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JägermitHut

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  1. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz wäre so eine Tatsache. Hier liegt aber kein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Blöde Kommentare in einem Forum sind auch keine dahingehende Tatsache.😅😉
  2. Denken wir ein Jurist. Hat er die Waffen erworben? Nein, er hatte sie bereits. In Paragraph 20 Abs. 3 WaffG ist das Blockiersystem geregelt. In Paragraph 52 WaffG die Strafvorschriften. Nur bei den Paragraph 52 Abs. 1 sind die Handlungen genannt, bei denen der Versuch strafbar ist. (Abs. 2). Es mag ein Versuch sein, gegen Paragraph 20 Abs. 3 zu verstoßen. Der Versuch ist nicht strafbar. Es ist gar nichts. Wahrscheinlich kriegt er die abgegebene Waffe wieder, wenn das Blockiersystem noch funktioniert. Ja, vielleicht hat er auch gerade mit der Flex einen Stahlträger bearbeitet als ihm justament die Waffe samt Sicherung auf die Flex fiel. Dann ist es noch nicht mal ein Versuch.
  3. „sollen und können gemeldet werden“
  4. Täusch dich mal nicht: Zitat: Mit einer Sonderkommission (Soko) namens „Parabel“ geht die NRW-Polizei rechtsextremen WhatsApp-Gruppen in ihren eigenen Reihen nach: Am Mittwochmorgen ließ die 200-köpfige Soko 34 Polizeidienststellen und Privatwohnungen im Ruhrgebiet und am Niederrhein durchsuchen. 29 Polizistinnen und Polizisten stehen unter Verdacht, an den Gruppen beteiligt gewesen zu sein. In den Gruppen wurden laut Innenminister Herbert Reul (CDU) mehr als 100 Bilddateien verteilt, die strafrechtlich relevant sein könnten. Darunter seien Fotos von Adolf Hitler, aber auch zum Beispiel die fiktive Darstellung eines Flüchtlings in einer Gaskammer. Zitat Ende Ob die wirklich einen Diktator ins Amt heben oder Gaskammern errichten wollten, spielt offensichtlich keine Rolle.
  5. Wie wahrscheinlich jeder weiß, sind Inhalte einer privaten Chatguppe von Polizisten, an die Presse gegeben worden. Diejenigen, die es an die Medien weiterreichten, waren selbst Polizisten. - Die Informanten möchten anonym bleiben - Sie unterließen es in der Chatgruppe darauf hinzuweisen, dass sie Inhalte stören. - Sie waren selbst jahrelang in der Chatgruppe Ob in einer privaten Gruppe geäußerte Witze ein Anzeichen politischen Extremismus sind (wie es der Dienstherr und die Medien sehen) oder private politische Meinungsäußerung in satirischer Form, möchte ich offen lassen. Doch grundsätzlich sollte sich jeder in einem Verein, einer Chatgruppe darüber in Klarem sein, dass auch jahrelange Zugehörigkeit nicht vor „Weitergabe von Informationen“ schützen. In gemütlicher Runde, beim Alkohol, gemachte Witze können Konsequenzen haben.
  6. Ne, Tony. Du musst mal genau lesen. Der LV1 ist ein Verein und ich bin Mitglied, also bin ich in einem Verein. Richtig. Wenn du beim BDS Mitglied bist, bist du immer in einem Landesverband. Richtig. Von Einzelmitgliedschaften und wo das möglich ist, habe ich nichts geschrieben. Ich war heute auf einer Schulung für Vorderlader. Dort wurde mir erzählt, dass einige Verbände mit Einzelmitgliedschaften nachziehen. Man will das Feld dem BDS nicht alleine überlassen.
  7. Ach ja, Fallscheibe und IPSC kannst du bei den drei aufgelisteten Vereinen auch vergessen.
  8. @Sal-Peter Danke für die Auflistung. Bei allen drei Vereinen sind im Großkaliber nur Kurzwaffen möglich. Der Berliner Ring hat keine eigene Schießanlage und ist bei der DEVA eingemietet. Die Kleinkaliberschützen sind nur zweimal in der Woche geöffnet und am WE gar nicht. Ebenso der Schützenclub Berlin Mitte. Der Berliner Ring ist nur einmal pro Woche geöffnet. Wer die Kurzwaffen-Sandplätze der DEVA kennt... Manchem mag es genügen. Bei den beiden anderen: Schießen in winzigen Kellern ohne Scheibenzuganlagen. Keine getrennten Schießbahnen. Wie ich schon schrieb, wenn ich Mitglied sein müsste, fände ich es toll. @Waffen-Tony Wenn du es so siehst, bin ich ja in einem Verein.😉 Beim BDS bist du immer in einem der Landesverbände Mitglied.
  9. Klaus: „Mein Vater hat eine Yacht mit Helikopterlandplatz“ Peter: „Glaube ich nicht.“ Klaus: „Die Wasserhähne sind aus purem Gold“ Peter: „Ach, was, wo ist denn die Yacht?“ Klaus: „Sag ich nicht und du kämmst sowieso nicht rein.“ Wie ich schon schrieb. Die Leute lügen sich ihre Welt schön.
  10. Kann ich pauschal nicht beantworten. Ich bin in den letzten 10 Jahren nur einmal von der Polizei durchsucht worden. Die Schreckschuss lag durchgeladen hinten im Kombi. Ich zeigte dem Polizisten den kleinen Waffenschein und er hat die Waffe nicht mal angefasst. Vielleicht hatte er Angst, dass sie losgeht? Interessiert hat es ihn nicht. Ich würde grundsätzlich, ohne dass ich oder mein Auto durchsucht werden, weder Waffe noch Waffenschein zeigen. Wozu auch? Ein Durchsuchung ist sehr selten. Ich war vorher mit meinem Protz-SUV an einem bekannten Drogenumschlagplatz. Habe die Durchsuchung - man könnte sagen - fast provoziert.
  11. Ich habe den kleinen Waffenschein, aber schon seit längerem keine Schreckschusswaffe mehr. Die verschenkte ich mal und habe mir keine neue gekauft. 50 Euro? Nein, dafür gebe ich den kleinen Waffenschein nicht ab. 50.000 Euro? Ja, darüber können wir reden.😋
  12. Wenn du mir einen tollen Verein im Raum Berlin- Brandenburg empfehlen kannst, bin ich ganz aufmerksam. Großkaliber. DEVA (zwar kein Verein) war gut. Aber seit Corona, darf der einzelne Schütze nur noch 100 Meter schießen und das ohne Sitzgelegenheit. Und das wird noch lange so bleiben. Leistungszentrum des BDS ist gut. Aber das ist kein Verein.
  13. Menschen neigen dazu sich ihre Situation schön zu reden. Wer kein Geld hat für den ist selbstverständlich, dass Geld nicht glücklich macht. Wer zwangsläufig in einem Verein ist, für ist die Kameradschaft das allerschönste. Als es noch die Wehrpflicht gab, erzählten fast alle, wie toll es doch war und die Kameradschaft - einfach super. Eigentlich müssten folglich alle Berufssoldaten werden. Das wurde doch fast niemand. Schönes Beispiel von „Situation schön reden“ Ich und ein Kumpel von mir sind Einzelmitglieder im Verband. Wir schießen auch meistens auf der Anlage des Verbandes. Beide halten wir die Augen nach einem Verein offen. Aber außer runtergekommenen Schießanlagen, Kameraden, die auf dem Parkplatz nachsehen, ob ordentlich geparkt wurde, konnte wir nichts finden, was richtig Spaß gemacht hätte. Müssten wir in einem Verein Mitglied sein, würden wir den auch ganz toll finden. Menschen sind so.
  14. Ein bißchen paranoid sind manche hier schon oder täuscht das?
  15. Damit bei der nächsten Hausdurchsuchung (die kommen meistens morgens) nicht die schönen Sachen beschlagnahmt werden.😉
  16. Es liest offensichtlich niemand aufmerksam. 3 Posts vorher schrieb ich, dass ich ein Magazin ohne dazugehörige Waffe angemeldet habe.
  17. Wenn deine Waffen nicht registriert sind, wäre es zumindest seltsam, wenn du deine Magazine anmeldest.
  18. Ich habe übrigens ein Magazin (alter Altbesitz) angemeldet, für das ich keine Waffe besitze und nie eine besessen habe. Auch das geht. Es ist ein Trommelmagazin (50 Schuss - 9 mm Luger) für Glock. Eine entsprechende Glock wollte ich mir mal kaufen, aber es kam nie dazu.
  19. Doch hatte ich schon mal irgendwo gepostet. Habe das Bild auch wieder gefunden.
  20. @ Waffen Tony Ich schrieb schon, dass mir der Umgang erlaubt wurde. Oder brauchst du ein Foto von der ersten Seite? Da stehen alle persönlichen Daten, die müsste ich erst retuschieren. Umgang mit einer Waffe hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt (§ 1 Abs. 3 WaffG).
  21. Mir wurde der Umgang vom BKA genehmigt. Das schließt auch eine Verwendung ein. Ein explizite Zustimmung zu Hauskontrollen habe ich nicht erteilt. Die Erlaubnis ist unbefristet. Es gelten folgende Auflagen:
  22. Und welchen Zweck hat die Firmen ID? Sinn? Keine Firmen-ID ohne Erlaubnis-ID. Also kann man es sich sparen, oder?
  23. Ein Waffenhändler exportiert für mich eine Waffe. Er hat drei NWR-IDs NWR-ID (Firma): NWR-ID (Handel): NWR-ID (Herstellung) Eine Personen-ID ohne Erlaubnis macht Sinn. Beispielsweise bei einem Waffenverbot. Aber welchen Sinn macht einen gesonderte Firmen-ID, wenn keine Erlaubnis zum Handel oder Herstellung vorliegt?
  24. Ich dachte früher die Waffenbehörde sei das Kompetenzzentrum in Sachen Waffenrecht. Wenn die es nicht wissen, wer dann. Doch im Laufe der Zeit wurde immer deutlicher, dort sind zu einem großen Teil Menschen, die vom Waffenrecht sehr wenig Ahnung und Null Interesse an Waffen haben. Was ein Behördenmitarbeiter, dein Vereinskollege, jemand im Forum, äußert, ist nicht unbedingt richtig.
  25. Ich finde es extrem unwissenschaftlich eine Arbeit nach einem Bruchteil der Recherche zu beurteilen. Das kommt mir wie ein Kioskverkäufer vor, der einem Student eine Ausgabe des „Spiegel“ verkauft, den dieser für seine Masterarbeit benötigt. Durch diesen Verkauf und Kenntnis des Inhalts des „Spiegels“ fühlt sich der Kioskverkäufer nun kompetent, Art, Umfang und Qualität der Masterarbeit zu beurteilen. Andere Recherchen kann es ja nicht geben.🙃 Manipulation durch Fragestellung könnte hier genau das Thema sein. Mehrere Umfragen zum selben Thema mit unterschiedlicher Fragestellung. Eine durchsichtig blöde (für dieses Forum geeignet 😅) eine neutrale und eine zu komplizierte, dass sie der Unbedarfte nicht versteht.
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