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carcano

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  1. Ivana D'Alessandro. Ist 'ne gute. Hat auch selber schon einen interessanten Rechtsstreit gegen die EU-Kommission geführt.
  2. Jedenfalls war das der Informationsstand bis vor kurzem. Carcano
  3. Da sind zwei Dinge zu unterscheiden. Das eine ist die vernünftige Haltung der beiden involvierten bayerischen Ministerien. Das andere ist die Position des BKA, das ja auch noch benötigt wird, für die waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung. Wenn das genannte Schreiben eines vom BKA ist, wäre das natürlich eine erfreuliche Änderung bzw. eine Fortschritt. Carcano
  4. Was der Kollege Nopens nun sicherlich nicht ist. *achselzuck* Carcano
  5. Es wäre gute Lobbypraxis und ein Gebot der Vernunft, zunächst und vorrangig eine umfassende Lösung zu favorisieren, da § 19 BJG zur Zeit ja ohnehin schon geändert werden soll, das Verfahren also schon läuft. Und die umfassende Lösung, wäre es, das inzwischen in DEUTSCHLAND überflüssige Verbot ganz zu kippen, weil der europavertragliche und legislative Zweck der teilweise in diese Richtung weisenden Konventionen (primär ist das der Artenschutz) ja HIER durch andere tatsächliche Umstände und verschiedene andere gesetzliche Regelungen außerhalb des Jagdrechts bereits vollständig abgedeckt und hinreichend gesichert ist. Dahinter gibt es dann auch schwächere Sekundärlösungen, von denen ich einige schon einmal angerissen hatte. Bis hin zur scheinbar nur kosmetischen, tatsächlich aber effektiven Wortlautumstellung ("verboten ist es... unter Benutzung eines Magazins, das mehr als 2 Schuss aufnehmen kann.... die Jagd auszuüben. Weitergehende Ausnahmen durch die Landesjagdgesetzgebung bleiben unberührt.") Mein Problem ist NICHT, dass keine guten und schnell umzusetzenden legislativen Lösungen gäbe. Die gibt es, dafür reicht ein Nachmittag. Mein Problem ist, dass ich nicht die Jagdverbände habe, mit denen solche Lösungen favorisiert und zusammen endformuliert werden könnten. Die werden vielmehr das Gegenteil wollen. Carcano
  6. Tja. Purer Selbstzerstörungstrieb. Wenn dabei nur so einer wie Empty8sh kaputtginge, wäre es ja auch nicht weiter schade darum. Dae Gefahr ist nur, dass solche Typen leider auch sehr viele mit sich reißen, die es _nicht_ verdient haben, So hat ein einziger Beitler ja uns *allen* ein schießsportliches Verbot in der AWaffV eingebrockt. Carcano
  7. Das eine - und zitierte - ist die Schießstandordnung (die allerdings, entgegen ihrer ausdrücklichen eigene Möchtegern-Bekundung, nicht allgemein verbindlich ist), und das andere die DJV-Schießvorschrift (die ist innerhalb ihres sachlichen Geltungsbereichs verbindlich). Beide sind hintereinander abgedruckt, die aktuelle Fassung ist vom 1. April 2015. Carcano
  8. Das Urteil erhielten die Verfahrensbeteiligten über ihre Anwälte am 24. März 2016. Seither sind 4 (VIER) Werktage vergangen, die zudem noch alle in die Osterferienzeit fallen. Carcano
  9. Es wird wieder einmal genau DAS FALSCHE getan und beschwatzt. Hektischer Aktionismus auf der lokalen Ebene, und das energische Aufwecken auch des letzten schlafenden Hundchens in der letzten Kreisverwaltung, der sonst einfach abgewartet hätte, bis irgendwann einmal eine Weisung kommt, *kopfschüttel* Ich kann Fritz gut verstehen....
  10. Nein. Richtig wäre: Das BVerwG hat gesagt, wie es das waffenrechtlich bewertet. Deshalb bedarf es jetzt gesetzlicher Änderungen. Es kommt nun vor allem auf den Gesetzgeber an. Carcano
  11. Kein Dank nicht dafür. Falscher Ausschuss ! Abstrakt und so allgemein ja. Konkret NICHT.
  12. Ja, da hast du natürlich recht, und darauf hat auch Cartridgemaster ganz richtig hingewiesen. Dennoch ist zumindest ein (kleinerer) Teil erworbenetr Waffen durch die Bescheide etwas besser abgesichert. Für den Rest ist es, wenn man die pedantisch juristische Brille aufsetzt, in der Tat schwieriger, deshalb ist ja auch eine entsprechende Gesetzesänderung im BJG dringend geboten. Carcano
  13. Ihr habt natürlich damit recht, dass die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamts nach § 2 Abs. 5 WaffG ein erhebliches Maß an Rechtswsicherheit für die Betroffenen bringen. Diese Bescheide sind Allgemeinverfügungen, werden also behandelt wie Verwaltungsakte. Sie sind bestandskäftig geworden.Sie könnten zwar im Nachhinein aufgehoben werden, müssen aber nicht. Dazu muss man freilich auf Seiten des BKA etwas geschmeidig sind, und die nachträgliche und völlig unvorhersehbare Rechtsprechungsänderung als Grund für die Option "Widerruf" (und nicht etwa Rücknahme) sehen. Dann kämen wir nämlich zu § 45 Abs. 3 WaffG, und von einem Widerruf kann dann abgesehen werden. Carcano
  14. Den gibt es, aber der gilt hier nicht. Weil § 45 WaffG vollständig verdrängende lex specialis ist. Wird leider so gesehen und gehandhabt. Ausnahmslos. Auch schon vor dem WaffG-2003 (damals war es § 47 WaffG-1976).
  15. Ja, eben dies tut man (also ich) und spricht mit der Geschäftsstelle des 6. Senats. Das Häkchen "versendungsfähig" stand zuerst auch schon dran. Die beiden Damen waren - wie beim BVerwG oft üblich - sehr nett, ihr braucht sie also nicht mehr mit Anrufen löchern. ;-) 1. Beim Urteil 6 C 60.14 muss noch ein Leitsatz ergänzt werden. Leitsätze sind Zusammenfassungen des Gerichts für die Veröffentlichung und kein Teil des Urteils selbst; sie gehören weder zum Tenor noch zu den Gründen. 2. Beim Urteil 6 C 59.14 fehlte für die Veröffentlichung noch ein Empfangsbekenntnis, das ist aber jetzt gekommen. Beide Urteil werden Montag früh (erstmals bzw. wieder) online gestellt. Carcano, RA ;-)
  16. Ich darf daran erinnern, dass DJV und einige Unternehmen der Waffenbranche versucht haben, mit einem miserablen Gesetzentwurf (der jetzt im Verfahren ist) an die 370.000 Jägerinnen und Jäger ab dem Jahre 2018 umfassend zu kriminalisieren, und zwar schon vor diesem seltsamen (und in der Tat schlimmen) Urteil des BVerwG. Das scheint aber aber viel weniger Leuten her bewusst zu sein. Leute, diesen Gesetzentwurf hat sich so nicht das BMEL ausgedacht, der Anstoß und das massive jahrelange Drängen und immmer wieder erneute Drängen kamen von außen. Macht euch das bitte klar. Carcano
  17. Na na na. Welcher Verband war denn vehementest GEGEN jede wie auch immer geartete Eröffnung einer Möglichkeit der Bogenjagd oder gar einer (gleich wie modernen) Armbrust)? NA?? Welcher ??!!! Eben. Deiner. Carcano
  18. Du schätzt die Gemütslage und die tatsächlichen Wünsche im Präsidium des DJV und der Mehrzahl der LJVs zutreffend ein. Die Geschäftsführer sehen das nicht alle so, die haben aber nichts zu sagen. Nein, nur lang. Jedenfalls ist momentan ist ein sehr guter Zeitpunkt, um in diesen in einem ausgesprochen frühen Stadium befindlichen Gesetzgebungsprozess einzugreifen. Allerdings muss man wissen, wie. Carcano
  19. Könnte stimmen. Wenn man alle jagdlichen Besitzer eines KK-Selbstladers (alte Anschütz, Krico, Voere) hinzunimmt, geht die Zahl schon etwas nach oben. Ein Büchsenmacher meiner Bekanntschaft lag in seiner Einschätzung (Südbaden) auch deutlich höher als ich. Carcano
  20. Kleine oder mittlere Korrektur: Oh nein. Etwas durcheinander gewürfelt. Du verwechselt das mit der ALTEN und damals (1979-2002) noch möglichen KWKG-Abänderung für umgebaute KWKG-Halbautomaten, damit sie generell zivil zulässig wurden. Hatte mit Jagd und jagdlichem Bedürfnis nichts zu tun. Carcano
  21. Im Telegrammstil: - Anrufen bringt gar nichts und hält die Leute nur davon ab, die dringend nötige Arbeit für Euch zu tun. - FWR ist bereits informiert - BDS ist bereits alarmiert - Wenn ihr den Landesjagdverbänden und dem Deutschen Jagdverband schreiben / emailen / faxen wollt, ist es sinnvoll, diese Verbände auf drei Dinge hinzuweisen: -- viele Jäger haben Selbstladewaffen (vermutlich an die 10 %, meinetwegen zwiwschen 5 % und 15 %) -- ab sofort ist jeder !) Jäger potentiell kriminalisiert, wenn er einen Selbstader selbst mit legalem wchselbaren 2-Schuss-Magazin auf der Jagd führt. Nach der (unerträglichen) Rechtsmeinung des BVerwG beginge auch er einen Verstoß gegen ein "sachliches Verbot". -- eine Abhilfe ist jetzt nur auf gesetzgeberischem Wege möglich, die Verbände sollen sich für eine entsprechende sofortige Anpassung des § 19 BJG im z.Zt. anhängigen Gesetzgebungsverfahren aussprechen; sinnvoll wäre dazu noch eine parallele Änderung auch in § 13 WaffG. Carcano
  22. Nein. Noch einmal: NEIN. Ist nicht klar. Und der LJV BB hat zudem einen ziemlich guten Geschäftsführer. Was hingegen ziemlich klar ist, jedenfalls wenn man die involvierten Personen und die Auslandsproduktpalette kennt, ist die voraussichtliche Haltung des deutschen Jagdwaffenhersteller und deren Verbandsjustitiars. Von dort ist erst einmal realistisch nichts zu erwarten außer Zustimmung zum Urteil. Schon bloßes Schweigen wäre ein großer Erfolg. Carcano
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