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sealord37

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  1. Für große Hände ist die Beretta ohnehin nix, Griff und Abzugsbügel sind eher so mittel. Für mich zu klein. Modernere Waffen, wie Glock oder Sig Sauer P320 liegen da viel besser, wenn man große Hände hat. zu mindest, wenn man bei der Glock das Griffstück richtig zusammenfrickelt.
  2. Mag sein, aber zunächst mal werden, auch im Osten, weiterhin die Altparteien Gelengeheit haben, zu zeigen, dass ihr Wasser eher sowas wie Gülle ist. Gut möglich, dass zur Wahl 2025 noch mehr Wähler bundesweit die Schnauze voll haben, von dem Chaos, was die anrichten.
  3. Würdest du, wenn du zu einem Duell mit Messern im Morgengrauen hinter der Kathedrale erscheinen musst, so eine Sichel wählen?
  4. Das ist ne Sichel für kleinwüchsige Druiden!
  5. Selbst wenn man annehmen würde, dass außer Normalbürgern auch jemand sein "gefährliches Messer" abgibt, der es tatsächlich brauch um Leuten zusätzliche Körperöffnungen zu verpassen und auch deshalb führt, vertraut Hr. Kopelke allen Ernstes darauf, dass das sein einziges Messer ist und er sich auch niemals nicht ein neues besorgen wird?
  6. Was ist, wenn ich nun als Nichtkrimineller ein Messer abgebe? Oder den Löffel?
  7. Da steht das mit den mordenden Syrern aber bestimmt nicht so wörtlich drin.
  8. Du hast immer wieder tolle Ideen
  9. Müsste doch umgekehrt auch funktionieren.
  10. Das hat mit Demokratie nichts zu tun, wäre in einer absoluten Monarchie genauso. Demokratie beschreibt ja nur die Art und weise der politischen Willensbildung und die kann auch sehr unterschiedlich gestaltet sein. Repräsentative Demokratie hat durchaus ihre Vorteile, wenn aber irgendwie alle auf den selben Nagel hauen, obwohl anders versprochen und vom Wähler auch anders gewollt oder über die Brüssel-Bande alternativlos gemacht wird, Medien als 4.Gewalt fest im Regierungsauftrag stehen, dann bekommt man den Eindruck, dass Demokratie nur noch ein schönes Wort ist, mit dem das eigene Handeln für sakrosankt erklärt und jede Kritik erstickt wird.
  11. Vielleicht stellt man eine Schachtel mit gebrauchten Kondomen oder Tampons in den Tresor, das beendet die Neugier vielleicht.
  12. So will es das Gesetz..... Aber wenn die der Meinung sind, du versteckst in der Pappschachtel in deinem Tresor eine verbotene Waffe oder eine Handgranate und sie sehen sich gezwungen ihrem Verdacht nachzugehen, dann werden sie das tun. Du weißt doch, im Zweifel gegen den Angeklagten. Bei LWB, nicht bei Terroristen.
  13. Halte ich nicht mal für abwegig, schließlich müssen nur die Beamten das so sehen, du wirst ja nicht gefragt. Die können das durchziehen und du kannst dich dann beschweren.
  14. So kann man natürlich argumentieren, aber ich fürchte man wird die mit echten Patronen geladene Waffe als unnötig gefährlich definieren und damit einen unvorsichtigen Umgang unterstellen.
  15. §2 Abs.2, danach ist für erlaubnispflichtige Waffen eine Erlaubnis notwendig. Die Erlaubnis ist an ein Bedürfnis gekoppelt. Ich würde eine entsprechende Beurteilung nicht für unmöglich halten, man hat ja gesehen, zu welch abenteuerlichen Auslegungen es kommen kann. Da wird ein unter Aufsicht für ein Foto in übergebenes Gewehr plötzlich überlassen und die Dame besitzt es..... Obwohl hier doch die tatsächliche Gewalt bezweifelt werden darf.
  16. Vergiss es, die meisten wollen doch lieber noch viel mehr Regulierung. Und dann sind da noch die Parteien und Politiker, Macht aufgeben würde auch den Selbstbedienungsladen schließen.
  17. @Micha176 war in meinem Fall kein AR. Nur ne 9mm, aber die ist dafür schön zwischen die Möpse und warm ist die auch
  18. Kannst auch ne wirksame Bremse drauf schrauben, schnelle Folge auf die 100m ZF-Scheibe und das Zentrum ist nach jedem Schuss noch im Glas
  19. Schieß mal 100m Fertigkeit, da bist du ohne Bremse vergessen.
  20. 105mm Gebirgshaubitze seitlich war wie ne Peitsche. Wenn die Hose schon "gut gebraucht" war, konnte es auch sein dass sie reißt
  21. Ich hab meiner Frau mal ne heiße Hülse ins Dekolleté geschickt, das hat sie nicht vergessen
  22. Also panzerbrechend. Nicht auszudenken, was hätte passieren können, wenn sowas in die falschen Hände gerät. Terroristen oder noch schlimmer, Reichsbürger hätten damit ganz Mittelerde in eine neue Finsternis stürzen können.
  23. Genau das ist auch so ein Gummiparagraph. Zwar ist laut WaffG der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" für den Umgang in der eigenen Wohnung nirgends explizit vorgeschrieben, andererseits ist der Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen an eine Erlaubnis gekoppelt, sofern keine Ausnahme gem. §12 besteht. Die Erlaubnis wiederum ist an den "vom Bedürfnis umfassten Zweck" gekoppelt, womit die oben genannten Problem, sollte man mit dem 98er am Gartentor Spalier stehen. Natürlich kann man meinen, die im WaffG angeführten Formen von Umgang sind ja alle vom Bedürfnis gedeckt, aber irgendwer wird dann ggf. meinen, dass das was man da macht eben kein ordnungsgemäßer Umgang ist.
  24. Jetzt auch in einfacher Sprache
  25. Kann schon spannend sein, wenn du so den Paketboten empfängst.
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