eingestuft? Die Strafandrohung im VersammlG ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Würdest Du dazu raten, es drauf ankommen zu lassen?
  16. zdf.de, 10.07.2024: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/usa-waffengesetze-tennessee-100.html Zitat: Neues Waffenrecht in Tennessee ...
  17. westfalen-blatt.de, 11.07.2024: https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-minden-luebbecke/rahden/herbert-reul-cdu-jubilare-ehrung-tonnenheide-3029216?pid=true Zitat: CDU Rahden ehrt zahlreiche Jubilare – Minister ist Ehrengast Herbert Reul: „Politik muss Vertrauen zurückgewinnen“ ... Der Rest ist hinter Bezahlschranke. Reul soll auch das Waffengesetz angesprochen haben - kennt jemand den kompletten Artikel?
  18. https://openjur.de/u/280084.html Rand-Nr. 27 https://openjur.de/u/542349.html Rand-Nr. 23 ff.
  19. Der dritte Teil des Videos von Kuma Tactical mit Frank Satzinger ist online. Es geht u. a. um das Verhältnis zu FWR/BZL, die Petition und Social Media Aktivitäten. Den zweiten Teil fand ich von den Themen her interessanter, aber man sollte anerkennen, daß auch die "brisanten" Fragen angesprochen werden und es Antworten gibt. (Linkquelle: Youtube - Kuma Tactical)
  20. VDB-Nachrichten, 10.07.2024: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/10072024_der_vdb_im_gespraech_mit_marc_henrichmann.html Zitat: Der VDB im Gespräch mit Marc Henrichmann Vizepräsident Frank Satzinger reiste am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause nach Berlin Am Freitag, 5. Juli 2024, nutzte unser Vize-Präsident Frank Satzinger den letzten Sitzungstag des Bundestages vor der Sommerpause für einen konstruktiven Austausch mit Marc Henrichmann (Foto links), dem Berichterstatter für das Waffenrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion . Thema war natürlich der Entschließungsantrag des Bundesrates und die darin enthaltenen Forderungen zu einer Verschärfung des Waffenrechts. „Die geplanten Maßnahmen des Bundesinnenministeriums sind ungeeignet, denn das Problem liegt ganz klar im Vollzug der bestehenden Gesetze. Die Behörden, insbesondere Waffenbehörden, vor Ort sind durch bürokratische Vorgänge überlastet und weitere Verschärfungen würden dieses Problem nur verstärken“, sprach sich Henrichmann klar gegen die Forderungen aus. „Unterstützen würde ich jedoch ein „Waffenverbotsgesetz“, das die Täter in den Blick nimmt und gleichsam eine Waffenverbotszone um den Täter und nicht um öffentliche Plätze baut.“ Einzig die im Entschließungsantrag formulierte Position einer Neufassung des Waffenrechts begrüßt er. „Wir müssen beim Waffenrecht große Räder drehen, müssen dabei aber auch gesellschaftliche Ziele verfolgen. Ziel muss, neben der inneren Sicherheit, auch eine vollziehbare Bürokratie sein.“ Für einen solchen Neuanfang erachtet er eine im Vorfeld stattfindende Abstimmung mit den betroffenen Verbänden für äußerst sinnvoll, um nachvollziehbare und zustimmungsfähige Maßnahmen abzustecken. In diesem Sinne freuen wir uns als VDB auf weitere konstruktive Gespräche und danken Herrn Henrichmann für seine Zeit.
  21. Es wurde eine neue Seite eingerichtet, auf der die weiteren Infos zum Thema "Messer" zusammengefaßt werden: https://www.kulturgut-nutzwerkzeug.de/
  22. Der Ort könnte sein 372 Stratford Rd, Birmingham, B11 4AB , United Kingdom?
  23. Aus dem Mai, aber paßt zum Thema ... bild.de, 06.05.2024: https://www.bild.de/news/ausland/harter-einschnitt-schweizer-messer-bald-ohne-messer-66389494068d0e433ecdaebb Zitat: Harter Einschnitt Schweizer Messer bald ohne Messer Sie sind legendär und spätestens seit der TV-Serie „MacGyver“ weltbekannt: die Schweizer Taschenmesser. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, kleiner, größer, mit Schere, Zange, Säge, Feile, Korkenzieher und natürlich mindestens einer Klinge. Letzteres soll sich jetzt ändern, sagt Carl Elsener (65) im Interview mit dem Schweizer „Blick“. Der Chef des Traditionsunternehmens Victorinox (sein Urgroßvater gründete die Firma) sieht diese Entscheidung als Folge von weltweiten Einschränkungen über das Tragen von Messern. ...
  24. Wenn man in die Diskussion zu dem verlinkten Artikel schaut, fällt auf, daß die Zeitangaben zu den Beiträgen überwiegend aus dem Mai 2024 stammen. Einer der Beiträge (Zitat): Der Artikel ist im Mai 2024 erstellt worden, wahrscheinlich aus rein tagespolitischen Gründen. Zuvor gab es eine Erwähnung in einem anderen Artikel, allerdings ohne Quellenangabe ...
  25. presseportal.de, 28.06.2024 – 13:40: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6313/5812019 Zitat: Polizeidirektion Flensburg POL-FL: Angeln: Großer Waffenfund nach Wohnungsdurchsuchung ... Statt einer erwarteten Waffenanzahl im niedrigen zweistelligen Bereich fanden die Durchsuchungskräfte annähernd 120 Waffen, Pistolen, Revolver, Munition, Armbrüste sowie Hieb- und Stichwaffen in dem Haus des Mannes. Eine waffenrechtliche Erlaubnis konnte er lediglich für 13 Waffen vorlegen. ... (Zitat Ende) Die LW im Vordergrund - überwiegend UHR - scheinen 13 Stück zu sein - ob das die erwähnten 13 Waffen mit Erlaubnis sind?
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