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sealord37

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  1. Da muss ich mich dann fragen, warum du meine Aussage so aus dem Kontext reißt. Denn so pauschal hab ich das nicht geschrieben. Sondern: Es ist ja nicht so, dass alle Polizisten Unmenschen sind und manchmal kann man die auch brauchen. Wenn man allerdings in einer Vernehmung sitzt, als Beschuldigter sowieso, aber auch oftmals auch als Zeuge, dann ist dem Gegenüber von Berufs wegen daran gelegen alles Belastende zu finden, was sich finden lässt. Und gern auch nen Fehler, den der Zeuge in guten Glauben vielleicht gemacht hat auf Tablet zu bringen. Ist oft genug passiert, haben wir hier auch schon thematisiert. Ich habs auch schon erlebt, dass man mir noch was in die Schuhe schieben wollte, was sich allerdings entkräften ließ. Insofern muss man immer davon ausgehen, dass in einer Vernehmung mir mein Gegenüber nix Gutes will. Es ist auch bemerkenswert, was manche Leute in einer Vernehmung so alles erzählen, was eigentlich wenig zur Sache tut und was sie garantiert nicht gefragt wurden. Ich musste letztes Jahr zu einer Zeugenvernehmung in einer sehr schlimmen Sache, was mir die Beamtin aus anderen Zeugenaussagen da alles vorgelesen hat....
  2. Was allerdings erstaunlich ist, denn normalerweise unterschreibts du deine Aussage und dieses unterschriebene Protokoll bekommt das Gericht. Oftmals müssen die die Polizisten das Protokoll zig mal korrigieren, bis es dem Zeugen von der Formulierung her passt. Manche machen sich sogar die Mühe, die Lücken und Absätze auszustreichen, damit da nix mehr eingefügt werden kann.
  3. Ist die Polizei nicht Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und daher mit der Zeugenvernehmung beauftragt? Ich bin kein Jurist, meine aber, dass du als Zeuge auf jeden Fall bei der Polizei aussagen musst.
  4. Schon, aber wie schnell hat man was falsches gesagt und sich selbst belastet, noch bevor man es selber merkt. Die Vernehmenden Beamten machen da gern mal ein lockeres Gespräch draus, ne freundschtliche Plauderei würde man meinen. Aber das Ziel ist klar, deshalb ist schweigen Gold. Und als Zeuge eben so wenig wie möglich sagen. Nicht plappern, was über konkrete Fragen hinaus geht.
  5. Richtig und meist wär es besser so. Aber in der Praxis sind die meisten gar nicht zu stoppen, beim preisgeben von Dingen,die niemand was angehen
  6. Und Schnauze halten! Egal wie freundlich sich der Freund und Helfer auch gibt, in der Vernehmung gilt: Bulle=Feind
  7. Ja schon, aber dazu muss der Zeuge auch wissen, was ihn belasten könnte. Die machen den Trick nicht umsonst
  8. Ja gern, aber ich weiß nicht, ob ich die Luft vor oder erst nach dem Waterboarding nach Guantanamo geliefert kriege
  9. Sowas gibts nur heute, das werd ich auch nie verstehen. Früher hat ein Schläger eine Schlägerei angezettelt oder jemanden verprügelt. Wenn er sich verrechnet hat, hat er eben was aus der Handkasse gekriegt. Sein Pech. Niemals hätte jemand einen anderen angegriffen und dann selbst bei den Bullen geflennt. Nur noch Muschis heute...
  10. Drum laden die Schlingel einen immer gern als Zeugen. Auch weil dann das Aussageverweigerungsrecht erstmal flach fällt und sich manch einer gar nicht schnell genug selbst belasten kann. Mein Tipp in so einem Fall: scholzen Oder noch besser, gleich alles über einen guten Anwalt
  11. sealord37

    30er Magazine

    In deinem eigenen Interesse solltest du dir den Bescheid mal erklären lassen. Du liegst nämlich sowas von falsch, wenn daraus ableitest, dass die Kanone, nur weil sie vom sportlichen Schießen nicht ausgeschlossen ist, dies auch dann nicht ist, wenn ein Magazin über 10Schuss eingeführt ist. Da steht nämlich nirgendwo, dass der Bescheid sämtliche anderen Normen außer Kraft setzt. Ein etwas sensibleres Rechtsverständnis würde dir auch später im Jagdbetrieb gut zu Gesicht stehen bzw.evtl. den Arach retten. Falls du die Jägerprüfung bestehst.
  12. sealord37

    30er Magazine

    Mir scheint, als stellst du ne Frage und suchst dir dann die Antwort raus, die du gern hören wolltest. Dann kannst du dir das fragen auch sparen. Denn eins kann ich dir sagen, deine Schlussfolgerung, dass Abs 1 unwichtig ist weil immer das BKA entscheiden muss, ist falsch. Und darauf zu vertrauen, dass scotty dir hier die Rechtslage sicher beschrieben hat, würde ich auch nicht. Zumindest hat er ja schon mal den §6 AWaffV recht abenteuerlich im Eigeninteresse ausgelegt.
  13. sealord37

    30er Magazine

    §6 Abs 3 AWaffV "Vom Schießsport ausgeschlossene Waffen"
  14. sealord37

    30er Magazine

    Wie kannst du denn dann im Rahmen deines Bedürfnisses schießen? Und schießen außerhalb des Bedürfnisses, für das man die Waffen genehmigt bekommen hat? Gibt es da Urteile? Nebenher sind wir uns einig, dass wenn Waffen zum sportlichen Schießen nicht mehr als 10 Patronen aufnehmen dürfen, man sportlich auch nicht mit größeren, ungesperrten Magazinen schießen darf. Jagdlich ist es zunächst so, dass auf den meisten jagdlichen Ständen die Schießstandordnung vom DJV gilt, welche eigentlich vorschreibt, dass jede Patrone einzeln zu laden ist. Das kann aber mit Zustimmung der Aufsicht anders gehandhabt werden und wird es meist auch. Inwiefern sich daraus ableiten lässt, dass man mit 30 Schuss auf den Laufenden Keiler schießen darf, weiß ich nicht. Würde mich aber interessieren, auch wenns für mich nicht wirklich Sinn macht.
  15. Wird am Kostenlimit liegen. Er will anfangen. 223 ist halbwegs günstig und reicht über fast alles, was man in D ohne Kopfstand schießen kann. Ein paar Trainings in Cz oder Pl, dafür nen teures Kaliber? Und viel mehr als ein paar Trainings sind dann auch schon wieder ein Kostenfaktor. Formel 1 wirds dann auch erstmal nicht werden, aber es geht doch bei uns allen in erster Linie um den Spaß am Hobby. Ich schieße hin und wieder IPSC, aufs Ergebnis brauch ich da gar nicht gucken. Auch jagdlich würde ich deutlich dünner sein, müsste ich mich davon ernähren. Trotzdem freue ich mich, hin und wieder Beute zu machen.
  16. War ein geplanter Ausfall, irgendwelche Arbeiten. Hatten einige davon in letzter Zeit und neulich auch ungeplanten, wahrscheinlich einer ne Leitung gekappt oder so. Internet war nicht betroffen, aber auch da können wir auf Handy-LTE ausweichen.
  17. Unverständlich, wie manch einem die gegebenen Einschränkungen noch nicht zu reichen scheinen und man sich zusätzliche Beschränkungen freiwillig auferlegen kann. Es hat nie irgendeine Vorschrift gegeben, die besagt wie im Tresor die Murmeln zu lagern sind. Du kannst die Dinger im Originalkarton lagern, in einer Tupperdose, in Bonbonpapier eingewickelt und selbstverständlich auch in einem Magazin. Nur DIE WAFFE darf nicht geladen sein. Wann eine Waffe als geladen gilt haben wir alle mal gelernt: wenn Munition drin ist. Dass es da in der Vergangenheit Probleme gegeben hat, weil jemand im Schaft Munition hatte ist ein zu beachtender Sonderfall. Also Ersatzmagazin in den Hinterschaft vom AR würd ich lassen. Volles Magazin neben der Waffe oder irgendwo anders im Tresor ist kein Problem. Ich kenne übrigens niemanden, der sein Magazin für die Jagdwaffe jedes mal neu füllt wenn er rausgeht. Das Ding liegt gefüllt da und fertig.
  18. Was ist mit Ilox? Hab mit denen Skier verschickt, hat irgendwas um 12€ gekostet. Abgeholt hats ein normaler DHL-Bote, also irgendwie versubt.
  19. Würde mir sofort das Barrett ins Auge springen, aber 45€/Schuss
  20. Anschauen muss ich mir das auch unbedingt. Allerdings ist die Munition dort auch für die heutigen, angespannten Verhältnisse recht teuer. 1,25€ für ne .223?
  21. Ohne Frage, aber angesichts der Verfügbarkeit der "echten" Schießkinos und der hohen Preise ist hier auch ein Laserkino ne gute Alternative. Gibts hier, da wird so ein Laserdingens an deiner Waffe montiert und du kannst nahezu alle Situationen trainieren. Von der Entenjagd bis zu Drückjagd ist alles möglich.
  22. Ernsthaft? Ich dachte die muss man selbst bei der Bundespolizei anmelden bzw. abgeben. Packst du die einfach so in den Koffer wie ne Tischtenniskelle?
  23. na klar, aber für die war Winchester = Old Shatterhand wobei Karl May das Ding ja wiederum Henry Stutzen genannt hat.
  24. Bei uns waren sie bisher auch nur vor WBK Erteilung um den Schrank anzugucken. Wurden einfach die beiden Repos geschickt. Die hatten ne Liste, wo drauf stand, was wir beantragt haben. Blöderweise haben die gedacht wir hätten das schon und waren ganz verdattert, das da nur ein Luftgewehr im Schrank stand. SO richtig wussten die auch nicht was sie kontrollieren sollen, wenn gar keine Knarren da sind. Haben dann Tas Typenschild abgeschrieben und die Gewehrhalter durchgezählt (auch noch falsch gezählt) und das als für so und soviel Waffen aufgeschrieben. Bei nem Bekannten waren ähnlich gut geschulte kontrollieren, die haben in ihrer Liste .308 Winchester gelesen und nach nem Unterhebelrepetierer gefragt....
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