Zum Inhalt springen

JägermitHut

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.307
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von JägermitHut

  1. Oh Gott ne. Mit großen Magazinen handeln, dass ist wie riesige Steinschleudern für Eroberung einer Stadtmauer anbieten. Irgendjemand kauft es schon.😂
  2. Ich kann mir eine Begründung ohne Kunden nicht vorstellen, aber vielleicht ist hier jemand, der Ahnung hat. Eine Begründung ohne Kunden, möchte ich gerne lesen. Wenn da jemand was postet, bin ich dankbar.
  3. Und was ist die Begründung ohne Kunden? Handle gerne mit großen Magazinen, weil die so hübsch sind?
  4. Also die Genehmigung gibt es so, auf Antrag. „Ich will“ genügt?
  5. Wenn sie dazu eine Genehmigung brauchen, müssten sie ja erst mal einen Kunden haben, oder?
  6. Jetzt verstehe ich warum die Trommelmagazine so billig waren. Ich nahm an Händler hätten wenigstens noch exportieren können. Tja, was machste jetzt als Händler mit einem Keller voller großer Magazine.
  7. Das ist Produktion Juli 2010. Die 15 ist wahrscheinlich die Maschine auf der das Teil gespritzt wurde. Das kann dir nur der Hersteller sagen. Die Beschriftung dient der Qualitätssicherung - war nicht für das deutsche Waffenrecht gedacht.
  8. Benötigen Sie? Wo beantragen die die?
  9. Waffenhändler dürfen doch weiterhin große Magszine kaufen? Nur verkaufen nicht mehr, oder?
  10. So einfach mal off topic, gibt es jemand der Berechtigungen sammelt? Grüne, gelbe, rote WBK, MES, Jagdschein, 27 SprengG, usw. Wäre auch ein Hobby und man ist auf alles vorbereitet.
  11. 1/2x28 UNEF ist für 9mm und M16x1 für .45. M16x1 wird tatsächlich von Glock und Heckler und Koch verwendet. Ich schreibe nicht dauernd irgendwelches Zeug, dass nicht zusammenpasst, es liegt daran, dass du nicht lesen UND verstehen kannst. Es steht nirgends, dass 1/2x28 UNEF und M16x1 für dasselbe Kaliber sind. Wenn du Schwierigkeiten im Textverständnis hast, frage einfach. Wir sind nicht Schuld daran und es liegt nicht an „irgendwelchem Zeug“, wenn du nichts kapierst. Wahrscheinlich merkst du nicht mal, wie unverschämt du bist. Zumal deine Beiträge keinerlei Nutzen für das Forum haben.
  12. Kurzes update. Der von mir bestellte Schalldämpfer ist vom Hersteller als Kurzwaffenschalldämpfer deklariert, verzollt und dementsprechend im NWR eingetragen. Der Waffenhändler meines Vertrauens lässt das nun im NWR ändern. Das soll bis Ende der Woche geschehen. Der Dämpfer bleibt im NWR weiterhin als Kurzwaffendämpfer. Lediglich ich bekomme einen anderen Eintrag. Der nächste, der den Dämpfer kauft, hat genau dasselbe Theater. Ich weiß auch nicht, ob das jeder Händler machen würde. Kostet Zeit und Nerven. Wenn ich den Dämpfer - hoffentlich - nächste Woche habe, berichte ich.
  13. Weil die Fähigkeit Regeln zu umgehen ein Zeichen von Intelligenz ist. 😉
  14. Wer mal mit einer Pistole mit Schalldämpfer schießen will: http://www.schiessschulebecker.de/schalldaempfer.htm
  15. Behaupte nichts, was du nicht belegen kannst. Deine rhethorischen Tricks nerven einfach. Es geht bei dir nur um Wichtigtuerei. Bitte das Gesetz wonach jagdliches Übungsschießen nicht von jedermann durchgeführt werden kann. Da kommt dann wieder nichts.
  16. Natürlichen kann ich auf einem Schießstand (jagdliches Übungsschießen) jemanden meine Waffe mit Schalldämpfer zum Schießen überlassen. Nicht jedoch zum sportlichen Schießen. Das ist dann jagdliches Übungsschießen. Es heißt nicht „jagdliches Übungsschießen, das ausschließlich Jagdscheininhaber ausführen dürfen.“ Bitte Gesetze genau lesen und verstehen. Nicht wieder was erfinden und dafür keinen Beleg haben. Vermutlich warst du noch nie auf einem Schießstand eines Landesjagdverbandes. Es ging um Ausnahmegenehmigungen für Schalldämpfer. Du gefällst dir, mich durch das Forum zu verfolgen und dich mit Falschwissen wichtig zu machen.
  17. Nicht aufschraubbar ist relativ. Es gibt klassische deutsche Kurwaffengewinde, wie beispielsweise M16x1 links, welches auch Glock und Heckler und Koch verwendet. Ich kenne jetzt keinen Schalldämpferhersteller, der nicht die gleichen Schalldämpfer auch mit amerikanischen Gewinde anbietet. Beispielsweise 1/2x28 UNEF. Diese Gewinde werden auch für Langwaffen verwendet. Zudem kann man sich einen Adapter anfertigen lassen. Das kann jeder gut ausgestattete Büchsenmacher. Ich habe mir auch schon einen machen lassen. Ist kein waffenrechtlich relevantes Teil und kann auch von einem Minderjährigen erworben werden.
  18. Die Ausnahmegenehmigung wird wohl nicht für Sportschützen erteilt. Dazu müsste es eine Disziplin geben, bei der mit Schalldämpfer geschossen wird. Das ist mir unbekannt. Ausnahmen wären möglich für Sammler oder Waffensachverständige. Außer Jäger kommen für den Erwerb nur die üblichen in Betracht: Waffenhändler, Waffenhersteller. Ich weiß nicht, was du unter „benutzen“ verstehst. Sportliches Schießen mit Schalldämpfer entfällt, weil es dazu keine Disziplin gibt. (Oder doch, weiß jemand mehr?). Wenn es die Ordnung des Schießstandes zulässt, kannst du natürlich mit Waffe nebst Schalldämpfer schießen. Sofern ein Berechtigter sie dir auf dem Stand überlässt.
  19. Langsam gehst du mir auf die Nerven. Wo genau steht im Gesetz, dass zwischen KW-SD und Langwaffen-SD unterschieden wird und ein KW-SD nicht auf einer Langwaffe verwendet werden darf? Hast du überhaupt einen Jagdschein? Wohl eher nicht. Es nützt nicht viel, wenn es dir darum geht, „Recht zu haben“, aber keinen Beleg für deine Behauptungen bringen kannst. Auf meine Frage, wo genau das im Waffengesetz steht, hast du nicht geantwortet, weil du es selber nicht weißt.
  20. Mag ja sein. 9 mm Luger ist auch ein Kurzwaffenkaliber. Munition kann man aber auf Jagdschein erwerben, sofern eine Langwaffe in dem Kaliber in der WBK eingetragen ist. KW-SD oder LW-SD ist rechtlich auch egal. Gibt es beides auf Jagdschein. Nur wenn sich ein Registerfuzzy wieder sein eigenes Waffengesetz bastelt, wird es schwierig.
  21. So kenne ich das auch. Waffenbehörde Berlin. Nix Anhang zum Waffengesetz.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.