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Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
JägermitHut antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Ach so. Kam mir schon seltsam vor. Ich hatte schon mal einen Blumenhandel. Online, kein Ladengeschäft. 90 % aller Probleme hatten sich damit erledigt. Habe nie Gewinn erzielt, aber immer super geile Blumen.😋 -
Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
JägermitHut antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Ja. Erst mal einen Kurs. Dann sehen wir weiter. Aus guten Gründen würde ich nie ein Gewerbe von zu Hause aus betreiben. Und wenn es ein Büro ist, bei dem es durchs Dach regnet -
Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
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Niemals. -
Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
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Warum die Wohnräume? Geschäftsräume verstehe ich ja noch. In der Liste finde ich keinen Sachverständigen für Vollautomaten. -
Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
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Selbst wenn. Hat die Waffenbehörde das Recht meine Steuerunterlagen einzusehen? Das NWR weiß ja nur, ob was gehandelt wurde. Mit Gewinn oder Verlust, weiß das NWR nicht. -
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Die Gewerbeaufsicht kontrolliert nicht den Gewinn. Das wäre mir ganz neu. -
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Und wie sollte sie davon erfahren? -
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Muss nicht alles immer einfach sein. Ist auch nur so eine Idee. Aber das ist der fünfte Schritt. Erst mal den ersten machen.😊 -
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JägermitHut antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Kontrolliert die Waffenbehörde wirklich, wie viel Gewinn ich mache? Bekommt die, die Unterlagen? Irgendeinen Gewinn erzielt man immer. Mag er noch so klein sein. -
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Vielleicht in zweiter Instanz. Erst mal Kurs, Prüfung und Handel mit irgendwas ohne Gewinnabsicht. -
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Die Prüfung wird schon nicht so hart sein. Wer den Jagdschein bestanden hat, sollte das hinbekommen. Ich würde mich gerne auf Vollautomaten spezialisieren. Wenn keiner kaufen darf, so what. -
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JägermitHut antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Wenn es Geld bringt, habe ich nichts dagegen. Aber ich gehe zunächst mal nicht davon aus. Ich hatte jahrelang eine Detektei. Die hat nahezu nichts eingebracht. Aber es hat riesigen Spaß gemacht. -
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JägermitHut antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Ich würde das nicht machen, um Geld zu verdienen. Das kostet mich Geld. Ist wie Jagen. Das macht man, weil man es mag und ein paar tausend Euro übrig hat. Wer auf billiges Fleisch hofft, hofft vergeblich. -
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JägermitHut antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Meinst du jetzt Wettkampf oder schießen auf dem Stand? Und was ist mit Nicht-Sportlichem-Schießen? Ich habe meine Trommelmagazine angemeldet um eben gerade damit schießen zu können. Warum sollte mir das BKA den Umgang und nicht nur den Besitz genehmigen? Eben damit ich sie verwenden kann. -
Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?
JägermitHut antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Wow. Dann haben die mich auf meiner Behörde angelogen. Die haben mir schon einige male Dinge erzählt, die ein kreatives Verhältnis zur Wahrheit haben. -
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JägermitHut antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Wird beim Waffenhandel nicht auch die finanzielle Lage des Antragstellers auf Links gedreht? Keine Eidesstattliche Versicherung etc.? -
Einfacher wäre es den Jagdschein ebenfalls im NWR zu erfassen. Werden jetzt eigentlich alle Magazine (alter Altbesitz und neuer Altbesitz) im NWR erfasst? Wie sieht das mit Ausnahmegenehmigungen des BKA für Dinge aus, die weder Waffe, noch Waffenteil sind. (z. B. Erlaubnis einen Laserpointer an der Waffe haben zu dürfen)?
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Kaum. Dazu muss schon gegen eine Auflage verstoßen werden. Ist wie eine Baugenehmigung auf Sylt. Konntest du früher Häuser am Naturschutzgebiet, so groß, wie eine Villa hinstellen, ist das definitiv vorbei. Abreißen muss aber deswegen niemand. -
Mann muss nicht nach dem Sinn suchen. Mein Jagdschein ist nicht im NWR, der kleine Waffenschein schon. Ist eben so. Die Geschichte mit der Steuer-ID glaube ich nicht. Das würde die Erfassung von Menschen ohne ersten Wohnsitz in Deutschland unmöglich machen. Beispielsweise Waffenverbot, das gegen einen Ausländer verhängt wurde. Auch Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland können den Deutschen Jagdschein machen. Dann ist wohl immer Berlin zuständig. Haben sie vor 2007 Deutschland verlassen, haben sie definitiv keine Steuer ID.
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Was ist das? -
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Auf dem Formular des BKA konnte man ankreuzen, warum man das Magazin braucht. Jäger, Sportschütze, Sammler... Vielleicht ist es auch das „Neuer-Schimmel-im-Amt“-Syndrom. Das neue Pferdchen haben erst mal alle lieb, bis es irgendwo hinkackt. Dann ist Schluss mit Lustig in der Behörde. Ist ja immer so bei neuen Aufgaben für die Verwaltung. Bei den neuen Covid-19-Regeln wurde ja auch erst mal alles durchgewunken. AlG2, Hilfe für Kleinunternehmer, Bürgschaften für Kredite. Nach ganz kurzer Zeit wurde ganz genau hingesehen und vieles ging nicht mehr. Vielleicht ist das bei den Magazinen auch so. Dann gibt es vom BKA gar nichts mehr. Wer weiß. Wird sich zeigen. -
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Du darfst in Deutschland eine halbautomatische Langwaffe bei der Jagd mit nicht mehr als 3 Patronen laden. Ich habe einen Halbautomaten. Bei mir würde sich die Frage stellen, wozu ein Magazin mit mehr als 3 Schuss? Antwort: Braucht man nicht. Will ich aber haben. Welchen Grund hätte ich sonst angeben sollen? Der Bedürfnisgrund für die dazugehörige Waffe ist Jagd. -
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Da sollte man unterscheiden. Die vor dem Stichtag erworbenen Magazine müssen bei der Waffenbehörde angezeigt werden. Fertig. Die nach dem Stichtag erworbenen müssen vom BKA GENEHMIGT werden. Theoretisch kann das BKA auch ablehnen. Mir wurde der Umgang mit meinem Magazin (.308, 20 Schuss) vom BKA genehmigt. Als Begründung gab ich an, es als Jäger zu benötigen. -
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JägermitHut antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Hat dir die Behörde die Anmeldung schon bestätigt? Dieses Schreiben ist ja der Freibrief um die Dinger mit auf den Stand, zur Jagd oder zum Büchsenmacher zu bringen. Ich habe ein nach dem Stichtag erworbenes Magazin beim BKA gemeldet und mir wurde der Umgang genehmigt. Die anderen - alter Albesitz - habe ich meiner zuständigen Waffenbehörde angezeigt, aber noch keine Rückmeldung erhalten. Zu dem anderen hier diskutiertem: Jedem das seine. -
– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); „Betrieben hat“. Es heißt nicht, 18 mal geschossen hat. Die „herrschende Meinung“ (Juristendeutsch) ist: Was immer du auf dem Stand mit erlaubnispflichtigen Waffen machst, ist Schießsport betreiben. Ein Schuss genügt. Wahrscheinlich würden auch Zielübungen mit der Waffe ohne Schussabgabe ausreichen. 500 Schuss aus 20 Waffen ist auch Schießsport betreiben. Es müsste eigentlich heißen, an 18 verschiedenen Tagen Schießsport betrieben hat. Das wäre klarer.