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Soweit ich einem anderen Thread entnehmen konnte, hat er einen Jagdschein.
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Wer denkt sich sowas aus? Und vor allem: Wofür?
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Du brauchst doch gar keine mehr
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Aber Gang und Gäbe Alles andere wäre auch schwierig, für gewöhnlich ist eine verantwortliche Person auf dem Stand, bei dem trägst du dich ein, der kassiert ggf. Geld und stempelt ab. Das ist aber eher selten die Standaufsicht, die bist du meist selbst oder bringst eine mit. Und selbst wenn der Verein eigene Aufsichten stellt, die alle anwesenden schützen beaufsichtigen, soll die dann von jedem wissen welche Disziplin gerade geschossen wurde? Das ist immer Vertrauenssache. Und letztlich auch egal ob vorher oder hinterher ins Schießbuch eingetragen, genauso ist es auch nicht wirklich wichtig, ob ich nun 3114 oder 3314 geschossen habe oder vielleicht doch 3416.
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Wie kann es das? Das schießbuch kriegt nur der Verband zu sehen und der erteilt dann eine Bescheinigung über die Aktivität des Schützen für die Behörde. Die Behörde erfährt doch gar nicht wann und wo du im einzelnen schießen warst. Mag natürlich sein, dass es irgendwo "spezielle" Behörden gibt, die im Zweifel noch etwas eifriger nachforschen, aber ich kenne keinen solchen Fall.
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Warum sollte das ein Problem sein? Du kriegst nen Stempel und ein Autogramm, trägst deine Disziplinnummern aus dem Sporthandbuch und die Waffe ein und gut is
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Bedürfniserhalt nach Erst-Voreintrag im Jahr vor Ersterwerb
sealord37 antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Wenn es um Ersterwerb geht hat der Kollege doch noch 4Jahre Zeit bis zur Regelüberprüfung und da werden ja dann auch nur die zwei zurückliegenden Jahre geprüft oder irre ich mich? -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
sealord37 antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
Naja, also wenn jemand mit der Waffe, die im zum Schießen auf dem Stand übergeben wurde (oder auch jedem anderen Gegenstand) einfach wegläuft kann man schon davon ausgehen, dass er die nicht wieder hergeben will. Ist ja nix anderes als wenn der Arbeitnehmer die Bohrmaschine, mit der er den ganzen Tag in der Firma Löcher gebohrt hat, einfach mit nach Hause nimmt. -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
sealord37 antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
oder Diebstahl -
Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?
sealord37 antwortete auf Maverick0707's Thema in Waffenrecht
sondern einfach nur falsch -
Mitglieder der Partei „Der III. Weg“ waffenrechtlich regelunzuverlässig
sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Ich wäre da vorsichtig. Ganz offenkundig sind die Forderungen vom sog. 3.Weg, die du ja auch verlinkt hast von beinahe unfassbarer Schwachsinnigkeit geprägt und ausschließlich dazu da, schlichte Gemüter zu verleiten. Dennoch besteht gerade bei diesen Trotteln keine besondere Gefahr für die FDGO. Auch ist nicht damit zu rechnen, dass irgendein Depp, der blöd genug war denen Geld in den Rachen zu werfen, irgendwie eher dazu geneigt ist, seine Waffen für irgendwas zu missbrauchen. Immerhin quaselt ihm ja kein Gott ins Ohr und verspricht ihm irgendwelche sexuell unerfahrene Mädels, die beim ersten mal sowieso nur quaren und danach eben keine Jungfrau, sondern wie alle anderen sind. Stell die das 72 mal vor!!! Mein Problem ist hier gar nicht, dass es einen Förderer einer offenkundig naziverherrlichenden und damit undemokratisch und ganz klar unfreiheitlichen Suppentruppe getroffen hat, sondern, dass es irgendwie jeden treffen könnte, der heute nicht ins Bild passt. Erst die Nazis, dann die Coronamaßnahmenkritiker, dann die Gretanichtdiefüßeküssenden und dann nach belieben weiter... Ach ja, ich bin Ossi, ich kenn Diktatur -
Mitglieder der Partei „Der III. Weg“ waffenrechtlich regelunzuverlässig
sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das hieß Niethose!!! Nicht Nietenhose, das hätten die Bonzen wohl damals wie heute an sich herunter schauen müssen -
Dann könnte so manch einem Energiewwndefetischisten ein Auge aufgehen. Im Gegensatz zu dem Plan, denn so ein E-Auto hat ja auch einen Stecker den man ziehen kann. Ebenso werde ich mich, falls mal soweit kommt, bei vollem Akku eben vom Netz trennen. Geht leider momentan nur händisch
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Wär ja auch noch schöner, die ziehen die für 11cent den Akku leer und du kaufst dann am Abend für 33cent zurück.
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Wie sieht es denn bei den Bleiakkus mit Selbstentladung aus? Mein Lithiumakku von der Solaranlage entlädt sich schon merklich
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Musst du im Winter aber auch erstmal voll kriegen mit Solar. Im Sommer brauchst du soviel normalerweise nicht.
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Genauso läuft meine Anlage auch. Ist ein S10 Hauskraftwerk von E3DC
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sind Voraussetzung um unter der bekannten Prämisse, dass jede Gelegenheit genutzt wird, jemandem die Waffen abzunehmen ( ja, das hätte er bedenken müssen) so ein Schild aufzustellen. Bis dahin aber harmlos- weiß ich nicht, ich habe nur darauf hingewiesen, dass es ja möglich wäre, dass da sowas in der Pipeline war und ansonsten gar nicht so von der Behörde reagiert worden wäre. Ist nur eine Möglichkeit. Erklärt allerdings nicht diese unglaubliche und unwürdige Urteilsbegründung vom OVG Da ist ja auch gar nichts gegen zu sagen. Aber ist denn genauer nachgeforscht worden? Mich stört in erster Linie die Urteilsbegründung, die den Spielraum einräumt, aus jedem noch so harmlosen Statement, sei es als Schild, als Spruch, als Post in diesem Forum eine "für Außenstehende ernstzunehmende Drohung" zu machen und daraus eine "Verhaltensprognose bzgl. der missbräuchlichen Verwendung von Schusswaffen" herzuleiten. Denn so ein beklopptes Schild aufzuhängen begründet gar nichts und ist ganz sicher keine ernstzunehmende Bedrohung für einen normal tickenden Menschen, allenfalls eine Dummheit. Und wie gesagt um eine Gefahr für andere darzustellen braucht es kein Schild.
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Ist die Situation für dich erträglicher, wenn jemand so tickt aber seine Absichten für sich behält? Das Szenario, welches du da beschreibst, ist natürlich nicht vollkommen zu 100% auszuschließen. Liegt aber nicht an jemandem der ein dämliches Schild aufhängt. Wenn du das Risiko einer "verirrten Kugel" eines"Notwehrschützen" (kann ja sogar wirklich ein Notwehrfall sein) ausschließen willst, dann dürfte es in deiner Nähe keine Waffen geben. Auch nicht die des stillen Jägers oder DSB Schützen oder desjenigen, der seine Knarre in den 90ern aus dem Urlaub mitgebracht hat, die nie auf die Idee kämen so ein Schild aufzuhängen. Aber nochmal. Ja, der Typ hat offenbar gewisse Defizite im Denken. Vielleicht wollte er auch nur provozieren "guck mal was ich hier tolles aufhängen kann, traust du dich ja nicht.." Oder er wollte wirklich den "Besuchern" eine Botschaft mitgeben, dass sie in Zukunft woanders einbrechen sollen. Man kann Bekloppt, keine Frage. Aber ganz sicher keine "durch Außenstehende ernstzunehmende Bedrohung" Andererseits ist es natürlich auch nicht auszuschließen, dass da schon vorher gewisse Aggressionsprobleme bekannt waren.
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Deine Interpretation. Fühlst du dich ernsthaft und glaubwürdig durch so ein Schild bzw. jemanden der so ein Schild aufhängt bedroht? Dann solltest irgendwas unternehmen um wieder auf die Erde zurück zu kommen.
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Dass das Ganze unglaublicher Schwachsinn war und der Typ möglicherweise auch was am Behälter hat, steht auf nem ganz anderen Blatt Papier. Auch, dass es möglicherweise gute Gründe gibt ihm die Zuverlässigkeit abzuerkennen. Vielleicht hat man ja bereits ne Akte, vielleicht is er ja wegen Aggressivität aufgefallen. Kann alles sein. Aber die Begründung des Gerichts, "Verhaltensprognose" wegen einer für "Außenstehende ernstzunehmenden Drohung" das ist doch ein Witz! Wer sich von so einem Schild ernsthaft bedroht fühlt hat ganz andere Probleme. Und das weiß auch ein Richter, oder sollte soviel Verstand haben. Bei einem Gutachter aus der Psychologenzunft bin ich mir allerdings nicht so sicher 😉 Ich behaupte, wenn jemand angibt sich durch dieses alberne Schild bedroht zu fühlen, dann will er sich zu 99% nur wichtig machen. Typ Dauerempörter. Seitens der Justitz ist es auch inkonsequent, einem harmlosen Spinner wegen nem Schild die Hölle heiß zu machen. Und auf der anderen Seite die Tod für Israel-Schreier und Tod allen Ungläubigen-Rufern nur ne schwierige Kindheit zu attestieren.
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Mal abgesehen davon, dass es ne ziemliche Schwachsinnsidee ist in Deutschland so ein Schild aufzuhängen, halte ich das sowohl von der Behörde als auch vom Gericht für ziemlich übertrieben. Es wird eine "verhaltensbasierte Prognose" aufgestellt! Wegen einem Schild. Bei Haltung von bestimmten Hunden ist ein entsprechendes Warnschild Pflicht. Da kommt auch niemand auf die Idee das als Drohung aufzufassen. Was ist mit all den anderen Schildern: "wer hier parkt fährt auf Felgen weiter", " wenn dir dein Leben lieb ist wie mir mein Motorrad, dann lass die Finger von meiner Karre" etc.? Führerschein entziehen? Vorsorglich in Schutzhaft? An der Tür zum Lager einer mir gut bekannten Firma hängt ein Schild: "wer hier klaut, stirbt!" Ist ja nicht mal ganz gelogen. Sowas ist weder eine Drohung, noch eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, noch ist es irgendwie mit Volksverhetzung gleichzusetzen und es lässt auch keine sichere Prognose auf das Verhalten eines Menschen bezüglich Waffenmissbrauchs zu. Denn dies ist keine für Außenstehende ernstzunehmende Drohung. Grober Schwachsinn-ja, aber mehr nicht. Wer sich von so einem Schild bedroht fühlt, hat offenbar noch größere Probleme als der Schildaufsteller.
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Konnte ich auch nicht finden, allerdings hab ich auch nur das gelesen, was auf der VDE-Seite frei zugänglich war. Die ganze Norm musste ja kaufen. Demnächst werden dann auch noch Gesetze nur gegen Geld bekanntgegeben. Obwohl, bei der STVO scheint das schon so zu sein, wenn ich manche so sehe...
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Hab grad nochmal nachgesehen, E3DC bietet die Geräte noch genauso an und wirbt auch mit der Notstromgeschichte
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Das gesamte Regelwerk hab ich nicht zur Hand, auf den Seiten des VDE steht unter VDE 4105 "Wesentliche Neuerungen" auch nur: Hervorhebung durch mich. Meine Anlage ist von 2019. Aber letztlich ist es mir auch egal, die Inselfähigkeit war ein Kriterium, was ich haben wollte. VDE hin oder her.