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BJ68

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Alle Inhalte von BJ68

  1. nur sollte als Ergänzung gebracht werden, dass bei sehr vielen "Waffenverbotszonen" dann diese Zone auch auf gefährliche Gegenstände erweitert wird Kann hier https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2021/09/210903_allgemeinverfuegung_bpod-b_faq_file.pdf?__blob=publicationFile&v=2 schön nachlesen.... Heißt dann auch, dass man da vorher im "Kleingedruckten" lesen müsste.... bj68
  2. Naja...das stimmt zwar, aber ab so 60 Stück im Jahr kann es eng werden: https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/falschparken-bei-vielen-strafzetteln-droht-fuehrerscheinentzug/ und damit ist man da auch wieder in einer ähnlichen Argumentationsschiene wie bei der Zuverlässigkeit..... Dann kommen von mir Tschechische (mit Concealed Carry), Österreichische (mit SV als Bedürfnis für Heimverteidigung) und Schweizer (Kreuz auf der WES reicht als Bedürfnis) Verhältnisse....auch mit dem Hinweis, dass diese Länder ja von der Kultur/Historie usw. mehr mit Deutschland vergleichbar sind als die USA. bj68
  3. Yep....kann mich allerdings dunkel erinnern, dass dann die besagten Jugendlichen auf andere Typen ausgewichen sind bzw. dieser Ausweicheffekt hier sogar erwähnt wird: https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3/posting-32230073/show/ bj68
  4. Auch mein Pfadfinder-Verband macht sich da Gedanken....schätze das dürfte da für alle Verbände gelten die da im rdp (Ring deutscher Pfadfinder*innenverbände) zusammen geschlossen sind, inklusive auch der nicht im Ring organisierten wie Weltenbummler usw. da wie ja im Entwurf betont wird der Scheiß ja für alles gilt was Schneiden kann unabhängig von der Klingenläge und Art d.h. auch für das Bundeswehrbesteck https://www.berg-freunde.ch/origin-outdoors-bundeswehrbesteck-das-original-besteck-set/, das Opinel https://en.wikipedia.org/wiki/Opinel und Taschenmesser gilt, wenn ich den Mist richtig verstehe. Wird bestimmt lustig werden, wenn Du mit einer Horde Wölflinge/Pfadfinder/Ranger & Rover in Kluft mit Rucksack unterwegs bist und da jemand meint eine Kontrolle machen zu müssen.... bj68
  5. und bringt das was für die Sicherheit oder anders gefragt...stellt die Mehrzahl der Leute die sowas dabei haben ein Problem dar? Ferner sind bei einem Konzert oder auch Fußballspiel schon vom Hausrecht her, gefährliche Gegenstände verboten z.B. Glasflaschen usw. und für diejenigen die wirklich da was vorhaben gibt das: https://www.welt.de/253388612#/comment/260299725 bj68
  6. Hab es bei uns im Stamm in die WhatsApp-Gruppe gestellt und per Mail an die Geschäftsstelle des Landesverbands gesendet.... Bj68
  7. Als das wären? Zähl mal die Punkte auf und auch die Punkte die für Dich blöde und/oder aktionistisch sind.... Bj68
  8. Ließt Du hier: https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3a-NRW/posting-33899002/show/ und daraus https://www.spiegel.de/politik/mystische-aura-a-e8c6db2b-0002-0001-0000-000013501960?context=issue Wie im Telepolis-Posting beschrieben, dürften sich da Medien und Politik wieder gegenseitig befruchtet haben und ein verbotsgeiler Innenminister hat die Gelegenheit ergriffen... bj68
  9. Sieh an..da wurde die Seite aber gehörig editiert.... http://web.archive.org/web/20240426224059/https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/gewalt/artikel.148262.php bj68
  10. Yep....allerdings sehe ich das Teil u.U. auch als Chance, wenn man das gegenüber den Politikern und Waffengegnern ausschlachtet, denn besser darauf hinweisen, dass diese Ideen eher Mist sind, als wie wenn sich der IS darüber lustig macht geht fast nicht mehr... bj68
  11. Tja....wenn dieses Sicherheitspacket nicht ganz blöde zurück feuert.....denn a) ist da Chaos vorprogrammiert b) weiß dann keiner mehr genau was ist erlaubt, verboten usw. was c) zur Folge hat, dass es da eine Menge normaler Bürger erwischen dürfte was d) Frust, Ärger und zum Schluss wahrscheinlich auch Trotz erzeugen dürfte, was u.U. in Widerstand münden kann und e) vor allem wird das nichts an dem Problem der Messer ändern.... Erinnert mich ein wenig an diese Schnapsidee, als mit der 16. BtMÄndV 2001 vgl. http://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp?text=16&cat=1&page=0 GHB unter das BtmG gestellt wurde, nachdem da Medien zu der Zeit sehr intensiv darüber berichtet hatten (Vergewaltigungsdroge, enormer Missbrauch, böse Händler die das verticken usw. und die Politik darauf angesprungen ist, nur blöde das sich zu der Zeit in der Anlage III der kleine Zusatz ""die Ester und Ether der in Anlage III aufgeführten Stoffe" fand und somit auch GBL als Ether unter das BtmG gefallen ist.....das wurde dann in der 17. BtMÄndV vgl. http://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp?text=15&cat=1&page=0 korrigiert, weil die komplette chemische Industrie natürlich aufgeschrien hat.....Edit: GBL ist ein Standard-Lösungsmittel da.... bj68
  12. Das ist auch gut: und wie soll der Kunde dann die Teile nach Hause bekommen, wenn auf den Verkaufsständen die Teile offen verkauft werden..... bj68
  13. Yep.... Frage an Dich...hast Du da einen Link zu dem Entwurf? Edit: Gefunden https://www.handelsblatt.com/downloads/29968120/5/240829_bmi_bmj_bmwk_sicherheitspaket.pdf bj68
  14. und wie soll derjenige das im Voraus wissen und was passiert wenn ich weil unterwegs zu einem Pfadilager oder sonst wie dann auf so öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen komme und blöderweise ein Messer dabei hab? Darf oder besser muss ich zukünftig zu meinem Pfadigepäck dann auch noch einen Messertresor im Rucksack verstauen....unsere Pfadis gehen da auch auf Haijck oder Fahrt, wo sie Messer und auch einige gefährliche Gegenstände wie Axt mit dabei haben.... bj68
  15. Definiere Gefährder und ich werfe hier mal ganz trocken AfD-Mitglieder, die biometrischen Ausweisbilder und Überwachung in den Ring...der KI ist es wurscht wonach sie sucht.....schon mal daran gedacht? bj68
  16. Nö, aber Jugendliche...wenn es Dich interessiert wie die Butterfly-Messer da reingekommen sind: https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-2/posting-32229223/show/ bj68
  17. Zwar hier OT..... Zwischen wollen und können ist immer noch ein himmelweiter Unterschied....denn für das "können" haben die Deppen da sehr wenig Material angehäuft....erinnert mich ein wenig an die Sauerländer Terroristen-Deppen, die wollten auch und haben sich immerhin Material besorgt, bloß deren Idee hätte nie und never funktioniert vgl.Punkte 3 und 3.1. in https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Ferngelenkte-Terroristen/Jein/posting-27308441/show/ (Btw. später kam auch noch heraus, dass die Forderung des Austausch eher vom besagten Chemikalienhändler kam und nicht wie in Punkt 5. beschrieben vom BKA, was den Händler aufforderte die Arschlöcher noch weiter zu beliefern, was bedeutet es war nichts mit skrupelloser Chemikalienhändler belieferte Terroristen, wie es damals in den Medien ein Herr Ziercke verbreitete. War übrigens der Auftakt zum Ausgangsstoffgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgangsstoffgesetz warum erinnert mich das nur an die Messerthematik?) Gegenbeispiel wäre ein Breivik, der ja nicht nur geschossen hat, sondern auch was gebastelt und in seinem Manifest auch das Basteln beschrieben hat. Bin da sehr gespalten.....weil zunehmend die Strafbarkeit ins Vorfeld in Richtung Prävention übertragen oder besser verschoben wird z.B. brauche ich für völlig legale Sachen konz. Salpeter- und Schwefelsäure, als auch Wasserstoffperoxid, ähnlich wie bei den Messern auch und das dann doch zu Einschränkungen von persönlichen Freiheiten führt und zum anderen es geht langsam aber sicher auch die Rechtssicherheit flöten wie ab "Was ist eigentlich aus den Berliner Terrorgespann mit den Kühlelementen geworden?" in https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Bundestrojaner-Wer-kontrolliert-die-Ermittler/Strafverfolgung-um-jeden-Preis/posting-27625497/show/ beschrieben und wo (wie in dem Posting erwähnt) jemanden dann aus dem Vorhandensein von Benzin (oder andere brennbare Flüssigkeiten), Glasflaschen und Lappen (Stoff oder Papier) dann die beabsichtigte illegale Herstellung von Brandflaschen unterstellt werden könnte..... Anderseits hast Du dann so Arschlöcher die den/die Typen bei Taylor Swift oder auch die Sauerländer Deppen-Terroristen die unbedingt wollen, aber glücklicherweise nicht können....Breivik sortiere ich da mal als eine ziemliche Ausnahme hinein, der hätte sich auf alle präventiven Maßnahmen eingestellt z.B. beschrieb er im Manifest, das er bereit war seine Freundin (wenn ich mich dunkel erinnere) umzubringen sollte die bei einem Zufallsbesuch was mitbekommen haben usw. bj68
  18. Nö...einfach mal ab Seite 12 in dem PDF lesen: https://dserver.bundestag.de/btd/16/135/1613563.pdf Heise Artikel dazu: https://www.heise.de/news/Bundesregierung-nennt-Details-zu-polizeilich-gefuehrten-Datenbanken-7593.html und der ist von 2009 Edit mir kann da keiner weiß machen, dass da es nicht möglich wäre Waffenverbote nach §41 WaffG einzutragen und dass Behörden/Exekutive da nicht Zugriff drauf hätte. bj68
  19. Jein...es stimmt zwar, dass Du jemanden der nichts zu verlieren hat mit Strafgesetzen relativ wenig ans Bein pinkeln kannst...nur wenn ich mir mal den Strafrahmen des §41 WaffG so ansehe: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__52.html dann ist da durchaus etwas drin....wenn die Klientel dann weggesperrt werden würde bzw. wenn Flüchtling dann die Ausweisung erfolgt bzw. der seinen Status hier verliert. Okay auf den anderem Blatt steht, da natürlich auch, dass selbst bei Arschlöchern die mit anderen Taten wie Körperverletzung und Co. auffällig werden keine Abschiebung erfolgt...siehe https://www.tagesschau.de/inland/regional/urteil-zug-brokstedt-100.html Allerdings auch wenn der §41 WaffG so ziemlich zahnlos ist, er eignet sich wunderbar als Gegenargument für das geforderte Messerverbot/Klingenlängebegrenzung und Einrichtung von Waffenverbotszonen, denn warum die Allgemeinheit in ihren Freiheiten einschränken, wenn eine Einschränkung auch individuell aufgrund von Vorkommnissen gemacht werden kann, die noch dazu dann ganz generell und für alle möglichen Sachen gilt und nicht nur in Waffenverbotszonen. Plus wenn kommt, ja das müsste ja dann kontrolliert werden, dann kommt von mir ein "Ja nur kontrolliert muss in den Waffenverbotszonen/Bahnhöfen/Festivals usw. dann auch werden" und da ist es dann kein Problem von Person xyz den Status bezüglich §41 WaffG abzufragen und falls jemand mit Deiner Argumentation kommt, würde da ich sagen, dass Messerverbote und Klingenlängebegrenzungen genauso wirksam sind wie der §41 WaffG, nämlich fast überhaupt nicht. bj68 bj68
  20. In CZ ist Concealed Carry erlaubt und es wirkt vgl. Fälle 2017 und 2018 https://en.wikipedia.org/wiki/Self-defence_law_(Czech_Republic)#Defensive_gun_use_cases bj68
  21. Nachtrag....hab das "*" vergessen.... [...].dass es hier in die Richtung* nicht alle vier Wochen knallt[...] Mit Richtung meinte ich islamischer Anschlag....denn aus anderen Richtungen z.B. im Clan-Milieu siehe z.B. Stuttgart https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/lka-stuttgart-schussserie-granate-wurf-schuesse-handgranate-altbach-friedhof-jugendbande-gruppe-100.html finden Einsätze von Schusswaffen ja so ziemlich regelmäßig statt...alleine schon das zeigt, dass die Restriktionen im WaffG eigentlich für die Tonne sind und es wie hier in der Schweiz reichen würde, den Leumund zu prüfen und der Bedürfnisscheiß, die Schieß- und Vereinspflicht an Stelle zu stecken ist, wo kein Licht hinkommt, da der Mist nur zur Vergrämung von potentiellen Waffenbesitzern dient. bj68
  22. Sorry Herr Gepperth, das ist Quark....okay mag vielleicht eingeschränkt für den Feld, Wald und Wiesen-Terroristen gelten, die relativ wenig Hirnschmalz haben.... Denn auf die Schnelle: a) https://www.heute.at/s/ak-47-und-munition-wohnwagen-war-voll-mit-waffen-120003106 b) https://www.welt.de/politik/deutschland/article148861266/Wer-wartete-auf-die-Waffen-aus-dem-VW-Golf-auf-der-A8.html c) https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-02/dresden-hauptbahnhof-18-handgranaten-fund-auto und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein, was da alles in und durch Deutschland unterwegs ist.... Btw. für die Restriktionen des Waffengesetz gilt das Gleiche wie für Messer, dem Täter sind die restriktiven Waffengesetze wurscht und die Verfügbarkeit ist auch kein Problem....dass es hier in die Richtung* nicht alle vier Wochen knallt, liegt nur daran, dass wir oder besser unsere Gesellschaft noch nicht so weit ist...im Gegensatz zu Frankreich und auch da sind Anschläge mit Schusswaffen nicht die Regel. bj68
  23. Ha gefunden...... https://en.wikipedia.org/wiki/Self-defence_law_(Czech_Republic)#Defensive_gun_use_cases Hintergrund: https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Gezielte-Messerattacke-Tote-und-lebensgefaehrlich-Verletzte-nach-Terrorakt-auf-Solinger-Stadtfest/Re-half-American-way-of-life/posting-44356718/show/ bj68
  24. Wäre mal interessant zu wissen wie oft illegale Schusswaffen bei Suiziden eingesetzt werden.....und u.U. auch noch unterteilt, ob sich da jemand von einem anderen die illegale Schusswaffe besorgt hat. Meine Meinung zu dem Urteil: Hat nichts mit der Zuverlässigkeit zu tun...hätte sich Töchterchen an das Gesetz gehalten (die Pfoten von den Waffen zu lassen und sich einen Strick nehmen oder einen ICE-Faher zu beglücken), wäre der Verurteilte aus dem Schneider gewesen. Edit: Klar Tatmittel, nur Knackpunkt in meinen Beispiel wäre, dass die Tochter, wenn sie den Autoschlüssel entwendet und das Auto benutzt, dann genau so illegal handeln würde, wie wenn sie den Schlüssel klaut und sich illegal die Waffe verschafft. bj68
  25. Aus dem Urteil: Tja und wo bleibt dann die Forderung Seile, Autoschlüssel (ist meines Wissens auch schon vorgekommen, dass jemand Suizid als Geisterfaher gemacht hat*), Putzmittel und vor allem Messer (was wäre wenn sich die ein Messer aus der Wohnung der Eltern mitgenommen hätte?) dann auch unter Verschluss zu halten? Plus, dass wenn jemand in Suizidaler Absicht handelt, derjenige dann u.U. auch plant und da wären wir wieder mal so halb bei dem Posting von mir bezüglich eines Tim K. aus Winnenden https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711 und dem dort geschriebenen Satz: [...]oder anders ausgedrückt....und böse gefragt...was wenn Papa die Waffen richtig aufbewahrt und ihm Tim K. den Schlüssel zum Tresor geklaut oder sich die Kombination erschlichen hätte?[...] Edit: *= Angenommen der Tochter wäre wegen psychischer Erkrankung die Benutzung eines Kfz. nicht erlaubt gewesen und diese psychische Erkrankung geht auch mit Suizidgedanken einher und bei einem Besuch in der elterlichen Wohnung klaut die Tochter den Autoschlüssel und nimmt dann das Auto und probiert damit einen Selbstmordversuch. Wo ist da der Unterschied zur geklauten Schusswaffe? bj68
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