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sealord37

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  1. Zumal ein Verfahren noch nicht gleich bedeutet, dass derjenige auch wirklich was getan hat.
  2. Das wird bringen! Abgesehen davon, dass es da keine Schnittmenge mit den vordergründigen Täterkreis gibt, ist zu erwarten, dass jemand, der das BKA beschäftigt und zur Gewalt neigt, auch so schon polizeibekannt ist. Was kommt, wenn der Quatsch erwartungsgemäß keine Früchte trägt? Wird dann die ehemalige Schule befragt, ob derjenige öfter mal die Hausaufgaben vergessen hat?
  3. Vor allem gibt oder gab es jede Menge Surplus Mun aus BW Beständen, die hatten lediglich das Kaliber nachträglich aufgedruckt. Selbst wenn jemand eine Original BW Murmel im Schrank hat, so ist das sicher nicht erlaubt, aber ein Verstoß gegen das KWKG?
  4. Und dann dem Asylerschleicher mit Führerscheinentzug drohen? Echt jetzt?
  5. Ich stell mir eine für beide Seiten annehmbare Lösung unerreichbar vor.
  6. Passiert das in der Praxis auch?
  7. Stehen die nicht eines Tages mit Melone und nem Päckchen vor dem Tor und werden von zwei fähnchenschwenkenden, debil grinsenden Kumpels im alten Chevy abgeholt?
  8. Das ist klar und offensichtlich. Kann aber nicht richtig sein, denn es zeigt dem Kindermörder auch, dass er ja nicht schlimmer ist als ein Autoraser.
  9. Erstens ist ein Verbot keine Entnahme, jedenfalls keine Nachhaltige. Es gibt durch ein Waffenverbot nicht signifikant weniger Waffen in Händen derer, die keine haben sollten. Und logisch erscheint es auch nicht den meisten Bürgern, sondern nur denen, die mit Logik ein Problem haben. Ob das die meisten sind kann ich mir nicht vorstellen. Jedenfalls kenne ich kaum jemanden, der darin Logik sieht. Und die paar sind eben auch sonst nicht die hellsten Kerzen. Also unterstellst du ALLEN Politikern ihre Entscheidungen nicht an der Realität festzumachen, sondern nur populistische Symbolpolitik zu betreiben? Bei unserer derzeitigen Regierung mag ich da nicht widersprechen.
  10. Wie genau soll das aussehen? Sagen wir im Beispiel einer Körperverletzung mit dauerhafter Beeinträchtigung. Soll der Täter dann einmal die Woche beim Opfer Rasen mähen?
  11. Die fordern aber mit Sicherheit ein entsprechendes Gutachten an.
  12. Auch wahr, da müsste man die Frage nach den Tatumständen stellen. Wenn diese mehr oder weniger einzigartig sind, ist es unwahrscheinlich, dass dieser Täter nochmal in die gleiche Situation kommt und die gleichen Möglichkeiten hat. Wenn das jemand mit besonders kurzer Lunte ist, sieht es natürlich anders aus. Wie wahr..... leider leider stehen da auch politische Motive und Populismus im Weg. Und solche Urteile werden ja auch noch von der Bevölkerung begrüßt, nur wenn da kein Unterschied mehr zwischen jemandem, der extrem leichtsinnig jemand anders totgerast hat und jemandem, der ein Mädchen in den Busch zieht und erwürgt besteht, dann kann das nur falsch sein. Und genau das ist falsch, denn die billigende Inkaufnahme ist, wie du schreibst, extreme Fahrlässigkeit und damit das obere Ende der Fahnenstange bei Fahrlässigkeit, wogegen hinterrücks messern oder Mädchen erwürgen auch noch nicht das Ende der Grausamkeit bei Mord ist. Hier muss ein Unterschied bestehen.
  13. Gut, dann zumindest die Tötungen im Affekt. Diese Differenzierung wird ja auch immer mehr aufgeweicht, weil man unbedingt jemanden wegen Mord rankriegen will, der im Grunde keiner war. Siehe illegale Autorennen mit tödlichem Unfall, hier ist definitiv keine Tötungsabsicht dabei gewesen, aber weil man das Auto als gemeingefährliches Tatwerkzeug darzustellen versucht, obwohl es ja nicht zur Begehung der Tat vorsätzlich benutzt wurde, wird aus einem grob fahrlässigen Unfall und einem billigend in Kauf nehmen, eine Tat gemacht, die mit dem vorsätzlich und aus dem Hinterhalt messern auf eine Stufe gestellt wird.
  14. Dann kannst du wahrscheinlich die meisten Mörder freilassen, da sich die besonderen Umstände ihrer Tat nicht wiederholen werden. Musst aber U-Bahn Schläger, Einbrecher etc. für immer wegsperren, weil die garantiert ihre Taten wiederholen. ist letztlich so, auch eine Strafe eben. Der Täter soll für seine Tat büßen. Anders wären z.B. die Hinterbliebenen der Opfer auch kaum von persönlicher Rache abzuhalten, was dann eine endlose Spirale der Gewalt bilden kann, siehe Kanun in Albanien. Das Strafrecht kann natürlich keine Einzelfallgerechtigkeit gewährleisten, letztlich scheint es geradeso die totale Anarchie zu verhindern, indem es die Leute von Straftaten abhält, die was zu verlieren haben und noch irgendwie "zu retten" sind. Also die, bei denen es eigentlich am wenigsten nötig wäre, denn es greift ja gerade da nicht konsequent, wo am meisten auf das recht gepfiffen wird. Anderenfalls müssten Wiederholungstäter richtig lange eingebuchtet werden, aber du hast ja den Kostenfaktor schon genannt, also muss der Bürger, um Kosten an Steuergeld zu sparen, mit Sicherheit und persönlicher Freiheit zahlen.
  15. Was für ein Schwachsinn! Es geht nicht um Angstbewältigung, sondern darum zu verhindern, dass man selbst oder jemand nahestehendes zum Opfer wird. Natürlich kann ich mich für unsterblich erklären und es einfach drauf ankommen lassen. Wird meistens gut gehen, ist aber ein bisschen wie Airbag abstellen, Gurte, ESP usw ausbauen und nur noch mit komplett glatten Reifen durch die Gegend fahren.
  16. Was sollte man deiner Meinung nach mit einem Verbrecher machen? Auch mit Hinblick auf den Wunsch nach Vergeltung seitens der Opfer.
  17. Schlechte Augen? Das was sie jetzt auch machen, arbeiten, gut leben und Steuern zahlen. Fakt ist, die "Handvoll" Ausländer, insbesondere Asylanten ohne Beschäftigung und mit viel Langeweile, halten dort nicht den Wohlstand oben, im Gegenteil.
  18. Wobei deine greisenhafte Gestalt dann auch für einen gewissen Überraschungseffekt sorgen kann. Wenn du mitleidig gebeugt da stehendes Opfer plötzlich Yodagleich und ohne großen Krafteinsatz dem Gegner den Kehlkopf einschlägst.
  19. Auch wenn jetzt jeder sagen kann, dass er im Ernstfall diese Hemmungen nicht hätte, was natürlich erst der Ernstfall zeigen wird, es ist, trotz Kampferfahrung in Kneipe oder Stadion, damit zu rechnen, dass die Anwendung sicher tödlicher Gewalt zumindest zögern lässt. Und sei es um sicher zu gehen, dass die Notwehrsituation auch wirklich besteht und um eine lange Haftstrafe zu vermeiden. Diese "Schrecksekunde" kann allerdings auch schon die letzte sein. Drum halte ich, so verfügbar, mildere Mittel als tödliche Gewalt oft für sicherer. Denn ein eingesetztes Pfefferspray hat noch immer mehr Wirkung als der nicht abgefeuerte Schuss.
  20. Du kannst mir auch nix näher bringen, was keinen sinnvollen Zusammenhang hat
  21. Und wieviele Kuchenanschneider haben davon gewusst? Frag doch mal irgendeinen Nicht-LWB, die meisten haben noch nie was von 42a und so gehört. Viele denken man darf alles führen, was keine Schusswaffe ist.
  22. Sprüche in der Art kamen von der vorherigen Kanzlerin auch, kurz bevor sie die Grenzen für Jedermann geöffnet hat.
  23. Die CDU bringt doch schon kompetenten Nachwuchs an den Start. Philipp Amthor ist doch einer, dem man bedenklos die Staatsführung zutrauen könnte, oder?
  24. Solange es nur Gequatsche ist und nicht die entsprechenden Konsequenzen folgen, ist das wertlos. Und nicht vergessen: die CDU war es, die uns das ganze Elend eingebrockt hat. Und wenn Merz mit den Grünen koalieren will, glaubst dann kommt die große Abschiebewelle und ne Liberalisierung des WaffG?
  25. Auch das ist nur Augenwischerei, denn wer bereit ist jemand anders umzubringen, schert sich nicht um so ein Verbot.
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