Es wäre gute Lobbypraxis und ein Gebot der Vernunft, zunächst und vorrangig eine umfassende Lösung zu favorisieren, da § 19 BJG zur Zeit ja ohnehin schon geändert werden soll, das Verfahren also schon läuft. Und die umfassende Lösung, wäre es, das inzwischen in DEUTSCHLAND überflüssige Verbot ganz zu kippen, weil der europavertragliche und legislative Zweck der teilweise in diese Richtung weisenden Konventionen (primär ist das der Artenschutz) ja HIER durch andere tatsächliche Umstände und verschiedene andere gesetzliche Regelungen außerhalb des Jagdrechts bereits vollständig abgedeckt und hinreichend gesichert ist.
Dahinter gibt es dann auch schwächere Sekundärlösungen, von denen ich einige schon einmal angerissen hatte. Bis hin zur scheinbar nur kosmetischen, tatsächlich aber effektiven Wortlautumstellung ("verboten ist es... unter Benutzung eines Magazins, das mehr als 2 Schuss aufnehmen kann.... die Jagd auszuüben. Weitergehende Ausnahmen durch die Landesjagdgesetzgebung bleiben unberührt.")
Mein Problem ist NICHT, dass keine guten und schnell umzusetzenden legislativen Lösungen gäbe. Die gibt es, dafür reicht ein Nachmittag.
Mein Problem ist, dass ich nicht die Jagdverbände habe, mit denen solche Lösungen favorisiert und zusammen endformuliert werden könnten. Die werden vielmehr das Gegenteil wollen.
Carcano