Zum Inhalt springen

sealord37

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    12.560
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von sealord37

  1. Das ist doch aber schon geschehen und der Staatsanwalt hat eingestellt. Damit hat sich die Strafsache erledigt. Die Verwaltungsangelegenheit der Behörde ist doch was anderes und hat der StPO nix zu tun. Mit Ermessensspielraum meinte ich die Tätigkeit der Waffenbehörde.
  2. Dass die Polizei bei Einbruch in ein Haus wo Waffen gelagert werden sich selbst von Ordnung und Vollständigkeit überzeugen will kann ich allerdings sehr gut nachvollziehen
  3. Das ist ja der Punkt. Staatsanwalt sieht kein großes öffentliches Interesse, weil auch keins da ist. Und die Verwaltungsbehörde sieht sich in dem Fall aufgefordert zu reagieren. Da hat man dann je nach Behörde Glück oder Pech. Wahrscheinlich hätte längst nicht jede Behörde so (über)reagiert.
  4. grundsätzlich richtig, wenn aber viel Schrott rumliegt, das meiste harmlos, einiges war mal gefährlich und ganz wenig ist noch gefährlich, dann entsteht automatisch eine gewisse Abstumpfung. passiert dir nur einmal
  5. Alles richtig. Worum es ging wurde weiter oben geschrieben. Zum Kampfmittelräumdienst: Der ist in unseren Wäldern ohnehin häufiger zu Gast. Dank irgendwelcher Schatzsucher und natürlich den Truppenteilen die ihr Zeug damals so achtlos haben liegen lassen, kann man hier jederzeit in die Verlegenheit kommen, einen 98er, MG-42 usw und natürlich auch gefährlichere Sachen in verrostetem Zustand im Wald zu finden. Vieles erkennt der Laie wahrscheinlich gar nicht. Vieles ist auch harmloser Schrott aus 40Jahren DDR und 32Jahren BRD. Will man jetzt wegen jedem rostigen Stück Eisen die Polizei rufen? Oder die Mörsergranate aus dem Wühlacker nehmen und mit lautem Fluch ins Gebüsch werfen?
  6. Hat auch niemand bestritten. So? Warum nicht? Die hätten die Dinger entgegennehmen können und dem fehlerhaften Transport keine Beachtung schenken können. Zumal ja inzwischen fraglich ist, ob überhaupt falsch transportiert wurde. Bleibt der Ladezustand. Der lässt sich nicht einfach ignorieren. und genau diese Entscheidung wird hier, völlig zu Recht, kritisiert. Nennt sich Ermessensspielraum. Und wenn es einen Fall gibt, wo man den Ermessensspielraum großzügig zum Vorteil des Betroffenen auslegen sollte, dann doch wohl dann, wen er sich in der Sache redlich um eine Lösung, die Recht und Sicherheit berücksichtigt bemüht hat. Auch wenn Fehler passiert sind. Für Fälle wo alles tadellos läuft braucht man nämlich keinen Ermessensspielraum. Natürlich nicht. Schwierig wird, wenn Maß und Verhältnismäßigkeit verloren gegangen sind, wie es im vorliegenden Fall, nach dem was wir momentan wissen, zu sein scheint.
  7. Ist nochmal ne andere Lage. Die Entscheidung der sofortigen Einziehung ist dadurch aber noch weniger nachvollziehbar.
  8. Sicher die "richtigste" Möglichkeit. Das Gesetz hätte noch andere Möglichkeiten gelassen. Es geht aber nicht darum, dass hier Fehler gemacht wurden, seitens des Jägers, sondern darum, dass die Gerichte hier völlig überzogen haben. Der Mann hatte vor die Sachen zur Polizei zu bringen, hat regelwidrig, aber ohne Gefährdung transportiert- das wars. Eine Belehrung hätte ausgereicht und auch in Anbetracht der Wirkung auf andere LWB viel mehr Sinn gemacht. Denn statt getreu dem Motto Mao´s "bestrafe einen, erziehe hundert", anderen LWB zu richtigem Transport bzw. Polizei rufen zu bewegen, werden durchaus auch andere Handlungsoptionen angeregt. Siehst du ja.
  9. Das könnte für den einen oder anderen die Lehre daraus sein. Oder eben, einfach den Feldwebel Schulz machen.
  10. Womöglich wird sich der eine oder andere den Umweg über die Polizei sparen...... gibt dem nächsten Finder die Chance
  11. die hätte er sogar mit nach Hause nehmen könne und dann melden (verpackt und ungeladen) geladen geht natürlich nicht. Ansonsten gilt die Jägerausnahme nur bei der Jagdausübung, dann allerdings auch auf dem Weg ins Revier und selbstverständlich auch für KW. Hat damit nichts zu tun, wenn du eine Waffe erwirbst, steht di auch nicht in der WBK und ein fehlendes Überlassungsdokument/ Kaufvertrag etc. führt nicht zum WBK Entzug. Bei Fund hast du das ja sowieso nicht. Und auch da reicht unverzügliches Anzeigen (§37c) geladen wird hier wohl der Stein des Anstoßes gewesen sein, das stand bei W&H so allerdings nicht. Ob die Mun von der WKB gedeckt war wissen wir nicht.
  12. Ist zwar schon ~20 Jahre her, aber da kann ich mich noch an etliche Tauchbasen erinnern, wo die gefundenen WKII-Schätze einfach in den Aufenthaltsraum gehängt wurden. Was muss da damals für eine gefährliche Welt gewesen sein...
  13. Natürlich wäre so der richtige Weg. Fundwaffen würde ich nicht mal berühren, hab ja keine Ahnung wofür die Dinger vorher benutzt wurden. Trotzdem hätte man da nicht auf Unzuverlässigkeit schließen müssen. Denn was er gemacht hat war zwar dumm, aber es ist keine "Gefährdung" entstanden, wie das Gericht in der UB konstruiert hat. Und das Ziel war die Dinger unbürokratisch und schnell bei der Polizei abzugeben. Der Transport war natürlich bekloppt.
  14. Das stimmt und ist das einzige, was dem Jäger anzulasten wäre. Aber in der Urteilsbegründung heißt es: und das ist schlicht Blödsinn. Inwiefern ist da eine andere Sicherheitslage entstanden, als wenn der Mann zur Jagd fährt? Ich weiß, Gesetz und so....aber spätestens die zweite Instanz hätte hier was wieder gerade ziehen müssen. War nicht richtig, du hättest die Dinger einpacken müssen oder dick mit Geschenkpapier umwickeln, nächstes mal machst du es besser! Hier auf Unzuverlässigkeit zu schließen ist reine Willkür, denn das Verhalten den Jägers war, wenn auch nicht richtig, aber auf jeden Fall zur Wahrung des Rechts geeignet.
  15. Du legst deinem Verband, evtl. mit Umweg über den Verein, ein entsprechend gestempeltes Schießbuch vor und bittest um eine Bedürfnisbescheinigung.
  16. Sind ja interessante Methoden, die sich manche Vereine/Verbände da zu eigen machen, um ihren Mitgliedern das Leben nicht unnötig leicht zu machen. Bei mir (Einzelmitglied LV1) gabs damals eine Erklärung für die Beantragungen gleich bei der Sachkunde mit. Da stand drauf, welchen Schießstand man eintragen sollte. Wo auch immer der sein soll, war einer auf dem man so ziemlich alles schießen kann. Damit war die Welt in Ordnung und es gab auch keine Nachfragen mehr. Ach ja, soo lange ist das jetzt auch noch nicht her. Wird vermutlich immer noch so gehandhabt.
  17. Nachdem Wohnmobil ja nun raus ist, wie wärs denn mit einer Jacht? Könnteste in Belize zulassen, ist kein Auto und als Kapitän kannste noch andere Leute verheiraten. Nebenbei kriegste auch gleich ne Kaliber 4 Leuchtpistole (nur falls Silvester ganz abgeschafft wird). Und Impfpflicht gilt schon zweimal nicht, den man muss ja in DeutschLAND wohnen.
  18. Man könnte auch eine Umfrage machen, ob Politikergehälter mal so richtig gekürzt werden sollten. Das gäbe auch ein Wunschergebnis, natürlich nicht den Wünschen der Regierung entsprechend.
  19. und noch mehr als 67% wissen überhaupt nicht was das deutsche Waffenrecht überhaupt ist.
  20. Haben wir hier nicht jemanden im Forum der damals dabei war? @steven?
  21. Ja eben, das meine ich! Wenn eine Gruppe Maske trägt und die andere nicht und selbst wenn dann auch tatsächlich in der Maskengruppe weniger Infektionen sind: welche Maske hat dann geschützt, die von der Virenschleuder als Fremdschutz oder die vom Empfänger als Eigenschutz? Bei als Eigenschutzinstrument entwickelten Masken liegt die Antwort recht nahe. Ich habe noch von keiner Studie gehört, wo man Infizierten eine Maske aufsetzt und sie auf Nicht-Infizierte loslässt um zu schauen, ob die Maske andere schützt. Dann müsste man die Insel aber auf ewig isolieren. Keiner rein, keiner raus. GB hatte das mit der Tollwut hingekriegt. Da kam aber auch kein Tier rein ohne ein halbes Jahr Quarantäne. Warum eigentlich nicht? Politiker mit ausreichend Selbstreflektion und ausschließlichem Interesse am Wohl des Landes und der Bevölkerung könnten das ohne Probleme. .....ach ja, da war der Fehler....
  22. Zu Maskenattesten noch kurz meine persönliche Meinung: Ich habe kein solches Attest, mir ein solches zu besorgen liegt nicht in meinem Naturell. Ebenso wenig wie ein gefaktes Impfzertifikat, obwohl es das Leben sicher erleichtert. Ist nicht mein Ding. Ich würde jedoch niemanden verurteilen, der sich sowas besorgt. Fällt für mich unter zivilen Ungehorsam. Der Anstand würde es jedoch gebieten, das unmittelbare persönliche Umfeld davon zu unterrichten. Auf Arbeit trägt niemand ne Maske und im Außendienst muss halt jeder schaun. Meist kann man mit der Tüte irgendwo rein und nimmt sie dann ab. Geht für mich alles in Ordnung. Wenn sich jemand so ein Attest für persönliche Zwecke besorgt und es meinetwegen auch dienstlich einsetzt ist das auch ok. Was ich doof finde, wenn einer mit so nem Zettel reinkommt und meint: "so hier, ich darf keine Maske tragen, also seht mal zu, dass ihr mich nirgendwo hinschickt wo ich vielleicht eine aufsetzen müsste" Das ist dann auch allen anderen gegenüber unfair.
  23. das liest sich in dem Kontext aber anders: Ich habe es nicht so verstanden, dass du dich nur auf die nachfolgenden Beispiele beziehst. Und auch da, leugnet keiner Corona. Das stimmt, aber nur weil ein anderer dasselbe behauptet wird es noch nicht richtig. Wissenschaft und Konsens, darüber muss ich immer wieder lachen. Dass irgendwer zu belegen glaubt, dass eine Maske Infektionen verhindert ist mir bekannt. In der Regel werden irgendwelche Korrelationen als Beweis umgedeutet. Aber die hier vorhin verlinketen Studien haben eines ja schon mal ganz gut gezeigt: so einfach ist das nicht, festzustellen, Maske macht den Unterschied oder nicht. Schon weil immer mehrere Faktoren zutreffen und weil man, möglicherweise zu Recht, davon ausgehen kann, dass sich Maskenträger auch eher Abstand halten, nicht jedem um den Hals fallen und abschlabbern etc. Wenn man nun das Ganze regionsbezogen betrachtet, kommt auch noch hinzu, dass da wo Maske getragen wird, auch das Gegenüber eine aufhat. Und für einen selbst kann so eine Maske ja schon ein Schutz sein. Welche hat denn nun die Infektion verhindert? Aerosolforscher haben das schon mal ganz gut erklärt, ich finde den Artikel nicht mehr und bin auch zu faul zu suchen. Wenn du durch die Maske einatmest werden Partikel ab bestimmter Größe von deinem Mund und Nase ferngehalten. Beim Ausatmen zunächst ja auch, aber du atmest ja permanent infektiöse Luft aus und nach ner Weile pumpst du deine Keime eben doch in die Umgebung. Wenn das Teil locker sitzt erst recht. Letztlich hat es das Infektionsgeschehen ja auch so gezeigt, Masken haben das Virus ebenso wenig eingedämmt wie all die anderen Maßnahmen. Oder fällt dir ein Gegenbeispiel ein? Das allerbeste sind jedoch die Regelungen in der Gastronomie u.Ä. da schützt die Maske dich und andere beim aufs Klo gehen und am Tisch ist sie dann nicht mehr nötig, weil man da ja nicht atmet..... Inzwischen spielt das aber auch keine Rolle mehr, warum will man denn noch immer krampfhaft versuchen Infektionen einzudämmen? Die Krankheit ist ausreichend harmlos und jeder wird sich früher oder später infizieren. Man wird mit dem neuen Coronavirus genauso leben können und müssen wie mit den anderen. Klar, wäre es blöd, wenn alle gleichzeitig krank werden, aber so läuft das ja auch nicht. Und die Problematik von Anfang der Pandemie, dass viele Leute für lange Zeit die ITS belegen hat man ja nicht. Nur das war übrigens die Rechtfertigung für all die Maßnahmen. Hier wird mit Gewalt an was festgehalten, was wenig bis gar keinen Effekt gezeigt hat und inzwischen weniger notwendig denn je ist.
  24. Ich warte da, vermutlich vergebens, auf Verschärfung oder wenigstens mal Kenntnisnahme in eine andere Richtung. Einfach mal schaun, wer diese Morde gerade feiert. Spoiler: es sind nicht die, denen man das im ersten Beißreflex unterschieben wollte.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.