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sealord37

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  1. Nee lass mal! Da kommt irgendein Honk vorbei, linst übern Gartenzaun und sieht nen AR-15.....20min später stürmen schwarz gekleidete Männer meine Bude, weil da einer jemanden mit Sturmgewehr gesehen hat. Ich bin froh, dass mein Akkuschrauber leuchtend grün ist.
  2. du hast recht, unabhängig vom Cognac muss ich meine Frau nochmal eindringlich daran erinnern, dass sie falls ich beim Waffenreinigen plötzlich umfallen sollte, vor Eintreffen des Krankenwagen die Waffen wieder ordnungsgemäß in den Tresor stellt. Ich hoffe sie denkt dran...
  3. Es gibt Leute, die sind noch nach hause gefahren obwohl sie kaum ins Auto einsteigen konnten und haben auch noch ihren Führerschein....
  4. Reicht dir das nicht? Fest steht, man kann seine Zuverlässigkeit beim Umgang mit Waffen auch bei geringer Alkohollast verlieren, egal, ob im Gesetz explizit eine Promillegrenze angegeben ist. Ich versteh ja, dass du es nicht in Ordnung findest, dass so drastische Maßnahmen möglich sind, ohne dass sowas genau im Gesetz festgehalten ist. Find ich auch nicht in Ordnung, is aber trotzdem so. Und auch noch bei vielen anderen Sachen wird heutzutage weit über den eigentlichen Zweck hinausgeschossen. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen als Mittel zur Zersetzung sind wieder in Mode. Auch Widerrufe von WBKs wegen irgendwelcher, auch unbewiesener Kleinigkeiten, wie irgendwelche Aussagen, die Zweifel an der Gesetzestreue aufkommen lassen. Steht alles so auch nicht im Gesetz. Und bei so Verwaltungssachen muss dir erstmal auch keine schuld nachgewiesen werden. Widerruf geht einfach so und is erstmal gültig.
  5. Und dann evtl. richtig. Wenn "Auffälligkeiten" beim Fahren "festgestellt" werden, wird da ganz schnell eine absolute Fahruntüchtigkeit draus. Sprich Straftat, wie über 1,1 Promille. Wenn du also dem Polizisten bei einer Kontrolle mit 0,4 noch bisschen dämlich kommst, kann der auch beobachtet haben, dass du Schlangenlinien gefahren bist. So ist das eben mit der Flexibilität im Recht. Apropos Schlangenlinien und andere Auffälligkeiten: die muss man nicht mal selber fabrizieren, das können die heute übliche Assistenzsysteme auch ganz gut.
  6. Die Frage die ich mir stelle: wie haben die Polizisten Kenntnis von den Patronen erhalten? Im Normalfall wird ja nicht das Auto durchsucht. Sind ihm die Murmeln versehentlich aus der Tasche gefallen oder lag ne Schachtel sichtbar auf dem Beifahrersitz?
  7. Gilt das für die freie Meinungsäußerung auch schon? Und wenn ja, auch in anderen Ländern? Seit ein paar Jahren komm ich da nicht mehr mit....
  8. Also wenn man sich als Sympathisant der "Letzten Generation" oder von "Instinktion Rebelion" oder auch "FFF" bekennt?
  9. Zu welcher Straftat hat er denn aufgerufen?
  10. Besteht nicht normalerweise die Möglichkeit der Überlassung an einen Berechtigten? Wenn derjenige nun am 13.Tag der Frist die Waffen überlassen hat, dann muss dies sicher der Behörde angezeigt werden, was aber auch nochmal Zeit in Anspruch nehmen kann. Außerdem: wurde denn die WBK tatsächlich schon entzogen? Hier gibt es unterschiedliche Aussagen. In einem verlinkten Artikel stand, dass der Staatschutz ihm eröffnet hat, dass er die WBK entziehen will und um Stellungnahme gebeten hat, was schon etwas seltsam klingt. Der Entzug soll ihm demnach erst bei der HD mitgeteilt worden sein. Insgesamt halte ich unter diesen Umständen einen SEK Einsatz für unverhältnismäßig, möglicherweise wurde deshalb der "anonyme Hinweis" mit dem Sturmgewehr aus dem Hut gezaubert. Allerdings sind solche Sachen auch nix so besonderes mehr, denn in Berlin und anderswo wird sowas als Mittel der Zersetzung auch gern mal ohne Waffen durchgeführt. Gern wenn es um Äußerungen, auch ohne Strafrelevanz, gegenüber Abgeordneten geht. Gern auch gegen Journalisten.
  11. Den Satz bitte einrahmen! Treffender hätte man es nicht formulieren können.
  12. Auch wenn es vielleicht nicht die Regel ist, du kannst auch unschuldig verurteilt werden. Einen ehemaligen Kollegen hat es mal richtig erwischt. Er durfte den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben, obwohl er nicht einen Zentimeter gefahren ist. Wurde wegen Widerstand verurteilt, den er nicht geleistet hat und auch zu dem Zeitpunkt keinen Grund gehabt hätte. Volles Programm. Und er war sich bis zum Schluss sicher, dass sich alles aufklären wird, denn er hatte nix gemacht. Lange Geschichte und sicher ein Einzelfall in der Art, aber falsche Unterstellungen von Polizisten hab ich selbst schon erlebt (z.B. "sie waren nicht angeschnallt!", was Blödsinn war, das Gedüdel von meinem Auto hätte ich gar nicht ausgehalten. Auch die Festnahme von einem Kumpel durfte ich schon 2x miterleben, beschuldigt an irgendwas beteiligt zu sein, nur weil sie neugierig bei nem Polizeieinsatz geguckt haben. Mag sein, dass sich sowas meist aufklärt, aber es kann auch anders gehen.
  13. Ich hab von DHL schon ein Gewehr geliefert bekommen. Kam allerdings von einem Händler. Meintest du, dass privat-privat nicht geht und DHL den Versand nur macht, wenn ein Partner ein Händler ist?
  14. der verlinkte §39 Beschussgesetz gibt doch ganz gut wieder, dass es erstmal NICHT grundsätzlich verboten ist wiedergeladene Munition abzugeben. Da steht auch erstmal nicht drin, dass die Abgabe nur an zum Wiederladen berechtigte Personen erlaubt ist. Also scheint die Lage doch erstmal klar.
  15. dafür hast du aber die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen können. Ich weiß, schwacher Trost. Na wenigstens kannst du den preis deiner kw/h noch gemessen an den tatsächlichen Kosten selbst festlegen. Würde mich nicht wundern, wenn die demnächst den ortsüblichen Strompreis als geldwerten Vorteil zugrunde legen würden. Ideen in diese Richtung gab es schon.
  16. Musst ich mir erstmal durchlesen.... Da stehen natürlich viele § drin, deren Inhalt ich erstmal nicht kenne. allerdings genügt es bei den unter Abs 1 genannten, den Betroffenen zu informieren.
  17. Also wenn dir jemand sagt, dass er heute Abend unter Umgehung des Kopierschutzes eine CD kopiert? Das wäre ne Straftat. (Raubkopierer sind Verbrecher.....noch 4 mal singen und so)
  18. Wo sollte man die Grenze ziehen, mit dem Anzeigen? Gewalttaten, Einbruch etc. ist klar. Verstöße gegen WaffG würden die meisten hier offenbar auch immer gern angezeigt sehen. Ne gebrannte CD auch? Polizei rufen weil der Nachbars Sohn Gras raucht? Oder wenns Unkraut durch den Zaun wächst?
  19. Das ist doch aber schon geschehen und der Staatsanwalt hat eingestellt. Damit hat sich die Strafsache erledigt. Die Verwaltungsangelegenheit der Behörde ist doch was anderes und hat der StPO nix zu tun. Mit Ermessensspielraum meinte ich die Tätigkeit der Waffenbehörde.
  20. Dass die Polizei bei Einbruch in ein Haus wo Waffen gelagert werden sich selbst von Ordnung und Vollständigkeit überzeugen will kann ich allerdings sehr gut nachvollziehen
  21. Das ist ja der Punkt. Staatsanwalt sieht kein großes öffentliches Interesse, weil auch keins da ist. Und die Verwaltungsbehörde sieht sich in dem Fall aufgefordert zu reagieren. Da hat man dann je nach Behörde Glück oder Pech. Wahrscheinlich hätte längst nicht jede Behörde so (über)reagiert.
  22. grundsätzlich richtig, wenn aber viel Schrott rumliegt, das meiste harmlos, einiges war mal gefährlich und ganz wenig ist noch gefährlich, dann entsteht automatisch eine gewisse Abstumpfung. passiert dir nur einmal
  23. Alles richtig. Worum es ging wurde weiter oben geschrieben. Zum Kampfmittelräumdienst: Der ist in unseren Wäldern ohnehin häufiger zu Gast. Dank irgendwelcher Schatzsucher und natürlich den Truppenteilen die ihr Zeug damals so achtlos haben liegen lassen, kann man hier jederzeit in die Verlegenheit kommen, einen 98er, MG-42 usw und natürlich auch gefährlichere Sachen in verrostetem Zustand im Wald zu finden. Vieles erkennt der Laie wahrscheinlich gar nicht. Vieles ist auch harmloser Schrott aus 40Jahren DDR und 32Jahren BRD. Will man jetzt wegen jedem rostigen Stück Eisen die Polizei rufen? Oder die Mörsergranate aus dem Wühlacker nehmen und mit lautem Fluch ins Gebüsch werfen?
  24. Hat auch niemand bestritten. So? Warum nicht? Die hätten die Dinger entgegennehmen können und dem fehlerhaften Transport keine Beachtung schenken können. Zumal ja inzwischen fraglich ist, ob überhaupt falsch transportiert wurde. Bleibt der Ladezustand. Der lässt sich nicht einfach ignorieren. und genau diese Entscheidung wird hier, völlig zu Recht, kritisiert. Nennt sich Ermessensspielraum. Und wenn es einen Fall gibt, wo man den Ermessensspielraum großzügig zum Vorteil des Betroffenen auslegen sollte, dann doch wohl dann, wen er sich in der Sache redlich um eine Lösung, die Recht und Sicherheit berücksichtigt bemüht hat. Auch wenn Fehler passiert sind. Für Fälle wo alles tadellos läuft braucht man nämlich keinen Ermessensspielraum. Natürlich nicht. Schwierig wird, wenn Maß und Verhältnismäßigkeit verloren gegangen sind, wie es im vorliegenden Fall, nach dem was wir momentan wissen, zu sein scheint.
  25. Ist nochmal ne andere Lage. Die Entscheidung der sofortigen Einziehung ist dadurch aber noch weniger nachvollziehbar.
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